AfD-Landesvorsitzender
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Auch zweites Redeverbot gegen Höcke unzulässig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das von der Gemeinde Seybothenreuth verhängte Redeverbot gegen den thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke aufgehoben.
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Der thüringische AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke darf nun doch bei der Wahlkampfveranstaltung seiner Partei in Seybothenreuth auftreten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das zuvor vom Verwaltungsgericht Bayreuth gebilligte Redeverbot aufgehoben. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth im Eilverfahren entschieden, dass die AfD die Veranstaltung in der gemeindlichen Mehrzweckhalle zwar durchführen dürfe – jedoch „nur ohne Björn Höcke zulässig“ sei. Die 4. Kammer hatte einen entsprechenden Eilantrag des AfD-Kreisverbandes Bayreuth zurückgewiesen. Die Gemeinde Seybothenreuth hatte ihre ursprünglich erteilte Nutzungsgenehmigung nachträglich mit der Auflage versehen, dass der Veranstalter sicherstellen müsse, dass Höcke nicht spricht. Einen vollständigen Widerruf der Hallennutzung hatte sie zuvor wieder zurückgenommen.
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Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt. Der BayVGH stellte nun klar, dass das ausgesprochene Redeverbot „unzulässig“ sei. Zur Begründung heißt es, „hinreichend konkrete Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dafür, dass durch den Gastredner Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien, hätten die Gemeinden nicht ausreichend dargetan“.
Im Eilverfahren sei nur eine summarische Prüfung möglich. Auch mit Höcke als Redner sei „nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten“, dass es sich um Veranstaltungen handle, „bei denen Inhalte zu erwarten seien, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder – entsprechend der gebotenen einschränkenden Auslegung – antisemitische Inhalte verbreiten (Artikel 21 Absatz 1a Nummer 1 und 2 Gemeindeordnung)“.
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Rechtsgrundlage der ursprünglichen Entscheidung war eine seit dem 1. Januar 2026 geltende Neuregelung in der Bayerischen Gemeindeordnung. Nach Artikel 21 Absatz 1a besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, „wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind“.
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Hintergrund der kommunalen Maßnahmen sind unter anderem frühere strafrechtliche Verurteilungen Höckes. Er ist rechtskräftig wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden, nachdem er bei öffentlichen Auftritten die der SA zugeschriebene Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hatte.
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Ursprünglich hatten sowohl die Gemeinde Seybothenreuth als auch die Stadt Lindenberg im Allgäu versucht, der AfD die Nutzung ihrer Hallen vollständig zu widerrufen. Nachdem Gerichte signalisiert hatten, dass ein vollständiger Ausschluss unverhältnismäßig sein könnte, beschränkten die Kommunen ihr Vorgehen auf ein Redeverbot.
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Hin oder her und völlig wertungsfrei, egal von welcher Seite das kommt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hier die Meinungsfreiheit als wesentlich für die Demokratie bestätigt und der selbsternannten Tugendwächter unter Berufung auf Art. 5 GG das Handwerk gelegt.
Noch gibt es unabhängige Gerichte wer weiß wie lange
Na ob die unabhängig sind, ist gerade die Frage…
Aber sie bemühen sich wenigstens ab und an, als unabhängig wahrgenommen zu werden.
Wer die Gewaltenteilung „zu ernst“ nimmt, wird einfach entlassen. oder bleibt unbefördert.
Wofür habe ich eigentlich in den 1980er 12 Jahre gedient? Damit sich dieser satte, verblödete Trümmerhaufen von Gesellschaft in diesem unserem Land entwickelt? Wir waren bereit, das Land gegen die Roten mit unserem Leben zu verteidigen, denn wir wussten, wie es da drüben aussah – und jetzt das. Wenigstens die Justiz ist noch nicht ganz gekapert.
Ich auch. 12 Jahre! Man musste damals mit jedem neuen Jahrgang nur nach Hünfeld fahren und den Soldaten die Grenzanlagen zeigen, dann wusste jeder, was das da drüben los war. Und jetzt durfte dieser Gysi sogar als Alterspräsident den Bundestag eröffnen und keiner dieser so genannten Volksvertreter verließ aus Protest den Saal, als er seinen alten SED-Staat auch noch lobte.
Kleine Korrektur: nicht die ganze Justiz ist gekapert. Nur ein großer Teil davon, inklusive Rotrobenbrigaden in Karlsruhe.
Ich hoffe der Richter wird dafür jetzt nicht angefeindet und ausgegrenzt – recht hin oder her, hatte er Kontakt zu Höcke 😮
Eine weitere Folge des beliebten Komödienstadels „Ein Ort kämpft gegens Grundgesetz“
Es ist nicht alles verloren mit Deutschlands Justiz, die von Regierungspolitikern anklageseitig direkt geführt und angewiesen wird. Und deren Richter schwerpunktmäßig von den Regierungen ernannt werden. Widerstandsnester in Richtung Rechtsstaatlichkeit sind noch erkennbar.
In diesem Land haben einige von „Unseredemokratie“ ein großes Problem mit der Meinungsfreiheit und den Recht auf freie Rede.
Welche Beweise braucht es noch?
Hmm… Einige Gerichte scheinen doch noch normal zu sein – wärend manche Verwaltungen offensichtlich nicht mehr wirklich normal sind – also was so versuchte Redeverbote betrifft mein ich hier.
Allerdings: Die vorgebrachte Begründungen, gegen die Verbote, scheinen mir stark formalistisch – aber sei’s drum: Ich seh wenigstens par richtige Entscheidungen.
Zum Höcke sag ich aus meiner Sicht: Irgendwie symphatisch find ich den nicht. Der provoziert halt.
Allerdings: Das machen SPD’ler und andere Linkische ebenfalls. Und „Alles für Deutschland“ ist m.E. nur eine „Provokation“ gegen diese – an sich sehe ich diese Aussage als normal an. Und frag mich, warum sich manche davon provoziert fühlen?
Nu ja, schaun ‚mer mal, wie dieser Zirkus weiter gehen wird.
Bin auf die Wahlen hier in BaWü gespannt: Wird es Schwarz-Grün, also mit Ötzi?
Dann seh ich schwarz -ähäm „Grün“ – für die Industrie hier, aber auch für die noch einigermaßen intakte Landschaft/Umwelt (Schwarzwald/Bodensee-Region) 🙁
Darauf einen Düschardeng!
Niemand wird mir glauben, wie groß und schön meine Schadenfreude ist. Da haben die Haltungssozialisten schwer auf die Finger bekommen.🤣
Der Spiegel hat die verbotene Parole, für die Höcke verurteilt wurde, in seiner Ausgabe vom 09.09.2023 als Schlagzeile zur Beurteilung des Deutschlandpakts von Scholz veröffentlicht. Auflage um die 700.000. Da lief nicht mal ein Ermittlungsverfahren. Der Spiegel rühmt doch immer seine Dokumentationsabteilung, die jedes Wort prüfe. Und bevor jetzt das mit dem Kontext kommt, zitiere ich mal Herrn Prof. Dr. Thomas Fischer, früher Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, der auch an den Universitäten Würzburg und Leipzig Strafrecht lehrte und damit wohl im Bereich Strafrecht renommiert ist, zum Tatbestandsmerkmal Kennzeichen verbreiten „Man darf sie weder affirmativ (bestätigend) noch ironisch, weder humoristisch noch kritisch, weder „ähnlich“ noch verfremdend verwenden, nicht zur Werbung für Wurst noch zur Promotion für Panzer.“ LTO vom 19.09.2023.
Es kommt wohl doch mit darauf an, ob man von rechts oder links kommt.
Besagter Fischer ist leider eine eher schillernde Persönlichkeit, mit Ansichten, die nicht selten weit jenseits der „herrschenden Meinung“ liegen.
Das Kommunistenloch der Justiz in Bayreuth müßte endlich ausgeräuchert werden.
Die haben schon Menschenleben auf dem Gewissen.
Offensichtlich ist noch nicht alles von den linksextremen Grüninnen und der Stasi-SED unterwandert.