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Ex-Justizminister

„Es droht uns eine Zeit der Wölfe”: Buschmanns Rücktrittserklärung

In seiner Rücktrittserklärung lässt Buschmann philosophische Worte durchklingen, gleichzeitig betont er, wie wichtig wirtschaftliches Wachstum für das Miteinander in der Gesellschaft ist.

Der Justizminister legt in seiner Rücktrittserklärung dar, dass Rechtssprechung nicht unabhängig von äußeren Einflüssen ist.

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„Es droht uns eine Zeit der Wölfe”: Die Rücktrittserklärung des Justizministers Marco Buschmann (FDP) gerät streckenweise zu einer philosophischen Abhandlung des Einflusses der Wirtschaft auf den Frieden in einer Gesellschaft. Buschmann betont in seiner Rücktrittserklärung die Notwendigkeit von wirtschaftlichem Wachstum für den sozialen Frieden in Deutschland und das Ansehen Deutschlands in der Welt. So schreibt er, dass „wirtschaftlicher Erfolg die Basis für die Stärkung von Menschenrechten, geopolitischen Einfluss und die Begrenzung der schädlichen Auswirkungen des Klimawandels” sei. 

Wer wirtschaftlichen Erfolg hat, „dem wird auf internationalem Parkett zugehört”, schreibt Marco Buschmann weiter. Die wirtschaftliche Stagnation, die auf einen Niedergang zusteuert, würde zu „brutalen Verteilungskämpfen” führen, „weil man nur noch etwas gewinnen kann, indem man anderen etwas wegnimmt”. Als Grund für die verbale Verrohung sieht Buschmann den Rückgang der Wirtschaftsleistung. Als Justizminister müsse ihn umtreiben, dass eine „Zeit der Wölfe” drohe, in der „zunehmend wieder das Hobbessche Wort vom ‘homo homini lupus’ gilt”.

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Buschmann bemängelte in seiner Rücktrittserklärung, dass die Wachstumsinitiative nicht groß genug sei. Er betonte, dass Lindners Wirtschaftspapier die Zustimmung von Wissenschaft und Wirtschaft erhalten habe. Er schrieb weiter, dass Bundeskanzler Olaf Scholz auf einer Aussetzung der Schuldenbremse beharrt habe, obwohl die FDP Gesprächsbereitschaft signalisiert habe, anderen Vorschlägen des Kanzlers entgegenzukommen. Der ehemalige Justizminister teilt die Bedenken Lindners bezüglich der verfassungsrechtlichen Bedenken wegen der Aussetzung der Schuldenbremse. 

Abschließend zählt Marco Buschmann in seiner Rücktrittserklärung Maßnahmen des Justizministeriums auf, die er als Erfolge verbucht: der „übergroße Teil der coronabedingten Grundrechtseingriffe” sei bereits im Frühjahr 2022 aufgehoben worden; der Paragraf §219a des StGB über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wurde abgeschafft; es gab eine Digitalisierungsinitiative. Der FDP-Politiker bedankte sich bei seinem Ministerium für die offene Aufnahme und Unterstützung. 

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