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Bundesarbeitsministerium

Heils Ministerium will „Fachkräfte“ aus Kenia nach Deutschland holen

Kerstin Griese, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, hat Kenia besucht, um über ein bevorstehendes Migrationsabkommen mit Deutschland zu verhandeln. Es sieht die Einwanderung von „Fachkräften“ vor - so wolle man die „legale Migration“ stärken.

Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese (SPD)

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Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese, besuchte ihren Amtskollegen Shadrack Mwadime sowie den Generalsekretär des kenianischen Handelsministeriums, um über ein Migrationsabkommen zwischen Deutschland und Kenia zu verhandeln. Das Abkommen soll laut Table.Media kurz vor dem Abschluss stehen und im Dezember in Berlin unterzeichnet werden. Dann sollen „Fachkräfte“ aus Kenia nach Deutschland kommen.

Konkret sieht das Abkommen vor, dass kenianische „Fachkräfte“ durch spezielle Programme auf die Arbeitsbedingungen in Deutschland vorbereitet werden. Dies soll nicht nur sprachliche und fachliche Qualifikationen umfassen, sondern auch eine Anpassung an die kulturellen und sozialen Bedingungen in Deutschland. Im Gegenzug erhält Kenia Unterstützung in der Ausbildung und Qualifizierung seiner Arbeitskräfte.

Die Staatssekretärin erklärte: „Es hat mich sehr beeindruckt, mit welcher Motivation, Energie und großem Optimismus sich diese jungen Menschen auf ihre Arbeit in Deutschland vorbereiten. Kenia hat eine sehr junge und gut ausgebildete Bevölkerung. Angesichts des Fachkräftemangels freuen wir uns, wenn Kenianerinnen und Kenianer in Deutschland arbeiten wollen.“

Bereits im Januar bezeichnete Bundesaußenministerin Annalena Baerbock das geplante Abkommen als „eine Win-win-Situation, denn in Kenia gibt es eine hohe Jugendarbeitslosigkeit, und für uns stärken wir so die legale Migration nach Europa“. Baerbock habe keinen Zweifel daran, dass das Abkommen zu einem großen Erfolg wird. Es gebe „kaum ein anderes Land in Afrika, mit dem wir so eng und so gut zusammenarbeiten“ wie mit Kenia, so die Außenministerin.

Neben den Verhandlungen über das Migrationsabkommen thematisierte Griese auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. In Gesprächen mit kenianischen Regierungsvertretern, Unternehmern und Gewerkschaftern wurden die Auswirkungen des Gesetzes, die vermeintlichen Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen und die Rechte von Arbeitern in Kenia diskutiert. Griese betonte die Verantwortung global tätiger Unternehmen und wies darauf hin, dass das Gesetz in Kenia bereits erste positive Effekte gezeigt habe.

Ob die Effekte wirklich so positiv sind, ist zu bezweifeln – für Menschen in Dritte-Welt-Ländern und für deutsche Unternehmen. Sicherzustellen, dass es im Rahmen der Lieferkette, also bei allen beteiligten Unternehmen, keine Kinderarbeit, Ausbeutung oder Sklaverei gibt und die Umwelt geschont wird (etwa keine Wälder abgeholzt werden) ist eine bürokratisch kaum zu bewältigende Auswirkung – mehr noch: Es ist ein unmögliches Unterfangen, das enorme Kosten verursacht und deutsche Unternehmer zu unattraktiven Handelspartnern macht.

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