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New York

Jetzt fällt das Urteil im Trump-Prozess

In New York stehen am Dienstag die Schlussplädoyers im Trump-Prozess an, danach entscheidet die Jury. Sie hörte die wacklige Rechtstheorie der Anklage und von fragwürdigen Zeugen, die aus ihrer Trump-Abneigung keinen Hehl machen. So geht es jetzt weiter.

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Der Trump-Prozess in New York geht an diesem Dienstag zu Ende. Die Schlussplädoyers sind angesetzt, danach zieht sich die Geschworenen-Jury zur Entscheidung zurück. Sie wird erstmals in der US-Geschichte darüber entscheiden, ob ein Ex-Präsident eines Verbrechens schuldig gesprochen wird.

In dem Fall geht es, anders als medial gerne kolportiert, nicht um die Legalität von Schweigegeldzahlungen an Pornodarstellerin Stormy Daniels, mit der Trump eine Affäre gehabt haben soll (was er dementiert). Es geht darum, wie diese Zahlungen verbucht wurden beziehungsweise weswegen sie anders verbucht worden sind.

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Der Vorwurf: Die Schweigegeldzahlungen liefen über Trumps damaligen Anwalt Michael Cohen, der sich wiederum die ausgelegte Summe in Form von Anwaltsabrechnungen zurückzahlen ließ. Da es sich aber eben nicht um Anwaltskosten, sondern um Schweigegeld handelte, seien die Ausgaben in den Büchern falsch angegeben worden.

Ein solches Vorgehen nennt sich „Fälschung von Geschäftsunterlagen zweiten Grades“ und wäre eine Straftat in New York – allerdings inzwischen schon verjährt. Deshalb steht Trump jetzt wegen des Vorwurfs von „Fälschung von Geschäftsunterlagen ersten Grades“ vor Gericht. Dieser Tatbestand ist noch nicht verjährt. Damit er erfüllt ist, müsste zusätzlich zu den falschen Angaben noch „die Absicht, eine andere Straftat zu begehen oder deren Begehung zu unterstützen oder zu verschleiern“ bestanden haben.

Das sieht die Anklage als erfüllt an und wirft Trump wahlweise Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen Wahlfinanzierungsgesetze vor. Das Problem ist jedoch: Dafür wurde er nie angeklagt. Der benötigte Tatbestand eines zweiten Verbrechens hat also gar nicht stattgefunden. Staatsanwalt Bragg argumentiert auf Seiten der Anklage, dass die Absicht, diese Straftaten zu begehen, ausreichen würde – auch wenn sie tatsächlich nicht stattgefunden haben. Doch mit dieser Begründung stand der ganze Fall von Anfang an auf wackligen Beinen.

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Einer gewissen Absurdität entbehrt das ganze dabei nicht: Man könnte Trump nämlich tatsächlich vorwerfen, dass die Schweigegeldzahlungen seiner Wahlkampfkampagne zugutekamen. Weil sie aus privaten Geldern bestritten wurde und nicht als Spende verbucht wurde, läge der Vorwurf der verschleierten Wahlkampffinanzierung nahe. Die fehlende Verbuchung wäre damit die vermeintliche Straftat. Genau hier sah aber weder Bidens Justizministerium noch die US-Bundeswahlkommission FEC ein Fehlverhalten Trumps, also keine Straftat oder illegale Wahlkampffinanzierung.

Das bedeutet mit anderen Worten: Trump soll die Absicht gehabt haben, etwas Illegales zu tun – ohne dass dies tatsächlich illegal war. Und deswegen soll er jetzt verurteilt werden? (Das mutmaßlich falsche Verbuchen hier einmal ausgenommen, das ist schließlich schon verjährt.)

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Doch darüber urteilen am Ende die Geschworenen. Ihre Entscheidung treffen sie anhand einer Skandal-Aussage von Daniels, inklusive intimer Details, die auch laut dem Richter „besser ungesagt“ geblieben wäre. Und den Aussagen von Trumps Ex-Anwalt Michael Cohen – dem Mann, über den die Zahlungen gelaufen sein sollen. Cohen ist als Zeuge aber gleich aus mehreren Gründen fragwürdig in Erscheinung getreten.

So saß er zuletzt wegen Meineids im Gefängnis, was ihn ganz grundsätzlich nicht gerade glaubwürdig macht. Außerdem macht er aus seinem inzwischen ausgeprägten Hass auf Trump keinen Hehl. Im Zeugenstand sagte er, dass er Trump hinter Gittern sehen will, damit der Ex-Präsident in einem „Käfig wie ein verdammtes Tier“ endet. Außerdem verkaufte er Merchandise, der Trump im Gefängnis zeigt. Für die Glaubwürdigkeit und Neutralität des Kronzeugens der Anklage alles andere als vorteilhaft.

Wie das Urteil am Ende aussieht, ist schwer vorhersehbar: Einerseits findet das Verfahren in Manhattan, in einem der wohl linkesten Orte Amerikas statt. Und von dort kommen auch die Geschworenen. Andererseits kann man anhand ihres Medienkonsums, der publik ist, ablesen, dass offenbar zumindest ein Trump-Fan und womöglich weitere Konservative in der 12-köpfigen Jury gelandet sind.

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Es bleibt damit spannend. Denn für eine Verurteilung ist eine einstimmige Entscheidung der Jury notwendig. Ebenso für einen Freispruch. Wird man sich am Ende gar nicht einig, ist das Ergebnis eine „Hung Jury“, die keine Entscheidung fällt. Dann könnte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nochmal neu aufrollen. All das wäre aber mit erheblichem Aufwand verbunden und wohl vor der Präsidentschaftswahl im November undenkbar.

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