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Berufung

Impfverweigerung bei der Bundeswehr: Soldat aus Brandenburg muss am Donnerstag erneut vor Gericht

Eine Corona-Sonderdezernentin der Staatsanwaltschaft hatte die Berufung angestoßen; am Donnerstag kommt es zur Verhandlung: Der Bundeswehr-Veteran Stefan B., der die Covid-Impfung aus gesundheitlichen Bedenken verweigert hatte, muss sich nach Jahren erneut wegen Befehlsverweigerung verantworten.

Ein Soldat muss erneut vor Gericht - weil er sich nicht impfen lassen wollte. (IMAGO/)

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Ein ehemaliger Bundeswehrsoldat aus dem brandenburgischen Beeskow muss sich am kommenden Donnerstag erneut wegen Befehlsverweigerung verantworten, diesmal vor dem Landgericht Frankfurt (Oder), berichtet die Berliner Zeitung. Der 37-jährige Stefan B., ausgebildeter IT-Systemelektroniker und zweifacher Irak-Veteran, hatte sich geweigert, die für Soldaten damals verpflichtende Covid-19-Impfung zu erhalten.

Schon im Juli 2023 hatte das Amtsgericht Fürstenwalde den Soldaten B. freigesprochen und sich auf die Gewissensfreiheit von Soldaten berufen. Auch der Staatsanwalt hatte während des ersten Verfahrens gegen den Soldaten bemerkenswerterweise auf Freispruch plädiert. Der Fall schien entschieden.

Doch eine Sonderdezernentin für Corona-Fälle bei der Staatsanwaltschaft entschied nach „ausführlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage“ zur Überraschung vieler, Berufung gegen den Freispruch einzulegen. So erklärte es eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber der Märkischen Oderzeitung.

Die Impfpflicht für Bundeswehrangehörige war im November 2021 eingeführt worden; 2022 wurde sie gerichtlich bestätigt und galt bis 2024. Die Staatsanwaltschaft will den Soldaten offenbar auch Jahre nach dem Ende der Corona-Maßnahmenkrise noch für seine Verweigerung belangen. Jetzt, 2026, muss B. erneut als Angeklagter wegen Befehlsverweigerung auf die Anklagebank.

Denn Stefan B. hatte sich damals aus gesundheitlichen Gründen gegen die Impfung entschieden und dafür sogar seine Entlassung in Kauf genommen. Er verwies bei seiner Verweigerung auf die Tatsache, dass er und sein Vater Ende 2020 bereits an Covid erkrankt gewesen seien. Bei beiden sei die Krankheit ohne schlimme Folgen mild verlaufen.

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Dagegen hatte er damals, so erklärte der Soldat, Sorgen wegen der schnellen Zulassung des Impfstoffs für seine allgemeine Gesundheit. Ein Querdenker sei er nicht, betonte der Soldat im Prozess; auch sei er kein Impfgegner. Nach Einführung der Impfpflicht stellte B. aufgrund seiner Überzeugung einen Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr; die Bundeswehr lehnte dies damals ab.

Der Fall Stefan B. ist kein Einzelfall: Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion wurden bundesweit 131 gerichtliche Disziplinarverfahren wegen Gehorsamsverweigerung im Zusammenhang mit der Corona-Impfung eingeleitet. Apollo News berichtete über mehrere dieser Fälle.

Das Amtsgericht Ingolstadt verurteilte etwa im Oktober 2022 den damals 41-jährigen Soldaten Alexander Bittner wegen Gehorsamsverweigerung zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro, alternativ zu sechs Monaten Haft auf Bewährung (Apollo News berichtete). Bittner lehnte die Zahlung ab, weil das einem Schuldanerkenntnis gleichkäme. Schließlich wurde ein Haftbefehl erlassen und im September 2024 wurde er in seiner Kaserne festgenommen.

Anders verlief ein Verfahren gegen einen Oberleutnant der Bundeswehr, der die Impfung ebenfalls mehrfach verweigert hatte. Das Amtsgericht Bad Kissingen sprach den Mann frei; das Landgericht Schweinfurt bestätigte dieses Urteil in der Berufung. Der Soldat hatte sich auf seine Gewissensfreiheit berufen und erklärt, er befürchte gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Impfstoff.

Die Vorsitzende Richterin befand die Begründung als glaubhaft und verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005, wonach Soldaten sich auf ihre Gewissensfreiheit berufen können. Auch dort kündigte die Staatsanwaltschaft laut der MainPost Revision an. Dieser Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof und ist damit, wie der von Stefan B., weiterhin in der Schwebe (Apollo News berichtete).

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99 Kommentare

  • Es ist längst erwiesen, das die Impfung nicht vor Ansteckung und Weitergabe
    bei Corona schützte. Dieser Soldat soll gebeugt werden, weil er sich widersetzt hat.
    Diejenigen, welche sinnlose Maßnahmen mit immensen Schäden angeordnet haben, bleiben straffrei.

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    • „Faktenbasiert“ scheint für einige Staatsanwaltschaften mittlerweile zu einem Unwort geworden zu sein, dessen damit verbundene Vorgänge sie umso unerbittlicher bekämpfen.
      Es spricht nicht für unser Land, dass so etwas überhaupt möglich ist.

    • Das ist für Bürokraten irrelevant. Leider.

      • „Die Partei befahl den Menschen, die Beweise ihrer Augen und Ohren zu verwerfen. Es war ihr letzter, wichtigster Befehl.“
        George Orwell, 1984
        Hier erledigen dies Staatsanwälte, der ÖRR und die bekannten Medien für die Partei.

    • Beweise, Fakten, Realität hat eben für politisierte Personen KEINE Relevanz.

      Auch das hier UNTERSCHIEDLICH zum GLEICHEN Sachverhalt (im Namen des Volkes) geurteilt wurde, zeigt „nebenbei“ das eben NICHT ALLE vor dem Gesetz gleich sind und auch gleich behandelt werden.

      Eine Berufung ist auch in diesem Fall, nach genügend Urteilen die all die Lügen rund um „C“ durch Politik und Pharma entlarvten, eine MISSACHTUNG Urteile zu akzeptieren und weitere Kosten dem Steuerzahler aufzuzwingen.

      UND für solche Vertreter soll man sein Leben opfern im Ernstfall???

      Ein Staat oder Vertreter(Staatsanwaltschaft) sollten KEINE Möglichkeit haben Berufung einlegen zu dürfen WENN Vertreter des gleichen Staates ANDERS urteilten. Das ist dann meist Aktionismus statt Rechtsprechung und Akzeptanz jener.

      • Warum sollten auch Beweise, Fakten, Realität oder gar die Wahrheit Relevanz habem? Es ist schließlich ein politischer Schauprozess! Das Urteil steht längst fest. Die Staatsanwaltschaft wird nichts unversucht lassen das politische Urteil durchzusetzen. Und wenn der Richter nicht mitspielt, dann geht die StA halt in die nächste Instanz und arbeitet parallel daran etwas anderes zu (er)finden, womit man den Soldaten dran kriegen kann. Politische Prozesse dienen der Erziehung des Pöbels!

    • In Anbetracht der „Impfungs“folgen bei Leistungssportlern – und Soldaten gehören dazu – würde ich von vorsätzlicher Wehrkraftzersetzung durch die“Impf“anordnung sprechen.
      Das US-Militär hat die fatalen „Impf“folgen bei seinen Streitkräften dokumentiert.
      Gibt es entsprechendes auch bei der Bundeswehr – oder hat man das (aus gutem Grund!?!) unterlassen?

    • Ihr wählt sowas auch jedesmal!

    • Es geht nicht darum, ob es was nützt sondern um Gehorsam und bestrafe einen erziehe tausende. Er wird verlieren, oder wenn er gewinnt wird er kaputt gemobbt

    • Vielmehr gefhört derjenige verklagt, der einen solchen Befehl erlassen hat.
      Denn auch damals konnten Informierte schon wissen, daß es KEINE reguläre ZULASSUNG für die Brühe gab.
      Wer dieses Regime immer noch für einen Rechtsstaat hält, hat vermutlich zuviele „Booster“ bekommen…

  • Weisungsgebundene Staatsanwaltschaft.

    Alles klar.

  • Unglaublich, was hier gerade passiert.

  • „Sonderdezernentin für Corona-Fälle“?
    Ich will Klarnamen!

    • Fligendes Standgericht für Coronaverweigerung…..Glück gehabt. Dass er damals nicht noch füsiliert wurde.
      Von wegen Bürger in Uniform in demokratischen Streitkräften…..alles Quatsch!

  • Bürokraten haben immer noch nicht genug zu tun. Ich dachte, die Staatsanwaltschaften seien überlastet.

    • Lieber Ladendiebe laufen lassen und dafür die bösen bösen Bratwurstverweigerer belangen.

  • Wer muss sich denn da profilieren?

    • Eine Staatsanwältin! War nicht auch die Person, die den Polizistenmörder von Völklingen freigesprochen hat, weiblich?

      Hilde Benjamin (Die Linke) übrigens auch.

    • Diese sogenannte Dezernentin gehört mindestens in „Ketten gelegt“!

      • …mit ner Galeere am Bein!

  • Einschüchterungstaktik.
    Nicht mehr und nicht weniger.

  • Was soll diese Sonderdezernentin für Coronafälle?
    Rein technisch gesehen ist es ja gar kein Corona-Fall, sondern ein Fall von Befehlsverweigerung (genauer: Gehorsamsverweigerung nach §20 WStrG).

    • Ist natürlich die Frage welche Befehle so eine Gehorsamspflicht umfaßt. Wenn der Offizier dem Rekruten sagt: „Leck meine Eier!“
      Kann er das dann ablehnen? Muß der Befehl nicht konkret mit Krieg zu tun haben?

  • Ein eindeutiges Zeichen dafür, dass wir in einer Diktatur leben und in keinster Weise in einer Demokratie, wenn sich Soldaten schon nicht mehr auf ihr Gewissen beziehen dürfen in Sachen Gesundheitsfragen.
    Komischerweise beziehen sich Politiker in ihrem Amtseid auf ihr Gewissen, haben aber meistens keins.
    Ich wünsche allen Soldaten, die sich dem ganzen Corona-Impf-Diktat nicht gebeugt haben, alles Gute, viel Kraft und Durchhaltevermögen.

  • Das alles wird bestimmt ganz viele Menschen motivieren zum Bund zu gehen.

    • Es wird lange Schlangen vor den Rekrutierungsbüros geben…

  • Aus meiner Sicht gehörten der oder die auf die Anklagebank, die für die Anordnung der zugrundeliegenden Impfpflicht verantwortlich sind.
    Angesichts der damalig dubiosen Sicherheitslage zu den überstürzt zur Anwendung kommenden Impfstoffe, für die bereits damals schwer gesundheitsschädigende Ereignisse allgemein verbreitet bekannt waren und die keinen Vorteil zu nicht zwangsgeimpfter Bevölkerung wie beispielsweise in Schweden erkennen ließen, trotzdem eine unbedingte Impfpflicht zu befehlen, kollidiert mindestens mit der den Führungskadern der Bundeswehr auferlegten Fürsorgepflicht und verstößt grob gegen die erwartbar gebotene Kameradschaft.

  • Einst kommt der Tag, und es ist alles dokumentiert…!

  • … wenn die Gewissensfreiheit weniger zählt als der Kadavergehorsam, dann ist „nie wieder“ wieder da . . .

  • „Ein Querdenker sei er nicht, betonte der Soldat im Prozess; auch sei er kein Impfgegner.“
    Und selbst wenn er einer wäre, wäre das nicht strafbar und dürfte auf seinen Prozeß und das Urteil überhaupt keinen Einfluß haben. Zumindest nicht, wenn es hier rechtsstaatlich zugehen würde.

  • In Amerika ist diese Impfung als Bio-Kampfstoff eingestuft worden, in Europa zum Erhalt der Einwohnerquote.

  • ‚Ein Querdenker sei er nicht,‘ ‚auch sei er kein Impfgegner‘

    Als ob das einen Unterschied machen dürfte. Doch wir alle wissen: das macht einen Unterschied 🫣

  • Die Staatsanwaltschaft hat Freispruch beantragt und bekommen. Und jetzt liegt die Staatsanwaltschaft Revision ein? Ist das zulässig?

    Kann verstehen, dass das Vertrauen in die Justiz immer weiter sinkt.

  • My body my choice gilt nur für ein bestimmtes Klientel.

    • Das gilt für alle Lebewesen, aber gewisse überhebliche Teile der Gesellschaft wollen das nicht wahrhaben.

  • In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage ob die Bewilligungpflicht für einen längeren Auslandsaufenthalt auch für ungeimpfte Männer gilt.

  • Man kann das nicht glauben!!! Unsere Gerichte setzen leider viel zu oft die falschen Prioritäten – das macht einem Angst!

  • Soso, eine „Sonderdezernentin für Corona-Fälle“. Das sagt schon alles.

  • Irgendwann wird man schon einen Richter finden der gegen den Helden urteilt!

  • Das Corona-Regime muss immer weiter machen. Sie können nicht mehr zurück. Wenn sie zugeben, dass sie Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, landen sie im Gefängnis. Wenn die AFD eine wirkliche Aufarbeitung durchsetzt, landen sie im Gefängnis.
    Also müssen sie die Corona-Lüge um jeden Preis aufrecht erhalten und jeden Kritiker weiter gnadenlos verfolgen.
    Und sie müssen die AFD mit aller Macht und allen Mitteln bekämpfen.
    Denn sonst landen sie im Gefängnis.
    Die Täter können nicht mehr zurück…..

    • Da gehören sie auch schon lange hin!!!

    • 👍👍👍

    • Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit landete man damals in einer fränkischen Turnhalle…….

    • Die gehören schon lange vor Gericht und abgeurteilt. Ist schließlich das größte Verbrechen nach dem Holocaust!

  • Sie müssen alles auch rechtlich für den geplanten, großen Krieg vorbereiten!
    Den Soldaten soll schon jetzt klar gemacht werden, dass es keine Gewissensentscheidungen mehr geben wird!
    Sie werden im anstehenden Krieg Dinge von den Soldaten verlange, von welchen diese in der Ausbildung gelernt haben, dass so etwas nicht durchgeführt werden darf.

    Das wird den Umgang mit Zivilisten betreffen. Den Einsatz im Inland. Die Verwendung von Streumunition. Evtl. auch chemische und biologische Kampfstoffe. Und bei letzteren sind wir wieder bei weiteren Impfungen – zum Schutz der eigenen Soldaten vor diesen Kampfstoffen!

    Ich weiß, ich weiß. Ich habe eine leichte Paranoia, was unsere aktuellen ReGIERungen in Deutschland und er EU betrifft….

    • Zuzutrauen wäre es denen – alle Mittel, die verhassten Deutschen zu bekämpfen.
      Die haben ja eigentlich schon ihre Gewalttrupps – die Antifa.

      Mal ne andere Frage: Eine „REGIErung“ bedeutet doch eigentlich schon, dass es eine Diktatur ist, denn dort steckt nicht nur das Wort „Gier“ drin, sondern auch „Regie“.
      Und die Arbeit eines Regisseurs kennt man ja.

  • Wie beharrlich doch die Staatsanwälte oder Militärgerichtsbarkeit auf Verurteilungen bedacht sind. Belastendes Material über Corona gibt es seit langem. Dieses System ist kaputt und zum scheitern verurteilt. Siehe nur die Neugestaltung des Wehrpflichtgesetz, dass Männer im Besten Alter sich Aufenthalte von mehr als 3 Monaten im Ausland genehmigen lassen müssen. Die Männer die eine solche Impfung verweigert haben, taten recht. Die Führung der BW sollte alles tun, um diese Verfahren niederzuschlagen, und die Nachteile der Soldaten auszugleichen.

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