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Bundesverwaltungsgericht

„Ein ganz normaler Vorgang“: Faeser sieht sich durch Compact-Urteil bestätigt

Bundesinnenministerin Nancy Faeser verteidigt das Vorgehen gegen Compact und sieht im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine Bestätigung für das Vereinsverbot. Sie betonte: „Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten.“

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das Vorgehen der Bundesregierung gegen das Magazin Compact verteidigt. In einer Pressekonferenz am Donnerstag in Berlin erklärte die SPD-Politikerin, dass sie in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BverG) eine Bestätigung für das Vereinsverbot gegen Compact sehe. Faeser erklärte: „Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten“.

Faeser erklärte, dass es in einem Rechtsstaat „ein ganz normaler Vorgang“ sei, dass das im Juli ausgesprochene Verbot gerichtlich überprüft werde. Sie räumte ein, dass die Regierung „in Teilen verloren“ habe, verwies jedoch darauf, dass auch dies im Rechtsstaat normal sei. In den sozialen Medien ist bisher kein weiteres Statement seitens Faeser oder des Innenministeriums zu finden.

Rund einen Monat nachdem Innenministerin Nancy Faeser das Compact Magazin verboten hat, hat das Bundesverwaltungsgericht dem Eilantrag von der Redaktion des Magazins stattgegeben und das Verbot vorerst aufgehoben. Damit darf Compact bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren vorerst weiterarbeiten, wie Chefredakteur Jürgen Elsässer auf X mitteilte.

„Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ,COMPACT-Magazin für Souveränität´ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Außerdem weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass der Pressefreiheit „ein besonderes Gewicht“ zukommt.

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