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Mecklenburg-Vorpommern

„Erbringen zu lange keine Gegenleistung“: Schwerin erlässt Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger

Die Stadt Schwerin hat als erste Kommune in Deutschland eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger beschlossen. Oberbürgermeister Badenschier (SPD) ist nun zur Umsetzung eines Konzepts für gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten verpflichtet.

In Schwerin wurde die Arbeitsverpflichtung für Bürgergeldempfänger beschlossen

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Die Stadt Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern hat als erste Kommune in Deutschland eine Arbeitsverpflichtung für Bürgergeldempfänger beschlossen. Diese Maßnahme sieht vor, Leistungsbeziehern bei Verweigerung der zugewiesenen Arbeit mit Kürzungen ihrer Bezüge zu drohen. Der Beschluss geht über eine ähnliche Initiative hinaus, die 2024 in einigen Thüringer Landkreisen für Asylbewerber eingeführt wurde.

In der letzten Stadtratssitzung des Jahres wurde mit einer Mehrheit von 24 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung der entsprechende Beschluss gefasst. Bürgergeldempfänger müssen entsprechend künftig bei gemeinnützigen Organisationen wie Vereinen, Kindertagesstätten und Schulen tätig sein.

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Ursprünglich brachte die AfD-Fraktion einen Antrag ein, der eine Arbeitsverpflichtung ausschließlich für Asylbewerber vorsah. Die CDU-Fraktion griff diesen Vorschlag auf und erweiterte ihn, indem sie auch Bürgergeldempfänger in die Regelung einbezog. Dieser Beschluss macht Schwerin zur ersten Stadt in Deutschland, die eine solche Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger einführt.

CDU-Fraktionschef Gert Rudolf erklärt hierzu gegenüber der Bild: „Wer Leistung bekommt, muss auch etwas dafür tun. Es ist frappierend, dass das bisher nicht besser angewendet wird. Oft erbringen Bürgergeldempfänger zu lange keine Gegenleistung.“ Der Thüringer Saale-Orla-Kreis unter Leitung von Landrat Christian Herrgott (CDU) dient als Vorbild für die Maßnahme.

Seit etwa einem Jahr wird dort ein Programm umgesetzt, bei dem durchschnittlich 130 Asylsuchende per Verwaltungsakt zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Für diese Tätigkeiten erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde. Im Saale-Orla-Kreis wurden die Sozialleistungen in der Folge in 13 Fällen von 460 auf 240 Euro gekürzt. Sechs Asylbewerber verließen den Landkreis.

Rico Badenschier, der SPD-Oberbürgermeister von Schwerin, lehnte den Antrag zur Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger ab. Dennoch ist er nun verpflichtet, den Stadtratsbeschluss umzusetzen. Er muss ein Konzept zur Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Bürgergeldempfänger, einschließlich anerkannter Asylbewerber, in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter entwickeln. Die neue Regelung betrifft erstmals auch ukrainische Migranten, die im Gegensatz zu Flüchtlingen aus anderen Ländern wie Syrien Anspruch auf Bürgergeld haben.

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