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Malu Dreyer will brisante Chats über Anti-AfD-Aktion geheim halten

Wie kam die SPD-Landesregierung von Malu Dreyer dazu, sich über das staatliche Neutralitätsgebot hinwegzusetzen und öffentlich einen Anti-AfD-Demoaufruf zu starten? Apollo News forderte Akteneinsicht. Doch die brisanten Chats dazu werden unter Verschluss gehalten.

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„Deportationen“, „Remigration“ und „Geheimtreffen“ – diese Schlagworte waren in diesen Januar in aller Munde. Der Vorwurf: AfD-Politiker würden eine „Vertreibung“ von Deutschen mit ausländischen Wurzeln planen. So zumindest die Correctiv-Interpretation eines rechten Netzwerk-Treffens in Potsdam.

Was folgte, waren „Demos gegen rechts“ quer durch das Land. Diese richteten sich vor allem gegen die AfD selbst. Jeder Bürger hat schließlich das Recht, gegen eine Partei zu demonstrieren, die ihm nicht passt. Der Staat jedoch darf sich daran nicht beteiligen, sonst verletzt er seine Neutralitätspflicht. Und doch geschah genau das.

In Rheinland-Pfalz etwa veröffentlichte die Landesregierung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) auf ihrer offiziellen Homepage einen Aufruf für eine solche „Demo gegen rechts“, der sich explizit gegen die Partei wendet. „Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst. Das dulden wir nicht. Deshalb sende ich an alle Bürger und Bürgerinnen, die von der AfD zum Feind erklärt wurden, ein klares Signal der Solidarität und des Schutzes durch den demokratischen Rechtsstaat“, wurde Dreyer dort zitiert (Apollo News berichtete).

So stand es ganz offiziell auf den Seiten der Regierung, die auf Steuerzahlerkosten betrieben wird. Nach der Demo – und nachdem immer mehr Kritik an der klaren Parteinahme aufkam – entfernte die Regierung den Aufruf dann wieder. Apollo News wollte jetzt wissen: Wie kam es zu der Entscheidung, Regierungsseiten für parteipolitische Zwecke zu nutzen? Was ging in den Köpfen der Staatskanzlei-Mitarbeiter vor sich?

Geheim-Chats der Staatskanzlei könnten Aufschluss geben

Wir stellten daher vor über einem Monat eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, fragten nach allen Chat- und E-Mail-Verläufe der Staatskanzlei rund um die staatlich gestützte Aktion gegen die Partei. Darin könnten wertvolle Informationen stecken. Etwa: Wer initiierte die Aktion? Gab es interne Rechtsbedenken, über die man sich hinwegsetzte? Sah man das Ganze als Teil einer größeren Kampagne gegen die AfD?

Jetzt erreichte uns die Antwort der Landesregierung: Man will die Chats unter Verschluss halten. Die Begründung: Kurz vor der Ablehnung klagte die AfD vor dem Landesverfassungsgericht gegen den Demo-Aufruf – und das „Bekanntwerden der Information“ könne „nachteilige Auswirkungen auf den Verfahrensablauf“ haben. Es sei „nicht auszuschließen, dass die Herausgabe von amtlichen Informationen den Ablauf des Verfahrens nachteilig beeinflusst.“

Allerdings kam eben jene Klage der AfD erst gut zwei Wochen nach unserem Antrag auf Einsicht in die E-Mail- und Chat-Verläufe der Regierung. Davor gab es noch gar kein Verfahren. Die Staatskanzlei wartete also erst mehrere Wochen ab – und antwortete kurz vor Ende der Frist mit diesem fadenscheinigen Argument.

Was zudem bemerkenswert ist: An sich, gesteht die Landesregierung damit ein, dass wir jene Informationen einsehen dürften, nur jetzt nicht, weil die Veröffentlichung der Regierung im Verfahren schaden könne – einem Verfahren, in dem es darum geht, ob die Regierung hier gegen die Verfassung verstoßen hat. Gesteht man damit ein, dass man Informationen besitzt, die ein solches Fehlverhalten zeigen, aber will die lieber unter Verschluss halten? Die Argumentation ist auch insofern verdächtig: Inwiefern die Offenlegung der Akten „nachteilige Auswirkungen auf den Verfahrensablauf“ haben soll, ist schwer zu argumentieren – es sei denn, man will im Verfahren selbst wiederum bestimmte Informationen zurückhalten.

Apollo News wird rechtlich gegen diese Ablehnung vorgehen und die Herausgabe einklagen. 

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