AfD-Landesvorsitzender
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Auch zweites Redeverbot gegen Höcke unzulässig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das von der Gemeinde Seybothenreuth verhängte Redeverbot gegen den thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke aufgehoben.
Von
Der thüringische AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke darf nun doch bei der Wahlkampfveranstaltung seiner Partei in Seybothenreuth auftreten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das zuvor vom Verwaltungsgericht Bayreuth gebilligte Redeverbot aufgehoben. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth im Eilverfahren entschieden, dass die AfD die Veranstaltung in der gemeindlichen Mehrzweckhalle zwar durchführen dürfe – jedoch „nur ohne Björn Höcke zulässig“ sei. Die 4. Kammer hatte einen entsprechenden Eilantrag des AfD-Kreisverbandes Bayreuth zurückgewiesen. Die Gemeinde Seybothenreuth hatte ihre ursprünglich erteilte Nutzungsgenehmigung nachträglich mit der Auflage versehen, dass der Veranstalter sicherstellen müsse, dass Höcke nicht spricht. Einen vollständigen Widerruf der Hallennutzung hatte sie zuvor wieder zurückgenommen.
Werbung
Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt. Der BayVGH stellte nun klar, dass das ausgesprochene Redeverbot „unzulässig“ sei. Zur Begründung heißt es, „hinreichend konkrete Anhaltspunkte im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dafür, dass durch den Gastredner Rechtsbrüche in Form der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten seien, hätten die Gemeinden nicht ausreichend dargetan“.
Im Eilverfahren sei nur eine summarische Prüfung möglich. Auch mit Höcke als Redner sei „nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten“, dass es sich um Veranstaltungen handle, „bei denen Inhalte zu erwarten seien, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder – entsprechend der gebotenen einschränkenden Auslegung – antisemitische Inhalte verbreiten (Artikel 21 Absatz 1a Nummer 1 und 2 Gemeindeordnung)“.
Werbung
Rechtsgrundlage der ursprünglichen Entscheidung war eine seit dem 1. Januar 2026 geltende Neuregelung in der Bayerischen Gemeindeordnung. Nach Artikel 21 Absatz 1a besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, „wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind“.
Lesen Sie auch:
Baden-Württemberg
Insa-Umfrage: Mehr als drei Viertel der Über-70-Jährigen wollen weniger Zuwanderung
Eine INSA-Umfrage im Auftrag der AfD-Landtagsfraktion zeigt: In Baden-Württemberg wünscht sich eine klare Mehrheit von 53 Prozent weniger Zuwanderung. Besonders stark ist dieser Wunsch bei Älteren sowie bei politisch rechts verorteten Wählern.Zaklin Nastic
Wegen „Katzbuckelei“ vor den Medien und Brandmauer: BSW-Vorstandsmitglied verlässt Partei
Zaklin Nastic verlässt das BSW und attackiert Partei sowie Führung in ihrem Austrittsschreiben scharf. Sie wirft dem BSW fehlende Friedenspolitik, mediale Anpassung und eine schlechte politische Wirkung vor. Zugleich lobt sie AfD-Chef Tino Chrupalla.Der BayVGH betont zudem, die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerte Meinungsfreiheit finde zwar ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. „Dass aber bei den konkreten Veranstaltungen Meinungsäußerungen zu erwarten seien, die in Rechtsgutsverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen, sei nach dem Vorbringen der Gemeinden nicht hinreichend dargelegt.“
Hintergrund der kommunalen Maßnahmen sind unter anderem frühere strafrechtliche Verurteilungen Höckes. Er ist rechtskräftig wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden, nachdem er bei öffentlichen Auftritten die der SA zugeschriebene Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hatte.
Werbung
Ursprünglich hatten sowohl die Gemeinde Seybothenreuth als auch die Stadt Lindenberg im Allgäu versucht, der AfD die Nutzung ihrer Hallen vollständig zu widerrufen. Nachdem Gerichte signalisiert hatten, dass ein vollständiger Ausschluss unverhältnismäßig sein könnte, beschränkten die Kommunen ihr Vorgehen auf ein Redeverbot.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Hin oder her und völlig wertungsfrei, egal von welcher Seite das kommt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hier die Meinungsfreiheit als wesentlich für die Demokratie bestätigt und der selbsternannten Tugendwächter unter Berufung auf Art. 5 GG das Handwerk gelegt.
Unterschiede Redner Altparteienkartell und Redner AfD.
1.
Altparteien reden nur unter Gleichgesinnten und meist geschlossene Gesellschaft.
AfD geht aufs Volk zu auch zu Kritikern.
marcant vs. siegmund
https://www.youtube.com/shorts/9RtmdyBPWMI
2.
Altparteien wollen nicht offen reden.
AfD muss einklagen, um frei reden zu dürfen
Noch drei Wochen bis zur Kommunalwahl – und der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zur Neutralität verpflichtet.
Also sagt Helmut Schleich exklusiv, wen man wählen soll.
Ganz neutral natürlich.
Es geht um klamme Kommunen, verschwundene Hallenbäder, streikende Arbeitnehmer – und um eine politische Generation, deren Zukunftspläne direkt aus der Vergangenheit kommen.
https://www.youtube.com/watch?v=uj4kBb-mb2Q 8 Min.
Schleich als Strack-Zimmermann: Putin, Frieden, Rheinmetall
https://www.youtube.com/watch?v=JCqcuQ_o5nw 2 Min.
Die Angriffe von „Unsere Demokratie“ werden gegen die Demokratie, gegen die einzig Opposition, von diesem Kartell immer heftiger und willkürlicher! Dieses Kartell wird von ihrer Macht und Fleischtöpfen nicht freiwillig ablassen, weshalb sich auch die „Mutti“ immer mehr in die Tagespolitik der Münchhausen cdu wieder einmischt!!
Noch gibt es unabhängige Gerichte wer weiß wie lange
Na ob die unabhängig sind, ist gerade die Frage…
Aber sie bemühen sich wenigstens ab und an, als unabhängig wahrgenommen zu werden.
Wer die Gewaltenteilung „zu ernst“ nimmt, wird einfach entlassen. oder bleibt unbefördert.
Ganz so einfach ist es nicht, lieber Herr Wegener! Ein auf Lebenszeit ernannter Richter kann nicht mehr entlassen werden. Er darf noch nicht einmal gegen seinen Willen an ein anderes Gericht versetzt werden. Das sind die Absicherungen der richterlichen Unabhängigkeit im Grundgesetz (Art. 97 Abs. 2), die nur durch Verfassungsänderung beseitigt werden könnten.
@Bonesy: Schon mal was vom Richter Dettmar, ehemals Richter am Amtsgericht Weimar, gehört? Oder Richter Maier, ehemals Richter am Landgericht Dresden?
Natürlich, aber auch diese Richter sind nicht „entlassen“ worden. Straf- und Disziplinarverfahren kommen vor, aber dann müssen entsprechende Verstöße nachgewiesen werden. Es reicht jedenfalls nicht, wenn der Politik eine Entscheidung nicht gefällt.
Da empfehle ich, sich die Sache mit dem Richter Christian Dettmer in Weimar mal anzuschauen. Dieser wurde seines Amtes enthoben, als er in der Zeit des Corona Verbrechens ein dem Staat missliebiges Urteil fällte. Ein Urteil, das sogar durch zig Gutachten von Fachwissenschaftlern belegt und auf 176 Seiten begründet war. Er musste sogar eine Razzia im Büro und Zuhause überstehen, seine Familie wurde zudem öffentlich beleidigt. Die Entlassung wurde notabene vom obersten Gericht als rechtens deklariert. Soviel zur echten Einschüchterung der Richter und der parteilichen Zuordnung, wie auch der Fall Brosius-Gersdorf explizit bewiesen hat. Es gibt real keine unabhängige Justiz, weder bei Staatsanwälten noch Richtern; sie alle sind nach Parteibuch und Haltung erwählt und bestellt.
Zu Dettmar etwa hier (durchaus kritisch gegenüber der „linksgrünen Justiz“): https://journalistenwatch.com/2024/11/21/bgh-urteil-zum-weimarer-familienrichter-christian-dettmar-eine-weitere-erschuetterung-des-rechtsstaats/ – „Unnötigerweise ins Unrecht gesetzt“
@Bonesy: „Es reicht jedenfalls nicht, wenn der Politik eine Entscheidung nicht gefällt.“ Rückfrage zur Vorsicht: Das meinen Sie ernst???
Ja. Siehe den Artikel, den ich verlinkt habe.
Also, wenn ich mir die ganzen Corona – Urteile (Maskenatteste, Impfaufklärungen etc.) anschaue und einige Urteile zu diversen schweren Straftaten von Neubürgern vs. Deutschen, kann ich Ihre Aussage nicht ganz nachvollziehen.
Ausserdem hat das Justiz – System in Deutschland einen riesigen Klumpfuss in der Weisungsbindung der Staatsanwaltschaften. Diese ist eklatant, da so fast alle Ermittlungen gegen Politiker nur zahnlos sind und auch sonst die Politik bei staatsanwaltlichen Anklageerhebungen durch den / die Innenminister in die Justiz eingreift, womit sie nicht mehr unabhängig ist.
“ nur durch Verfassungsänderung beseitigt werden könnten“ Wenn es von der richtigen Partei beantragt wir ,geht auch eine Verfassungsänderung schneller als mancher gucken kann..
Man bedenke, dass Rubio auf der MSK spricht.
Da wird man abgewogen haben.
Wer weiß wie das Urteil des BayVGH ausgefallen wäre, wenn in München nicht gerade der MSC laufen würde. Denn hätte der BayVGH das Redeverbot bestätigt, wäre das eine Steilvorlage für die US-Delegation um Marco Rubio gewesen. Schon im letzten Jahr hatte ja Vance auf der MSC die (eingeschränkte) Rede- und Meinungsfreiheit in Deutschland im Visier. Ich würde es daher nicht ausschließen, daß es entsprechenden „Druck“ von entsprechender politischer Stelle gab.
Bravo!
Stichwortgeber ist wohl auch hier Kramer, der unsägliche Verfassungsschutzchef von Thüringen.
Außerdem: Wer als OB vorsätzlich fundamentales Verfassungsrecht bricht gehört des Amtes enthoben, weil erwiesener Verfassungsfeind.
Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet.
Sobald die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, sind wir alle unwiderruflich gefesselt.
Wenn man etwas nicht begründen kann, dann ist da vielleicht auch nichts?
Eine weitere Folge des beliebten Komödienstadels „Ein Ort kämpft gegens Grundgesetz“
Man kann getrost davon ausgehen, dass solche „Kommunalentscheidungen“ nicht in jedem Fall ganz „zufällig“ zustande kommen, sondern das Ergebnis von Entscheidungen/Anordnungen im landesweiten CSU-Filz sind.
Die CSU erhielt bei der BT-Wahl 25 dort 46,3 Prozent der Erststimmen und 41,3 % der Zweitstimmen
https://online-dienste.bayreuth.de/wahlen/bundestagswahlen/2025/ergebnisse_gemeinde_09472188.html#id_6278f2be_d8d7_45e3_84ee_4819a0e7031d
Wie unangenehm es doch wäre, wenn die Amis auf der MSK in ihrer diesjährigen Abrechnung mit dem blasiert-woken Deutschen neben eventueller „Unregelmäßigkeiten“ bei der Wahl, juristischer Verfolgung bis zum in den Tod Treiben von Kritikern, der bereits vom Papst bemerkten Orwell-Sprache auch noch ein Sprechverbot für Oppositionspolitiker anprangern könnten?
Da wird man „sich“ entschlossen haben, Vernunft und demokratischen Anschein walten zu lassen. Bis zu den Wahlen ist immer noch Zeit, einen „Skandal“ zu konstruieren, wenn die Amis wieder weg sin.
Noch so ein GrunzGesülz-Gläubiger.
Lesen Sie das GG mal richtig, nicht nur von jedem Paragraph den ersten Satz, sondern vor allem das was danach steht: Dann wissen sie was das ach so propagandistisch hochgelobte GG wirklich ist!
Ich hoffe der Richter wird dafür jetzt nicht angefeindet und ausgegrenzt – recht hin oder her, hatte er Kontakt zu Höcke 😮
Dann werden wohl wieder die Handwerker mit den Spitzen Schraubendrehern mobilisiert, fürchte ich.
Nicht immer klappt es mit dem vorauseilendem Gehorsam
Glimmt da etwa noch ein Lichtlein der Meinungsfreiheit im deutschen Rechtsstaat?
Man darf nur für das verurteilt werden, was man getan hat. Nicht für das, was die Verwaltung vermutet, das man noch tun könnte.
Noch ! entscheiden die Gerichte für die Meinungfreiheit in diesen Fällen.
Frage ist: wie lange noch?
Mir scheint, dass die „Unteren Gerichtsinstanzen“ oftmals ein Problem mit der Blindheit der Justizia haben.
Ob er redet oder nicht, es wir weiter Bergauf gehen. Die „Demokraten“ werden ihr bestes tun.
Nicht nur unsere Demokratie, sondern unser aller Demokratie, jeder Wähler mitgemeint, als hätte man gegendert.
Ein „Alles für die Bundesrepublik Deutschland“ ist ja dann immer okay.
Das ist aber blöd, passt es doch nicht so gut zu „AfD“;)
Denn darum geht es: Schnallen die Deutschen, was der Name …wirklich…bedeutet, könnte sie ja denken, komm, besser als „Germany last“, da mach ich mal mein Kreuz.
Ich denke, deshalb geht man so ab auf diesen Satz, es geht um den Parteinamen.
Und deshalb ist auch klar, dass Höcke die Bedeutung kannte, denn schließlich hat man sich nicht umsonst damals 2013 für die „Alternative“ entschieden. Krass aber, dass diese Argumentation vor Gericht nicht genutzt wurde, wollte man wohl nicht des Volkes Aufmerksamkeit hin lenken.
Ich muss einordnen:
Man stelle sich den Mainstream-Albtraum vor, die Bevölkerung würde zu AfD-Reden die tatsächliche Bedeutung des Parteinamens skandieren, das hat Höcke ja mit seinem „Alles für…“, ergänzt von den Zuhörern hinbekommen.
Davor hat man halt totale Panik, zu recht, rechte Parolen sind der Horror für das Land der Lügen, man denke nur an den nach außen irrationalen Aufstand um die Sylter Sänger!
Dass sowas überhaupt vor einem Gericht landet, sagt einiges über den aktuellen Zustand dieses Staates aus.
Wohin soll das noch führen…?
„Wohin soll das noch führen…?“In den Abgrund ,wohin denn sonst „WIR „sind doch bereits auf dem besten Wege dorthin…
Habe bisher noch von keinem aus den etablierten Parteien gehört dass von den Illegalen an der Grenze Gefahr drohen könnte und man sie deshalb ablehnen müsse.
Wofür habe ich eigentlich in den 1980er 12 Jahre gedient? Damit sich dieser satte, verblödete Trümmerhaufen von Gesellschaft in diesem unserem Land entwickelt? Wir waren bereit, das Land gegen die Roten mit unserem Leben zu verteidigen, denn wir wussten, wie es da drüben aussah – und jetzt das. Wenigstens die Justiz ist noch nicht ganz gekapert.
Ich auch. 12 Jahre! Man musste damals mit jedem neuen Jahrgang nur nach Hünfeld fahren und den Soldaten die Grenzanlagen zeigen, dann wusste jeder, was das da drüben los war. Und jetzt durfte dieser Gysi sogar als Alterspräsident den Bundestag eröffnen und keiner dieser so genannten Volksvertreter verließ aus Protest den Saal, als er seinen alten SED-Staat auch noch lobte.
Kleine Korrektur: nicht die ganze Justiz ist gekapert. Nur ein großer Teil davon, inklusive Rotrobenbrigaden in Karlsruhe.
egon samu, man hat doch für solche Richter vorgesorgt. Dafür hat man doch die im Dezember beschlossene Grundgesetzänderung durchgezogen. Wie war noch die Begründung? Ach ja „Künftig werden die Regeln für die Richter im Grundgesetz festgeschrieben. So sollen sie vor politischer Einflussnahme geschützt sein.“ Man schützt Richter, die durch politische Einflussnahme Richter werden vor politischer Einflussnahme, damit sie ungestört politische Einflussnahme ausüben können.
Dieses Urteil ist unverzeihbar und muss rückgängig gemacht werden.
In diesem Land haben einige von „Unseredemokratie“ ein großes Problem mit der Meinungsfreiheit und den Recht auf freie Rede.
Welche Beweise braucht es noch?
Mit Pre Crime = Vor dem begangenen Verbrechen
Lässt sich die Zensur der Opposition besonders gut umsetzen.
Man lässt sie gar nicht an die Macht, man verbietet sie vorher und behauptet man habe damit alle Geschützt.
War doch der Film mit Tom Cruise.
Es ist nicht alles verloren mit Deutschlands Justiz, die von Regierungspolitikern anklageseitig direkt geführt und angewiesen wird. Und deren Richter schwerpunktmäßig von den Regierungen ernannt werden. Widerstandsnester in Richtung Rechtsstaatlichkeit sind noch erkennbar.
Justus…. bin grundsätzlich bei Dir. Man sollte jedoch die Relationen nicht aus den Augen verlieren. In Germany ergehen monatlich tausende Urteile im gesetzlichen Rahmen. Die Urteile, die anders aussehen, sind evtl? auch dem Hype geschuldet, dass man DEUTSCHE vom Klageweg (Kosten/Risiken)abschrecken will?. Darum: Rechtsschutzversicherung, (ca. 100 E) ein Gebot der Stunde. Schmeißt lieber andere VS raus. Niemand ist wehrlos.
Dann ist ein guter (bezahlter) RA das Gebot der Stunde.
Die Rechtsschutzversicherung kann man sich schenken. Die zahlt bestenfalls einen kleinen Zuschuss zu einem guten Anwalt. Die nehmen nämlich astronomische Stundenhonorare und arbeiten nicht für Gebühren nach BRAGO, wie sie eine Rechtsschutzversicherung zahlt. Und was darüber hinausgeht bekommt man übrigens auch dann nicht zurück, wenn man den Prozess 100% gewinnt.
Darauf einen Düschardeng!
Noch ein Gericht , dass sich durch Normen leiten lässt und nicht von der Ideologie „ eigenes Recht mit der sogenannten Unsere Demokratie „ !! Das man heute Selbstverständlichkeiten des GG einklagen muss , zeigt doch , was hier inzwischen möglich geworden ist … Ein Redeverbot von einer unteren Verwaltungsbehörde !! Das hätte in den 60 er oder 70 er Jahre zum Aufstand der Demokraten und der Medien geführt !! Darum ist es enorm wichtig , dass Parteien keine eigene Medienmacht besitzen dürfen .. das nenne ich gar verfassungswidrig ! Dazu beigetragen hat das ÖRR – System indem es die einfachsten Grundsätze einer Demokratie vermissen lässt ! Das muss unbedingt geändert werden um das GG für die Zukunft zu schützen !! Trotzdem Hochachtung und Respekt für den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof !!