Zweidrittelmehrheit
Ein Drittel der Abgeordneten, die für Merz’ Schuldenpläne stimmen sollen, verliert im neuen Bundestag das Mandat
In der kommenden Woche sollen die Abgeordneten im alten Bundestag über die Schuldenpläne von Union und SPD abstimmen. Fast ein Drittel der für die Pläne nötigen Stimmen könnte von Abgeordneten kommen, die im neuen Bundestag nicht mehr vertreten sind.
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Fast ein Drittel der Abgeordneten, die kommende Woche für die Schuldenpläne von Union und SPD stimmen sollen, wird im neuen Bundestag nicht mehr vertreten sein. Laut Nius betrifft dies insgesamt 148 Abgeordnete der SPD und Grünen.
Innerhalb einer Woche wollen die Parteien im alten Bundestag ein 500 Milliarden Euro starkes Sondervermögen für Infrastruktur sowie eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben durchsetzen. Für die Mehrheit im alten Bundestag sind 489 der 733 Stimmen erforderlich.
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Union und SPD, die derzeit Koalitionsverhandlungen führen, wollen das Vorhaben noch im alten Bundestag auf den Weg bringen. Der Grund: Um das Sondervermögen sowie die Aufweichung der Schuldenbremse umzusetzen, benötigen sie eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Diese Mehrheit ist im neuen Bundestag mit der Sperrminorität von AfD und Linken nahezu unerreichbar.
Dass die CDU, CSU und SPD für die Schuldenpläne stimmen, bringt die nötige Mehrheit noch nicht. Selbst mit voller Zustimmung dieser Parteien kämen sie nur auf 403 Stimmen. Eine Unterstützung der Grünen ist daher entscheidend, um die Zweidrittelmehrheit zu erreichen – mit ihren Stimmen käme man auf insgesamt 520 der benötigten 489 Stimmen.
Viele der Abgeordneten, die über die nötigen Stimmen entscheiden sollen, werden im kommenden Bundestag nicht mehr vertreten sein. Von den 148 betroffenen Abgeordneten, die noch im alten Bundestag sitzen, entfallen 102 auf die SPD und 46 auf die Grünen. Für sie gibt es keine Konsequenzen, wenn sie bei der entscheidenden Abstimmung nicht zustimmen oder gar nicht erst erscheinen.
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Wenn Schwarz-Rot den engen Zeitplan einhält, könnte der Bundesrat am Freitag, den 21. März, abschließend über die Verfassungsänderung entscheiden – noch bevor der neu gewählte Bundestag sich am 25. März konstituiert.
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Die AfD-Fraktion hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) aufgefordert, die geplanten Sondersitzungen am 13. und 18. März abzusagen. Die Partei wolle demnach „mit allen Möglichkeiten versuchen, zu verhindern, dass mit dem ‚alten‘ Bundestag noch versucht wird, weitreichende Grundgesetzänderungen herbeizuführen“, hieß es am Freitag in einer Presseerklärung.
Sollte die Bundestagspräsidentin dem Einspruch der AfD-Fraktion bis Montag nicht nachkommen, wollen die Fraktion und auch einzelne Abgeordnete der Partei das Bundesverfassungsgericht ins Karlsruhe anrufen.(von NIUS)
Man kann nur hoffen, daß die AfD hier Erfolg hat.
Betrügereien egal ob Mandatsverlust oder nicht bleiben Betrügereien.
Schon komisch binnen weniger Tage kann man so etwas (fragwürdig) komplett parlamentarisch abschließen mit Lesungen und Abstimmung.
Aber andere relevante Dinge werden ganze Legislaturen verzögert oder gar nicht gemacht.
Die ziehen das durch. Und selbst wenn Gerichte das später für verfassungswidrig halten sollten, ist das Geld längst ausgegeben und planmäßig in die richtigen Taschen geflossen. Die plündern das Land bis zum bitteren Ende. An die eigenen Folgen denken die jetzt noch nicht.
Das Motto dieser Abstimmung lautet „Nach mir die Sintflut“.
Da kann man sich ja am Schluss den Abschied noch einmal vergolden lassen.
Ich finde es sehr befremdlich, wenn die abgewählten Parteien noch schnell im alten Bundestag das GG ändern und somit für den neuen Bundestag den Rahmen bestimmen. Auch wenn es formal zulässig sein sollte, demokratisch finde ich es nicht.
Wenn Merz schlau ist, generiert er auf diese Weise den zukünftigen Haushalt, lässt dann die Koalitionsverhandlungen platzen, bildet einen Minderheitsregierung und sucht sich dann jeweils zu den Themen die Mehrheiten. Dann schaut die SPD aber blöde…
Was würden sich unsere „Demokraten“ aufregen, wenn so etwas in Ungarn geschähe.
Die Abgeordneten, die ausscheiden, haben nichts zu verlieren. Sie könnten jetzt einmal „Mut“ beweisen – einmal in ihrem Leben! –, auch wenn es nur Gratismut wäre, und „aufrechten Sinns“ gegen das Vorhaben, das mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gegen die Verfassung, mit Sicherheit aber gegen den Geist der Verfassung verstößt, stimmen.
Die Demokratie in Deutschland wird aber in den letzten Jahren sehr stark verbogen.
Union und SPD haben einen Entwurf für das geplante Sondervermögen und die Lockerung der Schuldenbremse vorgelegt –
und der ist vage formuliert.
Das Handelsblatt analysiert den Gesetzentwurf und ordnet Sätze im Kleingedruckten ein, die noch heikel werden könnten.
Hintertür bei Verteidigungsausgaben:
Weitreichende Folgen hat vor allem das Vorhaben, künftig alle Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen, von der Schuldenbremse auszunehmen.
Die Formulierung im Grundgesetz soll laut Entwurf so lauten: „Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben ein vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“