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Passau

Gerichtsurteil: Man darf Habeck als „Vollidiot“ bezeichnen

Ein X-User bezeichnete Habeck als „Vollidiot“, woraufhin es zu Ermittlungen kam. Der Mann wehrte sich vor Gericht – und bekam vom Amtsgericht Passau recht.

Von

Laut Amtsgericht Passau muss sich Habeck die Vorwürfe gefallen lassen

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„Vollidiot, der Vaterlandsliebe stets zum Kotzen fand, und unser Land zugrunderichtet“ – das schrieb ein User auf X über Robert Habeck. Daraufhin kam es zu Ermittlungen. Der Beschuldigte wurde nun vom Vorwurf der Beleidigung nach Paragraf 185 StGB und dem „Politikerbeleidigungs-Paragrafen“ 188 StGB freigesprochen, wie der Medienanwalt Markus Haintz am Montag auf seiner Webseite mitteilte.

Die Äußerung sei eine zulässige Meinungsäußerung im politischen Kontext, urteilte das Amtsgericht Passau. Die Bezeichnung als „Vollidiot“ wurde zwar als polemisch gewertet, sei jedoch keine strafrechtlich relevante Schmähkritik. Die Äußerung sei lediglich eine zugespitzte Kritik im Kontext der Wirtschaftspolitik Habecks gewesen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Um eine Verurteilung nach Paragraf 188 StGB rechtfertigen zu können, bedarf es einer Äußerung, die es der betroffenen Person „erheblich erschwert“, ihr öffentliches Wirken fortzuführen. Das Gericht nennt unter anderem die geringe Reichweite und damit die Wirkung des angezeigten Kommentars als Grund, warum der Paragraf 188 nicht greife.

Der Ex-Vizekanzler hatte von 2021 bis August letzten Jahres über 800 Anzeigen wegen Hassrede und Beleidigung gestellt, seine Parteikollegin Annalena Baerbock kam im gleichen Zeitraum auf etwa 500 Anzeigen. Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann stellte in den letzten Jahren allein fast 2.000 Anzeigen wegen Beleidigung. Wer in diesem Fall Anzeige stellte, ist nicht bekannt, bei Paragraph 188 können die Strafermittlungsbehörden an sich auch eigeninitiativ handeln.

Um Beleidigungen zu finden und zur Anzeige zu bringen, arbeiten Politiker mit Agenturen zusammen, die mit Algorithmen gezielt Beiträge in den sozialen Medien suchen, um diese dann den Politikern vorzulegen und zur Anzeige zu bringen (Apollo News berichtete). Die Bußgelder, die im Falle einer Verurteilung gezahlt werden müssen, werden dann zwischen Agentur und Anzeigensteller geteilt. 

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118 Kommentare

  • Der Paragraph 188 des Strafgesetzbuches ist einer Demokratie unwürdig. Zu den Grundsäulen der Demokratie gehört die Meinungsfreiheit.

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    • ..und die Gleichheit vor dem Gesetz, was Majestätsbeleidigung ausschließt!

    • Aber er bringt den Klägern ein steuerfreies Nebeneinkommen.

    • Richtig – und wer sich beleidigt fühlt, kann gerne den anderen auf Beleidigung verklagen. Das Recht bleibt ja unbenommen!

      • Auch richtig, nur daß es dafür des Privatklageweges bedarf und den muss der Betreffende dann mal selbst bezahlen.

        1
    • In „unserer Demokratie“ ist nur Rechtes unwürdig!

      • Frage an Radio Erewan: Darf man in Deuschland seine Meinung sagen?
        Antwort: Im Prinzip ja, es muss nur die „richtige“ Meinung sein.

        34
        • Frage an Radio Erewan: Kann man sich als Deutscher über die Regierung lustig machen?
          Antwort: Im Prinzip ja – wenn man im Ausland lebt und nicht vor hat zurückzukommen.

          19
  • Tatsachenbehauptungen – ganz klar – die sind nicht strafbar.

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    • Eher noch ein relatives Lob…

    • Sorry – nein. Keine Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige Meinung.
      Das Urteil des Gerichts ist meines Erachtens vollkommen korrekt und scheint mir gut begründet.

      • PFischer hat sicherlich einen ironisch gepfefferten Witz gemacht und der war nicht mal schlecht.
        Nicht immer alles so bierernst nehmen.

        19
        • Bin halt eine Spaßbremse …
          🥹

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  • Darf das jetzt nur dieser Mann oder ist Robert jetzt gesichert ein Vollidiot

    231
    • Lar.s vom Mar.s: Gesichert! ;D

    • Da es sich um eine zulässige Meinungsäußerung handelt, darf das zunächst nur dieser Mann. Denn um seine Meinung ging es ja. Wenn Sie gute Gründe vorbringen können, warum Sie die Politik Habecks als vollkommen daneben ansehen, sollte die polemische Spitze ‚Vollidiot‘ vor Gericht Bestand haben.
      Gerichtsfest festgestellt ist damit aber nicht, dass Habeck ein ‚Vollidiot‘ ist.
      Ist ähnlich wie mit dem ‚Faschisten‘ Höcke. Auch da ist gerichtlich mal geurteilt worden, dass eine solche Meinungsäußerung in Ordnung sei. Da bedeutet aber nicht, dass das Gericht darüber geurteilt hätte, ob diese Bezeichnung auch den Tatsachen entspricht.
      Wird in der Öffentlichkeit häufig falsch verstanden.

      • Ich hatte meiner Tochter per Whatsapp geschrieben, dass W.Kretschmann ein psychopathischer Trotzkist sei. Das hat die Kindsmutter der Polizei gezeigt,und die wollte „prüfen“, ob dies strafbar sei. Hab nie wieder davon gehört.

        1
    • Ein wirtschaftlicher Vollidiot, um es rechtssicher zu machen.

      • Ökonomischer Analphabet. Sollte safe sein. Verstehen halt dann leider die funktionalen Analphabeten nicht. Also ca 50% der Wöhler.

        1
  • In Bamberg wäre das nicht passiert.

    170
    • Das könnte ich mir auch so vorstellen.

  • Grundsätzlich will ich Habeck überhaupt nicht mehr erwähnen.
    Es wäre noch begrüßenswert, wenn die Grünen in die Bedeutungslosigkeit verschwinden würden.

    351
    • Eigentlich will ich diesen Kriminellen (neben anderen) im Knast sehen!

    • eine partei für ressourcenschonung, umweltschutz und bürgerrechte wäre mal wieder nett.

      „grün“ sollte semantisch aus dem linken sumpf gezerrt werden!

      • das Wort „Bürgerrechte“ können diese Leute nicht einmal korrekt buchstabieren

        0
    • Absolut, f solche Personen möchte ich gar keine Energie verschwenden. Ignorieren, das trifft die viel besser.

    • Da gebe ich Ihnen recht.
      Vermutlich kommt es wie bei Scientology.

  • Kosten sollten echt von dem Kläger übernommen werden. Selbst die Anwaltskosten der Verteidiger.

    186
    • Der geht sicherlich in Berufung, denn er hat ja jetzt nichts mehr zu tun.

    • Die Kosten zahlen die Steuerzahler. Die Politiker werden fremdfinanziert, und zwar von den Steuerzahlern.

  • Fakten müssen ja auch benannt werden dürfen 🙂

    123
  • Erfreulich. Mich würde jetzt noch interessieren, ob das Urteil den Mann nun vor der Hausdurchsuchung bewahrt, oder ob die Hausdurchsuchung bereits vor dem Urteil stattgefunden hat…

  • Für Journalisten gilt:
    „Bußgelder“ gehen niemals zugunsten irgendwelcher Geschäfdigten im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie fallen dem Fiskus anheim.

    • Es sind keine Bußgelder, sondern laufen unter Entschädigungen bzw. Vergleichszahlungen und die gehen nicht an den Fiskus.

  • „HAHA!!!“
    – Nelson Munz –

  • Demnächst muß man sich seinen Wohnort nach dem zuständigen Gericht aussuchen. Nach Bamberg sollte man nicht ziehen.

    124
  • Darf jetzt jeder das behaupten oder ist dieses Urteil nur für den besagten Mann gültig?

    • Nicht behaupten im Sinne einer objektiven Tatsache, aber öffentlich sagen als persönliche Meinung! Extrem wichtiger Unterschied. Meinungen sind subjektiv und dürfen objektiv gesehen Unfug sein! Jeder hat das Recht auf freue Meinungsäußerung, auch wenn dieses Recht in ganz Westeuropa zunehmend beschnitten wird (s. Rede von JD Vance in München)!

  • Es gibt sie noch, die guten Nachrichten!

  • Endlich ein recht-sicherer Begriff mit Aussagekraft.

  • na das sind (für mich) ja einmal gute Nachrichten, wenn es für seine eigene Meinung nicht gleich endlos Strafen hagelt.

    • Wobei ich die Bezeichnung „Vollidiot“ schon beleidigend finde.

  • Also ein nettes Nebeneinkommen für die Politiker, klar bei den geringen Diäten und Altersversorgungen.

    • Politiker erhalten kein „Nebeneinkommen“ von Anzeigen oder sonstiges Geld. Sowas wird durch Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldklagen auf dem Zivilrechtlichem Weg geregelt. Typisch dass die Blaue Blase von den deutschen Gesetzen null Ahnung hat.

      -41
      • Da bin ich aber froh, daß wenigstens Einer Ahnung hat.

        2
      • Na also …
        Die Hälfte der per Urteil zugesprochenen Summe geht an den Kläger. Als Entschädigung und damit sicher steuer- und sozialabgabenfrei ?

        6
        • Mein Gott, Was wollt ihr denn noch Alles kontrollieren?

          2
  • Gutes Urteil , gelogen hatte er ja auch nicht .

  • Tausende unerhebliche Anzeigen die die ordentliche Arbeit der Gerichte behindern.

  • Dieser Mann hat eine eigene Meinung. Er verfolgt seine Ideologie. Ihr braucht ihn nur nicht zu Wählen, wenn es euch nicht gefällt.

  • Na, da hat er aber Glück gehabt, dass nicht die Staatsanwaltschaft Bamberg zuständig war…
    Das hätte sonst anders ausgehen können :-/

  • vor dem Gesetz haben alle Menschen gleich zu sein. Der Paragraph 188 StGB gehört abgeschafft. Wir befinden uns nicht mehr im Kaiserreich!

  • Atomkraftwerke in Kriegszeiten und während Energiemangels abzuschalten, zeugt nicht gerade von großer Genialität.

    • Ja, so was machen nur Schwachköpfe.

      • Da irren Sie, das macht jemand der einen klaren Auftrag ausführt, nur deswegen wurde er dort hin installiert. Auftrag erfüllt, kann weg, irgendwo ein Job im Vorstand.

        1
  • Heißt das jetzt, dass man dem X-User recht geben darf?
    Oh, ich freue mich ja so.

  • Der auf dem Bild, ist das der Kollega von ship of fools?

  • Ich finde die Überschrift falsch. Genau so falsch, wie wenn jemand sagt, es sei durch ein Gericht festgestellt worden, daß Höcke ein Faschist sei. Ein Gericht hat keine Meinung zu genehmigen. Ein Gericht hat nur darüber zu befinden, ob eine geäußerte Meinung gegen Gesetze verstößt, weil sie zum Beispiel wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen über eine Person oder Beleidigungen enthält. Und so geht es nicht darum, ob man Herrn Habeck einen „Vollidioten“ nennen darf, sondern nur darum, daß im konkreten Fall diese Meinungsäußerung im Kontext einer politischen Bewertung durchgeht. Ich vermute, daß es durchaus strafbar sein kann, wenn man Herrn Habeck anlaßlos „Vollidiot“ nennt. Daß ein Politiker über solchen Anwürfen stehen und sie nicht zur Anzeige bringen sollte, steht auf einem anderen Blatt.

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