Katherina Reiches Strommarkt-Reformen: Ein notwendiger Umbruch – aber reicht er wirklich aus?
Katherina Reiche will die ausufernden Kosten der Energiewende eindämmen und den Strommarkt grundlegend reformieren. Doch während private Solaranlagen stärker belastet werden, bleiben Großbetreiber weitgehend abgesichert. Der Industrie drohen so neue Risiken.
Ein sonniger, windiger Tag zur Mittagszeit brachte die Anhänger der Energiewende in Deutschland regelmäßig in Verzückung: Nach dem energischen Ausbau der Solarenergie bejubelten sie immer wieder euphorisch kurzfristige Produktionsrekorde, bei denen die Erneuerbaren rein rechnerisch oft den gesamten Stromverbrauch des Landes decken konnten. Doch bei genauerer Betrachtung sind diese sogenannten Zustände vor allem eines: ein ständig wiederkehrender physikalischer und finanzieller Stresstest für das deutsche Stromsystem. Der permanente Wechsel zwischen Überproduktion und Flauten sowie die enormen Anforderungen an die Netzinfrastruktur sind längst zu einer immensen Belastung geworden.
Angesichts der aus dem Ruder laufenden Kosten hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eine umfassende Neuordnung auf den Weg gebracht. Die Reformen konzentrieren sich im Kern auf zwei Schwerpunkte: die Anpassung der Förderarchitektur durch die EEG-Novelle 2027 sowie den grundlegenden Umbau der Netzentgeltsystematik. Eine detaillierte Betrachtung zeichnet dabei ein gemischtes Bild aus überfälligen Korrekturen und verbleibenden industriepolitischen Risiken.
Die Problemstellung
Die Befürworter der erneuerbaren Energien warben stets mit deren geringen variablen Kosten – „Wind und Solar schicken keine Rechnung“, so lautete das geflügelte Motto. Dieser Slogan bewegte sich jedoch schon immer außerhalb der wirtschaftlichen Vernunft: Da Wind und Sonne naturbedingt schwanken, muss parallel ein teurer konventioneller Kraftwerkspark als Backup für Dunkelflauten vorgehalten werden. Hinzu kommen Milliarden für den gigantischen Netzausbau sowie für andauernde Eingriffe der Netzbetreiber (Redispatch), um lokale Überlastungen zu verhindern.
Wie dramatisch diese versteckte Rechnung mittlerweile ausfällt, offenbaren die nackten Zahlen: Laut dem aktuellen McKinsey-Strommarktreport steigen die Systemkosten der deutschen Energiewende allein im Stromsektor bis 2035 auf gigantische 90 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Infrastrukturrechnung der Erneuerbaren droht Deutschland schlichtweg zu überfordern.
Doch das Argument der niedrigen variablen Produktionskosten verdeckt ein weiteres Problem, das mit zunehmendem Ausbau immer offensichtlicher wird: Wenn die Sonne scheint und der Wind weht, produzieren alle gleichzeitig. Das Angebot sprengt die Nachfrage, die Preise fallen auf null oder rutschen tief in den negativen Bereich. Ohne die staatlich garantierten Einspeisevergütungen müssten die Anlagenbetreiber in diesen Stunden ihre Räder und Paneele abschalten, um massive Verluste zu verhindern. Dass dies oft nicht geschieht, liegt daran, dass viele Betreiber auch in diesen Phasen ihre Mindestvergütung kassieren – eine Subvention, ohne die etliche Anlagen wirtschaftlich nicht existieren könnten. So hängen die Erneuerbaren ökonomisch immer weiter und tiefer am Tropf eines Systems, das sich fernab der Marktrealität bewegt.
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Weil die Stromkosten im internationalen Vergleich dauerhaft einen massiven Wettbewerbsnachteil darstellen, ist die Deindustrialisierung des Landes in Gang gekommen. Die Abwanderung von Produktionskapazitäten ins Ausland ist die bittere Quittung für ein Marktdesign, das die physikalische und ökonomische Realität zu lange ausgeblendet hat. Mit der EEG-Novelle 2027 und der Reform der Netzentgelte setzt Frau Reiche nun exakt an dieser gewaltigen Kostenspirale an. Ihr erklärtes Ziel: Die Erneuerbaren sollen endlich systemdienlich agieren.
Ein Maßnahmenpaket auf dem Prüfstand
Um diesen drohenden Kollaps abzuwenden, setzt der Reformkatalog der Ministerin an mehreren neuralgischen Punkten des Strommarktes an. Im Kern umfassen die geplanten Eingriffe vier zentrale Bereiche: Erstens sollen die garantierten Einspeisevergütungen für private Dach-Photovoltaikanlagen beschnitten und deren Netzeinspeisung begrenzt werden. Zweitens sieht die Reform für große Freiflächen-Solarparks und Windkraftanlagen einen Systemwechsel hin zu sogenannten zweiseitigen Differenzverträgen vor. Drittens soll die umstrittene Entschädigung für abgeregelten „Geisterstrom“ in überlasteten Netzgebieten eingeschränkt werden – der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. Und viertens plant die Bundesnetzagentur eine weitreichende Flexibilisierung der Netzentgelte, die den Stromverbrauch über Preissignale steuern soll.
Doch wird dieses Maßnahmenpaket wirklich ausreichen, um die massive Schieflage des Systems zu heilen?
Notwendige Eingriffe bei der privaten Dach-Photovoltaik
Auf der Habenseite der Reformen steht die längst überfällige Reaktion auf das Problem der „Hellbrisen“ in den lokalen Verteilnetzen. Bislang konnten Millionen privater Dach-PV-Anlagen an sonnigen Tagen zur Mittagszeit unkontrolliert Strom in Netze einspeisen, die für diese Lastspitzen physikalisch nicht ausgelegt sind. Da die Betreiber durch ihre garantierte Vergütung von dem Preisverfall bis in den Negativbereich nicht betroffen sind, fehlte bislang jeglicher Anreiz zur Zurückhaltung.
Die geplante Reform reagiert darauf: Die 20-jährige, staatlich garantierte feste Einspeisevergütung für kleine Neuanlagen läuft schrittweise aus. Zudem soll die maximale Wirkleistungseinspeisung ins Netz auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden. Dies ist ein harter, aber netztechnisch richtiger Schritt. Er erzwingt eine Systemdienlichkeit, die bisher fehlte. Eigenheimbesitzer werden so über wirtschaftliche Anreize dazu gebracht, Strom lokal zu verbrauchen oder in Heimspeichern zu puffern, anstatt das allgemeine Stromnetz als kostenlosen Ausgleichsspeicher zu nutzen.
Diese neue ökonomische Realität erstreckt sich künftig auch auf die Netzkosten. Hand in Hand mit den EEG-Plänen von Ministerin Reiche treibt die Bundesnetzagentur die Einführung eines sogenannten „Prosumer-Aufschlags“ voran. Bislang sparen PV-Besitzer massiv Netzentgelte, weil sie viel Strom selbst erzeugen. Das Problem: In sonnenarmen Zeiten, also insbesondere im dunklen Winter, verlassen sie sich zu 100 Prozent auf die Stromversorgung aus dem Netz, tragen aber kaum noch zu dessen Finanzierung bei.
Die Zeche zahlen derzeit Haushalte ohne eigene Solaranlagen, etwa Mieter. Dass der Netzentgelt-Grundpreis für PV-Besitzer künftig um 70 bis 90 Prozent steigen soll, was je nach Netzgebiet grob im Bereich von etwa 50 bis 150 Euro Mehrkosten jährlich liegen könnte, beendet dieses unsolidarische Privileg. Wer die Infrastruktur als Ausfallversicherung nutzt, muss auch für ihre Bereitstellung zahlen.
Der fortgesetzte Webfehler bei der Vergütung großer Anlagen
Deutlich ambivalenter fällt die Bilanz bei den Neuregelungen für große Freiflächen-Solarparks und Windkraftanlagen aus. Hier offenbart der Reformkatalog eine bemerkenswerte politische Schieflage: Während dem privaten Hausbesitzer harte Netzkappungen und ein Wegfall der Subventionen angekündigt werden, bleiben die Betreiber großer Anlagen von den tatsächlichen Härten des Marktes weiterhin weitgehend verschont.
Zwar wird bei Großprojekten das bisherige System der einseitigen Mindestvergütung durch sogenannte zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) abgelöst. Das Prinzip: Der Staat vereinbart mit dem Anlagenbetreiber einen festen Referenzpreis. Liegt der Strompreis an der Börse darüber, muss der Betreiber die Übergewinne an den Staat abführen. Liegt der Börsenpreis darunter, gleicht der Staat die Differenz mit Steuermitteln aus. Das Grundproblem der steigenden Subventionierung wird damit nicht gelöst: Zwar profitiert der Staat künftig in Hochpreisphasen, das eigentliche Risiko der erneuerbaren Energien – der massive Preisverfall durch das eigene Überangebot bei starkem Wind und Sonnenschein – trägt jedoch weiterhin der Steuerzahler. Die Anlagenbetreiber bleiben nach unten wie bisher weitreichend abgesichert, echte Marktkräfte und das volle unternehmerische Risiko greifen weiterhin nicht. Verschärft wird dies durch die Beibehaltung und Ausweitung regionaler Boni (etwa des Süd-Bonus für Windkraft), bei denen der Staat weiterhin physikalisch weniger ertragreiche Standorte mit höheren Vergütungen quersubventioniert.
Angesichts dieser eklatanten Ungleichbehandlung zwischen der harten Marktrealität für private Kleinbetreiber und der fortgesetzten Vollkaskoversicherung für industrielle Großprojekte drängt sich unweigerlich die Frage auf, ob hier wirksamer Lobbydruck der Erneuerbaren-Branche zum Tragen gekommen ist und dadurch einschneidende Korrekturen zugunsten ihrer Klientel verhindert wurden.
Redispatch-Vorbehalt: Das absurde Milliardengeschäft mit dem „Geisterstrom“
Ein klarer Fortschritt schien sich zunächst beim zweiten Reformschwerpunkt, der Netzsystematik, abzuzeichnen. Hier adressiert Katherina Reiche einen Mechanismus, der die Ineffizienz des bisherigen Systems sinnbildlich verkörpert: die Entschädigung für abgeregelten Strom, den sogenannten „Geisterstrom“.
Um das Problem zu verstehen, muss man sich eine geradezu absurde Anreizstruktur vor Augen führen: Projektierern war es jahrelang gestattet, Windparks auch dort zu errichten, wo die Stromnetze längst massiv überlastet waren – insbesondere im windreichen Norden. Produzieren diese Anlagen nun bei starkem Wind Strom, den das lokale Netz nicht mehr abtransportieren kann, müssen sie vom Netzbetreiber zwangsabgeschaltet werden (Redispatch). Der Clou für die Erzeuger: Sie erhalten für diesen gar nicht produzierten „Geisterstrom“ dennoch weite Teile ihrer Vergütung. Die finanziellen Folgen dieser garantierten Ausfallhonorare werden direkt auf die Netzentgelte umgelegt und treiben so die Strompreise für alle Endkunden unerbittlich in die Höhe. Der Status quo ermöglichte es den Betreibern, ihre Anlagen ohne jedes unternehmerische Standortrisiko auf dem Rücken der Stromkunden zu finanzieren.
Reiches geplanter Schritt, dieses System durch einen sogenannten „Redispatch-Vorbehalt“ zu beenden, war daher ordnungspolitisch ein überfälliger Befreiungsschlag: Wer künftig sehenden Auges in definierten Netzengpassgebieten baut, sollte seinen Anspruch auf diese Entschädigungszahlungen verlieren. Doch auch hier zeigt ein genauerer Blick auf die Genese des Gesetzentwurfs ein ernüchterndes Bild: Die konkreten Bestimmungen zum Redispatch-Vorbehalt wurden im Vergleich zu vorangegangenen Entwürfen bereits wieder spürbar abgemildert. Ursprünglich war geplant, weitreichende und strikte Kriterien anzulegen, um überlastete Regionen als solche zu klassifizieren. Inzwischen wurde die Definition dieser Netzengpassgebiete gegenüber früheren Entwürfen deutlich abgeschwächt und die Schwellenwerte für deren Ausweisung nach oben korrigiert. Viele Standorte, deren Netze faktisch schon heute am Limit operieren, fallen durch dieses entschärfte Raster – mit der absurden Folge, dass dort neu errichtete Anlagen weiterhin munter den vom Stromkunden finanzierten Geisterstrom abkassieren dürfen.
Wie schon bei den Differenzverträgen für Großanlagen stellt sich auch hier unweigerlich die Frage: Hat die Erneuerbaren-Lobby hinter den Kulissen erneut erfolgreich Druck ausgeübt? Es hat stark den Anschein, als ob die Verbände einmal mehr in der Lage waren, drohende Einschnitte für ihre Klientel abzuwehren – und die Kosten dafür weiterhin der Gemeinschaft der Stromkunden aufzubürden.
Das Risiko für die Industrie: Der Abschied von der Versorgungssicherheit
Auf der Negativseite der Netzreform steht jedoch ein Plan, der den Industriestandort Deutschland ernsthaft in seiner Existenz gefährdet: die „Flexibilisierung“ der Netzentgelte. Für den Stromkunden bedeutet das konkret: Der Transport von Strom wird in Zeiten knappen Angebots und hoher Netzbelastung künftig deutlich teurer gemacht als in Phasen eines Überangebots. In der Argumentationswelt der Energiewende-Befürworter wird dieser Ansatz als intelligentes „Demand Side Management“ gefeiert. Ihre Logik: Da sich Wind und Sonne nicht steuern lassen, muss sich künftig eben der Verbraucher nach dem Wetter richten. Wer seinen Verbrauch in Zeiten verlegt, in denen grüner Strom im Überfluss vorhanden ist, wird finanziell belohnt; wer Strom in Mangelphasen benötigt, wird über hohe Netzgebühren bestraft. Doch hinter dieser vermeintlich modernen Steuerungsmaßnahme verbirgt sich eine weitaus brisantere Wahrheit.
Es ist faktisch das politische Eingeständnis, dass ein zeitlich konstantes Stromangebot durch den Ausbau der erneuerbaren Energien zu vertretbaren Kosten schlicht nicht darstellbar ist. Die Anpassung der Netzentgelte ist der Einstieg in eine völlig neue Systematik: Anstatt Dunkelflauten und Phasen geringen Stromangebots durch ein beständiges Angebot auszugleichen, wird der Mangel nun über Preisaufschläge für die Verbraucher verwaltet. Wer diesen Weg beschreitet und ihn künftig noch weiter ausbaut, kündigt das zentrale Versprechen der deutschen Energiepolitik stillschweigend auf: die Versorgungssicherheit.
In der industriellen Praxis führt dieser Paradigmenwechsel zu fatalen Verwerfungen. Die energieintensive Grundstoffindustrie – etwa Chemieparks, Stahlwerke oder die Glasindustrie – ist auf sogenannte Bandlast angewiesen. Ihre chemischen und thermischen Prozesse müssen 24 Stunden am Tag unterbrechungsfrei laufen; sie lassen sich nicht wie eine private Waschmaschine flexibel an das Wetter anpassen. Die berechtigten Interessen von Branchen, die auf konstante Maschinenlaufzeiten angewiesen sind, werden hier sehenden Auges überfahren. Wenn Unternehmen in Zeiten knappen Stroms mit höheren Strompreisen bestraft werden und Anlagen wegen fehlender Rentabilität immer wieder in den erzwungenen Stillstand geschickt werden, wird der Standort wirtschaftlich immer unattraktiver.
Die weitreichenden sozialen Folgen dieses Flexibilisierungs-Dogmas werden in der öffentlichen Debatte zudem völlig ausgeblendet. Was bedeutet dieser Ansatz künftig für die Arbeitszeiten deutscher Industriebeschäftigter? Stehen wir vor der Einführung von „Wetter-Schichten“, bei denen flexibel zu beliebigen Tages- und Nachtzeiten gearbeitet werden muss – je nachdem, ob der Wind weht und das Stromangebot gerade günstig ist?
Am Ende dieses Irrwegs steht unweigerlich die schleichende Deindustrialisierung. Denn die internationale Konkurrenz beobachtet diese Entwicklung sehr genau und positioniert sich entsprechend. Während Deutschland seine heimische Industrie der unkalkulierbaren Volatilität des Wetters aussetzt, locken genug andere Länder mit genau dem Standortvorteil, den Deutschland leichtfertig durch die Energiewende aufgegeben hat: günstige Strompreise und Versorgungssicherheit.
Ein notwendiger, aber unvollständiger Umbau
Die Energiewende ist kein geschützter Spielplatz mehr. Angesichts von prognostizierten 90 Milliarden Euro Systemkosten pro Jahr hat Katherina Reiche die undankbare, aber überfällige Aufgabe übernommen, ein aus dem Ruder gelaufenes Fördersystem endlich der Marktrealität auszusetzen. Die Eindämmung lokaler Netzüberlastungen durch private Solaranlagen sowie der Entschädigungen für Geisterstrom zeugen vom Willen, drastische Fehlentwicklungen zu korrigieren. Doch der Umbau bleibt unvollständig: Solange das neue EEG über Differenzverträge und regionale Boni weiterhin ein weitreichendes staatliches Subventionsnetz für Wind- und Solarparks aufspannt, wird die Kostendynamik kaum gebrochen. Eigentlich müssten Reiches Reformen hier noch deutlich konsequenter ausfallen, um den Steuerzahler wirklich zu entlasten.
Zwingend nachbessern muss die Ministerin insbesondere an der industriepolitischen Flanke. Der Versuch, die ungelösten Probleme der Versorgungssicherheit über dynamische Netzentgelte zulasten der Verbraucher zu reduzieren, ist ein fatales Richtungssignal. Wenn die Reformen dazu führen, dass energieintensive Produktionsanlagen in Deutschland aufgrund hoher wetterbedingter Strompreisschwankungen unrentabel werden, gewinnt am Ende nicht das Klima, sondern die ausländische Konkurrenz, die mit einem verlässlichen, günstigen Stromangebot lockt.
Reiche muss beweisen, dass sie nicht nur die Auswüchse der Erneuerbaren-Förderung disziplinieren, sondern bei diesem radikalen Paradigmenwechsel auch das industrielle Rückgrat im Land halten kann. Ob dies nur mit Reformen am bestehenden, ineffizienten System gelingen kann, ist mehr als fraglich.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Die CDU ist am Ende und die SPD gibt ihr den Rest.
Planwirtschaft hat noch nie funktioniert, erst Recht nicht auf dem Energiesektor.🤦🏻🤦🏻
Aus welcher Sicht?
Aus welcher Sicht „funktionieren“ denn Wirtschaften?
Schon mal darüber nachgedacht, wie eine Wirtschaft überhaupt „funktioniert“? Und dass es aus Sicht der Verlierer letztlich keine Rolle spielt, in welchem Gewand die Ausbeutungsmaschinerie daherkommt?
Ob Kapitalismus, Liberalismus, Sozialismus, Marxismus oder Kommunismus macht letztlich keinen Unterschied. Es sind Ismen, also Ideologien, und letztlich einfach nur Systeme, um die Schäfchen zu kontrollieren, zu steuern und gegeneinander auszuspielen.
Und das wird sich niemals ändern. Gott sei Dank. Man stelle sich nur einmal kurz vor, was auf dieser Welt los wäre oder wie das überhaupt funktionieren sollte, wenn ausnahmslos jeder Mensch mündig wäre. Mir graust’s davor.
Herrscher und Beherrschte: Das ist schon ganz gut so.
Bloß gehen mir die Beherrschten ziemlich auf die Nüsse, seit es das Internet gibt und sie dort plötzlich auf Obermacker machen.
Alles kein Problem.Wenn ich(fast 70) mir mein Leben nicht mehr leisten kann,
geht es ab in die Klapse.Dann kostet es dem Staat zwar 400-600 € pro Tag.
Lieber in einer warmen Gummizelle gute Bücher lesen,
als erfroren oder erschlagen am Bahnhof..
Corona. Klimahysterie.Ukraine.
Damit verdienen sich bestimmte Kreise dumm und dämlich.
Die lassen sich das von einer saft- und kraftlosen Ministerin nicht wegnehmen.
können diese Verager überhaupt etwas????????