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Bundestagswahl

Emilia Fester verpasst Wiedereinzug in den Bundestag

Emilia Fester verpasst den Wiedereinzug in den Bundestag. Die Grünen in Hamburg schaffen es lediglich drei Listenkandidaten nach Berlin zu schicken, Fester auf Platz vier geht leer aus. Auch im Wahlkreis Hamburg-Mitte unterliegt sie dem SPD-Mann Falko Droßmann.

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Die umstrittene Grünen-Politikerin Emilia Fester verpasst den Wiedereinzug in den Bundestag. Die Grünen erzielten in Hamburg 19,3 Prozent der Stimmen, was jedoch nur für drei Kandidaten der Landesliste ausreichte. Fester, die auf Platz vier der Liste stand, ging leer aus. Auch im Wahlkreis Hamburg-Mitte konnte sie sich nicht durchsetzen: Mit lediglich 21,5 Prozent der Erststimmen unterlag sie dem SPD-Kandidaten Falko Droßmann, einem Vertrauten von Johannes Kahrs, der 27,4 Prozent der Stimmen erhielt.

Fester zog 2021 als jüngste Abgeordnete der Grünen in den Bundestag ein. Ihre Rolle als jüngste Parlamentarierin verlor sie 2023, als Emily Vontz (SPD) nachrückte, nachdem Heiko Maas sein Mandat niedergelegt hatte. Ihr öffentliches Profil war und ist stark von ihrer Jugend geprägt. Besonders bekannt wurde sie 2022 mit ihrer ersten Rede im Bundestag, in der sie sich darüber beklagte, dass sie wegen ungeimpfter Menschen nicht auf Partys gehen und Fremde küssen könne. Ihr lautstarkes „Dann wäre ich jetzt wieder frei!“ sorgte in den sozialen Medien für Spott und zahlreiche Memes.

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Fester setzte stark auf soziale Medien, um Reichweite zu generieren – zumindest erweckte sie diesen Eindruck. Auf Instagram hat sie knapp 30.000 Follower. Ihre Kurzvideos auf Instagram und TikTok erzielten immer wieder hohe Klickzahlen, einige gingen auch auf X viral. Während sie auf Instagram und TikTok Aufmerksamkeit gewann, wurde sie auf X jedoch häufig verspottet, statt gelobt.

Auf Instagram feierte sie unter anderem das Selbstbestimmungsgesetz, welches laut ihr das „menschenunwürdige Transsexuellengesetz“ ersetzen würde. Selbst an diesem radikalen Gesetz sei für Fester„nicht alles“ perfekt. Das Gesetz ermöglicht es Trans-Personen, ihren Geschlechtseintrag ohne „entwürdigende psychologische Gutachten“ durch eine „Selbstkundgabe beim Standesamt“ zu ändern. Allerdings gilt dies erst ab 18 Jahren. 14- bis 17-Jährige benötigen die Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten, bei Ablehnung kann das Familiengericht entscheiden. Unter 14 Jahren ist eine Erklärung der „gesetzlichen Vertreter*innen“ erforderlich, so Fester. Fester kritisierte diese Einschränkungen. Die Regelung könne dazu führen, dass Jugendlichen die Selbstbestimmung „aufgrund der persönlichen Ideologie der Eltern“ verwehrt werde. Positiv sei jedoch, dass das Familiengericht in solchen Fällen einspringen könne.

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