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EU beschließt Verbot von Bargeld-Zahlungen ab 10.000 Euro – das steckt wirklich dahinter

Die EU hat sich auf ein Verbot von Bargeldzahlungen über 10.000 Euro ab 2027 geeinigt, mit der Begründung, damit Geldwäsche bekämpfen zu wollen. Der eigentliche Grund ist der Kampf gegen das Bargeld - um den Bürger zum digitalen Euro zu leiten.

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Die Europäische Union geht den nächsten Schritt im Kampf gegen das Bargeld. Wie am Freitag bekannt wurde, haben sich die EU-Unterhändler von EU-Rat und Europaparlament auf ein pauschales Verbot von Bargeld-Zahlungen über 10.000 Euro ab 2027 geeinigt. Nationale Regierungen können sogar geringere Höchstgrenzen für Bar-Zahlungen beschließen. Die EU begründet die Entscheidung mit dem Argument, damit effektiver das Problem der Geldwäsche bekämpfen zu können.

Die neue Obergrenze ist Teil eines größeren Anti-Geldwäsche-Pakets der EU-Kommission und soll „erstmals die Geldwäscheregeln europaweit harmonisieren und nationale Schlupflöcher schließen“, heißt es vonseiten der Mitgliedsstaaten. In Realität verbirgt sich hinter der Entscheidung ein weiterer Schritt der EU, Bargeld-Zahlungen unattraktiver zu machen und damit digitale Zahlung, insbesondere den digitalen Euro voranzubringen – um damit mehr Einsicht und Kontrolle über wesentliche Finanzgeschäfte zu gewinnen.

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Bargeldgrenze und neue Behörde

Es ist ein drastischer Schritt, den die EU-Mitgliedsstaaten am Freitag mit dem Vorwand, man kämpfe damit gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, einleitet: Wird die Reform jetzt noch von allen europäischen Institutionen formell bestätigt, eine Formsache, gilt ab 2027 in allen Mitgliedsstaaten eine pauschale Grenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen, gepaart mit weiteren Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Es ist der Anfang von etwas, was weit über die Bekämpfung von Terrorfinanzierung hinaus geht: In Deutschland galt bislang keine Grenze für Bargeldgeschäfte – ab 10.000 Euro war allein eine Ausweispflicht vonnöten. Wer, wo, wie und wie viel Bargeld ausgab, auch über 10.000 Euro, war für den Staat und die Politik keine Angelegenheit – das ändert sich jetzt. Geschäfte über 10.000 Euro mit Bargeld sind ab 2027 generell verboten – eine willkürliche Grenze, ab der dann jede Zahlung per Digitalzahlung erfolgen muss, mit Ausnahme von Geschäften zwischen zwei Privatpersonen. Dort soll die Bargeldobergrenze zunächst nicht gelten. Zur Überwachung der neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche wird in Frankfurt zudem eine neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, AMLA, eingerichtet.

Die Frage nach dem Warum

Die Reform gibt neben der Bargeldobergrenze auch vor, dass künftig etwa Anbieter von Kryptowährungen ihre Kunden umfassend „kontrollieren“ sollen, so wie es bei Banken bereits üblich ist. Transaktionen von 1000 Euro und mehr müssen geprüft werden, auch da gibt es also ab jetzt mehr Kontrolle. Auch Juweliere, Jachtverkäufer und Kunsthändler sind künftig verschärften Meldevorschriften verpflichtet. So müssen sie ab 2027 „bestimmte Details“ zu ihren Kunden erfassen und „überprüfen“. Ab 2029 sollen dann die Geldwäscheregeln für alle Erstliga-Fußballklubs und Spieleragenten gelten.

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Der Zweck, Geldwäsche zu bekämpfen, wirkt dabei vorgeschoben: Denn dem objektiven Beobachter erschließt sich nicht, was ein pauschales Verbot von hohen Bargeldzahlungen der Kriminalität entgegenstellen kann – viele Beobachter verweisen etwa auf die Tatsache, dass auch Geldwäsche immer mehr im digitalen Raum stattfindet und eine Bargeldobergrenze kaum Wirkung hätte. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sprach etwa gegenüber dem Handelsblatt von einer unverhältnismäßigen Maßnahme: „Der Zwang zu digitalem Bezahlen führt nicht automatisch zu weniger Kriminalität. Das zeigt sich auch an der Cyberkriminalität, die im Zweifel gänzlich ohne Bargeld auskommt“, sagte er.

Ebenfalls auffällig ist, dass die Mitgliedsstaaten schon viele Reformen gegen die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung auf den Weg gebracht hat. So gibt es etwa seit 01.01.2020 die Auflage, dass Registrierkassen und normale Kassen im Einzelhandel eine technische Sicherheitseinrichtung haben müssen – schon das ist eine enorme Maßnahme zur aktiven Geldwäschebekämpfung. Hierbei wird ein Verkettungsprinzip angewendet, bei der jede Transaktion eine elektronische Signatur, einen Signaturzähler sowie einen Zeitstempel bekommt. Damit wird sichergestellt, dass es unmöglich ist, im Nachhinein Änderungen an der Kette der Transaktionen vorzunehmen, ohne dass dies nachweisbar wäre. Die technische Sicherheitseinrichtung kann folglich vom Finanzamt mit einer Prüfsoftware auf Manipulation, Lücken und Veränderungen überprüft werden.

Braucht es deswegen wirklich noch ein pauschales Bargeldverbot ab 10.000 Euro? Einen solchen Eingriff für einen kleinen Schritt? Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sprach einmal von „nicht gerechtfertigten Eingriffen in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“ bei einer Bargeldobergrenze.

Die Obergrenze ist ein erzwungener Wechsel auf digitale Zahlung bei hohen Summen, weg von anonymem Bargeld, die der EU gelegen kommt. Denn so lenkt die EU den Bürger zum digitalen Zahlen, weitet damit langfristig den eigenen Überblick über alle wesentlichen Finanzgeschäfte, die EU-Bürger tätigen, aus.

Die Bargeldobergrenze passt gut in eine nun seit einiger Zeit laufende Entwicklung der EU. Seit 2021 fördern die Spitzen der Europäischen Union ganz aktiv die Einführung eines digitalen Euro, der perspektivisch das Bargeld völlig verdrängen soll. Schon auf einer Konferenz in Brüssel im November 2022 betonte etwa die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, die Notwendigkeit, dem digitalen Euro den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels zu verleihen, vergleichbar mit dem Status des Bargelds. EZB-Direktoriumsmitglied Fabio Panetta erklärte 2022 offen, dass der digitale Euro mit dem Bargeld in Konkurrenz treten soll. Nach Testphasen, Möglichkeits-Studien und der Einführung eigener Behörden für den digitalen Euro, plant man für 2027 eine mögliche Einführung des digitalen Zahlungsmittels.

Damit dieser auch Anwendung findet, ist die anonyme Bargeld-Zahlung der EU ein Dorn im Auge. Mit Bargeld sind absolut anonyme Transaktionen möglich. Es ist nicht nachvollziehbar, mit welcher Stückelung diese durchgeführt wurde und welche Güter oder welche Dienstleistungen zu welchem Preis gehandelt wurden. Dieses Maß an Freiheit ist enorm, da keine Institution die Möglichkeit der Kontrolle innehat, weder eine Geschäftsbank, noch die Regierung. 

Doch die EU will dort eben Kontrolle und Übersicht über die Finanzgeschäfte der EU-Bürger gewinnen: So ist der digitale Euro Zentralbankgeld – Geld, welches unmittelbar von der EZB geschöpft wird. Privatpersonen sollen demnach faktisch ein Konto direkt bei der EZB haben – und nicht mehr bei den Geschäftsbanken. Kontrolle und Überwachung könnte damit zentralisiert werden. Die EZB sichert zwar strenge Datenschutzvorschriften zu, ob diese im Zweifel auch eingehalten werden, ist offen. Zumindest technisch stünden den Regierungen durch den digitalen Euro ungeahnte Möglichkeiten zur Verfügung, die bis zum Ausschluss aus dem Zahlungsverkehr reichen. Die Zahlungen des Bürgers wären dann einsehbar und im Zweifel sogar kontrollierbar. Damit diese Vision gelingen kann, sagt die EU dem Bargeld den Kampf an.

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