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Bonn

Kein Platz in der Abschiebehaft: Marokkaner nach Belästigung mehrerer Frauen auf freiem Fuß

Ein 34-jähriger Marokkaner, der wegen sexueller Belästigung und illegalem Aufenthalt festgenommen wurde, kam aufgrund fehlender Plätze in der Abschiebehaft wieder auf freien Fuß. Zuvor war bereits nach ihm gefahndet worden.

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Die Abschiebehaftanstalt im bayerischen Eichstätt.

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Ein Jahr nach einem Fahndungsaufruf wegen sexueller Belästigung konnte die Polizei in Bonn einen 34-jährigen Marokkaner ohne gültige Papiere festnehmen. Doch nur kurze Zeit später war er wieder auf freiem Fuß. Jedoch nicht aus Mangel an Beweisen, sondern weil es keine freien Plätze in der Abschiebehaft gab, berichtete Nius.

Vergangenen Samstag hatten Einsatzkräfte der Bundespolizei den Mann im Bonner Hauptbahnhof ins Visier genommen. Aufgrund einer Öffentlichkeitsfahndung vom 12. Februar 2024 war er den Beamten bereits bekannt. Da er sich vor Ort nicht ausweisen konnte, wurde er zur Dienststelle gebracht. Dort bestätigte eine Identitätsprüfung, dass er sich ohne gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhielt.

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Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass gegen den Marokkaner drei weitere Verfahren wegen sexueller Belästigung anhängig sind. Wegen seines illegalen Aufenthalts in Deutschland und der laufenden Ermittlungen wurde er festgenommen und sollte in Abschiebehaft überführt werden.

Doch genau an dieser Stelle scheiterte die Maßnahme: Aufgrund fehlender Kapazitäten in der Abschiebehaft wurde der 34-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt, das bestätigte eine Sprecherin der Polizei auf Anfrage von Nius. Dennoch soll sich der Tatverdächtige für die ihm zur Last gelegten Straftaten verantworten müssen. Wie und wann dies geschieht, bleibt jedoch unklar.

Der Vorgang erinnert an einen ähnlichen Fall aus Oktober 2024. Damals wurde ein 34-jähriger Asylbewerber aus Ghana, der wegen Vergewaltigung angeklagt war, freigelassen, da kein Platz in der Abschiebehaft verfügbar war. Der Ghanaer soll im Jahr 2018 in Mülheim ein damals 16-jähriges Mädchen im Schlaf überwältigt und vergewaltigt haben.

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Nach der Tat tauchte er unter und blieb jahrelang unauffindbar. Erst Anfang 2023 gelang es den Behörden, ihn festzunehmen. Gegen den Mann lag seit 2018 eine Ausweisungsverfügung vor, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Doch der Mann kam der Aufforderung zur Ausreise damals nicht nach.

Zwei Versuche, eine Gerichtsverhandlung gegen ihn durchzuführen, scheiterten, da das mutmaßliche Opfer nicht vor Gericht erschien. Anfang September drohte dann eine Freilassung, da die gesetzlich vorgeschriebene Dauer der Untersuchungshaft von sechs Monaten abgelaufen war. Die Vorsitzende Richterin veranlasste deshalb in letzter Minute einen Abschiebehaftbefehl, der noch während der Verhandlung durch Beamte des Ausländeramts Rostock ausgeführt wurde.

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