Bundesverwaltungsgericht
„Deutlich überzogene Vorwürfe“: BND scheitert mit Entfernungsklage gegen konservativen Beamten
Ein Disziplinarverfahren des Bundesnachrichtendienstes gegen einen langjährigen Beamten endet mit einer deutlichen Schlappe für den Nachrichtendienst. Das Bundesverwaltungsgericht wies den Antrag auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zurück und bescheinigte dem BND erhebliche Verfahrensmängel.
Von
Der Bundesnachrichtendienst ist vor dem Bundesverwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, einen langjährigen Beamten aus dem Dienst entfernen zu lassen. Die Leipziger Richter verhängten gegen den Oberregierungsrat lediglich eine Kürzung der Dienstbezüge um zehn Prozent für ein Jahr. Zugleich beanstandeten sie die interne Verfahrensführung des BND deutlich. Über den Fall hatte die Junge Freiheit berichtet.
Der laut Bericht „konservative“ Beamte arbeitet seit 2003 für den Bund und wurde beim BND eingesetzt. Von 2013 bis 2021 war er in mehreren Auslandsdienststellen tätig, auch an Orten mit besonderen Gefährdungslagen. Disziplinarrechtlich war er zuvor nicht aufgefallen. Zuletzt erhielt er nach den Feststellungen des Gerichts die Bestnote in seiner dienstlichen Beurteilung.
Werbung
Der BND hatte dem Beamten unter anderem grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber zwei Praktikantinnen bei einer Weihnachtsfeier, unangemessene Äußerungen, Hitlerimitationen, mögliche Hitlergrüße und Zweifel an seiner Verfassungstreue vorgeworfen. Der Dienst verlangte seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Anfang 2024 leitete der BND ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten ein.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nur einen Teil der Vorwürfe. Nach den Feststellungen des Senats verhielt sich der Beamte bei einer dienstlich geprägten Weihnachtsfeier gegenüber zwei Praktikantinnen grenzüberschreitend. Zudem wertete das Gericht mehrere Äußerungen im dienstlichen Kontext als Dienstpflichtverletzung, darunter die Verwendung des Wortes „Neger“, die Bezeichnung „Drecksvolk“ für arabische Migranten sowie den Ausdruck „Münzjude“.
Andere Vorwürfe sah das Gericht dagegen nicht als erwiesen an. Ein angeblicher Übergriff gegen einen Mitarbeiter in den Toilettenräumen des Sachgebiets ließ sich nach Auffassung des Senats nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen, ebenso wenig der Vorwurf, der Beamte habe den Hitlergruß gezeigt. Für eine Strafbarkeit nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs oder eine Verletzung der Verfassungstreuepflicht sah das Gericht keine Grundlage. Eine Hitler-Stimmimitation durch ein rollendes „R“ stellte das Gericht zwar fest. Die Imitation sei jedoch intern gegenüber ausgewählten Kollegen erfolgt und als satirische Einlage zu bewerten.
Lesen Sie auch:
Nordrhein-Westfalen
Weil er „L’amour toujours“-Parole mitsang: Feuerwehrmann „mit sofortiger Wirkung“ suspendiert
Ein Mitglied der Solinger Feuerwehr soll bei einem Sommerfest zum Lied „L’amour toujours“ die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ mitgesungen haben. Die Feuerwehr reagierte mit einer Suspendierung und leitete ein Disziplinarverfahren ein.Elke Hannack
Gefährdet staatliche „Funktionsfähigkeit“: DGB-Vizechefin schlägt wegen Gewalt gegen den öffentlichen Dienst Alarm
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack warnt vor einer zunehmenden Verrohung gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Gewalt gegen Staatsbedienstete sei längst nicht mehr nur ein individuelles Problem, sondern beeinträchtige inzwischen auch die Leistungsfähigkeit des Staates.Deutliche Kritik übte das Bundesverwaltungsgericht am Vorgehen des BND. Der Beamte war von sämtlichen Zeugenvernehmungen im behördlichen Verfahren ausgeschlossen worden. Das verletzte nach Auffassung der Richter sein Beweisteilhaberecht. Auch den Umgang mit Belastungs- und Entlastungszeugen beanstandete der Senat.
Eine zentrale Rolle im Verfahren spielte ein Mitarbeiter, der über längere Zeit handschriftliche Notizen über Äußerungen des Beamten gesammelt hatte. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte dieser Zeuge ein angespanntes Verhältnis zu dem Beamten und verfolgte erklärtermaßen das Ziel, belastendes Material zu sammeln. Der Senat sah bei ihm „deutliche Belastungstendenzen“. Das Urteil stellt fest, dass zwischen den beiden gegensätzliche weltanschauliche Überzeugungen bestanden.
Werbung
Bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme berücksichtigte das Gericht auch die Verfahrensführung des BND. Die Disziplinarklage habe „deutlich überzogene Vorwürfe“ enthalten. Dass der Beamte vor Kollegen aus dem Dienstbetrieb geführt wurde, obwohl er nicht vorläufig des Dienstes enthoben war, lasse den Schluss zu, dass an ihm „ein Exempel“ statuiert werden sollte.
Der Beamte bleibt damit im Dienst. Seine Bezüge werden für ein Jahr um zehn Prozent gekürzt; während dieser Zeit ist eine Beförderung ausgeschlossen. Die vom BND beantragte Entfernung aus dem Beamtenverhältnis lehnte das Bundesverwaltungsgericht ab.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Hilflose Verfügungsmasse unter der Ferse der politischen Kaste: Das ist das Beamtentum, dem man heute die Pension so sehr neidet und das kleine Gehalt gerne übersieht. Hätte er sich nicht gewehrt und einen guten Anwalt gehabt, wäre er komplett weg gewesen, ohne Pension, ohne Verwendbarkeit in der Wirtschaft, ohne Perspektiven. Der kann nicht einfach zu einem anderen Arbeitgeber gehen. Der Bund hat das Monopol auf diese Verwaltung und seine Dienstakte verfolgt ihn überall hin. Befördert wird er wohl auch nicht mehr. Der Mann ist Gefangener des Dienstverhältnisses. Ob da die Pension im hohen Alter so geneidet werden muss?
„Hätte er sich nicht gewehrt und einen guten Anwalt gehabt, wäre er komplett weg gewesen,(1) ohne Pension, (2)ohne Verwendbarkeit in der Wirtschaft, (3)ohne Perspektiven.“
Mir kommen die Tränen ! – Zu (1) : ja , ohne Pension, aber er wäre als Angestellter
nachversichert worden und würde entsprechend seinem Bruttogehalt ( A14, lt KI zwischen 71 und 95 000 € p.a. ) anteilige Rentenpunkte erwerben wie jeder andere stinknormale Arbeitnehmer auch.
zu (2) : wieso? – Ermuss eine Ausbildung gemacht und entsprechende Qualifikationen besessen haben – er könnte ja bei einem Sicherheitsdienst,
Detektei , oder irgendwo als Aktenschieber arbeiten
(3) – doch, Perspektive als normaler Arbeitnehmer und später Rentenbezieher,
so wie das Gros der Bevölkerung !
Davon abgesehen hat er meine Sympathie und ich vermute dass er das Opfer einer
von einem linksgrünversiften Mitläufer angezettelten Intrige geworden ist.
Nein, das würde er nicht. Er würde zum verminderten Gehalt ohne Sozialabgaben nachversichert werden, quasi dem Nettogehalt, und wäre deutlich schlechter gestellt. Er wäre um einen Großteil seiner Arbeitsleistung beraubt worden und für die Nachversicherung würde nur das niedrigere Beamtengehalt zählen.
Abschlüsse des öffentlichen Dienstes sind in der Wirtschaft weder anerkannt noch verwertbar. Befremdlich, dass sie eine Hilfsarbeitertätigkeit als gleichwertig ansehen.
Gerade Grüne haben die Besetzung behördlicher Stellen mit eigenen Leuten perfektioniert, um ihre Macht weit über den ihnen demokratisch zugemessenenen Zeitraum hinaus zu projizieren. Bis hin zur Unterwanderung ganzer Sendeanstalten und der dpa. Der Lange Marsch maoistisch inspiriert. So werden sie selbst zur Gefahr für die Gewaltenteilung und die Demokratie und ein Fall für den Verfassungsschutz.
„Ein Empiriker glaubt nur das was er sieht und ein Ideologe sieht nur das was er glaubt“.
„[…] hatte dieser Zeuge ein angespanntes Verhältnis zu dem Beamten […]“
Ein gutes Beispiel dafür, warum Linke anonyme Anschwärzungsportale (aka Meldeportale) lieben.
Gutes Urteil
Ja, auch wenn ich Hitlergrüße, Hitlerparodien, derbe Wörter (die halt grenzüberschreitend und damit lustig sind), usw. nicht so sehr verurteile, ist es wohl nach der aktuellen Gesetzgebung ok.. was ihm nun konkret noch vorgeworfen werden konnte, habe ich nicht verstanden, aber anscheinend blieb ja was übrig.
Jetzt sollte sein Kollege noch wegen mobbing/bashing diszipliniert werden… was ist das denn für ein Kollegenschwein, Arbeitsklimavergifter?!
Am besten die Behörde ganz zumachen 😌
Umerziehungsmethode alà SED
Aktuell bei jeder Bundesbehörde sind solche und ähnliche Disziplinarverfahren anhängig. Parteilose werden mit Disziplinarverfahren überzogen, weil sie kommunale Wahlämter für die AfD Sachsen ausgeübt hatten. Gehaltskürzungen von 36 Monate um 10% sollen hier erziehen.
Einer Behörde, die einen abgeklärten Blick auf die Dinge haben sollte, wird, ich nenne es mal, Hysterie vorgeworfen? Bemerkenswert?
Kann eine Behörde in einem solchen Zustand ihre n eigentlichen Aufgaben noch nachkommen oder haben wir da eine offene Flanke ?
Ich hab das von der JF gelesen also der Mann ist Kroate und hat jahrzehntelang wirklich in den harten Staaten wie Nordkorea und Afghanistan für den BND gearbeitet und dann kriegst du sowas als Dank, ohne die paar „konservativen“ die noch in derlei Stellen arbeiten wäre die Institutionen schon komplett am Ende, der ihn belastet hat ist ja auch so ein junger links-grün einzuordnen. Warum man überhaupt solche Leute in den Geheimdienst lässt ist ausschließlich mit Ideologie zu erklären. Und dass die auf sich gegenseitig angesetzt werden, gibt es im Geheimdienst nichts Wichtigeres zu tun?
@Duesterberg
Da die Linksgrünen Faschisten nun offenbar auch im BND Einzug gehalten haben, ist das wohl erwartbar….auch bei der Stasi wurde intern gegeneinander agitiert.
Der BND in Deutschland ist ein Witz,ein Kindergarten im Vergleich zu anderen ausländischen Geheimdiensten.
Neger Neger Neger Neger Neger Neger
Regen Regen Regen Regen Regen Regen
Der BND ist genauso ein Scheiss-Verein wie die Geschäftsführung von Horten.
Ach die gibt´s ja nicht mehr … na denne BND hopp hopp hopp.
Dawird gerichtlich bewiesen das der BND rechtswidrig handelt. Im Urteil werden aber die VErbrecehr des BND nicht bestraft oder wenigstens angeklagt, das Opfer bekommt aber eine 10% Gehaltskuerzung?
Wie sehr will die Justiz noch beweisen das sie purer Dreck ist?
„darunter die Verwendung des Wortes „Neger“, die Bezeichnung „Drecksvolk“ für arabische Migranten sowie den Ausdruck „Münzjude“….“
So sind sie, die deutschen Beamten. Und die Gerichte? Es ist zum schämen, da mag man nicht mehr Deutsche sein?
Ich empfehle dazu den Artikel im Merkur, der gleichnamig auch im Spiegel erschienen ist. Da wird noch neutral berichtet!
Die Methode wurde bei sehr gut erklärt und geht auf den israelischen Geheimdienst zurück.
Es mūsste auch in ihrer Umgebung, ausserhalb der normalen Geschäftszeiten und abends, einen medizinischen Notdienst geben …
Lasst es einfach, Apollo News!!!
Schiebt mir nicht Alles unter! Ich bin nicht extrem links! Oder extrem rechts, wie Ihr!
Etliche meiner Kommentare haben das ausdrücklich gezeigt!
Nur weil ich hier nicht schreibe oder like, ob ich die AfD wählen würde?
Bei solchen schlechtem Wahlkampf durch Euch ist es eher Anti-Werbung!!!
Nun ist also euer erneuter Auftrag, mich hier zu vergraulen…Wird Euch nicht gelingen. Ich gehe noch nicht einmal, wenn Merz zurücktreten würde!
Habt Ihr es endlich verstanden?
Sie vertragen die Hitze nicht so gut. Kann man verstehen. Denken Sie an Ihr Herz!
Sie sollten Ihre Kommis weniger aggressiv, dafür mal überlegten schreiben
Ich bin es nicht! Und mir vorzuwerfen, meine Kommentare seien nicht überlegt, wo sind wir denn? Sie sind ein AN – KI Bot der immer gegen mich hetzt. Das macht mir nichts, eher geht Merz, als das ich hier verschwinde.
Ich verweise auf den Bericht im Merkur und die Analyse von Prof. Damman.
Wenn sie das mal lesen würden. Ich habe noch ganz andere Quellen!
Das habe ich all die letzten Tage, bis sie hier (wieder) mit dieser Tour anfingen und meine sachlichen Kommentare verfremdeten, als mich als irre darstellten und unter meinem Profilnamen verteilten! Ich setze mich zur Wehr.
Kennen Sie die Methode noch nicht?
https://tkp.at/2026/06/07/wenn-luegen-zum-studienfach-wird/
Was seid Ihr wieder infantil! Meine Güte…