„Umstrittener Inhalt“
Gerichtsurteil: Bibliotheken dürfen Bücher mit politischen Warnhinweisen versehen
Die Stadtbibliothek Münster hat Bücher mit dem Sticker „umstrittener Inhalt“ versehen. Einer der betroffenen Autoren klagte. Das Gericht entschied gegen ihn – Bibliotheken dürften mit Warnhinweisen zur „demokratischen Willensbildung“ beitragen.

Das Verwaltungsgericht Münster erlaubt es der Stadtbibliothek des Ortes, Bücher mit dem Aufkleber „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“ zu versehen. Der Autor Gerhard Wisnewski, dessen Buch „2024 – das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen“ betroffen war, hatte zuvor einen Antrag auf einstweilige gerichtliche Anordnung gestellt, dass der Sticker entfernt wird.
Am 11. April entschied das Gericht, dass der Antrag abgelehnt wird, weil er unbegründet sei. In der Stadtbücherei stehen zwei Exemplare des Buches. „Zwar ist ein Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht des Antragstellers gegeben. Dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt, sodass kein rechtswidriger Zustand geschaffen wurde“, heißt es in dem Urteil.
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Zwar sei „eine solche negativ konnotierte Äußerung über ein Buch“ seitens einer öffentlichen Bibliothek „geeignet, sich abträglich auf das Ansehen des Autors in der Öffentlichkeit auszuwirken.“ Das Gericht sieht diesen Eingriff in das Recht des Autors jedoch als gerechtfertigt an, weil die Aussage der Bibliothek „von der Aufgabenzuweisung für öffentliche Bibliotheken“ in Nordrhein-Westfalen gedeckt sei.
Das Verwaltungsgericht argumentiert, dass öffentliche Bibliotheken gemäß Paragraf 48 Absatz 4 bis 6 Kulturgesetzbuch NRW die „demokratische Willensbildung und gleichberechtigte Teilhabe“ ermöglichen. Eine öffentliche Bibliothek dürfe deshalb inhaltlich zu den Werken Stellung nehmen, die sie zur Ausleihe zur Verfügung stellt. Bibliotheken können Bücher sowohl in positiver Form wie durch Leseempfehlungen bewerten, „aber auch in negativer Hinsicht in Form von kritischen Hinweisen.“
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Und weiter: „Mit dem gesetzlichen Auftrag wäre es hingegen nicht vereinbar, eine öffentliche Bibliothek darauf zu beschränken, Medien allein passiv zur Ausleihe bereitzustellen (sog. reine Ausleihbibliothek)“. Weiter argumentiert das Gericht, dass der Sticker in der Wortwahl sachlich und nicht reißerisch formuliert sei.
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Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf 5.000 Euro und müssen vom Autor bezahlt werden. Der Bibliotheksverband NRW hat das Urteil des Verwaltungsgerichts in einem Newsletter begrüßt: „Das Urteil unterstreicht, dass Bibliotheken keine zur Neutralität verpflichteten, passiven Ausleihbetriebe sind. Vielmehr haben sie eine aktive, vermittelnde Rolle, indem sie die Inhalte ihrer Medien für ihre Kundinnen und Kunden einordnen.“
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Die Bibliotheksmitarbeiterin Sabine Pint zitiert in einem offenen Brief an den Bibliotheksverband NRW dessen Reaktion: Das Urteil zeige „einmal mehr die große Relevanz und Verantwortung von Bibliotheken als mitdenkende und mithandelnde Akteure in der demokratischen Zivilgesellschaft“. In der Auffassung des Verbandes und des Gerichts scheint der Leser demnach nicht mündig zu sein, sich seinen „demokratischen Willen“ selbst und ohne Warnhinweise zu bilden.
Man kann das natürlich auch so sehen, dass es einfacher wird, >Bücher zu erkennen, die noch lesenswert sein könnten.
Na immerhin werden die Bücher (noch) nicht öffentlich verbrannt 😬
Ich würde das als Gütesiegel bewerten 😉
Geht es nur mir so oder spüren andere auch einen gewissen Hauch Faschismus von Links durch das Land wehen?
Es gibt in Deutschland je nach Quelle zwischen 8.000-13.000 Bibliotheken. Wer bitte entscheidet darüber welche Bücher lesenswert sind oder eben nicht? Wonach wird ausgesucht welche Bücher nicht gut zur staatlichen Literaturpolitik passen? Wonach wird das ausgesucht? Wird das zentral entschieden oder abhängig vom persönlichen Geschmack? Es gibt Menschen, die das als eine staatliche Bevormundung empfinden.
Eine öffentliche Bibliothek dürfe deshalb inhaltlich zu den Werken Stellung nehmen, die sie zur Ausleihe zur Verfügung stellt. Bibliotheken können Bücher sowohl in positiver Form wie durch Leseempfehlungen bewerten, „aber auch in negativer Hinsicht in Form von kritischen Hinweisen.“
Ich denke dass das schon ein Eingriff in die Meinungsfreiheit ist !!
Wer entscheidet den welches Buch positiv oder negativ bewertet wird und nach welchen Gesichtspunkten .
Ein Gütesiegel, nehme ich an. Diese Bücher würde ich gezielt lesen.
Auch „Made in Germany“ war ursprünglich als Warnhinweis auf Produkte aus deutscher Produktion gedacht… – Nichtsdestotrotz läuft es mir bei solchen Urteilen eiskalt den Rücken hinunter. Merken die denn nicht, auf welch abschüssiger Bahn sie sind? UM HIMMELS WILLEN!!!
Wo ist das Problem? So findet man noch schneller relevante Lektüre 🤷🏻♀️
Nun, Klöster waren in Europa die ersten, die nach der Antike wieder Bibliotheken als Wissensfundus eingerichtet haben.
Seit dem Aufkommen der Katharerbewegung (XII. Jhdt.) wurden Bücher dann zensiert; mutmaßlich „ketzerische“ Schriften wanderten in den „Giftschrank“ und wurden nur zur Lektüre freigegeben, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorlag.
Im XIII./XIV. Jhdt. begann man dann, Bibliotheken von „ketzerischen“ Schriften zu säubern, indem man sie verbrannte.
Erst mit dem Humanismus und der Reformation ab dem XV./XVI. Jhdt. gewannen diese Werke wieder Bedeutung – allerdings zu dem Zwecke, sie kontroverstheologisch zu widerlegen.
Die nächste Säuberungsaktion in Bibliotheken fand dann ab den 20er Jahren des XX. Jhdts. statt – zunächst mit separaten Abteilungen, dann mit Verbrennungen.
Die Lehre daraus nach den 40er Jahren war, daß die Bibliothek ein Wissensfundus ist und Bibliothekare keine inhaltliche Bewertung vorzunehmen hätten.
Nil novi sub sole, sagt der alte Kohelet.
Ab dem Jahr 1995 gab es die Serie „Outer-Limits – die unbekannte Dimension“
Viele der Folgen haben sich mit unserer Zukunft und einem Überwachungsstaat befasst.
Ich fühle mich bei der aktuellen Entwicklung, nicht nur in Deutschland, stark an diese Serie erinnert.
Hier wurde bereits kommentiert, diese „Warnhinweise“ könnten ja auch als Gütesiegel für noch lesenswerte Bücher verstanden werden. In ähnlicher Weise klassifiziere ich mittlerweile deutsche Film- und TV-Produktionen nach Herstellungsjahr. Im Grunde meide ich das meiste, was nach etwa 2015 produziert aber durchgängig ALLES was seit 2020 hergestellt wurde.
„Wenn bei des Vollmonds Dämmerlichte,
das zagend durch die Zweige sieht,
durch dunkeln Hain von Tann‘ und Fichte
ein fauliges Gerüchlein zieht –:
Das ist, was da so grauslich riecht,
Der Ungeist des Herrn Joebbeles,
Der hier vorüberfliecht.“
(frei nach Kurt Tucholsky)
Klassischer „Streisand-Effekt“, der hier folgerichtig eintritt.
Sie lernen es nimmermehr oder?
WIKI:
Der Streisand-Effekt[1] bezeichnet ein soziologisches Phänomen, bei dem der ungeschickte Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken, das genaue Gegenteil erreicht, weil er die öffentliche Aufmerksamkeit auf ebendiese Information lenkt und so ihre allgemeine Verbreitung fördert.
Das betreute Denken und die Paternalisierung schreiten voran.
Da wird es im Links/Grün durschseuchten Münster jetzt eine Menge Sticker geben und/oder bestimmte Bücher werden gar nicht erst angeschafft.
Konnte man schon während Corona in den Bibliotheken beobachten, dass gewisse Autoren gar nicht erst eingekauft wurden.
Sehr lesenswert dazu der Brief von Frau Sabine Pint, die im obigen Artikel erwähnt wird.
Nachzulesen auf dem Blog von Norbert Häring.
https://norberthaering.de/propaganda-zensur/bibliotheken-offener-brief/
Der Aufkleber ist ein Gütesiegel und soll zum Lesen einladen
„Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt.“
Was wäre denn das Gegenteil eines Buches mit „umstrittenem Inhalt“?
Sollte man über Bücher nicht immer streiten können und dürfen?
Mannomann, wenn ich früher an die Literaturkritiker denke, wie die manche Werke verrissen haben!
Im Buch 1984…da wurden einfach die entsprechenden Assagen umgeschrieben. Nannte man Regierungspropaganda.
Ich sehe überall schon Warnhinweise an jenen grünen Fibeln, die mit Schnörkeln verziert sind. 😀
Ich sehe überall schon Warnhinweise an den Koranen. 🙂
Eine Bibliothek ist kein Kindergarten, ich ordne für mich selber ein. Aber danke für die Hilfe: Index, Sticker oder sonstwas für ne Moderarion – das sind oft interessante Medien
So einen Hinweis gabs mal bei den CDs. Ging auch nach Hinten los.
Wenn Sie jetzt noch einen Link zum offenen Brief bei „Geld und mehr“ mitliefern würden, wäre der Bericht vollständig. Aber dann würde man merken, dass er fast komplett abgeschrieben ist. https://norberthaering.de/propaganda-zensur/bibliotheken-offener-brief/
Auch hier könnte der Streisand Effekt wirken. Dann sind die 5000 Euronen ganz schnell wieder reingeholt. Im übrigen ist dieses Urteil der nächste juristischer Skandal. Man kann und sollte wohl auch Publikationen verbieten oder deren Verbreitung verhindern, wenn dadurch strafbare Inhalte verherrlicht oder verbreitet werden. Alles unterhalb der Strafbarkeitsgrenze ist Zensur und die beginnt mit eigenmächtig einordnenden Warnhinweisen von Angestellten staatlicher Einrichtungen. Die sind nämlich zur Neutralität verpflichtet, im Gegensatz zu privaten Akteuren.
Leute, lest das Buch „Verbotene Bücher“ aus dem Suhrkamp Verlag!