Werbung

Haftbefehl gegen Netanyahu? Dieses Gericht hat jede Legitimation verloren

Karim Khan, Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof will Benjamin Netanyahu hinter Gittern sehen. Kommt der von ihm erhoffte Haftbefehl, könnte der israelische Premier nicht mehr nach Deutschland reisen. Von diesem politisierten Gericht sollte sich die Bundesrepublik keine israelfeindliche Politik vorschreiben lassen.

Werbung

Der Chefankläger des internationalen Strafgerichtshofs Karim Khan will allen Ernstes Israels Premier Benjamin Netanyahu festnehmen lassen. Der Vorwurf: Kriegsverbrechen in Gaza. Das hat er jetzt bekannt gegeben und beim Strafgerichtshof Haftbefehl beantragt. Parallel beantragte er auch Strafbefehle gegen Israels Verteidigungsminister Yoav Gallant und Hamas-Chef Yahya Sinwar und weitere Hamas-Kommandeure.

Mit letzterem versucht Khan offenbar nicht zu einseitig zu wirken, Tatsache ist aber, dass er damit Israels Regierung auf eine Stufe mit den Terroristen der Hamas stellt. Khan, ein britischer Anwalt, der am King’s College in London Jura und auch islamisches Recht studierte, war 2021 zum Chefankläger des Strafgerichtshofs ernannt worden.

Der internationale Strafgerichtshof ist dabei nicht mit dem internationalen Gerichtshof zu verwechseln, denn während letzterer eine UN-Institution mit tatsächlich internationaler Anerkennung ist (aber strengere Zuständigkeitsregeln hat), besteht der Strafgerichtshof nur aus einem Verband teilnehmender Staaten, vor allem Europas, Afrikas und Lateinamerikas. Die größten Staaten der Welt, wie etwa USA, China, Indien und Russland, sind keine Vertragsstaaten, genauso wenig wie Israel – sie alle erkennen das Gericht nicht an.

Der Strafgerichtshof verfolgt allerdings ein sehr breites Verständnis seiner Zuständigkeit und will damit auch gegen Staatsangehörige von Nicht-Mitgliedsstaaten vorgehen, wenn diese in Mitgliedsstaaten Verbrechen begehen würden. Aber selbst das greift hier im Falle Israels nicht. Eigentlich.

Denn der Gerichtshof hat sich einen eigenen Weg konstruiert, um Israel trotzdem ins Visier zu nehmen: Man erkennt einen nicht-existierenden „Staat Palästina“ an. Gemeint ist die Palästinensische Autonomiebehörde, die unter diesem Namen dem Gericht beigetreten ist, obwohl die allermeisten Länder, inklusive die Vereinten Nationen, die Behörde nicht als eigenen Staat anerkennen. Nicht umsonst wird ständig über eine Zwei-Staaten-Lösung diskutiert, schließlich gibt es eben keinen Palästinenserstaat.

Nicht aber in den Augen dieses Gerichts, dessen Chefankläger jetzt die israelischen Regierungsmitglieder wegen „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die auf dem Territorium des Staates Palästina begangen wurden“ festnehmen lassen will. Das Gericht biegt und dreht seine eigenen Regeln also, um auch gegen Nicht-Mitgliedsstaaten und deren Vertreter vorzugehen.

Dass das Gericht jetzt Nicht-Mitgliedsstaaten ins Visier nimmt, ist dabei aber nicht völlig neu. Ähnliches Vorgehen sah man schon gegen die USA. Amerika hat wiederholt deutlich gemacht, dass es sich nicht dem Gericht unterwirft, dennoch begann man in Den Haag Ermittlungen gegen amerikanische Soldaten.

Die USA verhängten daher unter Trump Sanktionen gegen IStGH-Ermittler, zudem gibt es schon seit zwei Jahrzehnten ein Anti-IStGH-Gesetz mit dem Nicknamen „Den Haag Invasion Act“. Denn der „American Service-Members‘ Protection Act“, wie es formal heißt, autorisiert den Einsatz von „allen nötigen Mitteln“, einschließlich Militärinterventionen, um vom IStGH gefangen genommene US-Beamte zu befreien.

Was viele vergessen: Das Gesetz gilt zudem für „verbündete Personen“, als „major non-NATO ally“ fällt darunter auch explizit Israel, also auch israelische Regierungs- und Militärvertreter wie Netanyahu oder Gallant. Auch für ihre Freilassung dürfte der US-Präsident „alle nötigen Mittel“ einsetzen. Aber natürlich wird es gar nicht erst zu einer Festnahme kommen.

Für Israels Regierung kann das Vorgehen des IStGH trotzdem einschneidende Konsequenzen haben. Kommt der Haftbefehl und sollten die EU-Staaten diesen auch bereit sein umzusetzen, wäre es für den Premierminister des jüdischen Staates unmöglich nach Europa zu reisen. Es würde weitere diplomatische Isolierung für Israel bedeuten – auch durch Deutschland, wenn man sich an einen künftigen IStGH-Haftbefehl gegen den Premierminister hält.

Damit wird Deutschland eine israelfeindliche Politik durch die IStGH-Teilnahme geradezu aufgezwungen. Ob man dabei auf Dauer mitmachen sollte, muss man sich gut überlegen. Was, wenn als nächstes deutsche Regierungsmitglieder wegen ihrer Unterstützung Israels in Visier kommen? Nach Artikel 127 des Rom-Status könnte Deutschland jedenfalls jederzeit aus diesem sich immer illegitimer verhaltenden Gericht wieder austreten.

In seinen mehr als 20 Jahren hat das Gericht ganze 10 Personen verurteilt. Ob Kriegsverbrechen künftig vor so einem politisierten Gericht stattfinden sollten oder ob man stattdessen für spezielle Konflikte und Kriege lieber bei ad-hoc-Tribunalen mit klarer Zuständigkeit (wie zuvor etwa der Fall für Jugoslawien, Nazideutschland, und Japan) oder schlicht nationalen Gerichten bleibt, wäre am Ende einen Gedanken wert.

Werbung