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Kriminelle Vereinigung?

Die neue Härte gegen die „Letzte Generation“

Mehrere Staatsanwaltschaften in Deutschland bereiten wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung Anklagen gegen die „Letzte Generation“ vor. Ob diese Anklagen erfolgreich sind und welche Folgen das hätte, bleibt bislang offen. Eine Analyse.

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Die bundesweite Razzia bei Mitgliedern der „Letzten Generation“ war rechtskräftig – das entschied das Landgericht München Ende letzter Woche. Das Urteil bestätigte aber noch etwas viel Entscheidenderes: den Anfangsverdacht zur Einstufung als kriminelle Vereinigung. Ob die „Letzte Generation“ nun über den Anfangsverdacht hinaus als kriminelle Vereinigung eingestuft wird, muss jedoch in einem anderen Verfahren geklärt werden – zum Beispiel in Brandenburg.

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin plant bis Ende dieses Jahres Klage wegen der Gründung einer kriminellen Vereinigung zu erheben. Doch was passiert, wenn das Verfahren erfolgreich ist – und wie wahrscheinlich ist das überhaupt? Eine Analyse.

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Der Straftatbestand müsste erfüllt sein

Der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist im Strafgesetzbuch unter Paragraf 129 StGB geregelt. Demnach müssen Beschuldigte Straftaten begehen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren geahndet werden. Eine Voraussetzung, die die „Letzte Generation“ erfüllt, denn die meisten Vergehen, die ihr zu Last gelegt werden, fallen in den Bereich der Nötigung – und die wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.

Aber auch die von der „Letzten Generation“ begangenen Sachbeschädigungen (Höchstmaß: zwei Jahre Freiheitsstrafe) und der mehrfache gefährliche Eingriff in den Flugverkehr (Höchstmaß: 10 Jahre Freiheitsstrafe) würden nach Paragraf 129 den Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung entsprechen.

Ein weiterer strafrechtlich relevanter Aspekt ist, dass die Vereinigung auf Dauer ausgelegt ist und es eine ausgeprägte Struktur gibt. Beide Punkte sind bei der „Letzten Generation“ definitiv erfüllt. Insbesondere die militärisch anmutende Hierarchie ist für die „Letzte Generation“ prägend, ebenso wie der Wille bis ihre Ziele erreicht werden immer weiter „zu kämpfen“ und dafür Straftaten zu begehen.

Die Folgen einer Einstufung als kriminelle Vereinigung

Sollte die „Letzte Generation“ tatsächlich als kriminelle Vereinigung eingestuft werden, gilt das für alle ihre Mitglieder. Ihnen droht dann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe. Die Rädelsführer und Hintermänner der „Letzten Generation“ erwartet eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Dies würde hauptsächlich die Führungsriege um Henning Jeschke, Carla Hinrichs und Co betreffen. Da sie alle bereits juristisch in Erscheinung getreten sind und teilweise sogar schon zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt wurden, wäre ein Gefängnisaufenthalt für die Rädelsführer im Falle der Bestätigung des Vorwurfs „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ sehr wahrscheinlich.

Was die „Letzte Generation“ mindestens genauso hart treffen würde: Auch jeder Spender würde als Unterstützer einer kriminellen Vereinigung gelten. Spenden an die „Letzte Generation“ könnten dann mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Ob das in dieser Härte tatsächlich passieren würde, bleibt fraglich. Doch man kann wohl davon ausgehen, dass die drohende Strafe auf einige potenzielle und bestehende Spender eine abschreckende Wirkung hätte.

Zudem das Bankkonto der von Mitgliedern der „Letzten Generation“ gegründeten KUEÖ GmbH, welches für die Akquirierung von Spenden benötigt wird, vermutlich gekündigt werden würde. Ähnliches gilt für die Spendensammlung auf Crowdfunding-Portalen – sie würden höchstwahrscheinlich untersagt werden. Die Website und Social-Media Accounts würden gesperrt werden und auch die Vermietung von Räumen an die „Letzte Generation“ könnte strafbar sein.

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Wie würde die „Letzte Generation“ reagieren?

Für die „Letzte Generation“ gehören Verurteilungen und sogar Gefängnisstrafen seit Jahren zum täglichen Geschäft – sie werden billigend in Kauf genommen. Sollten die Klimakleber tatsächlich als kriminelle Vereinigung eingestuft werden, würde man wohl genauso vorgehen wie bisher: Zunächst würden die Bilder von den Festnahmen der Rädelsführer in den sozialen Medien verbreitet, um Empörung bei den Linken hervorzurufen. Aufrufe, sich mit den „politisch Gefangenen“ zu solidarisieren und ihnen Briefe ins Gefängnis zu schicken, würden durch das Internet gehen – inklusive des Aufrufs weiter zu spenden.

Ein wichtiges Ziel der „Letzten Generation“ ist es, die Justiz zu überlasten. Jedes zusätzliche Verfahren wegen der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung würde demnach in ihre Strategie passen. Der Grundtenor, das die Regierung lieber „friedliche Klimaaktivisten“, die auf das Grundgesetz verweisen, verurteilt, anstatt sich der Bekämpfung der „Klimakatastrophe“ zu widmen, würde mit Sicherheit beibehalten werden. Dennoch wäre der Schaden, insbesondere der finanzielle, enorm und würde die „Letzte Generation“ in der derzeitigen Form wohl zerschlagen.

Gleichzeitig darf man jedoch nicht unterschätzen, dass eine Verurteilung bei Mitgliedern der „Letzten Generation“ bislang selten zur Einsicht geführt hat. Die Möglichkeit, dass sich die Mitglieder, die sich nicht im Gefängnis befinden, sondern nur zu Geldstrafen verurteilt werden, neu organisieren, ist relativ wahrscheinlich. Der Staat müsste also hart durchgreifen, um wirklich etwas zu erreichen.

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