Datenschutz
„Datenschutz darf kein Täterschutz sein“: Koalition startet neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung
Weil deutsche Nachrichtendienste und Behörden immer wieder versagen, startet die Bundesregierung einen neuen Anlauf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung. „Datenschutz darf kein Täterschutz sein“, kritisiert der SPD-Politiker Ingo Vogel.
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Die neue schwarz-rote Bundesregierung startet einen weiteren Versuch, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD die Einführung einer solchen Maßnahme. Wenige Tage nach Amtsantritt der Bundesregierung verkündete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in einer Aussprache im Bundestag erneut seine Absicht, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen.
Im Gegensatz zur Ampel-Regierung besteht zwischen Union und SPD breite Einigkeit für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Begründet wird die Notwendigkeit der Maßnahme mit dem Versagen der deutschen Nachrichtendienste. Zwischen 2011 und 2022 wurden sechs der 13 in Deutschland durch die Sicherheitsbehörden vereitelten Terroranschläge mit Informationen von ausländischen Nachrichtendiensten verhindert.
Als Initialzündung dient nun jedoch die Verhaftung des deutschen Pädokriminellen, der unter dem Pseudonym „White Tiger“ auftrat, wie der Tagesspiegel berichtet: Der 20-jährige Hamburger konnte am Dienstag verhaftet werden – er soll mindestens einen Minderjährigen in den Selbstmord getrieben haben; insgesamt 123 Straftaten werden dem jungen Mann im Haftbefehl vorgeworfen. Der Erfolg der deutschen Sicherheitsbehörden konnte jedoch nur mithilfe von Hinweisen des amerikanischen FBI angestoßen werden.
„Deutschland legt seinen eigenen Sicherheitsbehörden so viele Fesseln an wie kaum ein anderes souveränes Land“, beklagt deshalb der innenpolitische Sprecher der Union, Alexander Throm, im Tagesspiegel. Der SPD-Innenpolitiker Ingo Vogel stimmt seinem Koalitionskollegen zu und fordert: „Die deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden müssen endlich technisch und rechtlich in die Lage versetzt werden, mit den Tätergruppierungen überhaupt Schritt halten zu können.“ Vogel kritisiert übermäßigen Datenschutz: „Datenschutz darf kein Täterschutz sein.“
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Die Vorratsdatenspeicherung ist bereits seit Jahrzehnten ein umkämpftes Thema: Zweimal beschloss der Bundestag ein entsprechendes Gesetz – zweimal scheiterte die Maßnahme vor Gericht – erst 2010 vor dem Bundesverfassungsgericht, dann 2022 vor dem Europäischen Gerichtshof.
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Friedrich Merz bereitete seinen Wortbruch bei der Schuldenbremse minutiös vor - und ließ sich seinen Schulden-Coup im abgewählten Bundestag noch vor der Wahl juristisch absichern. Der größte Wähler-Betrug jüngster Geschichte bekommt damit eine neue Ebene der Dreistigkeit.Die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens dürfte wohl auch hier angefochten werden: Die Maßnahme würde Internetanbieter dazu verpflichten, empfindliche Daten ihrer Nutzer für Monate zu speichern – die Daten können dann bei Bedarf durch Strafverfolgungsbehörden genutzt werden. Kritiker fürchten jedoch einen Missbrauch der Daten und einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Für die Regierung ist wohl auch die umstrittene Rechtslage kein Hindernis, bereits zum dritten Mal einen solchen Angriff auf den Datenschutz zu versuchen.
Der Staat möchte uns überwachen und kontrollieren. Verbrechensbekämpfung dient als Vorwand. Die Freiheitsrechte der Bevölkerung sollen untergepflügt werden.
Österreichs Regierung will künftig verschlüsselte Messenger-Nachrichten mithilfe von Staatstrojanern kontrollieren lassen. Innenminister Gerhard Karner feierte die Einführung als einen „ganz besonderen Tag für den Verfassungsschutz.“
Ich bin der Meinung, dass man jede Silbe der Politiker speichern sollte und bei Bedarf rausholen…dann wirds funny.
Wieso hört sich das immer so nach Verfolgung der Opposition und kein bisschen nach Verfolgung echter Krimineller an ?
Liebes Apollo-Team, es wäre hier sinnvoll im Text einmal aufzuzeigen, wie leicht tatsächliche Kriminelle sich dem entziehen können.
Allein die Verwendung eines vertrauenswürdigen VPN macht die „vorratsgespeicherten“ Daten schon nutzlos. Es gibt zudem Möglichkeiten wie das Socks5-Protokoll oder die Verwendung von Remote-Servern außerhalb der EU. Das alles ist nach wirklich kurzer Einarbeitung leicht zu bewerkstelligen.
Die Vorratsdatenspeicherung dient also OFFENKUNDIG nicht zur Auffindung von Kriminellen, ihr einziger Zweck ist folglich das Ausspionieren der Bürger.
Beim in Rede stehenden Fall handelte es sich um ein sehr dummes Kind, dass auch ohne diese Vorratsdatenspeicherung gefasst worden wäre, da es keinerlei Maßnahmen zur Verschleierung ergriff.
Ich finde es journalistisch wichtig, diese Dinge zu erwähnen.
Seit Jahren gilt eh Täterschutz vor Opferschutz, würden manche verweisen.
Aber auch nur wenn es ein bestimmter Personenkreis ist, würden manche hinweisen.
Wenn Politiker, vor allem Ex-Minister mutwillig Daten nicht dokumentieren oder gar dokumentierte Daten vernichten (lassen), verstoßen sie gegen das Gesetz.
Daher erst einmal 3 Legislaturen sauber die Daten von politischem Handeln durch Regierungsvertreter öffentlich nachweisen als Pilotprojekt und dann kann man noch einmal davon reden.
Thema erledigt somit von selbst.
„„Datenschutz darf kein Täterschutz sein““
Und so ganz nebenbei hätte man dann das Grundinstrument, um alle Bürger überwachen zu können – natürlich zu ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz „unserer Demokratie“.
Suchfilter sind schnell angepasst. Wenn die Infrastruktur und die Daten erst einmal da sind, dann werden sie auch genutzt. Wenn lange genug gespeichert wird, sogar auch rückwirkend. Da kann dann in einem Jahr noch mal schnell rausgefiltert werden, was jemand damals „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ so gesagt hat, was nun aber inzwischen verboten wäre.
Und sie versuchen es immer wieder…. alle Altparteien
Also sind jetzt alle Täter, weil alle Daten immer gespeichert werden? Es werden nicht nur Täter erfasst, sondern überwiegend Nichttäter. Wie wird dies aufgelöst? Auf diese Frage muss es eine überzeugende und zufriedenstellende Antwort geben. Das Bundesverfassungsgericht und der europäische Gerichtshof waren nicht überzeugt und sind es bis heute nicht.
So lange unsere Geheimdienste so geheim sind, dass die linke Hand nicht weiß was die rechte macht und es zu solchem Totalversagen kommt wie bei den letzten größeren Attentaten brauchen wir sicher keine Vorratsdatenspeicherung. Die sollen erstmal schauen, dass sie die Daten, die sie schon erheben, auch sinnvoll NUTZEN.
Dadurch, dass Taten weit vor der Verbreitung des Internet noch immer nicht zur Anklage gebracht worden sind, kann es nicht daran liegen, dass heutzutage keine Vorratsdatenspeicherung gestattet ist. Die Gründe dafür, warum auch nach Jahrzehnten der Nachweis für schwerste Verbrechen, die menschlichem Leben ein Ende setzen, sich nicht führen lässt, müssen daher woanders zu finden sein. Mithin kann man sich angesichts dessen nicht des Eindrucks erwehren, dass zum dann inzwischen wiederholten Mal zumindest die früheren Opfer erneut keine Gerechtigkeit erfahren.
„Datenschutz darf kein Täterschutz sein.“ – Gute Idee, dann führen wir das doch mal bei der Corona-Aufarbeitung vor. Das wird dann bestimmt viele Bürger überzeugen.
Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung nicht um Schwerkriminelle und Terroristen. Es geht um Regierungskritiker aller Art, vom Desinformanten, bis zum Delegitimierer.
Leider hat das EuGH inzwischen seine Auffassung dazu geändert. In den letzten Jahrtzehnten konnte man sich wenigstens noch auf die verlassen. Die Linken werden das aber schon richten.
Datenschutz ist der Schutz der Bürger vor dem überfriffigen Staat.
Diese ‚Demokraten‘ nutzen jede Entschuldigung, um die Bürger auszuforschen.
Guten Morgen, schon aufgewacht… läuft doch schon über Trusdet Flagger offiziell. Bekommt denn Keiner mit, wie oft Kanäle zensiert werden und versucht wird auf die Accounts der User zuzugreifen? Im Übrigen auch hier bei Apollo. Ja, es besteht auch hier Sicherungsnachbesserungsbedarf. Die eine oder andere positive Systemberichtserstattung ist eben kein Freifahrtschein.
Wenn erlaubt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Precrime
Aber eigene Sachen schwärzen lassen, genau mein Humor.
Das Sommerloch läßt grüßen. Ein nobody der CDU ist die wahrscheinlich grössere Gefahr für die Demokratie als hatespeech im Netz.
„Datenschutz darf kein Täterschutz sein“ Politikersprech. Es fehlt der Zusatz: Es kommt darauf an wer der Täter ist.
… also sind alle Bürger per se potentielle Täter…!!!
Ich will Vorratsdatenspeicherung für CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke das sich jeder Bürger durchlesen/Durchhören kann. Und ich will ein Bürgergericht und Bürgeranwälte die Politiker, Staatsanwälte und Richter anklagt und sie ins Gefängnis steckt!