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Oberlandesgericht

Fall Claudia Pechstein: Plötzlich verhängt ein Gericht wieder die Maskenpflicht

Der Fall Claudia Pechstein wurde am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Bei dem Prozess fühlte man sich in tiefste Corona-Zeiten zurückversetzt. Das Münchener Gericht verhängte offenbar willkürlich und ohne ersichtlichen Grund eine Maskenpflicht im Verhandlungssaal.

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Die fünfmalige Olympiasiegerin Claudia Pechstein musste am Verhandlungstag gezwungenermaßen eine Maske tragen

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Am Donnerstag wurde vor dem Oberlandesgericht der Fall Claudia Pechstein verhandelt. Die 52-jährige mehrfache Olympiasiegerin wehrt sich gegen eine Maßnahme des Eislauf-Weltverbandes (ISU), der sie vor Jahren mit einer Doping-Sperre belegte. Pechstein zufolge geschah dies jedoch zu Unrecht.

Bei dem Prozess in der vergangenen Woche war dies jedoch nicht der eigentliche Aufreger. Im Vorfeld des Verhandlungstages gab das Gericht eine Sicherheitsverfügung heraus, der zufolge das Tragen einer FFP2-Maske im Gerichtssaal verpflichtend sei. Bei der Verhandlung selbst fühlte man sich in die tiefste Corona-Zeit zurückversetzt. Tatsächlich leisteten alle der im Gericht anwesenden Parteien der Anordnung des Gerichts Folge. Widerstand gegen die verordnete Maskenpflicht regte sich nicht.

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Konkret hieß es in der Sicherheitsverfügung: „Im Sitzungssaal gilt für alle Anwesenden (Prozessbeteiligte, Pressevertreter, Zuhörer etc.) eine FFP2-Maskenpflicht. Die Maske darf von jeweils einem Prozessbeteiligten aus Gründen der Verständlichkeit für den Zeitraum vorübergehend abgenommen werden, in dem er während der Verhandlung das Wort hat.“ Eine Begründung für die Notwendigkeit der Maskenpflicht lieferte das Gericht nicht.

In dem Prozess selbst fordert Pechstein fast 8,4 Millionen Euro Schadenersatz für eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte zweijährige Dopingsperre aus dem Jahr 2009. Der Vorsitzende Richter hatte am Donnerstag einen Vergleich zwischen den Parteien vorgeschlagen. Während sich Pechstein auf den Vergleich einlassen wollte und Abstriche bei der geforderten Summe in Aussicht stellte, lehnte die ISU den Vorschlag ab.

Vor Gericht erklärte die Sportlerin: „Räumt die ISU öffentlich ein, dass es falsch war, mich zu sperren, bin ich zu einem Vergleich bereit. Ansonsten erwarte ich ein Urteil im Namen des Volkes“. Die ISU hingegen lehnte jegliche Entschuldigung oder Eingeständnis von Fehlverhalten ab.

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Der Prozess wurde nun vertagt. Der Richter schlug einen Kompromiss vor, bei dem die ISU bis zum 14. November eine Ehrenerklärung formulieren soll, über die Pechstein dann entscheiden kann. Sollte eine Einigung erzielt werden, könnte anschließend über den Schadenersatz verhandelt werden. Ob sich die ISU hierauf jedoch einlässt, ist unklar.

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58 Kommentare

  • Zitat: „Widerstand gegen die verordnete Maskenpflicht regte sich nicht.“ Deutschland, hoffnungsloser Fall.

    219
  • Willkürstaat! Wo ist der Staatsanwalt der hier die Strafanzeige wegen Nötigung erlässt?

    167
  • Schikane gegen das deutsche Volk!
    Warum machen das alle wieder mit. Ich hätte mich jedenfalls geweigert.
    Das Volk wird mit dem Nasenring durch die Manege geführt und es funktioniert wieder…

    139
  • Auf der Basis von Was hat der Richter entschieden die Masken aufzusetzen?

    106
  • „Seit 8. April 2023 entfällt der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b“.

    Und weiter auf der Seite der BR

    „Mit Auslaufen des rechtlichen
    Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie die bundesweite Regelung zum 7. April 2023 weggefallen.

    Reine Willkür oder blöd gefixt.

  • Als Nächstes wird die Pflicht eingeführt, einen Rock zu tragen.

    91
  • Mir ist es ein Rätsel, wie so etwas zulässig sein kann. Es gibt ungeschriebene und geschriebene Regeln, die sich in Jahrhunderten entwickelt haben, wie man vor einem Gericht aufzutreten hat. Daß ein Richter im Rahmen dieser Regeln Vorgaben macht, leuchtet mir ein. Etwa daß ein Anwalt nicht in Shorts und Muscle Shirt erscheint (bei Zeugen wäre ich da schon skeptischer). So weit, so gut. Aber Maskenpflicht? Auch noch die ungesunden FFP2-Masken? Könnte ein Richter dann auch anordnen, in habsburgisch-mittelalterlicher Ritterrüstung anzutreten? Oder daß alle Anwesenden sich einen Regenbogenschal um den Hals legen?
    Das wird immer absurder…

    62
  • Moment, ist das wirklich eine Nachricht von Ende Oktober 2024?
    Nicht 2021? Gibt es wirklich so viele Menschen, die noch immer in diesem Albtraum leben? Das ist ja schrecklich! Warum läßt man das zu?

    34
  • Bei solchen Aktionen ist man sich immer unsicher, ob es tatsächlich ernst gemeint ist, oder ob kluge Strategen endlich eine Möglichkeit bieten wollen, den Irrsinn und das Verbrecherische an diesen Zwangsmaßnahmen vom Bundesverfassungsgericht allgemeingültig bestätigen lassen zu können.

  • Vor so einem Gericht würde ich weder Recht noch Verstand erwarten. Selbst das RKI wusste von Anfang an das Masken nicht viel bringen. Wer heute noch an Masken glaubt, der weiss ganz sicher das Zitronenfalter auch Zitronen falten.

  • Pervers. Furchtbare Juristen. Kein Widerstand bedeutet: Das sind nicht Menschen, sondern Amöben.

  • Absolut nichts gelernt, Schlafschafe ebenso.

    23
  • Ah, die bekloppten Corona-Jünger sind wieder unter uns und mit ihr die Hysterie des Weltuntergangs und des millionenfachen Sterbens. Manche Vollidioten bekommen, alleine schon vom Betrachten einer Türklinke, Ebola, Lassa-Fieber, Syphilis. Woher nehmen diese Richter bloß ihre lächerliche Rotzarroganz her? Darf man raten, welcher Partei dieser Corona-Jünger nahesteht?

  • Einfach mal wieder zeigen, wo der Hammer hängt…

  • Wenn es noch eines Beweises bedurfte, dass wir in einem Willkürstaat leben – spätestens hier ist er.

  • vielleicht willkürlich aber willentlich.
    Und zwar besteht der Wille darin, die Anwesenden einzuschüchtern und zu demütigen, sie zu entmenschlichen und ihre Widerstands- und Verstandeskräfte einzuschränken.

  • Solche Maßnahmen sind ein weiterer Test, wie weit sich der Bürger gängeln lässt. Schon heute sieht man auf den Straßen oder in Arztpraxen massenhaft Menschen, welche diese Gesichtswinkel freiwillig tragen. Eines ist definitiv meiner Meinung nach sicher, in diesem Winter wird es wieder zu einer Maskenpflicht im ganzen Land kommen und die nächste Pandemie ist für 2025 angesetzt. Diese wird weitere schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte einbringen, mit Corona hat man bereits sehr erfolgreich den Gehorsam der Menschen getestet.

  • Wie sagte glaube ich Hendryk E Broder: „“Wenn ihr euch fragt, wie das damals passieren konnte: weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.”

  • Verbrecher!!!!

  • Dann müssen die Richter aber auch Maske tragen.

  • Ich habe noch nie diese Maske aufgesetzt und werde es auch nicht tun, nur Personen die kein eigenes Gehirn besitzen folgen solchen Anweisungen.

    8
  • „Im Vorfeld des Verhandlungstages gab das Gericht eine Sicherheitsverfügung heraus, der zufolge das Tragen einer FFP2-Maske im Gerichtssaal verpflichtend sei.“
    Ein Grund, warum es im Klimagottesstaat Supersaublödistan nicht vorangeht: KORRUPTE/KRIMINELLE GERICHTE!

  • Man will Frau Pechstein unbedingt schaden, egal wie. Die Damen und Herren die das veranlasst haben wollen offenbar nicht erkannt werden oder wie soll man die merkwürdige Aussage des Gerichtes verstehen? Ist Frau Merkel, Herr Spahn und Herr Lauterbach schon informiert.

  • Man darf ernste Zweifel anmelden, ob diejenigen, welche diese Maskierungsanordnung getroffen haben, noch alle Tassen im Schrank haben!

    4
  • Ausweiskopien von Besuchern anfertigen, Eingangskontrollen durch Justizbeamte, d.h. Gürtel ausziehen, Schuhe ausziehen, durch den Körper-Scanner.
    Frage: Wer hat hier vor wem Angst.
    Die Leiter der Gerichte glänzen mittlerweile mit Vorgaben.

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