Verwaltungsgericht Köln
Maaßen klagt gegen Verfassungsschutz-Beobachtung und -Einstufung
Hans-Georg Maaßen reicht per Eilantrag Klage gegen seine frühere Behörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz, ein. Zentraler Gegenstand der Klage ist die Einstufung Maaßens als „rechtsextremes Beobachtungsobjekt“ durch das BfV.
Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Vorsitzender der neu gegründeten Partei Werte-Union, reicht nun per Eilantrag Klage gegen seine ehemalige Behörde und deren Chef Thomas Haldenwang beim Verwaltungsgericht Köln ein. Die Klage richtet sich gegen die Beobachtung seiner Person und die damit einhergehende Sammlung und Speicherung von Daten. Apollo News liegt die Klageschrift vor.
Zentraler Gegenstand der Klage ist die Einstufung Maaßens als „rechtsextremes Beobachtungsobjekt“ durch das BfV. Maaßen und seine Anwälte argumentieren, dass diese Einstufung und die daraus resultierende Überwachung rechtswidrig seien und eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte darstellen. Die Anwälte monieren, dass das Vorgehen des BfV auf keiner soliden, verfassungskonformen Rechtsgrundlage beruhe. Sie betonen, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz in seiner derzeitigen Fassung keine ausreichende Legitimation für solch eingreifende Überwachungsmaßnahmen bietet.
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„Die hier erfolgten und andauernden staatlichen Maßnahmen (belegt durch den vorgelegten Bescheid) wirken insofern maximal schwer und beeinträchtigen den Antragsteller, der sich nun einer geheimdienstlichen Beobachtung und Datenspeicherung etc. ausgesetzt sieht – inklusive bundesweiter medialer Berichte. Diese staatlichen Handlungen wirken sich nicht nur akut auf die Rechte des Antragstellers aus, sondern dürften auch Interessenten und Spender seiner neu gegründeten Partei abschrecken – gilt der Bundesvorsitzende doch amtlich als ,Extremist‘“, heißt es in der Anklageschrift.
Weiterhin wird geltend gemacht, dass die Überwachungsmaßnahmen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Meinungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit Maaßens verletzen. Diese grundlegenden Rechte sind im Grundgesetz verankert und sollen durch die staatlichen Sicherheitsmaßnahmen unzulässig eingeschränkt worden sein.
„Angesichts des Umstands, dass die Beklagte hier v.a. nicht strafbare, unstreitig zulässige Meinungsäußerungen gesammelt hat (s. oben), die man gemeinhin als ‚konservative Positionen‘ bezeichnen können dürfte und die so oder auch noch überspitzter von Millionen Deutschen im Internet, am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit geäußert werden, stellt sich zudem die Frage, ob das BfV hier – dann willkürlich – den Kläger öffentlichkeitswirksam ‚herausgepickt‘ hat, um an diesem ein vermeintliches ‚Exempel‘ zu statuieren (was rechtswidrig wäre), oder ob es entsprechende Datensätze auch zu hunderttausenden bis ggf. Millionen anderer natürlicher Personen angelegt hat und geheimdienstlich verwaltet, weil auch diese Personen sog. konservative Positionen oder Kritik an der aktuellen Bundesregierung allgemein teilen, verbreiten, retweeten“, erklären Maaßens Anwälte weiter.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die vom BfV herangezogenen Beweise. Die Klageschrift stellt die Zuverlässigkeit und Rechtmäßigkeit der verwendeten Informationen und Beweise infrage und wirft dem BfV vor, auf einer fehlerhaften und rechtlich unhaltbaren Grundlage zu agieren. Die Kläger behaupten, dass die Überwachung und Datensammlung in keinem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Sicherheitszielen stehen. Sie stellen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen infrage und sehen darin einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte Maaßens. Besonders im Kontext der „bundesweit bekannten Parteigründung“ sei das Verhalten des Verfassungsschutzes als „rechtswidriger Eingriff in die Rechte aus Art. 21 Abs.“ zu werten.
Der Mangel an Transparenz seitens des BfV, insbesondere hinsichtlich der Entscheidungsfindungsprozesse und der Möglichkeit für Betroffene, gegen Einstufungen und Überwachungsmaßnahmen effektiv vorzugehen, wird ebenfalls kritisiert.
Apollo News berichtete bereits im Januar über die Beobachtung Maaßens durch den Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz begründete sein Vorgehen damals in einem zwanzigseitigen Dokument mit einer „etwaigen Verbindung Ihres Mandanten zur Reichsbürger-Szene“. Das Dokument listet Verbindungen von Maaßen mit anderen politischen Akteuren, aber auch Medien auf. Demnach ist Maaßen seit mindestens zwei Monaten im Visier des Verfassungsschutzes.
Im nachrichtendienstlichen Informationssystem ist Maaßen laut Tagesschau in der Abteilung Rechtsextremismus gespeichert. In elektronischen Akten hat die Behörde zahlreiche Informationen von sämtlichen Plattformen, auf denen Maaßen aktiv ist, gesammelt. Gespeichert wurden demnach Inhalte von seiner Website, X, aber auch Telegram. Außerdem wurden zahlreiche Interviews sowie Reden von Hans-Georg Maaßen gesammelt.
Sehr geehrter Herr Albrecht!
Die Rufmordkampagne des hoch umstrittenen Verfassungsschutzes ist Überlebensfutter für Konzernmedien, für die Regierungsparteien plus CDU/CSU und für die aberhundert „Nichtregierungsorganisationen“, die amüsanterweise von der Regierung bezahlt werden.
Allesamt propagandistisch im Gleichschritt mit der Journaille. Wie Pech und Schwefel fest verklebt. Der dritte deutsche Parteienstaat agiert wieder einmal bewährt sozialistisch, sodass jeder zu einem Beobachtungsobjekt, also zu einem Verfassungsfeind für die Verfassungsschützer wird.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Heinz Maierl
Das ist gut, dass er sich wehrt. Das BfV mutiert immer mehr zur Überwachungsbehörde, das kann man doch nicht einfach so hinnehmen!
Ich wünsche Herrn Maaßen viel Erfolg. Es ist mittlerweile ein erschütterndes Bild wie in Deutschland die Demokratie zerstört wird und wie die Menschen so gedankenlos mitlaufen. In meinen hintersten Gedanken kommt mit als Ursache immer wieder die Quote in den Sinn. Vorher gab es solcherlei Verfolgung nicht.
Hans-Georg Maaßen ist als ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz politisch in Ungnade gefallen und wird mit Anwürfen und ideologischen Zuordnungen und Bewertungen belegt.
Nach allem, was mir presseöffentlich und informell bekannt ist, muss ich Maaßen als „Verfassungs-Demokraten“ einordnen!
Wenn es im Lande Politiker und Minister gibt, die das als rechtsextrem bezeichnen, dann muss ich noch einen obenauf setzen: es ist maximal zulässig, Maaßen als prinzipientreuen „Verfassungsrechtspolitiker“ zu bezeichnen! Früher sagte man Verfassungspatriotismus dazu!
Ich beantrage daher die Schaffung einer Kategorie „Verfassungs- und Grundrechte-Extremismus“ beim Bundesamt für Verfassungsschutz und mit einer „Roten Liste bedrohte Verfassungstreue Demokraten!“
Am 23.5.2024 feiern wir den 75. Geburtstag des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland!
Hans-Georg Maaßen rechtsextrem? Das ist doch einfach nur noch kafkaesk.
Die Demokratie funktioniert seit 1949. Aber zwischen Legislative – Exekutive – Judikative scheint Sand in ein funktionierendes Getriebe gekommen zu sein. Der Sand, den auf Zeit gewählte Amtierende und Mandatsträger den souveränen Bürgern in die Augen streuen? Es knirscht. Eine unverzügliche Getriebespülung und eine Neubefüllung mit frischem Öl ist notwendig!
Maaßen ist genauso wenig rechtsextrem wie die AfD.