Mecklenburg-Vorpommern
„Erbringen zu lange keine Gegenleistung“: Schwerin erlässt Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger
Die Stadt Schwerin hat als erste Kommune in Deutschland eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger beschlossen. Oberbürgermeister Badenschier (SPD) ist nun zur Umsetzung eines Konzepts für gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten verpflichtet.
Die Stadt Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern hat als erste Kommune in Deutschland eine Arbeitsverpflichtung für Bürgergeldempfänger beschlossen. Diese Maßnahme sieht vor, Leistungsbeziehern bei Verweigerung der zugewiesenen Arbeit mit Kürzungen ihrer Bezüge zu drohen. Der Beschluss geht über eine ähnliche Initiative hinaus, die 2024 in einigen Thüringer Landkreisen für Asylbewerber eingeführt wurde.
In der letzten Stadtratssitzung des Jahres wurde mit einer Mehrheit von 24 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung der entsprechende Beschluss gefasst. Bürgergeldempfänger müssen entsprechend künftig bei gemeinnützigen Organisationen wie Vereinen, Kindertagesstätten und Schulen tätig sein.
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Ursprünglich brachte die AfD-Fraktion einen Antrag ein, der eine Arbeitsverpflichtung ausschließlich für Asylbewerber vorsah. Die CDU-Fraktion griff diesen Vorschlag auf und erweiterte ihn, indem sie auch Bürgergeldempfänger in die Regelung einbezog. Dieser Beschluss macht Schwerin zur ersten Stadt in Deutschland, die eine solche Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger einführt.
CDU-Fraktionschef Gert Rudolf erklärt hierzu gegenüber der Bild: „Wer Leistung bekommt, muss auch etwas dafür tun. Es ist frappierend, dass das bisher nicht besser angewendet wird. Oft erbringen Bürgergeldempfänger zu lange keine Gegenleistung.“ Der Thüringer Saale-Orla-Kreis unter Leitung von Landrat Christian Herrgott (CDU) dient als Vorbild für die Maßnahme.
Seit etwa einem Jahr wird dort ein Programm umgesetzt, bei dem durchschnittlich 130 Asylsuchende per Verwaltungsakt zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Für diese Tätigkeiten erhalten sie eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde. Im Saale-Orla-Kreis wurden die Sozialleistungen in der Folge in 13 Fällen von 460 auf 240 Euro gekürzt. Sechs Asylbewerber verließen den Landkreis.
Rico Badenschier, der SPD-Oberbürgermeister von Schwerin, lehnte den Antrag zur Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger ab. Dennoch ist er nun verpflichtet, den Stadtratsbeschluss umzusetzen. Er muss ein Konzept zur Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Bürgergeldempfänger, einschließlich anerkannter Asylbewerber, in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter entwickeln. Die neue Regelung betrifft erstmals auch ukrainische Migranten, die im Gegensatz zu Flüchtlingen aus anderen Ländern wie Syrien Anspruch auf Bürgergeld haben.
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Es wird hauptsächlich Biodeutsche ü50 treffen, die viele Jahre gearbeitet haben und und im Zuge der Rezession arbeitslos geworden sind.
Woher kommt der Sinneswandel? Da war doch was… Bundestagswahl! So durchschaubar, ich könnte kotzen…
Ertrag wird kaum zu erzielen sein !
Es wird nur zu Ausweichbewegungen führen !
Der Ansatz müsste an der Wurzel erfolgen !
Naivität bis zum Untergang !
Wieso kriegen die eigentlich Geld?
Die müssten hier Kost und Logis doch wohl selber bezahlen, wenn die hier „Schutz“ haben wollen.
Wenn ich ins Hotel latsche und dort übernachten will, bekomme ich dafür etwa Geld?
Sozialistische Systeme kommen nie ohne Arbeitszwang aus. Wiewohl der ein oder andere das in diesem speziellen Fall begrüßen mag, wer den Überblick behält, weiß, dass bei der Steuer – und Abgabenlast Arbeitszwang bald die einzige Möglichkeit sein wird, gerade Personenkreise im Niedriglohnbereich zur Arbeit zu bewegen. Unnötig zu sagen, dass das mit einem Einbruch der Produktivität zusamengehen wird und allgemein als ein weiterer Schritt des Niedergangs zu werten ist.
Da braucht man echte Fachkräfte, die die bunten Empfänger des Geldes der Bürger dann anleiten und überwachen müssen. Wer soll das machen? Die 12 Asyltürken im Nachbarhaus schaffen es nicht mal, ihre Einfahrt vom Schnee zu befreien (ja sie haben eine Schneeschaufel!). Da kommt in der Früh ein Deutscher, der das erledigt.
Jeder Umgang mit diesen Leuten kostet unendlich Nerven und birgt Ärger.
Meiner Meinung nach bringt das nichts. Wer mit der Vorstellung hierher kommt, auf Kosten der Gesellschaft zu leben, wird einen Weg finden. Solange die Masseneinwanderung in den Sozialstaat anhält, kann man solche Leute ärgern und einigen Asylkritikern gefallen, aber sicher keinen Faulenzer eines Besseren belehren.
Am besten würde es funktionieren, wenn der Bezug staatlicher Leistungen an die Aufenthaltsdauer gekoppelt wäre. Niemand sollte Leistungen beziehen dürfen, wenn er nicht mindestens fünf Jahre legalen Aufenthalt nachweisen kann.
Das wird die Zuwanderungswelle drastisch reduzieren, denn die Hürden, die es zu überwinden gilt, werden den meisten nicht gefallen – Arbeit suchen, Sprachkenntnisse erwerben und eine Wohnung finanzieren mit dem Wenigen, was man als Ungelernter verdient, ist auch hierzulande kein Zuckerschlecken.