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Neues Gutachten

Kurz vor Parteiverbot? Verfassungsschutz bewertet Thüringer AfD als „kämpferisch-aggressiv“

In einem Gutachten hat der Thüringer Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als „kämpferisch-aggressiv“ klassifiziert. Diese Einstufung könnte weitreichende Folgen haben – sie deutet auf Vorbereitungen für ein Parteiverbot hin.

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Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag und Landesvorsitzender der Partei, steht im Fokus der Einstufung durch den Verfassungsschutz

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Der Thüringer Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD in einem Bericht als „kämpferisch-aggressiv“ eingestuft. Das berichtete die Welt am Sonntag. Laut dem Gutachten des Verfassungsschutzes schüre die AfD in Thüringen beständig die Ablehnung der „verfassungsmäßigen staatlichen Ordnung“. Die Partei falle durch „Diffamierungen staatlicher Institutionen und der sie tragenden Parteien“ auf. Die AfD vertrete die Ansicht, dass die Ursachen für Missstände „im Wesen des demokratischen Rechtsstaats“ lägen. Damit öffnet der Verfassungsschutz jetzt auch die Tür für ein Parteiverbotsverfahren.

Der Verfassungsschutz beschreibt, dass die AfD in Thüringen „beständig die Ablehnung der verfassungsmäßigen staatlichen Ordnung“ fördere. Die Partei falle durch „Diffamierungen staatlicher Institutionen und der sie tragenden Parteien“ auf und verbreite die Auffassung, dass die Ursachen für gesellschaftliche Probleme „im Wesen des demokratischen Rechtsstaats“ zu finden seien. Zusätzlich werden in dem Dokument Behauptungen aufgeführt, wonach „fremde Mächte“ Deutschland kontrollieren und das deutsche Volk zerstören wollten. Die Partei propagiere demnach einen „gewaltanwendenden Kampf als legitimes letztes Mittel“ zur Befreiung von diesen Mächten.

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Die Dringlichkeit des Berichts soll laut der Welt mit einem Rechtsstreit zusammenhängen. Ein AfD-Mitglied aus dem Saale-Orla-Kreis war im vergangenen Jahr vom zuständigen Landratsamt verboten worden, eine Waffe zu führen, was mit der „fehlenden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit“ des Betroffenen begründet wurde. Die Behörde stützte sich dabei auf die Einstufung des AfD-Landesverbandes als „gesichert rechtsextremistisch“. Das Mitglied zog vor Gericht und bekam Recht. Es fehle an der „erforderlichen Feststellung einer waffenrechtlich relevanten, kämpferisch-aggressiven Haltung“ der AfD. Um diese Feststellung nachzuholen, sammelte der Verfassungsschutz insgesamt 35 Aussagen von AfD-Funktionären, die eine „kämpferisch-aggressive“ Haltung belegen sollen. 31 davon stammen vom Thüringer Landesparteichef Björn Höcke.

Die Einstufung als „kämpferisch-aggressiv“ geht über die Feststellung verfassungsfeindlicher Bestrebungen hinaus – der Thüringer Landesverband der AfD wird vom Verfassungsschutz bereits als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Damit darf der Verband mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das „kämpferisch-aggressive“ Vorgehen gegen die demokratische Ordnung ist ein Kriterium, das das Bundesverfassungsgericht in den bisher vier durchgeführten Parteiverbotsverfahren entwickelt hat.

Anwendung findet dieses Merkmal analog auch bei Vereinsverbostverfahren – wie zu zuletzt beim Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins. Das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Nancy Faeser hatte das Compact-Magazin und seine Produktionsfirma Conspect Film GmbH am Dienstag mit eben jener Begründung verboten, dass Compact „kämpferisch-aggressiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ verstoßen würde.

Damit das Merkmal „kämpferisch-aggressiv“ erfüllt ist, müsste gewalttätig gegen die verfassungsmäßige Ordnung, ihre Institutionen oder ihre Vertreter vorgegangen worden sein. Als Ausnahmetatbestand kann auch „verbale Gewalt“ ein Vereinsverbot begründen. Die Hürden hierfür sind jedoch äußerst hochgesteckt – so müsse etwa in permanent-aggressiver Weise zum Umsturz der staatlichen Ordnung aufgerufen worden sein. 

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