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BKA-Papier

IS ruft zu Anschlägen auf Weihnachtsmärkten auf – auch Fußgängerzonen und Gottesdienste als Gefahrenorte

Ein internes BKA-Papier besagt, dass es eine hohe Gefahr für islamistische Terroranschläge auf Weihnachtsmärkte gebe. Auch belebte Fußgängerzonen und Gottesdienste sind mögliche Anschlagsziele.

Die Terroristen wollen, dass Unsicherheit auf den Weihnachtsmärkten immer mit dabei ist. (Symbolbild Imago)

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Die Gefahr von Anschlägen auf Weihnachtsmärkte durch Islamisten ist präsent wie lange nicht mehr. Die Bedrohung sei „anhaltend abstrakt hoch“, wie es in einem internen Papier des Bundeskriminalamtes (BKA) heißt. Das Papier liegt Bild vor. Konkrete Pläne zu Anschlägen sind dem BKA demnach nicht bekannt. Allerdings hat die Terrorgruppe „Islamischer Staat – Provinz Khorasan“ (ISPK) zu solchen Taten aufgerufen. Laut BKA sind diese Aufforderungen dazu geeignet, „ein entsprechendes Personenpotential weiter zu radikalisieren und zur Durchführung von Angriffen zu motivieren“. 

Neben den islamistischen Gefährdern sind vor allem radikalisierte Einzeltäter, die der Polizei bislang unbekannt sind, ein Problem. In dem Dokument der Polizeibehörde heißt es: „Ebenso besteht grundsätzlich eine abstrakte Gefährdung durch Aktivitäten emotionalisierter, fanatisierter und/oder psychisch gestörter Einzeltäter, deren irrationale Handlungsweisen sich einer polizeilichen Prognose entziehen.“ 

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Neben Weihnachtsmärkten sind besonders belebte Fußgängerzonen und Gottesdienste mögliche Anschlagsziele. In Einkaufsstraßen sind vor allem sogenannte „weiche Ziele“, also Passanten, wie Bild schreibt, das Ziel von Anschlägen, weil sie „kaum oder nur schwer zu schützen sind“. Weiter steht in dem Papier, dass „die Umsetzung vorbereiteter Anschläge als auch Spontantaten grundsätzlich möglich“ sind. Dabei geht es um „einfachste Tatmittel“ mit einer „große[n] Opferzahl“ – also zum Beispiel um Messer. 

Gottesdienste und Veranstaltungen rund um das Weihnachtsfest sind wegen „ihrer Symbolik für christliche Werte und Prägung ein ideologisch geeignetes Ziel für islamistisch motivierte Täter“. Prinzipiell gelten laut dem BKA alle „Örtlichkeiten mit größeren Menschenmengen“ als „geeignete Ziele eines terroristischen Anschlags“. Die Polizei rechnet mit einem „erhöhtem Aufkommen von Warn- und Falschmeldungen“ im Zusammenhang mit angeblichen Aufrufen zu Straftaten. Das Ziel sei die „Beeinträchtigung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung.“ 

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