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Verwaltungsgericht Köln

Maaßen klagt gegen Verfassungsschutz-Beobachtung und -Einstufung

Hans-Georg Maaßen reicht per Eilantrag Klage gegen seine frühere Behörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz, ein. Zentraler Gegenstand der Klage ist die Einstufung Maaßens als „rechtsextremes Beobachtungsobjekt“ durch das BfV.

Hans-Georg Maaßen, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Vorsitzender der neu gegründeten Partei Werte-Union, reicht nun per Eilantrag Klage gegen seine ehemalige Behörde und deren Chef Thomas Haldenwang beim Verwaltungsgericht Köln ein. Die Klage richtet sich gegen die Beobachtung seiner Person und die damit einhergehende Sammlung und Speicherung von Daten. Apollo News liegt die Klageschrift vor.

Zentraler Gegenstand der Klage ist die Einstufung Maaßens als „rechtsextremes Beobachtungsobjekt“ durch das BfV. Maaßen und seine Anwälte argumentieren, dass diese Einstufung und die daraus resultierende Überwachung rechtswidrig seien und eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte darstellen. Die Anwälte monieren, dass das Vorgehen des BfV auf keiner soliden, verfassungskonformen Rechtsgrundlage beruhe. Sie betonen, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz in seiner derzeitigen Fassung keine ausreichende Legitimation für solch eingreifende Überwachungsmaßnahmen bietet.

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„Die hier erfolgten und andauernden staatlichen Maßnahmen (belegt durch den vorgelegten Bescheid) wirken insofern maximal schwer und beeinträchtigen den Antragsteller, der sich nun einer geheimdienstlichen Beobachtung und Datenspeicherung etc. ausgesetzt sieht – inklusive bundesweiter medialer Berichte. Diese staatlichen Handlungen wirken sich nicht nur akut auf die Rechte des Antragstellers aus, sondern dürften auch Interessenten und Spender seiner neu gegründeten Partei abschrecken – gilt der Bundesvorsitzende doch amtlich als ,Extremist‘“​, heißt es in der Anklageschrift.

Weiterhin wird geltend gemacht, dass die Überwachungsmaßnahmen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Meinungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit Maaßens verletzen. Diese grundlegenden Rechte sind im Grundgesetz verankert und sollen durch die staatlichen Sicherheitsmaßnahmen unzulässig eingeschränkt worden sein.

„Angesichts des Umstands, dass die Beklagte hier v.a. nicht strafbare, unstreitig zulässige Meinungsäußerungen gesammelt hat (s. oben), die man gemeinhin als ‚konservative Positionen‘ bezeichnen können dürfte und die so oder auch noch überspitzter von Millionen Deutschen im Internet, am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit geäußert werden, stellt sich zudem die Frage, ob das BfV hier – dann willkürlich – den Kläger öffentlichkeitswirksam ‚herausgepickt‘ hat, um an diesem ein vermeintliches ‚Exempel‘ zu statuieren (was rechtswidrig wäre), oder ob es entsprechende Datensätze auch zu hunderttausenden bis ggf. Millionen anderer natürlicher Personen angelegt hat und geheimdienstlich verwaltet, weil auch diese Personen sog. konservative Positionen oder Kritik an der aktuellen Bundesregierung allgemein teilen, verbreiten, retweeten“, erklären Maaßens Anwälte weiter.

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Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die vom BfV herangezogenen Beweise. Die Klageschrift stellt die Zuverlässigkeit und Rechtmäßigkeit der verwendeten Informationen und Beweise infrage und wirft dem BfV vor, auf einer fehlerhaften und rechtlich unhaltbaren Grundlage zu agieren. Die Kläger behaupten, dass die Überwachung und Datensammlung in keinem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Sicherheitszielen stehen. Sie stellen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen infrage und sehen darin einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte Maaßens. Besonders im Kontext der „bundesweit bekannten Parteigründung“ sei das Verhalten des Verfassungsschutzes als „rechtswidriger Eingriff in die Rechte aus Art. 21 Abs.“ zu werten.

Der Mangel an Transparenz seitens des BfV, insbesondere hinsichtlich der Entscheidungsfindungsprozesse und der Möglichkeit für Betroffene, gegen Einstufungen und Überwachungsmaßnahmen effektiv vorzugehen, wird ebenfalls kritisiert.

Apollo News berichtete bereits im Januar über die Beobachtung Maaßens durch den Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz begründete sein Vorgehen damals in einem zwanzigseitigen Dokument mit einer „etwaigen Verbindung Ihres Mandanten zur Reichsbürger-Szene“. Das Dokument listet Verbindungen von Maaßen mit anderen politischen Akteuren, aber auch Medien auf. Demnach ist Maaßen seit mindestens zwei Monaten im Visier des Verfassungsschutzes.

Im nachrichtendienstlichen Informationssystem ist Maaßen laut Tagesschau in der Abteilung Rechtsextremismus gespeichert. In elektronischen Akten hat die Behörde zahlreiche Informationen von sämtlichen Plattformen, auf denen Maaßen aktiv ist, gesammelt. Gespeichert wurden demnach Inhalte von seiner Website, X, aber auch Telegram. Außerdem wurden zahlreiche Interviews sowie Reden von Hans-Georg Maaßen gesammelt.

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