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Protest in Hamburg

Iran brachte deutsche Behörden offenbar zu Ermittlungen gegen Islamkritiker

Weil sie vor der Blauen Moschee in Hamburg demonstrierten, stehen drei Exil-Iraner vor Gericht – obwohl die Polizei zunächst keine Straftaten registriert hatte. Das iranische Generalkonsulat verfasste dann einen Brief an den Hamburgischen Senat und forderte die Verurteilung der Demonstranten.

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Die Blaue Moschee des Islamischen Zentrums in Hamburg ist mittlerweile geschlossen.

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Weil sie vor der Blauen Moschee des mittlerweile verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) demonstrierten, müssen sich drei Exil-Iraner vor Gericht verantworten. Dabei hatte die Polizei bei der Kundgebung am 6. August 2022 keine Straftaten feststellen können. Der Welt liegt jedoch ein Schreiben des iranischen Generalkonsulats an den Hamburger Senat vor, in dem die Vertreter der Islamischen Republik Iran klare Forderungen formulieren.

„Das Generalkonsulat erbittet die Verurteilung dieses radikalen, kriminellen und höchst provokativen Aktes durch die zuständigen Organe im Senat und ein ernsthaftes, sofortiges und rechtliches Vorgehen gegen die Täter“, heißt es in dem Schreiben, das zwei Tage nach der Kundgebung versendet wurde. Vorausgegangen war offenbar die Verbrennung von einigen aus dem Koran herausgerissenen Seiten, während in der Moschee anlässlich eines schiitischen Feiertags gebetet wurde.

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Ein Video zeigt den Vorgang. Zu sehen ist auch die iranische Frauenrechtlerin Jasmin Maleki. Obwohl sie lediglich eine „feministische Rede“ gehalten hat und gegenüber Welt angibt, die Männer nicht zu kennen, die einige Koranseiten angezündet hatten, steht sie mit zwei weiteren Personen vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Der Vorwurf: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs, auch bekannt als Blasphemie-Paragraf, der eine Geldstrafe bis hin zu dreijähriger Haftstrafen vorsieht.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Maleki Mittäterschaft vor. Maleki gilt als Gegnerin des Mullah-Regimes und musste aufgrund ihrer Demonstrationen im Iran 2016 sogar das Land verlassen. Die Kundgebungen führte Maleki vor der Blauen Moschee fort, deren Träger, das IZH, im Juli vom Bundesinnenministerium verboten wurde, nachdem es bereits seit gut 30 Jahren vom Verfassungsschutz als wichtiges „Propagandainstrument“ des Iran beobachtet worden war (Apollo News berichtete).

Auch am 6. August 2022 fand sich Maleki vor der Blauen Moschee ein. Laut Welt haben die anwesenden Polizisten weder eine Straftat festgestellt noch etwaige Zwischenfälle vermerkt. Deswegen hakte das Generalkonsulat nach: „Leider haben sich diese kriminellen, sehr beleidigenden und provokativen Handlungen vor den Augen der Polizei vor Ort ereignet“, heißt es unter anderem in dem Schreiben an den Hamburger Senat. Inwiefern der Brief Einfluss auf den weiteren Verlauf hatte, ist unklar.

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Die Polizei soll noch im August 2022 die zuvor dargelegte Sichtweise geändert haben. Das Konsulatsschreiben wurde von der Senatskanzlei an die Behörde für Inneres weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft bestreitet, beeinflusst worden zu sein, und erklärt, zum Einschreiten verpflichtet zu sein, sollte eine Straftat vorliegen. Im Februar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft dann einen Strafbefehl. 60 bis 90 Tagessätze sollen die Angeklagten begleichen. Gegen die Entscheidung wurde jedoch Einspruch eingelegt – wann es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg kommt, ist derzeit noch unbekannt.

Das iranische Generalkonsulat Hamburg sowie die Vertretungen in Frankfurt am Main und München sollen jetzt infolge der Hinrichtung des Deutsch-Iraners Jamshid Sharmahd im Iran geschlossen werden.

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