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Haßfurt

 „Ich sag’ ehrlich: Das ist mir einfach zu krass“: Das absurde Verfahren gegen Stefan Niehoff

Stefan Niehoff wurde vom Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldstrafe von 825 Euro verurteilt, nachdem er wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und Volksverhetzung angeklagt war – der Prozess verlief ausgesprochen ungewöhnlich.

Stefan Niehoff wurde zu einer Geldbuße in Höhe von 825 Euro verurteilt

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Stefan Niehoff wurde vom Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldstrafe in Höhe von 825 Euro verurteilt. Ursprünglich war dem Rentner, der durch ein Foto von Robert Habeck mit der Bezeichnung „Schwachkopf“ ins öffentliche Interesse gerückt war, von der Staatsanwaltschaft Bamberg vorgeworfen worden, in fünf Fällen Kennzeichen verfassungsfeindlicher sowie terroristischer Gruppierungen verwendet zu haben. Zusätzlich wurde ihm ein Fall von Volksverhetzung zur Last gelegt.

Die Welt war bei dem Prozess vor Ort. Demnach war das Verfahren in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich. Im Saal des Amtsgerichts Haßfurt herrschte eine lockere Atmosphäre. Richter Patrick Keller, der die Verhandlung leitete, sprach sogar mit den anwesenden Zuhörern. Niehoff bemerkte eingangs mit fränkischem Akzent, der Lautsprecher sei schwach, und fragte, ob man ihn verstehen könne. Ein Zuschauer rief daraufhin „Schwachkopf“, was für Heiterkeit sorgte. Üblicherweise herrscht im Gerichtssaal Stille, Zuschauer dürfen sich nicht äußern.

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Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurde es dann inhaltlich. Historische Bilder wie Hitler beim Handschlag mit Geistlichen oder Kirchenleute beim Hitlergruß seien nicht zulässig, sofern sie nicht unter eine Ausnahme wie künstlerische oder historische Darstellungen fallen, so der Richter. Bei den Bildern, die von Niehoff gepostet wurden, sei das jedoch nicht der Fall.


Das Verbreiten eines Memes mit Bayerns Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze in Nazi-Pose auf einem fiktiven „Spiegel“-Cover bewertet Richter Keller als strafbar: „Ich sag’ ehrlich: Das ist mir einfach zu krass.“ Es handle sich um „ihr reales Gesicht“. Weiter erklärt er: „Das geht einfach zu weit.“ Niehoff wird dafür jedoch nicht wegen Beleidigung, sondern wegen Verwendung verbotener Kennzeichen verurteilt. „Wir wollen nicht, dass NS-Kennzeichen benutzt werden“, sagt Keller und meint damit den Gesetzgeber. Als Richter setze er nur diesen Willen um.

Im Prozess war die Beweisaufnahme von geringerer Bedeutung. Am Mittwoch wurden lediglich zwei Polizeibeamte als Zeugen gehört: ein Mann und eine Frau, die im November morgens zur Durchsuchung bei Niehoff erschienen. Der Rentner habe die Tür geöffnet, sie eingelassen, ihnen am Küchentisch Platz gemacht und sich äußerst kooperativ gezeigt, schildert der Polizist. Niehoff habe ihnen freiwillig seinen X-Account am Computer vorgeführt und sein Tablet herausgegeben.

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Der Polizist erklärt weiterhin, wie die Behörden auf Niehoff aufmerksam wurden: Die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ habe seinen Account entdeckt und das „Schwachkopf“-Meme dem Bundeskriminalamt gemeldet. Dieses leitete die Information an das Bayerische Landeskriminalamt weiter, das wiederum die Staatsanwaltschaft verständigte und die örtliche Polizei veranlasste, tätig zu werden.

Die Polizistin berichtet, sie habe anschließend Niehoffs Account auf „strafbare Inhalte“ überprüft und dazu zwei Listen erstellt – eine mit strafrechtlich relevantem Material und eine, deren Zweck auch nach Rückfragen des Verteidigers nicht ganz klar war. Auf die Frage des Anwalts Marcus Pretzell, wer sie mit der Durchsicht beauftragt habe, antwortete sie, dass sie es auf Anweisung eines Kollegen oder aber auch freiwillig getan haben könnte. Sie erinnere sich schlicht nicht mehr. Obwohl das „Schwachkopf“-Meme am Ende nicht als strafbar eingestuft wurde, war es doch der einzige Anlass für die Hausdurchsuchung. Dies stellte in der Folge Staatsanwalt Stephan Jäger klar.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ein Strafmaß von 1.350 Euro vorgeschlagen. Bereits zu Beginn der Anhörung am Mittwoch einigten sich Staatsanwaltschaft und Gericht darauf, zwei der ursprünglich sechs Vorwürfe fallen zu lassen. Im Anschluss daran verlangte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro. Vom Gericht wurde der Rentner schließlich zu einer Geldstrafe von 825 Euro verurteilt.

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46 Kommentare

  • Mir ist das auch zu krass. Es ist doch völlig normal, historische Unterlagen zu verwenden. Die Medien machen das auch ständig, teilweise in wirklich verachtenswerter Form. Der Bann eines Zeichens kann doch nur heißen, dass man keine Hakenkreuzfahne hisst, oder ähnliches.

  • Oh Richter richte Recht, so wie du wirst richten mich, so wird Gott einst richten dich

  • Endlich fühle ich mich wieder sicher

  • Justiz im Endstadium. Weiter so.

    78
  • Das ist alles nur noch lächerlich. An die wirklichen Staftäter trauen die sich nicht ran, diese „ehrenwerten Leute“. Die wissen schon warum. Pfui.

  • Familie Niehoff wünsche ich alles erdenklich Gute!

    19
  • „ … dem Bundeskriminalamt gemeldet. Dieses leitete die Information an das Bayerische Landeskriminalamt weiter, das wiederum die Staatsanwaltschaft verständigte und die örtliche Polizei veranlasste, tätig zu werden.“

    Ist genau auch meine Erfahrung mit Behörden, Finanzamt, oder Kindergeldstelle: Wenn es gegen einen läuft funktioniert der wegen Ineffizienz in Verruf geratene Staatsapparat verbindlich. Aber wehe man möchte fehlerhafte Berechnungen korrigiert haben oder eine Neuberechnung ergäbe ein Guthaben: Zu seinen Gunsten läuft trotz Vernetzung und Informationsaustausch nichts automatisch, nur andersherum!

    53
  • Ich liebe die DDR. Deshalb finde ich auch die neuen Zustände so toll. Endlich wieder daheim.

    34
  • Aber Messermörder und Vergewaltiger direkt wieder laufen lassen?
    Habt Ihr ein Rad ab?!?
    Ihr Handlanger der links-grünen Antifaschisten und in großen Teilen verlogenen Altparteien solltet Euch in Grund und Boden schämen!
    J.D. Vance hat mit der Einschätzung von Deutschland als „Schurkenstaat“ absolut Recht!!!

    72
  • “ … sofern sie nicht unter eine Ausnahme wie künstlerische oder historische Darstellungen fallen … „? Satire ist Kunst!

    21
  • Ich vermisse bei diesem Fall den Aufschrei der juristischen Kollegen. Wo bleibt der berufliche Ethos?

    12
  • Das Ganze nimmt hier allmählich paranoide Züge an. Einzelne Emojis weisen angeblich auf eine rechte Gesinnung hin. Kinder mit Zöpfen, da sollte man sich die Eltern mal näher ansehen. Mitglied im Schützenverein, sehr verdächtig. Mit deutschem Schäferhund spazieren gehen, oh oh oh. Deutsche Fahne am Haus, da sollte der Verfassungsschutz doch mal vorbei kommen. Soldatenlieder, die man mal der Bundeswehr gelernt, als man dem Land gedient hat, absingen? Lieber nicht. Wo soll das ganze noch hinführen wenn die Beschäftigten bei den Meldestellen ihren Job behalten wollen?

    43
  • Nun, die vielleicht spannendste Aussage:

    „Historische Bilder wie Hitler beim Handschlag mit Geistlichen oder Kirchenleute beim Hitlergruß seien nicht zulässig, sofern sie nicht unter eine Ausnahme wie künstlerische oder historische Darstellungen fallen, so der Richter.“

    Hitlers Handschlag oder die grüssenden Bischöfe werden hier ja nur als Beispiele (!) für historische Bilder angeführt, die – in ihrer Gesamtheit (?) so die Behauptung – nicht mehr zulässig sein sollen. Das Problem dabei ist jedoch, daß historische Bilder eben Teil der Historie sind. Wenn historische Bilder „nicht zulässig“ sind, muß zwangsläufig auch die in und mit ihnen illustrierte Historie unzulässig sein.

    Vielleicht sollte sich die Exekutive allmählich der Erarbeitung einer „Positivliste“ widmen, aus der zweifelsfrei und gerichtsfest hervorgeht, was zu sagen, zu zeigen oder zu denken noch als „zulässig“ betrachtet wird.

  • Tschuldigung, wofür musste Niehoff denn die € 825.- zahlen? Für historisch korrekte Bilder von Geistlichen, wie sie Hitler die Hand schütteln, oder einer satirischen Fotomontage? Fragen…

    13
  • Wenn Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, Hausdurchsuchungen als „normal“ gelten, aus Brüssel & Davos aus Agenden gegen die Demokratie geschmiedet wurden und umgesetzt werden, was soll es denn sonst sein, als eine Demokratiesimulation ?. „Ihr werdet nix haben, aber glücklich sein“.

  • Schon seltsam die Rechtsprechung.
    Das Wohlbefinden eines Politiker wiegt mehr als das einer Frau die vergewaltigt wurde.

  • Kritik an Politikern und Regierungshandlungen ist verboten. Das Grundgesetz, und diverse frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Meinungsfreiheit des Bürgers, sind nun außer Kraft gesetzt. Der Bürger soll gefälligst das freche Maul halten, spuren und schlucken, was uns die Herrschenden von oben herab diktieren. Na schön. Rund 16 Millionen Einwohner des östlichen Landesteils haben damit schon Erfahrung. Wir im Westen werden es auch noch lernen. Die nächste Stufe der Despotie, den „Kakao auch noch zu trinken“ (E. Kästner, Schriftsteller mit Diktaturerfahrung), haben ja viele hierzulande schon überschritten. Die Massenaufmärsche beim „Kampf gegen Rechts“ und der geschickt orchestrierte „Widerstand für Demokratie“ setzen starke Zeichen.

  • Es ist schön in der DDR zu leben…

  • „Ich sag‘ ehrlich: Das ist mir einfach zu krass.“
    Darum geht es bei der Rechtsprechung aber nicht, Herr Richter.
    Ihre Befindlichkeiten haben überhaupt keine Relevanz.
    Sie sollen Recht sprechen nach Rechtslage und nicht nach einem irgendwie gearteten Wertekanon, oder nach irgendwelchen Moralvorstellungen.
    Was ist mit unserer Justiz los?

  • Ah Ja, werden falsche Meinungen wieder fein säuberlich aussortiert. Vorhin jedenfalls stand da noch mehr.

  • Eine absolute Farce,nicht mehr,nicht weniger!
    Ich wünsche Hr.Niehoff und seiner Familie endlich die Ruhe und den Frieden der ihm zusteht! Hoffe aber das er sich nicht durch dieses Theater hat mundtot machen lassen!
    Und wenn wir jetzt noch diese australischen Studenten in den Griff kriegen ist Deutschland wieder sicher!😁

  • Oh Historiker! Solltest Du einst das Urteil über mich fällen, so verkündige ich hiet, ich habe als Richter gerichtet, wie das Gesetz es befahl. UND AUßERDEM WOLLTE ICH IN DIE USA EINREISEN.

    Was Gericht und STA abgesondert haben, erinnert stark an die „Befehl war Befehl“ Verteidigungslinie der strammen Nazis der NS Justiz. Und einmal mehr zeigt sich an dem aktuellen Beispiel die immergrüne NS Justiz, wurzelecht nach jeder Trockenperiode mit neuen Trieben. Mußte jetzt ausgerechnet dieser Trump auftauchen. Ex post ante die Hände in Unschuld. Man weiß ja nie.

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  • 99% der Verurteilungen wegen Äußerungsdelikten und ähnlichen „Verstößen“ funktionieren nur, weil Richter und Staatsanwälte das Gesagte bzw. Dargestellte bewusst und absichtlich falsch verstehen und/oder böswillig interpretieren. Da ist der Grundsatz ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ völlig aus dem Fenster geworfen worden.

    Diese Richter leben im völlig falschen Jahrhundert und sind offenbar noch dazu völlig abgekappselt von der normalen Bevölkerung. Das birgt wirklich Sprengstoff für unsere Demokratie.

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  • Für mich ist diese deutsche Justiz ein Fall für das Verfassungsgericht!
    Denn wenn man sich mit solch einem Blödsinn beschäftigt und dafür Mörder, Vergewaltiger usw. frei herum laufen lässt, dann ist das vorsätzliches Staatsversagen und die Aufgabe der Sicherheit für uns Bürger! Alle Beteiligten müssten sofort entlassen werden und alle Ansprüche auf Pensionen gestrichen werden. Und gleichzeitig sollten sie einer rechtschaffenden Arbeit zugeführt werden. Z. B. im Pflegeheim Nachttöpfe leeren! Denn anscheinend hat das Studium nichts bewirkt!

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