Innenministeriums-Erlass
Beweislastumkehr: Sachsen will AfD-Mitgliedern und Unterstützern den Waffenschein entziehen
Ein interner Erlass des sächsischen Innenministeriums sieht vor, AfD-Mitglieder und bloße Unterstützer systematisch auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen - verbunden mit einer Beweislastumkehr. Ein Parteiverbot sei nicht nötig, heißt es.
Wie die Berliner Zeitung berichtet, hat das sächsische Innenministerium mit einem internen Erlass weitreichende Vorgaben zum Umgang mit AfD-Mitgliedern und Sympathisanten im Waffenrecht beschlossen. Das 16-seitige Dokument zur „waffenrechtlichen Beurteilung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern der Partei Alternative für Deutschland“, das der Zeitung exklusiv vorliegt, regelt, dass schon AfD-Sympathisanten künftig mit dem Entzug ihrer Waffenbesitzkarte oder bei Neuanträgen mit zusätzlichen Hürden rechnen müssen.
Das Ministerium bestätigte die Existenz des Erlasses auf Anfrage. Dieser sei im Juli 2025 „infolge der Einstufung des AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextremistisch“ ergangen. Eine Veröffentlichung lehnte das Haus jedoch ab und berief sich darauf, dass der Erlass „ein internes Schriftstück“ sei.
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Im Zentrum des Dokuments steht die Auffassung, dass die Mitgliedschaft oder Unterstützung der AfD Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit begründen kann. Bereits im Eingangsteil des Dokuments heißt es laut Berliner Zeitung: „Infolge dieser Ausgangslage ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Mitglieder und Unterstützer nach der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG grundsätzlich zu überprüfen.“ Weiter werde ausdrücklich festgestellt: „Beim Sächsischen Landesverband der AfD handelt es sich um eine solche Vereinigung.“
Besonders brisant ist demnach, dass ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht nach Auffassung des Ministeriums dafür „nicht notwendig“ sei. Auch das Parteienprivileg des Grundgesetzes stehe dem nicht entgegen. Praktisch bedeutet der Erlass eine deutliche Verschärfung selbst für bloße AfD-Unterstützer. In Zukunft soll nicht nachweisliches Fehlverhalten ausschlaggebend für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit sein, sondern bereits die weit verstandene politische Zugehörigkeit zur AfD.
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Verbunden ist dies mit einer faktischen Umkehr der Beweislast. Zwar heißt es im Erlass: „Diese Regelvermutung kann von dem betroffenen Mitglied oder Unterstützer entkräftet werden.“ Die Anforderungen dafür sind jedoch hoch. Aus dem Dokument geht hervor, dass „das bloße straf- und waffenrechtliche ‚Nichtauffälliggewordensein‘“ dafür nicht ausreiche. Gefordert würden vielmehr „konkrete Belege für die aktive Bekämpfung verfassungsfeindlicher Tendenzen in der Partei und ihrem unmittelbaren Umfeld“ sowie eine „unmissverständliche Distanzierung von den Grundpositionen der Vereinigung“. Bloße „Lippenbekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Ordnung“ reichten demgegenüber nicht aus.
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Auch für neue waffenrechtliche Genehmigungen sieht Sachsen offenbar ein besonderes Verfahren vor. Im Erlass heißt es demnach: „Für Neuerteilungen von waffenrechtlichen Erlaubnissen an Mitglieder beziehungsweise Unterstützer der AfD besteht Zustimmungsvorbehalt.“ Zuständig sei die Landesdirektion Sachsen. Erfasst seien nicht nur neue Waffenbesitzkarten, sondern auch Erwerbserlaubnisse, Voreinträge sowie Besitzerlaubnisse für bereits erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition.
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Zugleich ordnet das Ministerium eine engmaschige Kontrolle an. Die Waffenbehörden werden laut Erlass „aufgefordert, die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Waffenbesitzer, die als AfD-Mitglieder oder Unterstützer bekannt sind, auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Rücknahme- oder Widerrufsverfahren einzuleiten“. Hinzu komme eine vierteljährliche Berichtspflicht der Behörden an die Landesdirektion.
Wie viele Waffenbesitzkarten seit Inkrafttreten des Erlasses tatsächlich entzogen wurden, ist bislang offen. Antworten darauf werden in den regelmäßigen Berichten der Behörden sowie in der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage im sächsischen Landtag erwartet.
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Das Pendel schlägt bald in die andere Richtung aus
wann?
solange 2 drittel gegen die AFD sind, werden sie solche urteile stuetzen.
**putins speichellecker und waffen? geht gar nicht.**
neulich mit einem deutschen gesprochen, der vor selbstgerechtigkeit und selbstgefaelligkeit ueber die vortefflichkeit des moralweltmeisters Dland nur so troff. mit solchen menschen ist nicht vernuenftig zu diskutieren.
sie wollen nicht nur ihre eigenen landsleute daheim staendig massregeln, sondern am liebsten auch das urlaubsland.
*am deutschen wesen soll die welt genesen* scheint fuer einige durchaus noch gueltig zu sein.
dat gloew ick nich!
1933 ist Realität.
Und wieder sind es LINKE!
Bemerkenswert ist, dass genau jene, die solche Methoden anwenden, immer am lautesten davor warnen, dass solche Methoden wieder angewendet werden könnten, wenn die „falsche Partei“ an die Regierung gewählt wird. Sie warnen vor etwas, dass sie selber sind. Da muss man geistig schon sehr flexibel sein, um bei solchen Denkmustern keinen Krampf im Kopf zu bekommen.
Nee, so sehr verkrampfen muß man sich gar nicht.
Meine Oma pflegte immer zu sagen: „Was ich selber denk‘ und tu‘, trau ich auch den Anderen zu.“
Ich denke, das triffts am ehesten.
Wer so etwas fordert ist antidemokratisch und rechtsstaatsfeindlich.
Daher heißt es, Waffe besitzen JA, anmelden NEIN. Laut Grok gibt es zwischen 20 bis 40 Millionen illegale Schusswaffen in Deutschland. Also einfach beim Bahnhofsdealer des Vertrauens eine kaufen und Klappe halten 🌝
Oder im nächsten Asylantenheim, da ist es billiger !
@Tobi: ist Ihnen klar, dass Ihr Beitrag ein Aufruf zur Begehung einer Straftat ist?
Demnächst muss man sicher öffentlich Abschwören,
wie im Mittelalter.
Nur Diktaturen bemühen sich solcher Methoden! Da darf doch die Frage erlaubt sein, ob Deutschland noch eine rechtsstaatliche Demokratie ist?
Woran erkennt man denn Unterstützer und Sympathisanten?
Sind alle längst auf den Montagsdemos fotografiert gefilmt observiert und dokumentiert worden. Hast Du etwa noch keine Akte ?
Wann muß man unter Aufsicht wählen?
Es wird gar nicht mehr gewählt. Die KI wird befragt und sollte die KI zu einem „falschen“ Ergebnis kommen, muss sie neu programmiert werden.
Eindeutig verfassungswidrig, wie bisherige Urteile bestätigen !
Wo steht im GG eigentlich das der politische Gegner grundgesetzwidrig „bestraft “ wird
WaffenSCHEIN und WaffenBESITZKARTE sind zwei VÖLLIG verschiedene Dinge. Nur ersterer ermächtigt (gnihi) zum Führen einer scharfen Schusswaffe–und wird damit *überaus* selten erteilt. Rund 800 (achthundert) Privatleute haben diesen in der BRD.
Eine Waffenbesitzkarte ermächtigt zwar zum BESITZ von Schusswaffen, geführt werden dürfen diese jedoch NICHT. Nur der angemessen sichere Transport zum Gebrauchsort ist gestattet (Waffe und Munition sind dabei getrennt und gesichert zu befördern (abschließbarer Koffer z.B.).
Es gibt etliche Millionen WBK-Inhaber.
Nun, um den Gedanken vielleicht ein bißchen weiter „aufzubohren“:
Es sollen jetzt also Jäger und Sportschützen (die paar Waffenführungsberechtigten mal ausgeklammert) aktiv ihre Verfassungstreue (wie das auch immer geschehen soll) unter Beweis stellen, wo vor der Erteilung einer Waffenbesitzkarte doch bereits ein erweitertes politisches Führungszeugnis vorzulegen ist.
Und – nota bene – der Begriff des „Sympathisaten“ wurde in Deutschland erstmals mit den Umtrieben der RAF eingeführt.
Und so drängt sich der Verdacht auf, daß es sich dabei um den klandestinen Versuch handelt, den Art. 20, Abs. 4 GG, der das Widerstandsrecht gegen die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung garantiert, insgeheim auszuhöhlen, indem weite Teile der schußwaffenbesitzenden Bevölkerung, von denen sich sicher viele im Zweifelsfalle schon einmal staats- oder regierungskritisch geäußert haben, präventiv entwaffnet werden sollen, um Widerstand unmöglich zu machen.
Der Anfang vom Ende. Wer solche Mittel anwendet hat keine Argumente mehr. Trotzdem kann sich das Elend noch lange hinziehen. Ich schau mir’s von außen an.
Was haben die bloß zu verbergen!
Beweislastumkehr scheint ein neuer Sport des deutschen Staates zu sein?! 🤔
Egal, was Gerichte urteilen.
Sie machen einfach immerf weiter.
Verstoß gegen das Grundgesetz;
Niemand darf wegen seiner Religion weltpolitischer Ansicht und Meinung bevorzugt oder benachteiligt werden
Was das linke Innenministerium Sachsens offenkundig nicht interessiert
Benachteiligte Waffenbesitzer hätten also gute Erfolgsaussichten im Klagefall
Die AfD ist ja seit langem schon bekannt für ihre paramilitärischen Verbände. Wer kennt sie nicht, die Aufmärsche des Blauen Blocks in Berlin-Kreuzberg oder Leipzig-Connewitz?
Ja, so fängts an… Naja, nee, eigentlich: so geht’s also weiter…
Bisher haben wir ja:
– AfD-Leute werden nicht mehr zur Wahl zugelassen (Ludwigshafen) – check
– AfD-affine Leute werden aus Behörden entfernt (hallo ZMR, netter neuer Versuch!) – check
– Kinder AfD-affiner Eltern werden aus Privatschulen entfernt (siehe Bericht JF) – check
– AfD-Sympathisanten dürfen nicht mehr länger Rettungsschwimmer sein – check
– AfD-Sympathisanten dürfen kein Kirchenamt mehr inne haben – check
– Firmen, die mit der AfD Geschäfte machen, verlieren den Zugang zu öffentlichen Aufträgen – check
usw. usw.
Was kommt als Nächstes? Wie wär’s mit dem Entzug der Fahrerlaubnis (nee, nenne es bloß nicht „Führerschein“!) für AfD-affine Leute? Z.B. LKWs kann man eben nicht jedem anvertrauen…
Für was braucht man eine Waffenbesitzkarte? Muss doch keiner wissen, dass man eine Knarre hat 😏
Das ist einfach Willkür.
Aber GEZ und Steuern dürfen wir noch zahlen als Vogelfreie?
Erst kürzlich wurde gerichtlich festgestellt, dass der Verfassungsschutz den Begriff „rechtsextremistisch“ in Verbindung mit der AfD nicht mehr gebrauchen darf.
Der Gerichtsbeschluss wurde auf über 50 Seiten begründet, was wohl offenbar im sächsischen Elbtal (früher wegen des nicht empfangbaren Westfernsehens auch „Tal der Ahnungslosen“ genannt) noch nicht angekommen ist – oder wie soll man sich diese Maßnahme sonst erklären?
Hier kommen zwei Faktoren zusammen, die durch politisch gebrieftes Personal exekutiert werden sollen: Die permanenten und im Sinne der inneren Sicherheit immer untauglicheren (Anlass)Verschärfungen des Waffenrechts, hier §5 und §6 betreffend, Zuverlässigkeit und Persönliche Eignung. Und die Diskreditierung und Dämonisierung der AfD durch Stigmatisierung: „gesichert rechtsextremistisch“. Arrangiert und orchestriert durch das gleiche Personal, das die Politik in einem Akt weltlicher Investitur bestimmt und in mittlerweile in fast allen rechtsstaatlichen Institutionen und Organisationen untergebracht hat.
So entsteht neben der parlamentarischen Demokratie ein ideologisiertes Gebilde: „UnsereDemokratie“. Mit ihr wird die Politik der tausend Nadelstiche gegen die Opposition und ihre Anhänger betrieben. Waffenrechtliche Maßnahmen gegen AfD-„Unterstützer“ erinnern schon fast an einen Glaubenskampf gegen die Häresie. Er soll einschüchtern, sich für die AfD irgendwie erkennbar zu engagieren.
Nur Diktaturen oder Totalitäre Systeme handeln so!
Laut Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) darf niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder wegen seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden. Dies garantiert die Gleichbehandlung und schützt vor Diskriminierung.
Wie sieht es nun aus, haben wir eine gültiges Grundgesetz und eine Demokratie??? Ich glaube nicht. Ich dachte eher an eine DDR, aber was wir haben ist viel schlimmer, eher eine Kakistokratie.