Werbung:

Werbung:

Medienbericht

Ex-Grünen-Abgeordnete Schröder verkauft mit Steuergeldern finanzierte Bürogeräte

Nach ihrem Auszug aus dem Bundestag verkauft die ehemalige Grünen-Abgeordnete Christina-Johanne Schröder nun Bürogeräte, die mit Steuergeldern finanziert wurden. Der Verkauf bringt ihr etwa 500 Euro ein.

Von

Werbung

Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag bietet die ehemalige Grünen-Abgeordnete Christina-Johanne Schröder ihr Büroequipment zum Verkauf an. Die Politikerin aus Bremen hatte bei der letzten Bundestagswahl den Wiedereinzug in das Parlament verpasst und musste daher ihr Büro räumen. Anstatt die nicht mehr benötigten Geräte zu entsorgen, entschloss sie sich, diese öffentlich zu verkaufen. Dies berichtet die Bild-Zeitung.

Besonders bemerkenswert ist dabei, dass die Geräte nicht aus Schröders eigener Tasche bezahlt wurden. Sie wurden, ebenso wie die Kosten für Mitarbeiter und verschiedene Reisekosten, mit Steuergeldern finanziert. Als Abgeordnete erhielt Schröder monatlich eine „Abgeordnetenentschädigung“ in Höhe von 11.227 Euro, zusätzlich zu einer steuerfreien Aufwandspauschale von 5.349 Euro. Diese Pauschale dient der Deckung mandatsbedingter Ausgaben, wie etwa für Büromaterial, Reisen oder Informationsbeschaffung.

Um die Geräte zu verkaufen, ließ Schröder ihren wissenschaftlichen Mitarbeiter eine E-Mail an die Mitarbeiter aller Bundestagsabgeordneten – mit Ausnahme der AfD – verschicken. In der Nachricht bot sie verschiedene Geräte zum Verkauf an: drei Dell-Monitore für je 120 Euro, ein iPhone 11 für 50 Euro und mehrere Tastaturen zu je 15 Euro. Alle Geräte wurden ursprünglich mit Steuergeldern angeschafft. Durch den Verkauf erzielte Schröder einen Erlös von etwa 500 Euro, wie die Zeitung berichtet.

Auf Nachfrage der Bild-Zeitung erklärte Schröder, dass sie oft gebrauchte Elektrogeräte kaufe und funktionierende Geräte wiederverkaufe. Diese Praxis habe sie auch auf die Büroartikel angewandt, die sie nach dem Ende ihrer Tätigkeit im Bundestag nicht mehr benötigte. „Ich finde es wichtig, nicht immer das neueste Gerät zu haben, um sowohl finanzielle als auch ökologische Ressourcen zu schonen“, sagte die 41-Jährige. Den Gewinn will sie besteuern.

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

77 Kommentare

  • Ich erinnere mich an einen Fall, da hatte eine Kassiererin einen Pfandbon, der liegen gelassen worden ist, eingesteckt und es ist bemerkt worden. Folge: Der Kassiererin wurde gekündigt.

    Da fällt mir George Orwell ein. Farm der Tiere. Alle Tiere sind gleich, nur manche sind gleicher.

    182
    • hat sogar ein wiki Eintrag und wenige Jahre später verstarb sie an Herzversagen, ging wohl die ganze Geschichte an Herz und Nieren (sprichwörtlich)
      https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Emmely

    • diese Person ist schon gekündigt! Gut ist´s. Nennt man sowas nicht schon Korruption??

    • Soweit es mir bekannt ist, spendet sie das Geld an eine NGO, die wo sich um Augenkrankheiten bei Kindern in Afrika kümmern tut.

      -16
      • Das wär‘ dann der Notausgang… Grad‘ noch mal geschafft!

        5
        • Oh, wie selbstlos! Diese Dame bekommt nun sicherlich das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse, überreicht von Herrn BP Steinmeier. Es ist und bleibt Diebstahl!

          4
          • Ist an @Afra gerichtet.

            1
    • Wo steht denn, dass die straffrei wegkommt?

      -19
    • Die unrechtmäßige Aneignung eines warum aus immer liegen gelassenen Pfandbons, also einer Forderung gegen den Arbeitgeber, ist mitnichten zu vergleichen mit der umständehalber aufgrund ausbleibender Wiederwahl notfallmäßigen Veräußerung vom Steuerzahler, der ohnehin für jeden Blödsinn zuständig ist, zur Verfügung gestellter Arbeitsmittel.

      -23
      • die grüne Abgeordnete hat Waren verkauft die Nicht Ihr Eigentum waren.
        Beispiel: NRW-Ratsfraktionen in den Städten.
        – bekommen je nach größe der Fraktion Mittel für die Ausstattung von der Stadt
        – was an Mittel nicht für die Fraktionsarbeit verbraucht wurde geht am ende des Kalenderjahres wieder an die Stadt.
        – wenn die Fraktion keinen Rechtsnachfolger hat, weil sie es nicht mehr in den Rat geschafft hat gehen auch die Sachmittel die bis dahin gekauft wurden an die Stadt. PC, Beamer usw..

        Bei den Bundestagsabegordneten siehts etwas anders aus
        – Ausstattung im Bundestags wird gestellt, NICHT Eigentum des Abgeordneten
        – Ausstattung seines Wahlkreisbüros muss er von seinen Mitteln bezahlen uns gehen dann in sein Eigentum über.

        9
  • Ein grünes Sondervermögen. (Vorsicht Ironie)

    • Soweit es mir bekannt ist, spendet sie das Geld an eine NGO, die wo sich um Augenkrankheiten bei Kindern in Afrika kümmern tut.

      • Zum Notausgang – hier lang bitte…

        3
  • Ja unser Rechtsstaat
    wo jede Steuerhinterziehung von Bürgern mit allen Mitteln bekämpft wird.

    Jedoch was passiert bei Steuerveruntreuung…NICHTS.

    108
  • Sie versteuert also den Gewinn aus etwas, was bereits durch unsere Steuern bezahlt wurde und steckt sich den Rest ein. Das ist wie, als wenn ein Dieb dir 100 Euro klaut und 20 zurück gibt.

    129
    • Kann man schon die Handschellen klicken hören?

    • Soweit es mir bekannt ist, spendet sie das Geld an eine NGO, die wo sich um Augenkrankheiten bei Kindern in Afrika kümmern tut.

      -12
      • Am Thema vorbei. Setzen, 6! Es ist vollkomnen egal, wen oder was diese Dame mit dem Erlös beglückt! Ware zu verkaufen, die ihr nicht gehört, nennt sich Hehlerei! Eine Frage an Sie sei erlaubt: würde jemand Ihr Hab und Gut ohne Ihr Wissen verkaufen und den Erlös an wen auch immer spenden, würden Sie frohlocken, auch dann, wenn es Ihr Auto und/oder Ihr Haus wäre? Sicher, Immobilien ist nicht so einfach möglich, aber es ist ja nur ein Beispiel.

        7
      • ……an eine NGO, die wo sich um……Deutsche Sprache, schwere Sprache 🙂

        1
  • Das ist Diebstahl.
    Die Geräte sind nicht ihr Eigentum.
    Erstatten Sie Strafanzeige gegen diese Person.

    • Ich hatte vor vielen Jahren ein Bauprojekt in Burkina Faso zu betreuen, bei dem große Mengen an Armierungsstahl sich in für die Aufgabe unbrauchbaren Chromstahl verwandelten. Wie sich herausstellte, hatte der Baustellenleiter den Armierungsstahl privat verkauft, den billigen Chromstahl gekauft und die Differenz einbehalten. Alles, was er dazu zu sagen hatte, war: „Was auf meiner Baustelle liegt, gehört mir.“ Dabei blieb es denn auch – das Gericht tat nichts, und der europäische Projektträger zog sich zurück.
      Und was in Hochkulturen richtig ist, kann für Kartoffeln schließlich nicht falsch sein.

    • Der Volkskörper wechselt doch nur seinen Besitzer.

  • Es sind Arbeitsgeräte,die ihr vom Dienstherrn für die Arbeit zur Verfügung gestellt wurden.
    Nach Vertragsende hat alles an seinem Platz zu verbleiben.Egal ob elektronische Geräte oder Radiergummi und Spitzer.
    Die private Aneignung ist Diebstahl.

  • Wenn sie das Geld in den bankrotten Staatshaushalt einfließen lässt, ist völlig in Ordnung. Im anderen Fall müsste man klären ob ihr die Geräte tatsächlich zu 100 % Prozent gehören. Nebenbei: Bekommen die immer eine Neuausstattung spendiert?

    • Die hat das nicht zu verkaufen. Das ist Staatseigentum. Auch der Staat ist ein Wirtschaftsunternehmen mit einem Anlagevermögen. Sie hat Geld für Anschaffungen bekommen, den Rest davon kann sie auch nicht einfach einstecken. Die Geräte müssen in ihrem Büro verbleiben. Was damit geschieht ist nicht ihre Sache.

    • Ja! (Kann man googeln.)

  • Bei Otto Normalverbraucher setzt das Finanzamt dem Privatverkauf drastische Grenzen.

    • So? Wie denn?

  • Aus der Pauschale wird Besitz, aus Besitz Gewinn, aus Gewinn ein moralisches Statement – und aus dem Statement eine steuerpflichtige Tugend. Die nachträgliche Versteuerung privatisierter Mittel ändert nichts am ursprünglichen Verstoß gegen die Zweckbindung – sie dokumentiert ihn lediglich offiziell.

  • Steuer-Geld Entzug ist die beste Möglichkeit um diesem Problem vorzubeugen.

  • Aussergewöhnliches Vorgehen. Normalerweise müssten diese Gegenstände wiederverwendet werden. Oder der Bund versteigert sie. Dass man sowas mit nach Hause nehmen kann, ist mir neu. Auf den ersten Blick würde ich das als Diebstahl bezeichnen.

    • Es ist 1. Diebstahl und 2. Hehlerei, weil das Diebesgut veräußert wurde! 3. Eine Straftat.

  • Da wäre als Erstes zu klären ob die Geräte überhaupt Ihr Eigentum sind! Sind sie es kann Sie so vorgehen!
    Sind Sie es nich,t begeht Sie (m.E.) mindestens Veruntreung!

  • Wie will sie denn den Gewinn besteuern, wenn sie die gebrauchten Artikel unter den Anschaffungskosten verkauft? Das ist genau wie die Nachhaltigkeitserzählung reine Ablenkung.

  • Jetzt lassen wir doch mal die Kirche im Dorf. Es ist doch lobenswert, dass die Geräte nicht einfach
    entsorgt werden, sondern noch preiswert veräussert werden. Steuerlich ist das alles kompliziert und
    sie hätte sich das Leben einfach machen können, indem einfach alles im Müll landet. Ist ja auch nicht schön.
    Schlau wäre es gewesen, den daraus entstandenen Erlös einfach zu Spenden.

  • Es geht ja eigentlich um einen „lächerlichen“ Betrag, wenn man bedenkt was Abgeordnete während Ihrer Amtszeit und danach alles abkassieren. Es zeigt aber symbolisch, wie noch jeder Euro aus dem Staat und dem Steuerzahler herausgepresst wird.

  • Ihr passiert nichts , sie ist eine ‚ Grüne‘ .
    Die passende Antwort wird gestrickt oder verweigert und alle finden sich damit ab .
    Deutschland 2025

  • Im Grunde sinnvoll. Sie sollte den Erlös einfach spenden. Ihre Partei hat ja genug Menschen arm gemacht, die können Hilfe gebrauchen.

  • Wenn das abgeschrieben war und die Partei keinen Anspruch erhebt dann kein Problem. Hätte sie auch an den Sperrmüll-Strassenrand stellen können und der Finder hätte es ungestraft zu Geld machen dürfen.

    -15
    • Fragen Sie einmal einen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, ob er ein seit zehn Jahren abgeschriebenes und völlig veraltetes Gerät in seinem Büro mit nach Hause nehmen und außerdienstlich verwerten darf! Sie werden sich wundern!

    • Nein !
      Irgendwann ist alles mal abgeschrieben – auch die Büromöbel. Trotzdem gehen die nicht in das Privateigentum der Abgeordneten über.

      • „Aufgabe des Eigentums“

        -2
    • Auch bei abgeschriebenen Gütern bleiben die Eigentumsverhältnisse unverändert! Es gibt einen Unterschied zwischen „Eigentümer“ und „Nutzer“. Frau Schröder nutzte die Geräte, sie gehörten ihr nicht! Die Rechtslage ist da sehr genau definiert! Der Erwerb fremden Eigentums (ohne Wissen/Auftrag des Eigentümers), ist Diebstahl. Der Verkauf/die Veräußerung von gestohlenen Gütern, ist Hehlerei. Käufer gestohlener Ware können nie zum Eigentümer der Ware werden, selbst dann nicht, wenn der Käufer keine Kenntnis davon hatte, dass der Verkäufer die Ware nicht rechtmäßig erworben, also gestohlen, hat! Im Regelfall bleibt dem Käufer die Strafverfolgung erspart, da davon auszugehen ist, dass der Käufer keine Kenntnis der zweifelhaften Eigentumsverhältnis der Güter hat. Er hat in gutem Wissen und Glauben gehandelt.

  • Dabei kann es sich nur um eine Notmaßnahme handeln, zu der die Dame gezwungen ist, da die Gerätschaften ansonsten aus datenschutzrechtlichen oder sonstigen höheren Gründen entsorgt werden müssten. Muss man daraus einen Skandal machen, gar noch wegen O,0000000005 Billionen EUR?

    -16
    • Immer dieser Relativierung! Diebstahl bleibt Diebstahl. Hehlerei (Veräußerung gestohlener Ware) bleibt Hehlerei, unabhängig vom Wert der Ware, egal ob „dicke Klunker“ oder das 40 Jahre alte Autoradio!

  • Endlich mal „News“ die dringlich und wichtig sind.

    -25
  • Ein Steuernehmer weiß es halt nicht besser.

  • Den Gewinn will sie versteuern…..! Zu gütig!

    • Kam mir auch gleich in den Sinn. Danke! Man kann sich nur noch voller Verachtung für „unsereDemokratie-Parteien“
      abwenden. Klingt hart und ist nicht sehr fein, sich so zu äußern, aber selbst den Herren-und-Damenschaften Politiker ins Gesicht zu spucken ist zuviel det Ehre. Anscheinend gelten für Politiker andere Gesetze, jedenfalls für die „unsereDemokratie“-Parteien.

  • Wo ist die Bundestagspolizei, wenn man sie braucht…?

  • Es gibt überhaupt kein Maß mehr.

Werbung