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Mumbai nach Zürich

Inder vergewaltigte 15-Jährige während Flug: Bedingte Haftstrafe von eineinhalb Jahren

Weil er im März während eines Flugs nach Zürich ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigte, wurde ein Inder nun vor einem Schweizer Gericht zu einer bedingten Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Darüber hinaus wird er aus der Schweiz abgeschoben.

Die Tat ereignete sich in einer Maschine der Fluggesellschaft Swiss (Symbolbild)

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Auf einem Flug von Mumbai nach Zürich verging sich ein indischer Geschäftsmann an einem fünfzehnjährigen Mädchen, nachdem diese eingeschlafen war. Mittels Anwendung des neuen Sexualstrafrechts wurde der Täter nun zu eineinhalb Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, hat ein fünfjähriges Einreiseverbot für die Schweiz erhalten und wird abgeschoben.

Wie die Schweizer Zeitung Tagesanzeiger berichtete, flog das Mädchen im März in einem A330 der Fluggesellschaft Swiss von Mumbai nach Zürich; ihr Sitznachbar: ein 44-jähriger indischer Geschäftsmann. Am Anfang des neunstündigen Nachtflugs unterhielten sich die beiden noch kurz und oberflächlich, bevor das Mädchen einschlief. Laut der Zeitung Blick fing ihr Sitznachbar dann an, einen Arm um sie zu legen und sie zu berühren.

Dann griff er in die Hose des Mädchens und drang mit seinem Finger vaginal in sie ein. Zusätzlich nahm er die Hand des Opfers in seinen Schoß und rieb diese an seiner Kleidung. Aufgrund dieser unvorhersehbaren Tat verfiel das junge Mädchen in einen Schockzustand und war außerstande, sich dagegen zu wehren.

Nach dem neunstündigen Flug im März wurde der Mann in Zürich festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Am Dienstag wurde der Fall im Bezirksgericht Bülach verhandelt. Nach anfänglichem Zögern gestand er die Tat, was das Verfahren verkürzte. „Es ging mit mir durch“, erklärte der 44-Jährige. Es täte ihm leid, er habe gewusst, dass das Mädchen jung war, aber nicht ihr genaues Alter gekannt.

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Nach dem verschärften Sexualstrafrecht der Schweiz, das seit Juli 2024 in Kraft ist, ist der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Hierbei gilt die Formel „Nein heißt Nein“. Das Opfer soll mit Gesten oder Worten zeigen, dass es mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist. Die Handlungsunfähigkeit durch einen Schockzustand ist jedoch auch als Ablehnung zu werten.

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Wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind erhielt der Inder nun eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die er jedoch auf Bewährung nicht absitzen muss. Zusätzlich erhielt er ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen sowie ein fünfjähriges Einreiseverbot für die Schweiz. Gleich nach dem Prozess übernahm das Migrationsamt den Täter, um seine Rückreise nach Indien zu gewährleisten.

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30 Kommentare

  • Auf Bewährung? Ich fass es nicht!

    • Er war 5 Monate in Untersuchungshaft. Eine durchaus angemessene Strafe, finde ich.

      -27
      • Aber natürlich nicht wenn es aber ihre Tochter wäte, oder? Eben, könnte ich sehr wahrscheinlich recht haben dass es dann anders wäre?

        4
  • Es fühlt sich tatsächlich so an, als fehle hier ein Teil der Geschichte. Keine Ahnung warum. Alle Strafanteile finde ich im Prinzip gut und richtig, nur die Bewährungsstrafe… Wie wäre es stattdessen mit 10 Jahren Haft? Dann könnte es langsam anfangen zu passen.

    • Rein gefühlsmäßig gebe ich ihnen recht bei der Forderung nach 10 Jahren Haft.

      Aber objektiv und sachlich betrachtet: Was hat das Mädchen davon, was hat die Schweiz davon, außer immense Kosten ?

      • Nur Zyniker stellen die „Kostenfrage“.

        0
  • Inzwischen gibt es ja die Todesstrafe für Gruppenvergewaltigungen in Indien.

    Das Strafmass für diesen Fall scheint mir nicht angemessen zu sein.

    3 Jahre Gefängnis wären das Mindeste. Und eine weitere Idee bei Überfüllung darf ich hier nicht schreiben.

    • Meine Antwort:
      Zitat Peter Hahne:“ich will Handschellen klicken hören“

  • Zuviel Tikitiki in der Luft! Fliegen Minderjährige unbegleitete zwischen der Schweiz und Indien umher? Wo waren die Erziehungsberechtigten? Welche Verantwortung trifft die Fluggesellschaft? Wo ist der gesunde Menschenverstand?

  • Einreiseverbot in die Schweiz.
    Aber in den Schengenraum darf er jederzeit einreisen.
    Finde den Fehler.

    • Inidscher Geschäftsmann. Womöglich regelten Geld oder Beziehungen das geringe Strafmaß.

  • Verschärftes Sexualstrafrecht und dann Bewährung – muss man ja alles nicht mehr verstehen.
    Auch die Schweiz scheint vom europäischen Virus des allgemeinen Unrechts erfasst zu sein.

  • Man muss, bei aller Empörung, die zurecht erfolgt, auch bedenken, dass der Inder geschäftlich in der Schweiz war, dann dort, sicherlich auch wieder zurecht, 5 Monate in U-Haft sass. Und jetzt abgesehen von der bedingten Haftstrafe, eine fünfjährige Einreisesperre.
    Vulgo: der ist sowohl in der Schweiz als auch im seiner Heimat sozial unten durch, denn so hat das ja jeder diesseits und jenseits des Indischen Ozeans mitgeschnitten. Der braucht in der Schweiz nicht mehr aufzutauchen und zuhause kann der sich mit Sicherheit auch nicht mehr blicken lassen. Der kann gleich in einen anderen indischen Bundesstaat umziehen, wenn es reicht. Insofern dürfte die Strafe für ihn schon angemessen ausfallen.

    • Nein. Der lacht sich eins. Zudem weiß jeder, dass es fürs Finger einführen nur Bewährung gibt. Finden Sie es so locker, wenn Fremde ihre Finger in Sie einführen nach Lust und Laune? Alle Ihre Bekannten erfahren darüber und von der Bewährung.

  • „es ging mit mir durch“ …. er kann froh sein, dass ich nicht in der Kabine saß und das nicht mitbekam … mit mir wäre auch etwas durchgegangen, und statt einer Bewährungsstrafe würde er für den Rest seines Lebens mindestens 1 Oktave höher sprechen ….

  • Na wenigstens konnte der Widerling offenbar abgeschoben werden, was ja auch nicht so selbstverständlich ist.
    Andererseits: Was ist eine Wiedereinreisesperre von 5 Jahren wert ? Warum kann die Sperre nicht auf Lebenszeit verhängt werden ?

  • Das ist schon ein paar Tage alt und ziehmlich dubios, stand zuerst in 20Min.ch. Erstens einmal gilt heutzutage vieles als „Vergewaltigung“. Zweitens bin ich mir nicht sicher ob da alles so abgelaufen ist, das Gericht hat ja relativ mild geurteilt. Das der Mann sich an eine viel zu junges Mädchen rangemacht hat ist nicht in Ordnung, aber eine Vergewaltigung während eines Fluges, dann noch in einer Swiss-Maschine? Klingt seltsam.

    • Es sollte generell jede sexuelle Handlung als Vergewaltigung gelten, die von einem Erwachsenen an einem Kind oder einer Jugendlichen durchgeführt wird. Ohne Ausnahme. Eine vaginale Penetration, und sei es auch „nur“ mit einem Finger, sowieso. Was dabei die Fluglinie für eine Rolle spielt erschließt sich mir nicht.

  • Anscheinend sind Vergewaltigungen heute vor Gericht minderschwere Straftaten. Etwas schwerer als Ladendiebstahl. Anders kann ich mir die milden Urteile nicht mehr erklären .

  • „Aufgrund dieser unvorhersehbaren Tat verfiel das junge Mädchen in einen Schockzustand und war außerstande, sich dagegen zu wehren.“

    Das ist ein Witz oder ???

    -11
    • Nein, das ist kein Witz, Herr Irrwitz, das ist sogar wissenschaftlich bewiesen: denn unsere Amygdala, das sogenannte Eidechsengehirn, hat genau drei Modi – kämpfen, fliehen und totstellen. Da die beiden ersten Optionen aus offensichtlichen Gründen im Flugzeug und gegen einen Stärkeren wegfallen, ist die Starre eine sehr plausible Art der Reaktion, die aus dem Überlebensinstinkt gespeist wird. Leider.

  • Je deutscher die Schweiz wird, umso neo-deutscher werden dort auch anscheinend die Verhältnisse. Ich habe so langsam den Eindruck, als würden diese Deutschen in der Schweiz immer mehr für diese neo-deutschen Verhältnisse sorgen, vor denen sie ja eigentlich geflogen bzw. ausgewandert sind. . . . Warum kommt mir dieses Schema nur so seltsam bekannt vor?!?!?!?

  • Auch in der Schweiz weht aus der debilen linken Ecke der Duft der Kuscheljustiz durch die Gerichtssäle. Diese lächerliche Strafe und die noch lächerliche 5 Jahre Landesverweis sind eine Verhöhnung eines minderjährigen Opfers. Ich als Schweizer schäme mich für dieses Urteil und mir bleibt nichts anderes übrig meine Verachtung gegenüber der linken Ideologie ein weiteres mal auszudrücken.

  • Brauchen wir hier unbedingt, sonst gibt Klingbeil und Merz keine Ruhe..
    Die importieren einfach alles, Hauptsache es schadet dem deutschen Volk.
    Die Justiz steht dem in nichts nach, die sind eventuell neiderfüllt, da sie selber maximal passiv zum Zuge kommen.
    Einfach nur widerwärtig.

  • „Männer sind Schweine, sie wollen nur das Eine…..“ ( Die Prinzen)

    • Nee, „Die Ärzte“.

      • Sorry, hab’s verwechselt. 🙈

        1
      • Im Grunde das gleiche

        0
    • Falsch! Das Lied stammt von den „Ärzten“

  • Kabinentür öffnen und raus mit dem.

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