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Geplante Gesetzesänderung

„Dann können wir auch Konten still legen“ – Faeser will Gelder in „Neue Rechte“ verfolgen

Faeser plant ein neues Gesetz, um Geldquellen der „Neuen Rechten“ genauer auszuleuchten. Dafür sei auch das Stilllegen von Konten eine Maßnahme. Das Gesetz könnte auch Auswirkungen auf die AfD haben, so die Ministerin.

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Als Reaktion auf das „Potsdamer Treffen“ plant Innenministerin Faeser, mit einer Gesetzesänderung Geldquellen rechtsextremer Gruppen genauer auszuleuchten. „Niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet, darf sich mehr sicher sein“, sagte die Ministerin in einem Pressestatement zu dem Vorhaben am Freitag. Weiter erklärte sie: „Wenn wir Anhaltspunkte haben, dass mit solchen Geldern illegale Dinge finanziert oder Dinge finanziert werden, um die demokratische Grundordnung zu unterbinden, dann können wir auch Konten stilllegen.“ 

Was genau unter diese Definition fällt, erläutert die Ministerin nicht. Der Fokus liege aber auf Verbindungen in die sogenannte „Neuen Rechte“. Faeser weiter: „Wenn wir nachweisen können, dass die AfD Verbindungen in diese rechtsextremen Netzwerke der sogenannten ‚neuen Rechten‘ hat, dann hätte das auch Auswirkungen auf die AfD.“

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Bisher konnte der Verfassungsschutz allein dann Untersuchungen zu Finanzaktivitäten von Extremisten durchführen, wenn einer Gruppierung Gewalttätigkeit nachgewiesen wurde oder wenn diese zur Hetze oder zu Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung angestachelt hatte. Dieser Grundsatz soll nun offenbar entfallen.

Faeser argumentiert: Laut dem Innenministerium greift diese Maßnahme den Ansatz des Bundesverfassungsgerichts auf, welches betont hat, dass Überwachungsbefugnisse anhand des Gefährdungspotenzials beurteilt werden sollten. Dieses „Potenzial“ werde anhand verschiedener Kriterien wie Verhetzung, Militanz, Aktionspotenzial und gesellschaftlicher Einflussnahme bestimmt. In diesen Fällen würde das neue Gesetz es möglich machen, „Informationen durch den Nachrichtendienst zu erlangen“, heißt es. Dass das in bestimmten Fällen auch dazu führen würde, dass Finanzierungsströme unterbrochen werden könnten, gibt man offen zu.

Das neue Verfahren soll möglichst schnell auf den Weg gebracht werden: Um dem Verfassungsschutz einen schnelleren Zugang zu Informationen über Finanztransaktionen zu ermöglichen, sollen die Verfahren nach Ansicht des Bundesinnenministeriums zukünftig „zügig und unbürokratisch“ ablaufen. Es wäre unangemessen, für die einfache Auskunft über die Existenz eines Girokontos dieselben aufwendigen Genehmigungsverfahren vorzuschreiben, die für die Überwachung der Telekommunikation erforderlich sind, so das Ministerium.

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