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Entwaldungsfreie Lieferketten

EU-Verordnung verpflichtet Zurückverfolgung von Sojabohne, Holz und Co. bis auf den Acker

Die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten sorgt für eine massive Bürokratielast in der EU. Betroffene Produkte wie Soja oder Holz müssen bis auf das Grundstück der Entstehung zurückverfolgt werden und es muss bescheinigt werden, dass beim Anbau kein Wald zerstört oder beschädigt wurde.

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Weltweit werden jährlich über 10 Millionen Hektar Wald abgeholzt. Hauptgrund dafür ist vor allem die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen. Sei es für Soja, Palmöl oder als Weidefläche für Rinder. Eine wachsende Weltbevölkerung braucht mehr Agrarprodukte und Wälder, insbesondere Regenwälder, mit ertragreichen Böden eigenen sich nun einmal für eine landwirtschaftliche Nutzung.

Doch dies ist der Europäischen Union ein Dorn im Auge. Seit Mitte 2023 ist die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten in Kraft. Aufgrund einer Übergangsfrist von 18 Monate, damit sich Unternehmen und Händler auf die Verordnung einstellen können, wird ihre Wirkung erst im Januar 2025 voll durchschlagen. Kleine und mittelständische Unternehmen haben überdies noch 6 Monate länger Zeit, bis bei ihnen die Verordnung in Kraft tritt. Ab Beginn der Verordnung wird es bei dem Inverkehrbringen, dem Bereitstellen oder der Ausfuhr sogenannter relevanter Rohstoffe auf dem Unionsmarkt bürokratisch.

Als relevante Rohstoffe oder hat die Europäische Union Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz beziehungsweise Produkte, die aus diesen Rohstoffen hergestellt werden, definiert. Begründet wird diese Auswahl damit, dass diese den größten Anteil bei der von der Europäischen Union verursachten Entwaldung haben.

Für die EU bedeutet entwaldungsfrei, dass die Produkte nicht von Flächen kommen, die nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden. Überdies muss auch nachgewiesen werden, dass die Erzeugnisse legal erzeugt wurden, wobei dafür die Rechtsvorschriften des Erzeugungslandes gelten. Damit gemeint sind beispielsweise Arbeitnehmervorschriften und Steuerrechte. Außerdem muss eine Sorgfaltserklärung abgegeben werden. Sollte ein Unternehmen sich nicht an die Vorgaben halten, drohen empfindliche Strafen.

Unter anderem muss das europäische Unternehmen, das ein betroffenes Produkt importiert, die GPS-Daten der Anbaufläche und den Zeitpunkt beziehungsweise den Zeitraum der Erzeugung angeben. Damit kann die eigentlich anonyme Sojabohne auf den Acker der Erzeugung zurückverfolgt werden. Jede Entwaldung beziehungsweise Waldschädigung, die auf einem Grundstück, auf dem die Sojabohne angebaut wird, entsteht, hat zur Folge, dass die Sojabohne nicht mehr nach Europa exportiert werden darf. In der Praxis würde diese dann in ein Land ohne eine solche Regelung exportiert werden.

Der ganze Irrsinn am Beispiel Holz

Um die ganze Dimension der Verordnung zu verstehen, ist ein Blick in den Anhang der Verordnung notwendig. Dort steht für jeden relevanten Rohstoff, welche relevanten Erzeugnisse damit mit gemeint sind. Während Kaffee, Kakao und Soja in unserem Leben zwar vorkommen, der Einsatz aber klar definiert und abgegrenzt ist, ist Holz überall zu finden und das sieht man auch in der Verordnung:

Neben Brettern und Holzhäusern sind eben auch Holzprodukte wie Bilderrahmen aus Holz, Werkzeuge mit Holzgriff und Bücher von der Verordnung betroffen. Dadurch werden Bilderrahmen aus Plastik oder Werkzeuge mit Plastikstiel aufgrund dieser Verordnung wieder attraktiver, obwohl dies mit der von der EU angestrebten Nachhaltigkeit nicht zusammenpasst.

Besonders brisant ist, dass durch die Aufführung von Holz in der Verordnung die Anzahl der betroffenen Unternehmen in die Höhe schnellt, da jedes Unternehmen, das Holz in seiner Produktion benutzt, davon betroffen ist. Anzumerken hierbei ist, dass die EU selber weiß, dass Holz selbst nur hinter 8,6 Prozent der von der Union weltweit verursachten Entwaldung steckt. Palmöl (34 Prozent) und Soja (32,8 Prozent) hingegen sind die unangefochtenen Spitzenreiter.

Paradox wird das Vorgehen der Europäischen Union zum Schutz der Wälder, wenn man sich vor Augen führt, dass die EU aufgrund von Klimavorgaben den Einsatz von Biokraftstoffen im Verkehrssektor massiv gefördert hat. Gerade Palmöl für Biodiesel war mehr als umstritten, weil für die Herstellung Regenwald abgeholzt wurde, um Palmölplantagen anzupflanzen. 2016 waren in Deutschland 41 Prozent des Palmölimports für die Verwendung als Biodiesel bestimmt. Zwar hat die Europäische Union 2018 reagiert und beschlossen, dass der Anteil von Palmöl in Biokraftstoffen auf dem Niveau von 2019 einzufrieren und bis 2030 auf null zu fahren, die Abholzung des Regenwaldes für das grüne Gewissen der EU ist dennoch Realität.

Milliardenkosten und drohender Kaffeeengpass

Durch die Verordnung werden Bürokratiekosten von schätzungsweise 2,4 Milliarden Euro jährlich anfallen. Der deutsche Kaffeeverband befürchtet aufgrund der Regelung ab 2025 einen Engpass beim Kaffee. Für den dann noch existenten Kaffee geht der Kaffeeverband von „signifikant“ steigenden Preisen aus. Auf Anfrage von dpa widersprach die EU-Kommission dieser Darstellung. Auch der Bauernverband kritisiert die EU-Verordnung und bemängelt die damit einhergehende Bürokratie.

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Der europäische Alleingang wird die Wälder der Welt nicht schützen können. Denn in der Realität wird, sollte die Regelung konsequent durchgesetzt werden, Europa zwar politisch korrektes Soja bekommen, aber gerade Entwicklungsländer in Asien und Afrika haben daran wenig Interesse und dürften verstärkt Soja aus abgeholzten Flächen importieren. In Summe wird der zerstörte Regenwald wohl für Soja und Co. gleich bleiben.

Die Europäische Union wird mit solchen Verordnungen überdies unattraktiv für Unternehmen. Inwiefern nicht-europäische Unternehmen zukünftig Fertigungslinien für politisch korrekte Produkte für den Export in die EU etablieren, bleibt abzuwarten. Die Verordnung verteuert überdies auch unsere Nahrung, denn die Bürokratiekosten der Firmen, die aufgrund dieser Verordnung anfallen, werden an die Verbraucher weitergegeben.

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