Keine Meldepflicht
Hunderte Flüchtlinge machten Urlaub in ihren Heimatländern
Einerseits zu gefährlich zum Abschieben, andererseits sicher genug für einen Urlaub. Hunderte schutzberechtigte Ausländer sind seit Anfang 2023 vorübergehend in ihre Heimatländer gereist – darunter auch viele Syrer und Afghanen.

Die Bundesregierung hat Zahlen zu Reisen von Schutzberechtigten in ihre Herkunftsländer offengelegt. Laut einer Antwort auf eine AfD-Anfrage sind seit Anfang 2023 insgesamt 429 anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vorübergehend in die Länder gereist, aus denen sie einst geflohen waren. Mit 172 Personen stellen Iraker die größte Gruppe der Heimreisenden.
Unter den Reisenden waren insgesamt auch 102 Syrer und 37 Afghanen, die temporär ihre Heimatländer besucht haben. Dieselben Länder, wohlgemerkt, die offiziell als zu gefährlich für Abschiebungen gelten. Aktuell besteht keine gesetzliche Meldepflicht für solche Reisen. Die Dunkelziffer dürfte daher deutlich höher ausfallen.
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Reisen von Schutzberechtigten in ihre Herkunftsländer können rechtliche Konsequenzen haben. Nach dem deutschen Asylgesetz (§ 73 ff. AsylG) kann eine solche Reise zu einer Überprüfung des Schutzstatus führen, was im schlimmsten Fall den Widerruf des Schutzes und eine Aufenthaltsbeendigung nach sich ziehen könnte. Allerdings gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, solche Reisen zu melden.
Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Heimreisen von Schutzberechtigten künftig „in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen“ sollen. Zudem ist eine Anzeigepflicht für solche Reisen geplant. Ausnahmen sollen nur bei „zwingenden Gründen“ wie schweren Krankheits- oder Todesfällen in der Familie gelten. Diese Fälle könnten als „Erfüllung einer sittlichen Pflicht“ angesehen werden, teilt die Regierung mit.
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Das ist doch bloß die Spitze des Eisberges. Wenn die Ampel von Hunderten spricht, kann man getrost einen Faktor von 10 zugrunde legen.
Zudem gibt es keinen Grund, absolut keinen, sich in ein Land zurück zu bewegen, wo angeblich Lebensgefahr besteht.
Heimaturlaub beweist, das kein Schutzgrund besteht. Da darf es keine Ausnahmen geben. Die Ampel missbraucht das Asylrecht als Einwanderungsrecht.
Frage: Wieso haben die überhaupt Pässe zum Ausreisen??
Dann sofortiges lebenslanges Einreiseverbot nach D bzw. EU.
das sind KEINE Flüchtlinge!
Das Lexikon zeigt unter dem Wort „Geisteskrank“ die Landkarte Deutschlands.
429 pro Woche könnte realistisch sein. Das ist keine Stimmungsmache, das sind (hochgerechnete) Erfahrungswerte.