Passau
Gerichtsurteil: Man darf Habeck als „Vollidiot“ bezeichnen
Ein X-User bezeichnete Habeck als „Vollidiot“, woraufhin es zu Ermittlungen kam. Der Mann wehrte sich vor Gericht – und bekam vom Amtsgericht Passau recht.
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„Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunderichtet“ – das schrieb ein User auf X über Robert Habeck. Daraufhin kam es zu Ermittlungen. Der Beschuldigte wurde nun vom Vorwurf der Beleidigung nach Paragraf 185 StGB und dem „Politikerbeleidigungs-Paragrafen“ 188 StGB freigesprochen, wie der Medienanwalt Markus Haintz am Montag auf seiner Webseite mitteilte.
Die Äußerung sei eine zulässige Meinungsäußerung im politischen Kontext, urteilte das Amtsgericht Passau. Die Bezeichnung als „Vollidiot“ wurde zwar als polemisch gewertet, sei jedoch keine strafrechtlich relevante Schmähkritik. Die Äußerung sei lediglich eine zugespitzte Kritik im Kontext der Wirtschaftspolitik Habecks gewesen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Um eine Verurteilung nach Paragraf 188 StGB rechtfertigen zu können, bedarf es einer Äußerung, die es der betroffenen Person „erheblich erschwert“, ihr öffentliches Wirken fortzuführen. Das Gericht nennt unter anderem die geringe Reichweite und damit die Wirkung des angezeigten Kommentars als Grund, warum der Paragraf 188 nicht greife.
Der Ex-Vizekanzler hatte von 2021 bis August letzten Jahres über 800 Anzeigen wegen Hassrede und Beleidigung gestellt, seine Parteikollegin Annalena Baerbock kam im gleichen Zeitraum auf etwa 500 Anzeigen. Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann stellte in den letzten Jahren allein fast 2.000 Anzeigen wegen Beleidigung. Wer in diesem Fall Anzeige stellte, ist nicht bekannt, bei Paragraph 188 können die Strafermittlungsbehörden an sich auch eigeninitiativ handeln.
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Um Beleidigungen zu finden und zur Anzeige zu bringen, arbeiten Politiker mit Agenturen zusammen, die mit Algorithmen gezielt Beiträge in den sozialen Medien suchen, um diese dann den Politikern vorzulegen und zur Anzeige zu bringen (Apollo News berichtete). Die Bußgelder, die im Falle einer Verurteilung gezahlt werden müssen, werden dann zwischen Agentur und Anzeigensteller geteilt.
Der Paragraph 188 des Strafgesetzbuches ist einer Demokratie unwürdig. Zu den Grundsäulen der Demokratie gehört die Meinungsfreiheit.
Tatsachenbehauptungen – ganz klar – die sind nicht strafbar.
Darf das jetzt nur dieser Mann oder ist Robert jetzt gesichert ein Vollidiot
In Bamberg wäre das nicht passiert.
Grundsätzlich will ich Habeck überhaupt nicht mehr erwähnen.
Es wäre noch begrüßenswert, wenn die Grünen in die Bedeutungslosigkeit verschwinden würden.
Kosten sollten echt von dem Kläger übernommen werden. Selbst die Anwaltskosten der Verteidiger.
Fakten müssen ja auch benannt werden dürfen 🙂
Erfreulich. Mich würde jetzt noch interessieren, ob das Urteil den Mann nun vor der Hausdurchsuchung bewahrt, oder ob die Hausdurchsuchung bereits vor dem Urteil stattgefunden hat…
Für Journalisten gilt:
„Bußgelder“ gehen niemals zugunsten irgendwelcher Geschäfdigten im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie fallen dem Fiskus anheim.
„HAHA!!!“
– Nelson Munz –
Demnächst muß man sich seinen Wohnort nach dem zuständigen Gericht aussuchen. Nach Bamberg sollte man nicht ziehen.
Darf jetzt jeder das behaupten oder ist dieses Urteil nur für den besagten Mann gültig?
Es gibt sie noch, die guten Nachrichten!
Endlich ein recht-sicherer Begriff mit Aussagekraft.
na das sind (für mich) ja einmal gute Nachrichten, wenn es für seine eigene Meinung nicht gleich endlos Strafen hagelt.
Also ein nettes Nebeneinkommen für die Politiker, klar bei den geringen Diäten und Altersversorgungen.
Gutes Urteil , gelogen hatte er ja auch nicht .
Tausende unerhebliche Anzeigen die die ordentliche Arbeit der Gerichte behindern.
Dieser Mann hat eine eigene Meinung. Er verfolgt seine Ideologie. Ihr braucht ihn nur nicht zu Wählen, wenn es euch nicht gefällt.
Na, da hat er aber Glück gehabt, dass nicht die Staatsanwaltschaft Bamberg zuständig war…
Das hätte sonst anders ausgehen können :-/
vor dem Gesetz haben alle Menschen gleich zu sein. Der Paragraph 188 StGB gehört abgeschafft. Wir befinden uns nicht mehr im Kaiserreich!
Atomkraftwerke in Kriegszeiten und während Energiemangels abzuschalten, zeugt nicht gerade von großer Genialität.
Heißt das jetzt, dass man dem X-User recht geben darf?
Oh, ich freue mich ja so.
Der auf dem Bild, ist das der Kollega von ship of fools?
Ich finde die Überschrift falsch. Genau so falsch, wie wenn jemand sagt, es sei durch ein Gericht festgestellt worden, daß Höcke ein Faschist sei. Ein Gericht hat keine Meinung zu genehmigen. Ein Gericht hat nur darüber zu befinden, ob eine geäußerte Meinung gegen Gesetze verstößt, weil sie zum Beispiel wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen über eine Person oder Beleidigungen enthält. Und so geht es nicht darum, ob man Herrn Habeck einen „Vollidioten“ nennen darf, sondern nur darum, daß im konkreten Fall diese Meinungsäußerung im Kontext einer politischen Bewertung durchgeht. Ich vermute, daß es durchaus strafbar sein kann, wenn man Herrn Habeck anlaßlos „Vollidiot“ nennt. Daß ein Politiker über solchen Anwürfen stehen und sie nicht zur Anzeige bringen sollte, steht auf einem anderen Blatt.