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Sachsen-Anhalt

Entgegen ZDF-Bericht: Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin wegen Wahlmanipulation in Seniorenheim

Nachdem mehrere Medien, darunter das ZDF, darüber berichteten, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen zur Wahlmanipulation an einem Seniorenheim eingestellt habe, stellt diese klar: Das ist falsch. Nach Angaben eines Sprechers laufen die Ermittlungen in dem Fall weiterhin.

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Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ermittelt wegen Wahlbetrugs in einem Seniorenheim (Symbolbild). (IMAGO/Seeliger)

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Entgegen mehreren Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau jetzt gegenüber der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung (OAZ) erklärt, weiterhin wegen mutmaßlichen Wahlbetrugs im Dessauer Seniorenheim „Marthahaus“ zu ermitteln. Vor wenigen Tagen hatte unter anderem das ZDF Gegenteiliges berichtet. Der Sender schrieb in einer Meldung unter dem Titel „Vorwurf von Wahlbetrug entkräftet“ noch, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in dem Fall eingestellt habe.

Anlass für die Berichterstattung war die Mitteilung der Staatsanwaltschaft, dass es keine weiteren konkreten „Anhaltspunkte“ für eine Manipulation in dem Heim gebe. Die stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Alexandra Jirschik, stellt jetzt klar: „Es ist zunächst erst einmal wichtig, dass die Begriffe Anfangsverdacht und Anhaltspunkt strikt voneinander getrennt werden“.

Man habe aufgrund der Wahrung des Wahlgeheimnisses erst nach der Wahl weitere Ermittlungen aufnehmen können. „Die Ermittlungen dauern derzeit noch an und umfassen unter anderem die Vernehmung von Beteiligten“, erklärt die Sprecherin.

Auslöser für die Ermittlungen sind Vorwürfe wegen Wahlbetrugs, über die zuerst die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung (OAZ) berichtete (Apollo News berichtete). Am 27. August hatte sich der Bevollmächtigte einer 95-jährigen dementen Heimbewohnerin bei der Residenz nach deren Wahlunterlagen erkundigt. Eine Mitarbeiterin soll ihm gegenüber erklärt haben, die Unterlagen eingesammelt und vernichtet zu haben. Das zuständige Wahlkreisbüro bestätigte wiederum dem Bevollmächtigten, dass die 95-Jährige bereits gewählt habe.

„Ein Anfangsverdacht liegt nach § 152 Abs. 2 StPO vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen. Diese Anhaltspunkte ergaben sich zunächst aus dem Inhalt der Strafanzeige“, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. „Den in der Anzeige enthaltenen Hinweisen war dementsprechend zwingend nachzugehen“, hält sie fest.

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Neben dem Dessauer Fall gab es in den Tagen kurz vor der Wahl in Sachsen-Anhalt zudem zwei größere Pannen beim Versand der Briefwahlunterlagen. So bekamen in Halle 1.184 Wahlberechtigte ihre Unterlagen doppelt zugestellt. Nach Angaben der Stadt war ein technischer Fehler bei einem externen Dienstleister dafür verantwortlich. Zudem wurden in Magdeburg 440 Wahlscheine versehentlich doppelt gedruckt. Die betroffenen Wahlberechtigten erhielten dadurch jeweils zwei Sätze Briefwahlunterlagen mit derselben Wahlscheinnummer.

sf

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17 Kommentare

  • Was machen eigentlich die Neuauszählungen mehrerer Wahlbezirke in Sachsen-Anhalt?
    Man hört gar nichts mehr davon…

    • Ist wahrscheinlich alles korrekt verlaufen…

      • Wahrscheinlich. Aber sicher ist es nicht, gell?

  • Bester Urnen-Wahlbezirk für die AfD war übrigens 000020 Möckern mit 84,5%.
    Schlechtester AfD-Wahlbezirk war 000007 Seniorenheim Möckern(!) mit 8,3%. Wundert mich, dass das noch keinem aufgefallen zu sein scheint.

  • Nun, die viel spannendere Frage als der mutmaßliche Wahlbetrug ist doch die nach den Gründen, die das ZDF zu seiner Berichterstattung bewogen haben.

    Zwar wird man von einem Journalisten wohl nicht (mehr?) verlangen können, den Unterschied zwischen „Anfangsverdacht“ und „Anhaltspunkt“ (Indiz) zu kennen – aber da arbeiten (?) doch ganze Redaktionen, die ihre Berichterstattung, so Frau Halali, angeblich von „Fakecheckern“ und Juristen gegenprüfen lassen bevor man eine Meldung herausgibt.

    Und die kennen den Unterschied zwischen „Anfangsverdacht“ und „Indiz“ auch nicht?

    Und, wenn sie ihn kennen, bleibt ungeklärt, warum man dann trotzdem eine klare Falschmeldung veröffentlicht.

    Fazit: Entweder beherrschen die ZDF-Juristen ihr Handwerk nicht, oder die Berichterstattung verfolgt andere Ziele als die der sachlichen Information. – Tertium non datur.

  • Hoffentlich wird endlich mal aufgeklärt und vor allen Dingen Konsequenzen folgen.

  • Ist die Vernichtung von Wahlunterlagen nicht bereits eine Straftat??

  • ZDF=Zentralorgan der Fake Nachrichten im Auftrag des Sozialismus

  • Mit dem „Zweiten“ lügt es sich besser?

  • Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft sich nicht nur auf den einen Fall in diesem Heim konzentriert. Es wurden ja angeblich eine Reihe Unterlagen vernichtet, da wäre es verwunderlich, wenn es nur ein Fall wäre.

  • Die Faktenchecker des ÖRR sind komplette, linke, Versager!

  • Auf die Gefahr hin, dass ich einen Shitstorm Ernte: Was ich nicht verstehe, warum demente Menschen noch wählen dürfen.

    • Biden durfte auch wählen.

      Ein dementer Mensch hat bezogen auf den Moment oft eine ganz klare Sicht. Er kann in der Lage sein, Sachverhalte zu analysieren und eine vernünftige Entscheidung zu treffen. Leider kann es sein, dass er es wenige Minuten später vergessen hat.

  • Lügenmedien lügen andauernd

  • ZDF = Zentrale Deutscher Fakenachrichten.

  • Wie dumm muß man sein als Pflegekraft Altparteien zu wählen 🤣

  • ● meine Meinung ● „ÖRR, Ihr Garant für Lügen, Fakenews und Hass&Hetze gegen die AfD. Dafür stehen wir mit Ihren Zwangsabgaben“ 🤢

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