Neues Gutachten
Kurz vor Parteiverbot? Verfassungsschutz bewertet Thüringer AfD als „kämpferisch-aggressiv“
In einem Gutachten hat der Thüringer Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als „kämpferisch-aggressiv“ klassifiziert. Diese Einstufung könnte weitreichende Folgen haben – sie deutet auf Vorbereitungen für ein Parteiverbot hin.
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Der Thüringer Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD in einem Bericht als „kämpferisch-aggressiv“ eingestuft. Das berichtete die Welt am Sonntag. Laut dem Gutachten des Verfassungsschutzes schüre die AfD in Thüringen beständig die Ablehnung der „verfassungsmäßigen staatlichen Ordnung“. Die Partei falle durch „Diffamierungen staatlicher Institutionen und der sie tragenden Parteien“ auf. Die AfD vertrete die Ansicht, dass die Ursachen für Missstände „im Wesen des demokratischen Rechtsstaats“ lägen. Damit öffnet der Verfassungsschutz jetzt auch die Tür für ein Parteiverbotsverfahren.
Der Verfassungsschutz beschreibt, dass die AfD in Thüringen „beständig die Ablehnung der verfassungsmäßigen staatlichen Ordnung“ fördere. Die Partei falle durch „Diffamierungen staatlicher Institutionen und der sie tragenden Parteien“ auf und verbreite die Auffassung, dass die Ursachen für gesellschaftliche Probleme „im Wesen des demokratischen Rechtsstaats“ zu finden seien. Zusätzlich werden in dem Dokument Behauptungen aufgeführt, wonach „fremde Mächte“ Deutschland kontrollieren und das deutsche Volk zerstören wollten. Die Partei propagiere demnach einen „gewaltanwendenden Kampf als legitimes letztes Mittel“ zur Befreiung von diesen Mächten.
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Die Dringlichkeit des Berichts soll laut der Welt mit einem Rechtsstreit zusammenhängen. Ein AfD-Mitglied aus dem Saale-Orla-Kreis war im vergangenen Jahr vom zuständigen Landratsamt verboten worden, eine Waffe zu führen, was mit der „fehlenden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“ des Betroffenen begründet wurde. Die Behörde stützte sich dabei auf die Einstufung des AfD-Landesverbandes als „gesichert rechtsextremistisch“. Das Mitglied zog vor Gericht und bekam Recht. Es fehle an der „erforderlichen Feststellung einer waffenrechtlich relevanten, kämpferisch-aggressiven Haltung“ der AfD. Um diese Feststellung nachzuholen, sammelte der Verfassungsschutz insgesamt 35 Aussagen von AfD-Funktionären, die eine „kämpferisch-aggressive“ Haltung belegen sollen. 31 davon stammen vom Thüringer Landesparteichef Björn Höcke.
Die Einstufung als „kämpferisch-aggressiv“ geht über die Feststellung verfassungsfeindlicher Bestrebungen hinaus – der Thüringer Landesverband der AfD wird vom Verfassungsschutz bereits als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Damit darf der Verband mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das „kämpferisch-aggressive“ Vorgehen gegen die demokratische Ordnung ist ein Kriterium, das das Bundesverfassungsgericht in den bisher vier durchgeführten Parteiverbotsverfahren entwickelt hat.
Anwendung findet dieses Merkmal analog auch bei Vereinsverbostverfahren – wie zu zuletzt beim Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins. Das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Nancy Faeser hatte das Compact-Magazin und seine Produktionsfirma Conspect Film GmbH am Dienstag mit eben jener Begründung verboten, dass Compact „kämpferisch-aggressiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ verstoßen würde.
Damit das Merkmal „kämpferisch-aggressiv“ erfüllt ist, müsste gewalttätig gegen die verfassungsmäßige Ordnung, ihre Institutionen oder ihre Vertreter vorgegangen worden sein. Als Ausnahmetatbestand kann auch „verbale Gewalt“ ein Vereinsverbot begründen. Die Hürden hierfür sind jedoch äußerst hochgesteckt – so müsse etwa in permanent-aggressiver Weise zum Umsturz der staatlichen Ordnung aufgerufen worden sein.
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Wenn kämpferisch und aggressiv jetzt für ein Verbot der AFD als Begründung ausreichen soll, ist die Demokratie am Ende.
Jetzt erst Recht AFD wählen
Wie auch bei Compact: Mit diesen Argumenten kann man jegliche Opposition verbieten. Deutschland steht auf der Schwelle zur Diktatur.
Seit wann ist es verboten, „kämpferisch aggressiv“ zu sein?
Dann müssten alle Steinewerfer und Straßenterroristen längst verboten sein.
Wie hat es 1933 angefangen?
Es wurden:
* die Opposition unterdrückt
* Medien kontrolliert
* Parteien verboten
* Kinder indoktriniert
* Meinungen unterdrückt
* das Volk gespalten
* Meldestellen eingerichtet
* Andersdenkende verraten
* Bürger diffamiert
Deutschland ist schon wieder durch die Altparteien mittendrin.
anfang september sind in thueringen, sachsen und brandenburg landtagswahlen. wie will man denn da ein afd-verbot bis dahin durchsetzen ? es bleibt nur noch etwas mehr als ein monat. – wenn man es nicht bis ende august schafft und ein verbotsverfahren evtl. zum wahltag noch im prozess waere, und die afd in den 3 bundeslaendern noch als wahlkandidat dabei ist, dann waere das ja geradezu absurd. wie soll das denn praktisch ablaufen ? der waehler kann eine partei waehlen, die gerade ein verbotsverfahren durchlaeuft. einmalig auf der welt ! sowas gab es nicht mal bei honecker.
,, DEMOKRATISCHEN RECHTSSTAAT“ ?!!! – lange nicht so laut gelacht !!!! 🤔
Vielleicht sind in diesem Lande bald
Alle, welche sich kritisch äußern,
nur noch ,,SCHÄBIGE LUMPEN“ ?!!!
Ein Verfassungsschutz der von den Altparteien geführt wird, stuft die größte Partei in diesem Bundesland und 2 größte auf Bundesebene als Verfassungsfeindlich ein um sie dann zu Verbieten!! Daß muss man sich mal geben, die Stasi würde vor Neid erblassen wie weit unsere „Demokraten“ mittlerweile gehen wollen!!