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Habecks neues Heizgesetz zwingt Hauseigentümer zu verpflichtendem „Beratungsgespräch“

Das vom Bundestag beschlossene Heizgesetz bringt drastische Eingriffe für Hauseigentümer mit sich. Nicht nur müssen in den kommenden Jahren zahllose Heizungen entfernt werden. Bei einem Neueinbau von Heizungen müssen die Eigentümer auch ein verpflichtendes Beratungsgespräch über sich ergehen lassen.

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Am Freitag hat der Bundestag das Heizgesetz mit deutlicher Mehrheit abgenickt. Habecks umstrittenes Gesetz hat damit eine entscheidende Hürde genommen. Das Gesetz ist ein massiver Eingriff in die Handlungsfreiheit von Immobilieneigentümern.

Bisher noch relativ unbekannt ist jedoch, dass mit dem neuen Gesetz auch eine verpflichtende Beratung eingeführt wurde. Sie greift dann, wenn neue Heizanlagen eingebaut werden sollen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Beratung soll auf eine eventuelle Unwirtschaftlichkeit hinweisen, insbesondere im Zusammenhang mit der steigenden CO₂-Steuer. Zudem soll auch die konkrete Wärmeplanung der Kommune in dem Gespräch erläutert werden. Die Unternehmen, die die neuen Anlagen einbauen, hätten sogar „die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs schriftlich hinzuweisen“. Stattfinden sollen die Beratungen wohl unter anderem bei den Verbraucherzentralen.

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2045 ist Schluss mit fossilem heizen

Die Beratungsstellen dürften in den nächsten Jahren viel zu tun haben. Ab 2024 muss jede neu verbaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Regelungen sollen zunächst nur für Neubaugebiete gelten. 2045 ist mit dem Heizen mit fossilen Brennstoffen endgültig Schluss. Dann müssen auch voll funktionsfähige Heizungen entfernt werden, wenn sie nicht überwiegend durch erneuerbare Energien betrieben werden.

Nach hefiger Kritik an einem ersten Entwurf wurde das Gesetz überarbeitet. Die Ampel versuchte daraufhin das Gesetz im Eilverfahren durch das Parlament zu peitschen. Doch das Bundesverfassungsgericht machte der Koalition einen Strich durch die Rechnung: Die Abgeordneten sollten ausreichend Zeit haben, das Gesetz zu lesen, so Karlsruhe. Infolgedessen wurde die Verabschiedung im Bundestag um neun Wochen verschoben, und kann deshalb jetzt zur Abstimmung. Ende September muss das Gesetz noch durch den Bundesrat – eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich.

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