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Sachsen

Könnte ein Abgeordneter der Freien Wähler Kretschmer ablösen?

Während CDU und SPD in Sachsen an einer Minderheitskoalition arbeiten, kursieren im Landtag Spekulationen über alternative Regierungsbildungen. Demnach könnte Matthias Berger (Freie Wähler) als Ministerpräsident kandidieren.

Michael Kretschmer könnte Konkurrenz durch Matthias Berger (Freie Wähler) bekommen

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In Sachsen könnte sich eine Sensation anbahnen. Während der geschäftsführende Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) aktuell mit der SPD an der Bildung einer Minderheitskoalition feilt, gehen im Sächsischen Landtag Spekulationen über eine mögliche Regierungsbildung mit ganz anderer Zusammensetzung um. CDU und SPD stellen gemeinsam 51 Abgeordnete. Der Landtag verfügt jedoch über 120 Mitglieder. Für eine Mehrheit fehlen Kretschmer also 10 Stimmen.

Wo diese Stimmen herkommen sollen, ist unklar. Womöglich schielt Kretschmer von vornherein auf den zweiten Wahlgang. In diesem würde eine relative Mehrheit der Stimmen ausreichen. Die fragilen Mehrheitsverhältnisse rufen nun jedoch auch andere parlamentarische Kräfte auf den Plan. Auf Anfrage der Sächsischen Zeitung ließ die AfD offen, ob sie einen Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt nominieren wolle. Der AfD-Abgeordnete Jan Zwerg erklärte: „Ministerpräsident Kretschmer spricht derzeit nur mit linken Parteien und grenzt die AfD damit auf undemokratische Weise aus. Es ist klar, dass wir einen solchen Kandidaten bei der Wahl zum nächsten Ministerpräsidenten nur ablehnen können.“

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AfD-Landeschef Jörg Urban sprach zudem immer wieder davon, dass in Sachsen eine überdeutliche Mehrheit für eine Mitte-Rechts-Politik gebe. Dass Urban bei einer Kandidatur Stimmen des BSW bekommt, gilt nicht als ausgeschlossen. Unter der Fraktionsvorsitzenden Sabine Zimmermann hat sich das BSW in Sachsen der AfD gegenüber wesentlich offener gezeigt als etwa das BSW in Thüringen. Eine absolute Mehrheit für Urban gilt jedoch als ausgeschlossen. Unwahrscheinlich ist ebenfalls, dass Urban eine relative Mehrheit erhält.

Das zweite Gerücht lautet, dass der direkt gewählte Abgeordnete der Freien Wähler, Matthias Berger, Michael Kretschmer Konkurrenz machen könnte. Der ehemalige Grimmaer Bürgermeister hat kürzlich die Idee einer parteiübergreifenden Expertenregierung für Sachsen ins Gespräch gebracht. Bemerkenswert ist, dass auch Sahra Wagenknecht, die Gründerin des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), sich positiv zu diesem Konzept geäußert hat. Zudem hatte schon vor einiger Zeit Rico Gebhardt, der frühere Fraktionsvorsitzende der Linken, eine ähnliche Idee einer Expertenregierung befürwortet.

Matthias Berger hält sich derzeit bedeckt, was seine eigenen Ambitionen zur Übernahme des Ministerpräsidentenamtes angeht. Gegenüber Ministerpräsident Michael Kretschmer geht er jedoch klar auf Distanz: „Aufgrund seiner politischen Orientierungslosigkeit ist Herr Kretschmer für mich nicht wählbar. Ich unterstütze denjenigen, der einen Politikwechsel garantiert“, so Berger gegenüber der Sächsischen Zeitung. Klar sei, dass es kein „Weiter-so“ geben dürfe. Wer auch immer in die Staatskanzlei einziehe, brauche „ein klares politisches Profil“.

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Für eine Kandidatur wäre Berger auch auf Stimmen der AfD angewiesen. Berührungsängste zeigt er hier jedoch nicht. Immer wieder erklärte er: „Eine gute Idee ist eine gute Idee, egal von wem sie kommt. Ich kenne keine Brandmauern.“ Auch vom BSW, das 15 Abgeordnete stellt, bräuchte er Stimmen. Auch dies gilt jedoch als durchaus möglich. Die bevorstehende Wahl des Ministerpräsidenten im Sächsischen Landtag könnte also für eine Überraschung sorgen, bei der Berger als unerwarteter Gewinner aus dem Wahlprozess hervorgeht.

Die Wahl soll noch vor Weihnachten stattfinden. Insbesondere Michael Kretschmer sitzt immer mehr die Zeit im Nacken. Laut der sächsischen Verfassung muss der Ministerpräsident innerhalb von vier Monaten nach der ersten Zusammenkunft des neuen Landtages gewählt werden. Da der letzte Tag dieser Frist auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Somit muss spätestens am 3. Februar 2025 der Ministerpräsident gewählt sein. Sollte dies nicht bis zu diesem Datum erfolgen, wird der Landtag aufgelöst. In diesem Fall muss innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden.

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