Hannover
Gewalttätige Ausschreitungen bei Demo gegen AfD-Veranstaltung – 21 Polizisten verletzt
Das Bündnis „Bunt statt braun” hatte am Freitag zu einer Demo gegen eine AfD-Veranstaltung in Hannover aufgerufen. Nach Auflösung des Protests blieben 200 Personen vor Ort und versuchten Menschen an der Teilnahme der Veranstaltung zu hindern. Es kam zu Ausschreitungen, 21 Polizisten wurden verletzt.
Am Freitagnachmittag hatten insgesamt 500 Personen weitgehend friedlich gegen eine Veranstaltung der AfD in Hannover protestiert. Als sich die Demo auflöste, blieben jedoch 200 Personen vor Ort. Diese Gruppe deklarierte ihr Dasein als Spontanversammlung und versuchte, Besucher, die zur AfD-Veranstaltung wollten, am Betreten des Gebäudes zu hindern. Dabei griffen sie anwesende Polizisten durch Tritte, Schläge und mit Flaschen und Steinen an – 21 Beamte wurden verletzt.
Um 15 Uhr begann die Demonstration unter dem Motto „Protest gegen Veranstaltungen der AfD” – konkret ging es um ein Treffen des AfD-Kreisverbandes, zu dem auch der AfD-Politiker Maximilian Krah eingeladen war. Das Bündnis „Bunt statt braun”, zu dem SPD, Grüne, Linke, Gewerkschaften und Kirchenverbände gehören, hatte zu der Demo aufgerufen. Bis zum Ende der angemeldeten Versammlung um 17 Uhr blieb es weitgehend friedlich. Doch dann eskalierte die Situation.
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200 Personen versuchten, Teilnehmer der AfD-Veranstaltung, die um 18 Uhr beginnen sollte, am Betreten der Räumlichkeiten zu hindern – sie konnten nur unter Polizeibegleitung in das Gebäude gelangen, wie Welt berichtet. Es kam zu Sachbeschädigungen und Angriffen auf die Polizei. 21 Beamte wurden durch die Stein- und Flaschenwürfe, Schläge und Tritte leicht verletzt. Vier Personen wurden festgenommen, jedoch nach Feststellung der Identität wieder freigelassen.
Die Polizei leitete im Anschluss Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und dem Verdacht auf Landfriedensbruch ein. Auch nach dem Ende der Veranstaltung gegen 21:45 Uhr waren noch mehrere Polizisten im Einsatz.
Ansgar Schledde, der Vorsitzende der AfD Niedersachsen, gibt Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) eine Mitschuld an den Ausschreitungen. „Was gestern passierte, erfüllt mich mit Entsetzen. Angefeuert vom grünen Bürgermeister zog ein haßerfüllter Mob durch den hannoverschen Stadtteil Ricklingen“, teilte Schledde mit.
Vor der Veranstaltung hatte der Oberbürgermeister gesagt: „Wir sind uns bewusst, dass es schwer zu ertragen ist, dass sich in Räumlichkeiten der Stadt, die einem friedlichen, toleranten Miteinander gewidmet sind, ein Redner wie Maximilian Krah äußert, dessen Aussagen vom Verfassungsschutz mehrfach als verfassungsfeindlich und völkisch-nationalistisch eingestuft wurden“. Onay hatte betont, dass er froh sei, dass es Bündnisse wie „Bunt statt braun” gebe, die Position gegen Rechtsextremismus beziehen würden.
Da ist sie wieder, die Toleranz der ultrabösen Gutmenschen. Eine Veranstaltung einer Partei mit Gewalt verhindern wollen – die merken echt gar nichts mehr. Und ein ganzes Land schaut zu, wie ein Schlägertrupp mit Unterstützung einer Regierungspartei die Opposition bekämpft. Gab es schon einmal, brauchen wir nicht nochmal!
21 verletzte Polizisten und nur 4 Personen wurden festgenommen und dann wieder freigelassen. Finde den Fehler !
Wie üblich, die „Kämpfer für Bunt“ fordern Toleranz vom ganzen Land.
Sie wollen „die Blauen“ von der AfD, die ihr Land mit gesundem Menschenverstand erhalten wollen verbieten.
Danke an Apollo News und deren Mitarbeiter!
Das ist die neue Demokratie westeuropäischer Art. Siehe auch Frankreich und England. Vielleicht sollte man als Wessi schon vorsorglich einen Asylantrag in Ungarn stellen.
Na Herr Oberbürgermeister Belit Onay, wer ist jetzt hier Extrem?
Und ich dachte immer, wer seine politischen Ziele mit Gewalt durch zu setzen versucht, sei Extremist und damit verfassungsfeindlich. Eieiei.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 125 Landfriedensbruch
(1) Wer sich an
1.
Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
2.
Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit,
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder wer auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
es ist OFFENSICHTLICHE RECHTSBEUGUNG wenn nicht so verfahren wird.