Keine Abschiebung
Erneute Messerattacke: Geduldeter Intensivtäter aus Eritrea steht wieder vor Gericht
Ein 29-jähriger Eritreer steht erneut wegen einer Messerattacke in Dresden vor Gericht, nur Monate nach seiner Haftentlassung. Trotz Widerrufs seines Asylstatus bleibt er aufgrund einer laufender Klage gegen den Abschiebebescheid vorerst in Deutschland geduldet.
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Ein eritreischer Intensivtäter steht erneut wegen einer Messerstecherei vor Gericht. Nur wenige Monate nach seiner Haftentlassung hat der 29-jährige Messerangreifer in Dresden einen weiteren Menschen schwer verletzt. Zwar hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seinen „Schutzstatus als Asylsuchender“ widerrufen, doch gleichzeitig wurde ein Abschiebeverbot verhängt, da Khalid O. gegen den Widerruf klagte. Bis das Gericht ein Urteil fällt, bleibt er offiziell geduldet – und kann nicht in Abschiebehaft genommen werden.
Die jüngste Tat ereignete sich in einer Plattenbauwohnung in Dresden. Khalid O. wird beschuldigt, einen 33-jährigen Libyer niedergestochen zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler ging es bei der Auseinandersetzung vermutlich um Drogen. Das Opfer erlitt schwere Rückenverletzungen und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Der Dresdner Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt bestätigte: „Der Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.“
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Es ist nicht das erste Mal, dass Khalid O. mit einem Messer um sich sticht. Khalid O. war erst am 11. Juni 2024 aus einer vierjährigen Haftstrafe entlassen worden. Er war verurteilt worden, nachdem er 2019 drei Flüchtlinge in Dresden-Gorbitz brutal angegriffen hatte. Dabei stach er einem von ihnen in den Bauch und die Brust, versuchte, einem anderen in den Hals zu stechen, während der dritte aus Angst aus dem Fenster sprang und sich dabei schwer verletzte. Khalid O. hatte damals drei Messer in seiner Hosentasche.
In der Justizvollzugsanstalt setzte sich das aggressive Verhalten von O. fort. Er attackierte Justizbeamte, beleidigte Mitinsassen und versuchte sogar, sich unter einem Sicherheitszaun hindurchzugraben. Bereits sechs Tage nach seiner Freilassung sorgte er erneut für Ärger, als er in einem Polizeirevier randalierte. Kurz darauf griff er eine Bahnmitarbeiterin an, die ihn beim Schwarzfahren erwischte. Auch bei dieser Gelegenheit war Khalid O. wieder mit einem Küchenmesser bewaffnet.
Selbst wenn Khalid O. den Rechtsstreit um seine Abschiebung verliert, scheint eine Abschiebung unwahrscheinlich. Er besitzt keine gültigen Reisedokumente, was die Abschiebung nach Eritrea praktisch unmöglich macht. Gegenüber der Bild erklärte ein Insider, dass diese Problematik ein gängiges Problem bei Tätern aus Somalia und Eritrea sei. Diese bekomme Deutschland „schon seit Jahren nicht los.“
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Ich würde mir so sehr wünschen, dass dieser Mensch eine intensive Integrationsbetreuung bekommt.
Könnte er nicht bei Grünen-Politiker-
Familien oder SPD-Politiker-Familien einquartiert werden?.– Diese guten Menschen würden bestimmt verhindern können, dass er jemanden total ermordet.
Den anscheinend einfach strukturierten Deutschen gelingt es halt nicht, diese Integrationsarbeit zu leisten .
Zitat: “ … scheint eine Abschiebung unwahrscheinlich. Er besitzt keine gültigen Reisedokumente, was die Abschiebung nach Eritrea praktisch unmöglich macht. Gegenüber der Bild erklärte ein Insider, dass diese Problematik ein gängiges Problem bei Tätern aus Somalia und Eritrea sei. Diese bekomme Deutschland „schon seit Jahren nicht los.“ (Zitat Ende)
Wenn der politische Wille da wäre, diese Personen loszuwerden, würde man Wege finden, sie loszuwerden.
Eben eine „Fachkraft“! Genau die Sorte von Menschen, die dieses Land voranbringen!
Weiter Vollgas Richtung Abgrund!
Ach …zur ausreise werden plötzlich Dokumente benötigt 😂
Aufhören, sofort aufhören!
Nun, es gibt eine gewisse Korrelation zwischen Straftat und Strafrecht.
Als Straftaten noch überwiegend brutale Rohheitsdelikte waren, bedurfte es eines daran angepassten Strafrechts, das Straftaten schnell und hart sanktionierte. Dieses Strafrecht hat die gesellschaftlichen Zustände im Laufe der Zeit so verändert, daß zunehmend von Höchststrafen für Rohheitsdelikte abgesehen werden konnte, weil sie immer weniger vorkamen.
Dafür hat dann die beginnende Moderne neue Höchstdelikte etabliert wie zB. Steuerstraftaten, neuerdings auch „Haß und Hetze“ sowie Ideologieverstöße, während Rohheitsdelikte zunehmend psychologisiert und zu Einzelfällen erklärt wurden.
Jetzt stehen wir vor dem Faktum, daß die Rohheitsdelikte in größerem Ausmaß zurückgekehrt sind, womit unsere zivilisierte Rechtsprechung überfordert scheint.
Wenn wir künftig das Zusammenleben ohnehin „neu aushandeln“ müssen, könnte man auf Anregungen aus Rothenburger Kriminalmuseum zurückgreifen.
Läuft doch. Weiter so, immer ein paar Prozentpünktchen mehr für die richtige Partei.
Die zuständigen Behörden haben politisch Weisungsgebunden den Stadtteil Gorbitz in ein Drecksloch verwandelt. Man muss nur den Sanddornweg entlang laufen, um es zu sehen. Ausmisten!!!
Abschaum muss man abschieben!
In Wittingen hat ein US-Soldat 2023 einen Mann erstochen.
Ein deutsches Gericht durfte nicht urteilen. Vom US Millitär-
gericht wurde er jetzt frei gesprochen. Wo bleibt ein Bericht
von Apollo?