Verfahrensfehler
DSA-Urteil: Gericht kassiert Gebührenentscheidungen der EU-Kommission
Das EU-Gericht hat die Aufsichtsgebühren nach dem Digital Services Act kassiert. Meta und TikTok setzten sich mit ihrer Klage durch – die Kommission nutzte das falsche Verfahren und muss ihre Regelung binnen zwölf Monaten neu aufstellen.
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Meta und TikTok haben vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Sieg gegen die Kommission errungen. Die Richter hoben die Entscheidungen zu den Aufsichtsgebühren nach dem Digital Services Act (DSA) auf. Die Begründung: Die Kommission habe die Grundlage für die Gebühren mit dem falschen Verfahren umgesetzt.
Der Digital Services Act ist das neue Machtinstrument der EU über große Online-Plattformen. Offiziell geht es um „Sicherheit im Netz“, Jugendschutz oder die Bekämpfung von Desinformation. In der Praxis bedeutet das: Konzerne wie Facebook, Instagram oder TikTok werden zu weitreichenden Auflagen und hohen Zahlungen verpflichtet. Die sogenannten „Very Large Online Platforms“ (VLOPs) müssen jährlich eine Aufsichtsgebühr entrichten – bis zu 0,05 Prozent des weltweiten Jahresgewinns. Mit diesen Geldern finanziert sich die EU ihre eigene Zensur- und Kontrollbürokratie.
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Für 2023 legte die Kommission fest, wie Nutzerzahlen zu berechnen sind – die Grundlage für die Gebührenhöhe. Sie stützte sich dabei auf eine selbst entwickelte „gemeinsame Methodik“ mit Daten von Drittanbietern. Genau hier griff das Gericht ein: Diese Methodik sei ein „wesentliches und unverzichtbares Element“. Deshalb hätte sie nicht einfach durch eine interne Umsetzungsentscheidung festgelegt werden dürfen, sondern per delegiertem Rechtsakt – einem Verfahren, das unter Kontrolle von Parlament und Rat steht.
Rückzahlungen für 2023 ordnete das Gericht nicht an. Die Kommission erhält eine Frist von bis zu zwölf Monaten, die Methodik korrekt per delegiertem Rechtsakt zu beschließen und anschließend neue Umsetzungsentscheidungen zu erlassen. Bis dahin bleibt die bisherige Wirkung bestehen – die Unternehmen müssen also zahlen.
Die Kommission erklärte dazu: „Das Urteil des Gerichts erfordert lediglich eine formale Korrektur des Verfahrens. Wir haben nun zwölf Monate Zeit, einen delegierten Rechtsakt zu verabschieden, um die Gebührenberechnung zu formalisieren und neue Umsetzungsentscheidungen anzupassen. Die betroffenen Unternehmen müssen die Aufsichtsgebühr für 2023 zahlen.“
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Warum überhaupt Gebühren? 🤔 Weg mit dem DSA, ach ne, dann wären ja hunderte EU Beamte noch arbeitsloser.
Gerichte bzw. Urteile die die Unterdrückung und Unterwerfung legalisieren und für rechtsgültig erklären, braucht es in einer freien Welt nicht.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer – Freiheit.
Mit Freiheit hat eine EU schon lange NICHTS mehr am Hut, würden manche sagen,
Diese Regulierungskrake, die mit ca. 60.000 EU Beamte Mrd. verschlingt UND KEINEN Nutzen hat, spielt sich als Bestimmer auf für 450M.
Man will sie NICHT, man braucht sie NICHT und lieber hat man einen stabilen Währungswettbewerb und Wartezeiten an Grenzen, als eine Schuldenunion und open borders für invasive Kriminalität.
Der Staat ist das Problem!
Soviel zum Demokratieverständnis einer Demokratur EU! Liebe Schweiz, Hände weg vor dem neuen Bilateralen Knebelvertrag der EU für die Schweiz!!! Die Schweiz will selbständig entscheiden und in Freiheit leben.