Der wirre Endkampf um den Schwachkopf-Paragrafen
Der berüchtigte Paragraf 188 könnte abgeschafft werden - doch u.a. die SPD sträubt sich dagegen. Die ganze Argumentation läuft immer mehr ins Absurde.
Würde man über Nacht die Ehrdelikte abschaffen, würden sich die Strafprofessoren am meisten freuen – und zwar unabhängig von der eigenen Einstellung. Was ein Totschlag ist, lässt sich leicht erklären. Die Mordmerkmale sind auch noch ganz gut vermittelbar. Die unter BGH-Rechtsprechung und Literatur sehr umstrittene Abgrenzung zwischen Raub und Räuberischer Erpressung ist dann schon anspruchsvoll, aber angesichts ihrer Examensrelevanz nichts, worauf ein gestandener Strafrechtsprofessor nicht vorbereitet wäre. Wenn man in einem Rechtsgebiet unterwegs ist, das unter Juristen gerne aufgrund der spärlichen Menge an Paragrafen belächelt wird, muss man das mit komplexen Definitionen und umfassenden Meinungsstreitigkeiten aufwiegen können, sonst hat man ja nichts.
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Aber wie vermittelt man Studenten den Tatbestand einer Beleidigung? Und zwar so, dass sie examensfest auch bei unbekannten Fallkonstellationen damit hantieren können? Immerhin soll man ja zumindest in der Theorie nicht nur auswendig gelerntes Wissen herunter beten, sondern den Schutzzweck der Norm und den Willen des Gesetzgebers auch tatsächlich verstanden haben. Grundsätzlich lautet das Mantra der Professoren und Dozenten immer: „Arbeitet mit dem Gesetz! Ihr müsst nicht jedes Prüfungsschema auf Karteikarten schreiben, dass hier ist eure Karteikarte!“ Dabei gestikulieren sie dann mit dem Gesetz ihrer Wahl. Wenn das der „Habersack“ oder der „Satorius“ sind – Gesetzessammlungen in Ziegelsteinformat und einem Gewicht von 2,6 und 2,3 Kilo – kann das schon etwas bedrohlich werden, womit es sich aber um so mehr einprägt.
Der mit dem Begriff „Beleidigung“ amtlich überschriebene Paragraf 185 Strafgesetzbuch ist da bereits nicht sonderlich kooperativ und setzt tatbestandlich in unvergleichlicher legislativer Brillanz eigentlich einfach nur eine „Beleidigung“ voraus. „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe (…) bestraft.“ Von mir jetzt für den dramaturgischen Effekt rausgestrichen, ist der Einschub: „und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe“.
Natürlich weiß jeder irgendwie dem Gefühl nach, was eine Beleidigung ist. Aber laut Loriot sollte man nach Gefühl nicht einmal Eier kochen und erst Recht keine Menschen ins Gefängnis stecken. „Eine Beleidigung ist der Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe eigener Missachtung, Geringschätzung oder Nichtachtung“ heißt es dann in der Ausbildungsliteratur. Doch dann gehen die Probleme erst so richtig los. Was ist denn Ehre? Da bekommt man dann sowas wie „Die Ehre ist der aus der Personenwürde (Art. 1 Absatz 1 Grundgesetz) abgeleitete Geltungswert der Person als solcher, zu dem der soziale Geltungswert hinzutritt“ um die Ohren gehauen, mit dem Rat, das einfach auswendig zu lernen.
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„Fotze, Arschloch, Schlampe, blöde Kuh, Schwein“ – alles Beleidigungen. Wo verlaufen die Grenzen? Das Strafrecht soll doch die ultima ratio, also das letzte Mittel, bleiben. Auf die Frage geraten die Professoren dann wieder ins Stottern. „Naja, sowas wie Idiot oder Schwachkopf wäre wohl zu harmlos.“ Was man also mitbekommt: Die Ehre des Menschen hat etwas mit der Menschenwürde zu tun, und wann sie verletzt wird, kommt darauf an, wie hart man eine Bezeichnung nun findet. Das Ganze wird nicht einfacher, wenn man dann noch gesagt bekommt, dass der Paragraf 185 Strafgesetzbuch nicht das subjektive Ehrgefühl schützen soll, sondern es auf die Prüfung des „objektiven Empfängerhorizonts“ ankommt.
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Was ist denn nun objektiv eine Beleidigung? Naja, irgendwie dann doch einfach alles? Man hat immer gemerkt, dass die meisten Kommilitonen das befremdlich fanden, und auch die Professoren wirkten nicht sonderlich überzeugt. Dann ging es schon weiter im Stoff. Die Ehrdelikte spielen in der juristischen Ausbildung und Prüfungsrealität keine allzu große Rolle. Sie werden in sogenannten „Rennfahrerklausuren“ gerne mal eingestreut, also in solchen Klausuren, deren Schwierigkeit in der schieren Masse von Paragrafen liegt, die man alle möglichst schnell abprüfen muss, um in den fünf Stunden auch fertig zu werden.
Das Ende vom Lied ist, dass man im Grunde beigebracht bekommt, die Beleidigung im Zweifel einfach zu bejahen und schnell abzuhaken. Wenn man in einer umfangreichen Klausur Schwerpunkte setzen muss, darf man nicht auf solchen Nebenkriegsschauplätzen die große Grundrechtsabwägung anfangen. Ich hatte erst letztens eine Fallbesprechung, in der der Dozent „Ey, Alter“ als unproblematische Beleidigung abgehandelt hat, da das ja eine offensichtlich abschätzige Bemerkung ist. Wie hoch das Strafmaß ist, muss man im ersten Staatsexamen ja eh nicht entscheiden.
Wenn man sich anschaut, wie unglaublich befremdlich und aus der Zeit gefallen der strafrechtliche Ehrschutz zumindest bei der Beleidigung ist, ist es kein Wunder, dass die Politikerbeleidigung so umstritten werden konnte. Bislang liefen diese Diskussionen nur unter den Juristen ab, und wenn man die unbeaufsichtigt lässt, kommt da eben sowas wie „innere und äußere Ehre“ bei raus. In der Praxis hatte die Beleidigung lange ähnlich wenig Bedeutung wie in der juristischen Ausbildung, denn wer rennt schon zur Polizei, weil ihm jemand den Vogel gezeigt hat (laut Ausbildungsliteratur unter Umständen eine Beleidigung mittels einer Tätigkeit)?
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Die Beleidigung ist so schon schwer genug vermittelbar. Wenn man neben den unklaren Schutzzweck der Ehre noch den des „öffentlichen Wirkens“ von Politikern stellt, entsteht endgültig Chaos. Mit den Fällen „Schwachkopf“, „Lügenfritz“, „Lackaffe“, „Pinocchio“ und vielen weiteren ist die Diskussion zu einem Politikum geworden. Auf der letzten Justizministerkonferenz hat man nun den Beschluss gefasst, dass die Sonderregelung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch für Spitzenpolitiker abgeschafft werden soll, während Kommunalpolitiker weiterhin geschützt werden sollen. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert hatte zuvor gefordert, die Politikerbeleidigung ganz abzuschaffen und die Beleidigungsdelikte insgesamt zu reformieren.
Natürlich gibt es auch Stimmen, denen das gar nicht gefällt, wie etwa Josephine Ballon, der Geschäftsführerin von HateAid, die den Tatbestand in einem Gastbeitrag im Spiegel verteidigte. Ihrer Meinung nach stellen diese wenigen Einzelfälle, mit denen in den Schlagzeilen Stimmung gemacht wird, den Paragrafen 188 Strafgesetzbuch zu Unrecht in ein schlechtes Licht. Zwar gesteht sie mit ihrem Satz: „Der Paragraf 188 hat in letzter Zeit vor allem durch Einzelfälle Schlagzeilen gemacht, die es nie hätte geben dürfen“, schon ein, dass hier überreagiert wurde. Doch ihrer Meinung nach bedeutet das nur, dass man Staatsanwälte besser schulen müsse.
Doch da dreht man sich leider im Kreis. Der Gesetzgeber hat seinen Staatsanwälten kein brauchbares Werkzeug an die Hand gegeben, um – was jetzt eigentlich genau? – zu beschützen. Begriffe wie „Hate Speech“ und „Hass und Hetze“ sind doch auch einfach nur Ausdruck davon, dass niemand so wirklich juristisch artikulieren kann, wofür die maximale Freiheitsstrafe im Fall der Politikerbeleidigung dann auf drei Jahre heraufgesetzt wird.
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Es kommen dann immer zwei Argumente. Einmal: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Doch das ist kein Argument für eine Strafnorm, das ist nur zirkelschlüssig. Und dann: Die Menschen trauen sich wegen der Beleidigungen nicht mehr in den öffentlichen Diskurs. Tja, jetzt trauen sie sich wegen der strafrechtlichen Konsequenzen auch nicht mehr in den öffentlichen Diskurs. Wenn Sie da jetzt ein Störgefühl haben, stimmt dann vielleicht einfach mit Ihrem Gefühl was nicht.
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Man wird diese Widersprüche nicht auflösen können.
Menschen neigen dazu, ihre Wahrheit als einzige Wahrheit zu erkennen … und sind dann immer ganz verdattert, wenn sie feststellen, dass andere Menschen diese Wahrheit nicht nur nicht anerkennen, sondern doch glatt etwas ganz anderes dagegensetzen.
Frechheit!
Daraus folgen Diskussionen, Streitereien, Versöhnungen, Dauerkonflikte, Verständnis und Akzeptanz … und Kriege.
Zu §188:
Ich kann nicht erkennen, wo sich der konkret bewährt haben sollte. Gerade die Politiker, die ihn für sich in Anspruch nahmen oder für die er in Anspruch genommen wurde, profitieren doch gar nicht davon:
Habeck „ist“ jetzt bei vielen der „Schwachkopf“.
Merz „ist“ jetzt bei vielen der „Lügenfritz“.
Und so kann dieser Paragraph ja nicht gemeint gewesen sein. Er sollte schließlich Betroffene schützen .. und nicht dafür sorgen, dass diese nunmehr als beleidigte Leberwürste gelten.
Ziel verfehlt … kann also wieder in der Mottenkiste der Geschichte verschwinden.
Meiner Meinung nach ist das Problem die steigende Dominanz der Gefühle über den Verstand.
Schon die Formulierungen ‚Ich fühle mich beleidigt“ oder „Ich bin beleidigt“ zeigen zwei unterschiedliche Bedeutungen.
Mit der immer stärker werdenden Präsenz nimmt die Ratio ggü. der Emotio immer mehr ab. Das zeigen u. A. viele Urteile von Richterinnen.
Frauen leiden auch mehr als doppelt so häufig an Angststörungen und lassen sich durch Emotionen deutlich stärker beeinflussen als Männer.
Was wir anstreben müssen, ist die Rückkehr der Vernunft. Vielleicht geht das aber nur durch Verringerung des Frauenanteils in öffentlichen Ämtern.
Ein Argument dazu, jede Frau muß (!) 2,25 Kinder haben, allein um den Stand der Bevölkerung zu halten, also in jeder Familie sollten drei bis vier Kinder aufwachsen. Das ist eine wissenschaftliche Feststellung, sonst nichts. Der Stand war derzeit um 1,3, aber jetzt kommen „dank“ Gesundimpfen zusätzlich viele Verluste vor.
Für Apollo-Fans wäre die Bezeichnung „Schwachkopf“ ein Kompliment.
Sehr geehrte Frau David, vielen Dank für den klugen Artikel! Ich muss dabei gleich an das berühmte Zitat „Derjenige, der zum ersten Mal an Stelle eines Speeres ein Schimpfwort benutzte, war der Begründer der Zivilisation“ (Jean Paul, Freud) denken. Dies scheint in Vergessenheit geraten zu sein – man bestraft/verfolgt brutale Taten nicht oder nicht ausreichend, harmlose Worte aber um so mehr. Zugespitzt formuliert könnte man behaupten, dass man heute leichter mit dem Hantieren von Speeren, Äxten oder Messern durchkommt als mit einem Schimpfwort. Der Zivilisationsprozess verläuft also rückwärts. Hochachtungsvoll Karl Krumhardt
Wahrheitsbehauptungen dürfen niemals strafbar sein. Punkt.
Vor allem im besten Deutschland, was es jemals gab.
Ja, aber wie belegen Sie den Wahrheitsgehalt z.B. der Titulierung A****loch? Im Sinne klarer Regelungen müsste dann jeder Beleidigungsbegriff exakt definiert werden. Ein A****loch darf genannt werden, wer, …
Das würde wiederum dazu führen, dass jeder diese Definitionen kennen muss, um sie korrekt anzuwenden und nicht straffällig zu werden. Denn Fehlanwendung ausserhalb der Definition würde strafbewehrt sein.
Sie sehen also, auch Ihre Methode reduziert das Problem nicht.
Jeder Mensch hat ein A********.
Aber ist ihnen schon mal ein A******** ohne Mensch begegnet?
(Also ohne einen weiteren Körper drumrum.)
Es kann also keine Tatsachenbehauptung sein, keine Verleumdung. Verleumdungen sind definierbar und sollten im Gesetz behandelt werden.
Die Schergen ihrer Demokratie haben befohlen, dass Personen des politischen Bescheissens, nicht als Lügner bezeichnet, und keinesfalls bestraft werden dürfen. Die zusätzlich erforderlichen Gefängnisse würden den Schurkenstaatshaushalt sprengen.
Ich weiß, Äpfel & Birnen und so.
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article256105690/Haftstrafen-bestaetigt-Vergewaltigung-im-Hamburger-Stadtpark-Urteil-rechtskraeftig.html
Wenn in solchen Fällen, solche Urteile ergehen, dann kann man im Fall einer „Politikerbeleidigung“ nicht die Täter für 3 Jahre ins Gefängnis stecken.
Das eine steht in keinem Verhältnis zum anderen.
So sehr kannst du niemanden beleidigen, als das es für eine solche Tat dann die hier ausgesprochenen Strafen gibt. Für die Beleidigung die eine, für die Gruppenvergewaltigung die anderen.
Unser Rechtssystem und die daraus ergehenden Strafen, sind fernab jeder Realität.
Und der generelle Zweck des „Politikerbeleidigungs“ Paragraphen liegt auf der Hand und ist für jeden ersichtlich.
Ausgezeichnete Analyse. Stimme den Schlussfolgerungen zu.
Ich halte alle diese bekannten Fälle für Fehlentscheidungen. „… und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren …“, verlangt das Gesetz als weitere Bedingung der Strafbarkeit. In keinem einzigen Fall wurde das „Wirken“ eines Politikers „erschwert“. Kein Politiker hat sich zurückgezogen, wurde abgelenkt oder ist zurückgetreten. Alle machen sie einfach weiter, die Habecks, die Merzens, alle, sie machen ungestört weiter. Die Staatsanwälte und Richter lassen diese Bedingung des Gesetzes einfach unter den Tisch fallen. „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“, ist ein alter Juristenspruch. Dazu sind diese politischen Juristen in den Staatsanwaltschaften und Gerichten offenbar nicht mehr in der Lage.
Also ich kritisiere den Paragraphen und die Strafbarkeit von Beleidigung ja auch, aber ganz so einfach ist es halt nicht: „Geeignt“ damit aushebeln zu wollen, daß keiner sich zurückgezogen habe oder zurückgetreten sei – das geht halt auch nicht…
Super Artikel!
Es geht aber eigentlich gar nicht um die Qualität der Beleidigung, sondern um ihre so leicht gewordene weltweit schriftlich fixierte Veröffentlichung.
Da werden wir uns allerdings dran gewöhnen müssen, und man sieht, dass die amerikanische Erfindung des Internets auch eine amerikanische Öffentlichkeit mit größerer, amerikanischer Meinungsfreiheit mit sich bringt.
Alles dient zur Unterhaltung für das Volk.
Und zur Ablenkung von den wirklichen Problemen. Scheindemokratie. Demokratiesimulation. Nicht, daß ich nicht für die sofortige Abschaffung dieses unsinnigen Politikerschutzparagraphen wäre. Er schützt die nun wirklich völlig Falschen, auch auf kommunaler Ebene. Mein Eindruck ist der: Multimilliardäre kaufen sich ein paar demokratisch gewählte Politiker, die dann das umsetzen, was die Multimilliardäre wollen. Das kommt billiger, als wenn die Multimilliardäre 20 Millionen Wählerstimmen kaufen müssten.
Das erste wäre vielleicht einzusehen, daß Menschenwürde nichts mit „Ehre“ zu tun hat. Auch das ist vage genug, aber bei der Menschenwürde geht es um die bloße Behandlung anderer Menschen als Objekt, ohne daß ihr Subjektcharakter und ihr eigener Wille eine Rolle spielten: Folter, Vergewaltigung. Den Subjektcharakter eines Menschen nehme und verletze ich nicht, indem ich jemanden beschimpfe. Eher im Gegenteil: Den vom Dach gefallenen Ziegel beschimpft man in der Regel nicht.
Wenn ich den Subjektcharakter anderer leugne, indem ich sie zu Sklaven erkläre, dann mag das rassistisch sein, eine Verletzung ihrer Menschenwürde stellt das aber nicht dar. Im übrigen leugnet man den Subjektcharakter eines Menschen irgendwie auch dadurch, daß man ignoriert oder man ihn von einer Diskussion ausschließt, obwohl er zum Thema etwas beizutragen hätte.
Zum zweiten ist es sicherlich ein Fortschritt, wenn Menschen sich nicht gegenseitig beleidigen. Es ist aber ebenfalls ein Fortschritt, wenn sie sich von Beleidigungen nicht tangieren lassen. Die Erweiterung der Strafbarkeit von Beleidigungen ist letztlich kein Fortschritt, sondern eine Archaisierung der Gesellschaft.
Eine Verletzung der Ehre steht am Ende auf derselben Stufe der magische Blick oder eine Verfluchung.
Wohlgemerkt: Zum Sklaven „erklären“ meint nicht zum Sklaven „machen“ und wie einen Sklaven behandeln. Durch die bloße „Erklärung“ nehme ich niemandem seinen „Subjektcharakter“, so widerlich und rassistisch, chauvinistisch oder was auch immer die „Erklärung“ sein mag. Genauso wenig „verdingliche“ ich jemanden, indem ich ihn „Vollpfosten“ nenne.
Der Mensch, der als erster seinem Feind statt einem Stein eine Beleidigung an den Kopf warf, das war der Erfinder der Zivilisation.
Nachdem Herr Linnemann laut getönt hat, den Paragraphen einfach vollständig abzuschaffen, hat die AfD letzte Woche eben diesen Vorschlag aufgenommen und einen Antrag im Bundestag eingebracht.
Selbstverständlich konnte dieser nicht angenommen, denn er kam ja von der falschen Seite … immerhin wurde dieser zur weiteren Beratung überwiesen.
Damit hat der Hauptprofiteur der CDU, Herr Merz, noch ein paar „Schwachköpfe“ mehr Zeit, Bürger zu verfolgen und die Meinungsfreiheit zu retten 😀
Dieser Paragraph untergräbt….. (ohne Wortschreibkorrektur mache ich wenig Fehler!)
Es gibt eine ganz einfache Regelung: Beschimpfungen, Beleidigungen und Verleumdungen die über Soziale Netzwerke ohne Moderation verbreitet werden, bekommen „lebenslang!“
Sie werden bei allen künftigen datenbasierten Entscheidungen (Bonität, Gewinn, Rabatt, Wohnungsvergabe, Autokauf u.v.m.) automatisch benachteiligt.
Prüft ein Staatsanwalt eine Anklage einer bereits auffällig gewordenen Person, kann die Anklage wegen Unzurechnungsfähigkeit des Beklagten abgelehnt werden! Anklagbar sind nur Fälle, die mit Zeugen und mit Moderation beweisbar sind.
Allgemeine Empfehlung:
Wer einen Wutimpuls loswerden, und jemand beschimpfen will, sollte sich an Journalisten wenden, die den Wutimpuls in einen Handlungsimpuls oder eine Konfliktlösung wandeln können!
@Disliker: bitte die Realität so nehmen, wie Palantir, BigData und Data-Mining mit der Gewinnung personalisierter Daten umgehen! Jede markierte „Bad Person“ erhöht den Wert der unmarkierten solventen Käufergruppen! Es gibt kein Entkommen. Außer Ableben – wie ein höchst bedauernswerter Präzedenzfall beweist!
Wirrer Unsinn, sage ich ganz gelassen ohne Wut…
Der Paragraph 188 sagt doch wirklich Alles über unsere heutige Politik, vor allem aber dessen Nutzer aus.
Keiner muss sich beleidigen lassen, dafür gibt es das Strafgesetzbuch.
Wie kann man also so „larmoyant“ sein 😉
Angesichts dessen, dass laut Sigmund Freud „eine unüberbrückbare Kluft besteht zwischen dem innerpsychischen Leben des Individuums und den kulturellen Mythen und Archetypen, von denen es umgeben ist“ (Zaretsky, 2004: 489f), setzt vor allem der Straftatbestand der Politikerbeleidigung einen Paradigmenwechsel voraus, der besagt, dass die „Psyche selbst … intersubjektiv verfasst (ist)“ (Altmeyer/Thomä, in: FR v. 25.4.2006: 26). Ohne die intersubjektive Wende vollzogen zu haben, würde es ansonsten an einer Rechtsbegründung fehlen. Es dennoch zu ahnden, wenn etwa Robert Habeck als Schwachkopf oder Friedrich Merz als Lügenfritze bezeichnet werden, wäre dann nichts weiter als ein Akt der Willkür. Insofern hätten zuvörderst Staatsanwaltschaften den Paradigmenwechsel anzuerkennen mit all den Konsequenzen, die daraus folgen, wenn Ermittlungen nicht vollends zu einer Beliebigkeit verkommen sollen.
Übrigens: Bleibt in der Justiz vor allem die intersubjektive Wende auch künftig aus, wären zuvörderst dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Hände gebunden. Besonders angesichts des Stromausfalls am 3. Januar 2026 in Berlin müssten die dortigen Anwohner sich vorhalten lassen, bloß ihr eigenes Selbst zu gefährden, sich vorausgehend keine Bleibe woanders gesucht zu haben, wo die Energieversorgung nicht gekappt wird. Ein etwaiger Akt des Terrors könnte infolge dessen von vornherein nicht in Betracht gezogen werden. An dem Bekennerschreiben, das eine angeblich dem „Gemeinwohl“ dienende Handlung behauptet, hätte daraufhin niemand etwas auszusetzen. Insofern aber zumindest die Universität Ulm den Wechsel des Rationalisierungsparadigmas in seiner Reichweite mit der kopernikanischen Wende auf eine Stufe stellt, würde die sogenannte Vulkangruppe als die mutmaßlichen Täter damit letztlich fernab aller Realität lediglich die Erzählung befördern, dass die Erde eine Scheibe ist.
Nur zur Erinnerung: Nachdem am 31. Oktober 1992 Galileo Galilei vom Heiligen Stuhl nach weit über 350 Jahren rehabilitiert worden ist, lässt sich bereits daran ermessen, welchen Rückfall es bedeutet, wenn erst jüngst am 8. Juni 2026 auch in Reutlingen ebenfalls wegen der letztlich durch nichts begründeten Behauptung, „dass die Erde eine Scheibe ist“ (Alles/Belz, in: Detje et al. (Hrsg.) 2005: 157) die dortige Bevölkerung sich dem Dunkel der Geschichte überantwortet sah, indem einfach die Energieversorgung eine Unterbrechung erfuhr. Der aus dem erzkatholischen Ehingen an der Donau stammende Innenminister Baden-Württembergs sieht dadurch einen nach Einsicht suchenden Glauben (fides quaerens intellectum) negiert. Allerdings bleibt es ein „Irrtum“ (Bahrdt, in: Heidelberger Blätter 14/16: 101) der Moderne und allein schon deshalb wird es niemals gelingen, mit einer Negation das Positive herzustellen. Nicht zuletzt die Täter von Reutlingen haben sich insofern dumm machen lassen.
Warum GERADE JETZT das abschaffen, was meine Feinde, bei ihrem bisherigen Oberwasser, gegen mich nutzten, das ich demnächst, mit meinem zufkünftigen Oberwasser, dann für mich nun auch gegen sie nutzen kann?!
Mich betreffend gilt “ Was kümmerst den Mond, wenn ihn der Hund anbellt“ oder grasser formuliert (meine Einschätzung, je nachdem woher eine Meinung kommt) „Was juckst’s die Eiche, wenn sich die Sau dran wetzt“. Im Zweifel fühle ich mich immer als Mond, sodass mich gewisse Aussagen/Behauptungen gar nicht erreichen. Wäre das nicht für Alle eine Einstellung, die die eigene Größe untermauert?
Dieser Paragraph Unterhalt den Sinn und das Funktionieren der Demokratie. Es ist ein Versagerschutzparagraph, der vornehmlich persönlich ungeeignete Politiker schützt. Es ist für das Funktionieren der Gewaltenteilung unabdingbar, Amtsträger als aktiv und passiv wahlberechtigter Grundrechtsträger (dem Politiker auch ohne Partei und Amt gleichgestellter Mensch) mit der vollen Bandbreite aller Kommunikationsmöglichkeiten gegenüberzutreten zu dürfen. Ohne diese „Waffengleichkeit“ erodiert unsere FDGO zu einem Unrechtssystem. M.E. müssen wir schleunigst zu den Benimmregeln zurück, die vor Gründung der EU mal Usus waren.
„Aber wie vermittelt man Studenten den Tatbestand einer Beleidigung?“
Wenn die andere Person ein Messer zieht, war es eine Beleidigung.
Wegen Manuela Schwesig ins Gefängnis: https://www.welt.de/politik/deutschland/article254910680/SPD-Politikerin-Maerchenerzaehlerin-dummes-Zeug-Mann-muss-nach-E-Mail-an-Schwesig-ins-Gefaengnis.html
188 ist nur zweit wichtig bei der Anschaffung. Priorität sollte 177 haben. Frauen müssen endlich auch ihren Teil zur Gesellschaft beitragen. Das Patriarchat und die damit verbundene kostenlose Sicherheit für Frauen ist nun mal abgeschafft.
Klar! Wer will schon gerne hören der Kaiser ist nackt.
Verwerft was eure Ohren hören
Verwerft was eure Augen sehen
Das Problem in einer Demokratie ist, das es ein Gesetzgeber gibt,
ABER es kein Abstimmen bzw. Zustimmen des Volkes zu Gesetzen gibt.
Denn eine „Gabe“ sollte man auch ablehnen dürfen.
Diese „Friss oder Stirb-Demokratie“ wo der Mensch alles zu akzeptieren hat, was man ihn vor die Füße wirft, spiegelt sich eben in den „Machterhaltparagraphen“ exemplarisch wieder, der „surprise“ von jenen geschaffen wurde die ihn heute/in der Zukunft abschaffen sollen.
Wer es glaubt.
Ähnlich wie das GG mit dem Art46, wo man sich einem Sonderstatus gönnt, so ist eben auch der 188er, der sogar Menschen die Freiheit entziehen kann, OHNE das man Beweise vorlegt, dass man „beeinträchtigt“ wurde.
Und im gleichen Atemzug laufen „Messerspezialisten“ etc. frei rum.
Das die Mehrheit der Bevölkerung täglich beleidigt wird, bzw. bestraft mit all den regierenden „Fachpersonal“, dafür gibt es keinen Paragraphen würden manche hinweisen.
Unterschied zwischen herrschende und beherrschte Klasse 188 vs. 185.
nur die allerduemmsten kaelber waehlen ihre metzger selber…
koennte man dazu sagen.
es waere ja durchaus moeglich im verlauf politischer prozesse eine regierung zu bekommen, in der aehnlich, wie in der schweiz, nachbesserungen vom volk in auftrag gegeben werden koennen.
auch wenn es in der schweiz bei weitem nicht mehr optimal laeuft, so ist das vollk trotzdem weniger gezwungen alles hilflos abzunicken, als in *unsererdemokratie*.
aber werden deutsche , bzw europaer im allgemeinen, jeweils eine solche regierung herbeifuehren koennen ?/ wollen?
… „von können oder wollen“ war mit dem aufgezwungenem System seit 1949, nach Billigung der 3 Besatzungsmächte NIE die Rede.
Selbst nach Zustimmung 1990 hat man wiederum aufgezwungen, bzw. einem Volk verweigert MÜNDIG über SEIN Schicksal zu entscheiden und dreist dann es als LETZTEN aber NIE von Parteien realisierten Artikel des GG formuliert.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html
Solange das Volk NIE dies bekommt, braucht KEINER mit Demokratie kommen
Auszug.
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
WICHTIG hierbei, der letzte Nebensatz, den eben Parteien verhindern werden, denn es beendet die Parteienherrschaft, würden manche hinweisen.
Also Faschingsprinz wurde jetzt von einem Bürgermeister auch zur Anzeige gebracht, das zeigt wie absurd das ganze mittlerweile ist. Die AFD wollte den Paragrafen 188 abschaffen und unsere Linken haben alle dagegen gestimmt. Nur noch AFD!
Interessanter Einblick in Ihr Fachgebiet, danke dafür.