Rundfunkstreit
„Desinformation und grundgesetzwidrige Arbeitsweise“: ÖRR-Beitragsverweigerin zieht bis vor das Bundesverwaltungsgericht
Eine Frau aus Bayern will keine Rundfunkgebühren zahlen, weil ihr das Programm von ARD und ZDF zu einseitig ist. Sie trieb den Rechtsstreit durch alle Instanzen. Nun steht ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts an.

ZDF-Fakenews über den ermordeten Charlie Kirk, NDR-Intrigen gegen eine etwas konservativere Moderatorin: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steckt in einer schweren Krise. Hauptvorwurf der ÖRR-Kritiker ist, dass ARD und ZDF in ihrer Themenauswahl, Berichterstattung und Kommentierung viel zu einseitig sind und ihrer eigentlichen Aufgabe, die politische Debatte in ihrer vollen Breite von links bis rechts abzubilden und mitzugestalten, nicht nachkommen. Immer mehr Pflichtbeitragszahler wollen die Öffentlich-Rechtlichen daher nicht mehr finanzieren. Eine Frau aus Bayern hat diesen Streit bis vor das Bundesverwaltungsgericht getrieben. Und dort steht nun bald eine Entscheidung an, die Grundsatzcharakter haben könnte. Am 1. Oktober wird öffentlich darüber verhandelt.
Die Beitragszahlerin aus Bayern hatte gegen ihren Heimatsender, den Bayerischen Rundfunk, geklagt, weil sie das Programm als nicht ausgewogen genug ansieht und darum die Zahlung des Beitrags einstellen wollte. Die juristische Argumentation: Es bestehe ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Rundfunk seinem verfassungsrechtlichen Anspruch nicht nachkomme, wie es im erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. September 2022 heißt. Die Klage wurde dort abgewiesen.
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Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Klage unbegründet sei, weil ein Zahlungspflichtiger die Zahlung des Rundfunkbeitrags nicht davon abhängig machen könne, ob „ihm das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefällt und er den Funktionsauftrag als erfüllt ansieht oder nicht“. Die Rundfunkanstalten hätten innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen Freiheit, wie sie das Programm ausgestalten. Die Überprüfung der Mittelverwendung erfolge durch die Rundfunkräte.
Sollten Menschen den Eindruck haben, dass der Rundfunkrat seiner Arbeit nicht nachkomme, könnten Programmbeschwerden eingereicht werden oder vor das Verfassungsgericht gezogen werden, so das Verwaltungsgericht München 2022. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein. Auch die nächste Instanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, lehnte ihre Klage ab. Er entschied am 17. Juli 2023, es „bestehe kein subjektiv-öffentliches Recht auf eine konkrete Programmgestaltung“.
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Für das Bundesverwaltungsgericht ist die Sache allerdings nicht so klar. Sonst hätte es die Revision gar nicht zugelassen und keine öffentliche Verhandlung anberaumt. Die Leipziger Richter argumentierten in ihrem Zulassungsbeschluss vom 23. Mai 2024: „Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle.“
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Bereits in der Vergangenheit hatten Personen gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags geklagt, weil die Sender aus ihrer Sicht nicht ausgewogen seien. Die Klagen wurden jedoch stets abgewiesen. Beispielsweise entschied das Verwaltungsgericht Freiburg im September 2024, dass der SWR keine grundlegenden Mängel im Programm aufweise. Für Beschwerden seien die Aufsichtsgremien wie Rundfunkräte zuständig.
Von diesem Gericht verspreche ich mir nichts mehr.
Und wieviele Rundfunkräte haben ein AfD-Parteibuch?
Und wer setzt überhaupt die Rundfunkräte ein, genauso wie die Bundesverfassungsrichter?
Ich denke, ohne es tatsächlich genau zu wissen, nicht ein einziger Rundfunkgebühren hat ein AfD Parteibuch.Genauso wie es seit 2017 keinen Bundestagsvizepräsidenten oder Ausschussvorsitzenden der AfD gibt. Die Intention dieser Frage ist für mich nicht nachvollziehbar.
Viel Erfolg der Dame bei der Klage.
Ein Präzedenzfall (lt. Baerbock Präsidentsfall) wäre eine richtungsweisende Sache, daher wird es wohl eher ein schwieriges Unterfangen.
Würde dafür eine Spende tätigen.
Die Klage der Dame ist keine reine Privatveranstaltung, und m.W. auch mit Spenden ermöglicht worden. Vermutlich ist die Revision nur deshalb überhaupt angenommen worden, weil etliche ÖR-kritische Bürgerverbände dahinter stehen und damit das grundsätzliche Interesse offensichtlich.
Interessant war die Formulierung in der Revisionsbegründung: „individueller Vorteil“, denn exakt DAS ist die laut Bundesverfassungsgericht zwingende Voraussetzung für eine Legitimität der Zwangsabgabe.
Optimistisch bin ich trotzdem nicht, dafür ist der Sumpf zu tief. Dem kommt man nur massenhaft partisanenmässig bei, durch Zahlungsverweigerung. Über 3 Mio Haushalte verweigern bereits ! Da geht noch viel mehr, nur fehlt vielen Leuten leider der Ar… in der Hose.
Wenn wir uns vereinen und zu tausenden nicht mehr bezahlen könnte Das was werden. Worauf warten wir. Einer alleine kann nichts bewirken.
Sie können JETZT SCHON mitmachen. Im Internet steht, wie es geht.
Richtig, und ich verstehe bis heute nicht warum die AfD nicht dazu aufruft.
Ich bin Mieter und kann mir einen möglichen Schufa Eintrag nicht erlauben.
Alle müssen dem „Bund der Rundfunkbeitragszahler“ beitreten.
Das ist unsere Interessensvertretung!
Einigkeit macht stark!!!
Und kommt alle am 01. Oktober zur
Demo vor dem Gericht!
https://www.buendnis-beitragszahler.de/
Man braucht doch nur die Parteizugehörigkeit der in Politsendung eingeladenen Gäste mit dem Stimmanteilen vergleichen, das sollte bereits Beweis genug für eine unausgewogene Meinungsfindung sein.
Tja. Hätten wir eine echte Gewaltenteilung und ein unabhängiges Gericht ohne ideologisierte Richter würde ich der Klage große Chancen einräumen.
Wie? Söder sagte doch noch neulich, dass es ja Gott sei Dank den Bayrischen Rundfunk gäbe…
…da würde sowas wie bei ARD, ZDF und NDR nicht geben…
Nun etwa doch?!
Das Thema Ausgewogenheit ist ein Punkt. Der andere ist, dass die Zwangsgebühr 18,36 Euro monatlich viel zu viel ist. Die insgesamt 21 Fernsehsender und 69 Radiosender des ÖRR sind m.M. eine totale Überversorgung. Davon 75% abschaffen und die Zwangsgebühr auf max. 5 Euro senken, wer mehr Angebote braucht, soll Pay-TV buchen.
Den ÖRR bekommen wir nicht so einfach weg, die sind zu tief verwurzelt. Aber über eine Argumentation über das Budget müsste man ihn klein bekommen. Bei uns kostet der ÖRR 10 Mrd im Jahr. Es gibt viele kleine Länder in Europa, die sich ebenfalls einen ÖRR leisten müssen. In Dänemark wurde das Budget drastisch gekürzt, die Schweiz diskutiert gerade Kürzungen. Es ist somit möglich einen ÖRR mit einem Bruchteil unserer Kosten zu betreiben und trotzdem den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
Der ÖRR war nach dem Krieg im zerstörten Deutschland eine gute Idee, da es nichts mehr gab. Inzwischen haben wir aber eine Medienlandschaft, insbesondere im Internet, die alles übertrifft, was es jemals gab.
Print und TV haben heute viel weniger Bedeutung. Der ÖRR hat einfach keine Berechtigung mehr. Ein kleiner aber feiner Staatssender würde völlig reichen und fast nichts kosten.
Der Frau stimme ich zu! Es müsste Massenklagen gegen diese Zwangsgebühren geben!
Hut ab vor der Dame, diese Instanzen haben sicherlich Unsummen verschlungen!
Das muss ein Mensch erst einmal leisten können! Aber ich befürchte, dass die oberste Instanz ihr erklären wird, dass Alles seine Richtigkeit hat! Tun sie es nicht, bricht das System ÖRR zusammen!
ich sag nur .. des Kaisers neue Kleider ,,,, wie lange wird das noch mitgetragen…..
Wer glaubt ernsthaft, dass die Herrschaften in Leipzig sich auf die Seite der Bürger schlagen werden ? Dass sie das OFFENSICHTLICHE beim Namen nennen werden ?
Dass sie diesem ÜBLEN Treiben der zwangsfinanzierten Propagandaschleudern EINHALT GEBIETEN WERDEN ?
Ich glaube es NICHT, aber selbstverständlich würde ich mich mit dieser Einschätzung GERNE TÄUSCHEN.
Hätten wir einen “ Rechtsstaat “ wär hier längst
eingegriffen worden !
Politische Urteile kommen jedenfalls nicht nur in
Ländern vor worauf unsere “ Demokraten “ so gerne mit ihren
schmutzigen Fingern zeigen !
Eines sollte klar sein: ARD und ZDF haben uns Beitragszahler so was von lieb, die wollen diese innige Beziehung doch nicht aufgeben und abgesehen davon stinkt ja das Beitragszahler-Geld auch nicht. Deshalb haben die uns noch zusätzlich lieb. Nur ist mittlerweile bei den Beitragszahlern die Liebe deutlich erkaltet, ich eingeschlossen.
Steht ja auch ähnlich im Neuen Testament, daß die Liebe bei vielen erkaltet. ARD und ZDF glaube ich nichts mehr, würde von denen z.B. auch keinen Gebrauchtwagen kaufen wollen.
Der Klägerin wünsche ich viel Erfolg!
Die Einseitigkeit aller mit den etablierten Parteien verbundenen und kontrollierten Medien ist offensichtlich, dementsprechend müsste das Urteil zu Gunsten der Klägerin ausfallen. Tatsächlich jedoch wird es wieder gegenteilig gefällt werden, wodurch man wieder bei der Glaubwürdigkeit und Neutralität des BVG landet.
Gegen den NDR kann man jetzt klagen. Das war zu offensichtlich.
Es braucht deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger , die den Rücken gerade machen, statt sich von den linken Desinformstionsfabriken des ÖRR einsalben zu lassen.
Allerdings steht das Urteil auch hier schon fest. Man wird argumentieren, das der Nachrichtenanteil, wenn auch messbar zu einseitig- siehe die empirischen Studien aus der Wissenschaft, zur FAKTISCHEN linkslastigkeit der Themenauswahl der ÖRR „Information“ und Infotainment Formate. Lanz, Miosga, Maischberger & Co, die Multi Millionen Angreifer und Content Lieferanten, des ÖRR , bildeten dennoch nur einen einstelligen Bruchteil im Programm-Portfolio des ÖRR ab, weshalb die komplette Zahlungsbefreiung nicht zulässig ist. Tja.
Schliesslich muss ja das teure Ausland – Korrespondenten Netz der Polit Agitatoren, wie Sophie von der Tanne und Thevessen bezahlt werden.
Immerhin lässt man einen Prozess zu. Allerdings nur, um die Vielzahl der Klagen dauerhaft abzuwenden, dem ÖRR im KERN den Bestandschutz zu versichern. 😆
Ich finde die Klägerin sehr mutig, geradezu vorbildlich. Ich möchte auch nicht mehr für etwas zwangsbezahlen MÜSSEN für ein Meinungsbild, dass nicht meinem entspricht. Eine staatlich verordnetes Propagandaorgan, wie beim ÖRR mit dazu politischen Verantwortlichen im Rundfunkrat im Hintergrund, entfernt sich von demokratischen Regeln, macht sich unglaubwürdig.
Die Frau ist zu bewundern. Weiß sie doch schon vorher, dass kein deutsches Gericht im Stande ist, Recht im demokratischen Sinne zu sprechen. Sie wird scheitern und trotzdem ein Zeichen setzten. Sie zeigt damit abermals den desaströsen Zustand der Justiz in diesem Landes auf.
Politjustiz! Es gibt in der BRD keine unabhängigen Gerichte mehr. Wer daran noch glaubt ist schlicht uninformiert.
Die Frau ist lustig, und wie bitteschön soll das Regime sonst seine Propaganda und Gehirnwäsche in die Köpfe der Untertanen bringen?
Spitze! Eine Gelegenheit zu beweisen dass die Justiz nicht mehr funktioniert und regelmässig Unrecht im Namen des Regimes spricht die die „kleinen Richterlein“ sicher nicht ungelassen vorüberstreichen lassen werden.
Eine Zwangsgebühr widerspricht der Freiheitlich demokratischen Grundordnung gemäß GG. Weil Zwang nun einmal keine Freiheit der Wahl zulässt.
Die Entartung des Zwangs findet seinen Höhepunkt in Finanzierung von sittenwidrigen Gehälter und Luxus wie schwere Limousinen und exorbitanter Büro Ausstattung.
Auch dieses linksextrem unterwanderte Gericht wird am System nichts ändern. Das würde bedeuten, dass die fetten tröge leer bleiben müssten.