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In seinem Gutachten kriminalisiert der Verfassungsschutz faktisch jede grundsätzliche Islam-Kritik

Der Verfassungsschutz wirft der AfD vor, Muslime pauschal zu diffamieren. Die Aussagen von AfD-Politikern, die als Beleg angeführt werden, erwecken jedoch den Eindruck, dass eine Kritik am Islam unmöglich gemacht werden soll.

Der Verfassungsschutz wertet verallgemeinernde Aussagen über den Islam als unzulässig vereinfachend und abwertend.

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Der Verfassungsschutz wirft der AfD Islamfeindlichkeit vor. Die Partei würde „tatsachenwidrige pauschale Verunglimpfungen“ von Muslimen vornehmen, wie es in den Auszügen des Gutachtens heißt, die Bild veröffentlicht hat. Muslime würden „bewusst ausgrenzend als kriminell und unerwünschte, nicht integrierbare Menschen zweiter Klasse“ dargestellt werden. Islamkritik als solche sei nicht verfassungsschutzrelevant, heißt es im Gutachten, jedoch werde die Grenze da überschritten, wo „die Religion und ihre Gläubigen im Sinne eines pauschalen Feindbilds diffamiert werden.“

Die Aussagen von AfD-Politikern, die als Belege für eine pauschal diffamierende Haltung herangezogen werden, stellen jedoch größtenteils keine pauschale Diffamierung von Muslimen dar, sondern richten sich gegen den Islam an sich. Dieser Ansatz ist aus zwei Gründen problematisch: Zum einen widerstrebt es einer aufgeklärten Gesellschaft, keine Kritik an einer Religion üben zu dürfen. Die im Grundgesetz verbriefte Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass eine Religion vor Kritik geschützt ist. Zum anderen verhindert die Bezeichnung von Islamkritik als pauschalisierende Diffamierung eine Debatte über problematische Aspekte des Islams. 

Als Beleg für Islamfeindlichkeit in der AfD listet der Verfassungsschutz folgende Zitate auf. Sachsens AfD-Chef Jörg Urban sagte im Dezember 2023 auf einer Kundgebung: „Und mindestens genauso grotesk ist die Ablehnung unserer deutschen Kultur durch muslimische Migranten. Sie kommen aus völlig verarmten, dysfunktionalen, von Glaubenskriegen zerrütteten Ländern zu uns hierher.“

Weiter sagte er: „Der heutige realexistierende Islam integriert sich nicht. Der heutige realexistierende Islam hat nicht die Absicht, sich zu integrieren. Im Gegenteil“. Damit wird nicht jedem einzelnen Muslim unterstellt, sich nicht integrieren zu können oder zu wollen, sondern es wird eine Kritik am Wertesystem des Islams an sich geübt. 

Die Aussage, dass der „realexistierende Islam“ nicht die Absicht habe, sich zu integrieren, ist eine Meinung, die man haben kann, aber nicht teilen muss. Ob man diese Meinung teilt oder nicht, hängt auch davon ab, wie man den Koran oder andere bedeutende Schriften des Islams interpretiert. Denn im Koran gibt es Verse, die zur Tötung, gar Kreuzigung Ungläubiger aufrufen. Mohammed hat seinen Nachfolgern befohlen, alle Juden zu töten. 

Der Koran gilt laut eigener Aussage als direkte und unumstößliche Wahrheit Gottes, die zu allen Zeiten und für alle Völker gelten soll (Sure 18:27, Sure 6:19). Wer den Koran wortgetreu interpretiert und in seinem eigenen Geltungsanspruch Ernst nimmt, der kann das natürlich problematisieren. Wer aufgrund einer solchen Lesart den Islam in seinen Grundsätzen kritisiert, wird vom Verfassungsschutz jedoch hier wiederum ins Visier genommen. 

Jörg Urbans Wortwahl von den von „Glaubenskriegen zerrütteten Ländern“ ist nicht abwertend, sondern verallgemeinernd. Hunderttausende Syrer kamen wegen des Bürgerkriegs aus dem muslimisch geprägten Land nach Deutschland. Die Ampelregierung hat noch im April Vorbereitungen getroffen, Menschen aus dem mehrheitlich muslimischen Sudan aufzunehmen, das unter einem Bürgerkrieg leidet. 

Alice Weidel sprach im September 2024 von einem „Glaubenskrieg“, der „bereits gegen die deutsche Bevölkerung geführt“ werde. Weiter sagte sie: „Was die Kinder von diesen Leuten, die aber ganz früh Christen- und Einheimischen-Hass eingeimpft bekommen, mit unseren deutschen Kindern auf den Schulhöfen machen? Die werden verprügelt.“

Die brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré sagte am 6.10.2024 in einem Video in X: „Ehemänner, Söhne, alle, die dort in diesen frauenfeindlichen Kulturen sozialisiert wurden, kommen hierher und implementieren ihr Frauenbild immer weiter in die Gesellschaft. Wir deutschen Frauen sind dann die Leidtragenden. Das darf nicht sein.“ 

Die Aussagen von Weidel und Kotré generalisieren, pauschalisieren aber nicht zwingend. Denn in Ländern wie etwa Syrien oder Saudi-Arabien und Afghanistan gilt ja tatsächlich die Scharia, die die Steinigung von Frauen erlaubt. Im März kündigte die Taliban in Afghanistan an, wieder Frauen steinigen zu wollen. Nicht jeder, der aus solchen Ländern kommt, befürwortet die Steinigung von Frauen – dennoch kann man diese Nation und auch ihre Kultur allgemein kritisieren. 

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An dieser Stelle sei etwas zum Unterschied zwischen generalisieren und pauschalisieren angemerkt. Pauschalisieren bedeutet nach dem Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS), etwas unzulässig zu vereinfachen oder undifferenziert zu behandeln. Nicht jede generalisierende Wortwahl ist aber pauschalisierend. Denn generalisieren bedeutet verallgemeinern, nach dem DWDS also „aus einem einzelnen oder aus mehreren Fällen, Sachverhalten, Erfahrungen ein für alle ähnlichen Fälle, Sachverhalte gültiges Modell aufstellen“ oder etwas für allgemeingültig erklären.

Indem der Verfassungsschutz verallgemeinernde Aussagen, die den Islam in seinen Grundwerten kritisieren, Verfassungsfeindlichkeit unterstellt, wird eine faktenbasierte Kritik am Islam kaum noch möglich, selbst wenn sie sich auf heilige Texte des Islams bezieht – also insofern fundamental ist. 

Dabei ist auch grundsätzliche Kritik am Islam und islamisch dominierten Gesellschaft natürlich möglich und zulässig. Im Koran heißt es in Sure 4:34 etwa, dass ein Mann seine Frau, wenn sie sich ihm gegenüber arrogant verhält, erst ermahnen, ihr dann den Beischlaf verweigern und sie anschließend schlagen soll, bis sie wieder gehorsam ist.

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Die vier Rechtsschulen des Islams haben die problematischen Verse im Koran nie vollumfänglich für ungültig erklärt. In Pakistan gilt beispielsweise die hanafitische Rechtsschule, die größte Rechtsschule im Islam. In Pakistan kann für Blasphemie gegen den Propheten Mohammed die Todesstrafe verhängt werden.

Menschen, die in Pakistan wegen Blasphemie zum Tod verurteilt wurden, wurden oft vorher von Mobs gelyncht, sodass letztlich bisher kein offizielles Todesurteil wegen Blasphemie vollstreckt wurde. Bedenkt man den Geltungsanspruch des Korans und die Stellung des Propheten Mohammed im Islam, so ist natürlich auch grundlegende, fundamentale Kritik am Islam möglich – man kann eine Religion genauso ablehnen, wie jede Geisteshaltung auch.

Wenn der Verfassungsschutz aber jede „pauschale“ Kritik ins Visier nimmt, dann kriminalisiert er letztlich jede grundlegende Kritik am Islam selbst. Das wäre auch ein grundlegend falsches Verständnis der Religionsfreiheit – denn diese schützt die Religion gerade nicht vor auch scharfer oder grundsätzlicher Kritik. 

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90 Kommentare

  • Zwischen Islam und anderen Religionen liegt ein wesentlicher Unterschied:
    Der Islam ist nicht nur Religion, sondern Gesellschaftsordnung und damit Staatsform, denn er umfasst nicht nur Glaubensbekenntnisse, sondern auch Gesetzbücher, die weit in das zivile Leben der Menschen sowie auch in die Strafjustiz hinein reichen (Scharia).

    Der Islam sieht sich anderen Religionen übergeordnet, trennt Religion nicht vom Staat und ist daher mit einer westlichen, freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.

    Ein säkularisierter Islam, der sich nur auf die Glaubensausübung im Rahmen von Recht und Gesetz erstreckt, wäre dagegen genauso akzeptabel wie Christentum, Judentum, Buddhismus usw.

    Das alles sind Fakten und müssen als freie Meinung sagbar sein.

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  • Wie ging der Spruch nochmal?
    Wenn du wissen willst wer dich beherrscht, finde frag dich wen du nicht kritisieren darfst.

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  • Man weiß sehr wohl, dass man der deutschen Gesellschaft mit der Politik der letzten 10 Jahre sehr großen Schaden zugefügt hat – und auch, dass dieser Schaden kaum wieder gut zu machen sein wird.
    Es war so geplant. Das Warum klammere ich jetzt mal aus.
    Die Folgen aber konnte jeder, der 1 und 1 zusammen zählen kann, beizeiten erkennen.
    Anstatt aber eine politische Kehrtwende zu vollziehen, wie man es von einer lernfähigen n Politik erwarten könnte, geht man den sturen Weg der Ideologen: man kriminalisiert einfach die Kritik an dieser Politik.
    Damit hofft man, die kritische Masse unter Kontrolle zu halten, denn Ideologen können naturgemäß nicht von ihrem vorgezeichneten Weg, ihrer Idee, abweichen.
    Die Frage ist, ob und wo das schon dauerhaft funktioniert hat und was die Folgen einer solchen Vorgehensweise sind.
    Am Ende liegt immer ein sozialer Scherbenhaufen, den andere beseitigen müssen.

    72
  • Hat irgendein Islamverband oder Moscheenverband sich von den Terroranschlägen distanziert? Mir ist nichts davon bekannt.

  • Wieder mal ein Beweis dafür wenn sich die politischen Eliten verpflichtet fühlen.
    Wenn das nicht irgendwann ein böses Ende nimmt.

  • Manche würden sich nun fragen, verfolgt das BfV auch Bestrebungen die sich gegen das eigene Volk richten aus der Politik?

    Manchen fiele da ein:
    Gefährdung der inneren Sicherheit
    Gefährdung der äußeren Sicherheit
    Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit
    Gefährdung der finanzielle und wirtschaftlichen Sicherheit
    Gefährdung der Energiesicherheit (-verfügbarkeit)

    usw. von den ersten paar Art. im GG halte ich aus Platzgründen abstand, was sich manche fragen könnten.

    40
  • Die Formulierung „real existierend“ ist doch sogar eine Differenzierung. Sie besagt, dass ein anderer Islam zwar theoretisch denkbar wäre, aber wir müssen mit dem Islam zurechtkommen, der nun einmal aktuell real existiert. Wie kann man so etwas für verfassungsfeindlich halten?

  • Houellebecq hat es in seinem Buch „Unterwerfung“ nahezu prophetisch beschrieben!

  • Daran erkennt man die Unterwanderung durch die Religion des „Friedens“.

  • Nun ist es ja tatsächlich so, dass Islamverbände und von ihnen dominierte NGOs und unterwanderte internationale Organisationen seit Jahren daran arbeiten Islamkritik zu ächten und sogar zu kriminalisieren. Ob von ihnen dabei über teilweise auch berechtigte Anliegen weit überzogen wird, mag man unterschiedlicher Meinung sein. Dass aber eine deutsche Regierung über eine Ministerin im Alleingang eine untergeordnete Behörde anweist sich derlei rechtsstaatswidrigen Kriminalisierungstendenzen zu unterwerfen ist ein Skandal. Und dass die hiesige Medienlandschaft dazu schweigt und diesem übergriffigem Treiben sogar applaudiert ist der nächste Skandal. Bleibt als höchst bedenkliches Fazit zu konstatieren, dass es um Meinungsfreiheit sowie rechtsstaatlich-demokratisches Verständnis im besten Deutschland aller Zeiten so schlecht bestellt ist wie nie zuvor.

  • Verfassungsschutzverbot jetzt!

    38
  • ich finde es immer interessant wenn mir als ostdeutschen jedes demokratieverständnis abgesprochen wird aber jemand der aus im artikel genannten staaten kommt, mit betreten von deutschland alle unsere werte ob kulturell oder rechtlich zugesprochen werden. finde den fehler

  • Es ist so absurd, es passt zum heutigen Deutschland.

  • Dieses sogenannte Gutachten ist nichts weiter als eine pauschale Verunglimpfung der AfD.
    Also genau das, was man der AfD im Bezug auf den Islam vorwirft, wird vom Verfassungsschutz im Bezug auf die AfD ohne Hemmungen selbst angewandt.

  • Das ist doch alles Sinnlos. Die Demographie wird Fakten schaffen!

  • Hat die Grüne Parteiführung den Bericht geschrieben unter tatkräftiger Hilfe der SPD?

  • Die beste AfD Werbeagentur ist die SPD.

  • Vergesst den Islam. Es geht um das Problem Männergesellschaften, die wegen der Emanzipation im Grundgesetz ggf. generell verfassungsfeindlich sind.

  • Schade, Fastenbrechen 2025 ist leider schon vorbei. Evtl. kann die AFD für 2026 was Image-förderndes organisieren?

  • Wer hat denn im Verfassungsschutz was zu sagen, sprich: wer (Moslem oder nicht) sitzt in den höheren Leitungsebenen?

    Ich werde ja noch fragen dürfen?

  • Die haben sooo schlechte Juristen beim Verfassungsschutz. Wofür haben jahrhundertelang soo viele Menschen dafür gekämpft, alles und jeden kritisieren zu dürfen, wenn nun auf einmal ein paar Pieples bei dem Verein nicht mal das kapieren? Nur weil Kritisierte sich wegen der Kritik schlechtfühlen, ist doch Kritik kein Verbrechen. Also einfacher kann man das wirklicher nicht mehr ausdrücken.

  • „Der heutige realexistierende Islam integriert sich nicht. Der heutige realexistierende Islam hat nicht die Absicht, sich zu integrieren. Im Gegenteil“

    Nehmen wir nur mal dieses Zitat. Der sog. Verfassungsschutz praktiziert die Lieblingsbeschäftigung der Politik, nämlich zusammenzuschmeißen, was nicht zusammen gehört. Eine elementare Unterscheidung in der Religionskritik ist die zwischen der Religion an sich und dem Gläubigen als Mensch. Der Islam ist besonders, da er für sich in Anspruch nimmt, dass Gott selbst Mohammed die Hand geführt hat, als er den Koran schrieb. Damit hat sich jede Revision erledigt. Keine Koranstelle darf relativiert werden, weil sie ja doch ein Mensch geschrieben hat. Daneben gibt es noch die Hadithen, die Mohammeds Leben und Handeln beschreiben. Mohammed ist im Islam der perfekte Mensch, in den Augen Gottes das Nonplusultra, an dem sich jeder Gläubige maximal orientieren soll.

    Das zur Religion über die ich mir jetzt lieber kein Urteil hier ausbreite …

  • Ich bekomme immer regelmäßig Brechreiz, wenn jemand Allah mit Gott synonym verwendet. Gott ist NICHT Allah! Gott ist gütig und gnädig, Allah ist kriegerisch und bestrafend!

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