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Sachsen

In Räumen für Corona-Quarantäneverweigerer: 14-Jähriger elf Tage lang zwangsweise isoliert

Während der Corona-Krise wurde ein 14-jähriger Junge elf Tage lang zwangsweise in Räumen für Quarantäneverweigerer isoliert. Das geht nun aus Unterlagen im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss hervor.

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Eine der Zwangsunterbringungen für die Quarantäneverweigerer in Sachsen. (imago images/Sylvio Dittrich)

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Im Corona-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags ist durch nun veröffentlichte Dokumente bekannt geworden, dass während der Corona-Pandemie ein damals 14-jähriger Junge elf Tage lang zwangsweise in Räumen für Quarantäneverweigerer am Hammerweg 26 in Dresden untergebracht wurde. Die Räumlichkeiten befanden sich direkt neben der örtlichen Justizvollzugsanstalt. Das berichtet die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung. Der Junge war dort vom 29. April bis zum 9. Mai 2021 isoliert. Der Jugendliche soll aus dem Landkreis Bautzen stammen.

Wie es zu der Maßnahme kam, lässt sich bislang nicht klären. Auf die Fragen, wer die Unterbringung angeordnet hat, ob mildere Mittel geprüft wurden und ob ein Familiengericht eingeschaltet war, erklärte eine Sprecherin des Sozialministeriums gegenüber der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung: „Können wir nicht beantworten. Wir sind schlicht nicht zuständig. Die Einweisung erfolgte auf Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes und wurde von den Kommunen und Landkreisen umgesetzt.“

Der Landkreis Bautzen wiederum teilte mit, die Umstände seien dort nicht bekannt. Es lägen auch keine Informationen vor, „die eine Zuordnung dieser Unterbringungsmaßnahme zu unserem Zuständigkeitsbereich bestätigen“.

Bislang war lediglich bekannt, dass Sachsen 2020 im Fachkrankenhaus Arnsdorf sechs Plätze für die Unterbringung von Quarantäneverweigerern vorbereiten ließ. Was dort geplant war, geht aus einer internen Verfahrensanweisung hervor, über die die Berliner Zeitung berichtet. Vorgesehen waren Polizeibewachung sowie körperliche, neurologische und psychopathologische Untersuchungen. Menschen, die sich Absonderungsanordnungen widersetzten, sollten also unter polizeilicher Aufsicht in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht und dort psychiatrisch begutachtet werden. Presseberichte über diese Maßnahme hatte SPD-Sozialministerin Petra Köpping damals als „verleumderische Falschmeldung“ zurückgewiesen.

Nun legten die Abgeordneten des BSW, Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht, im sächsischen Untersuchungsausschuss ein bislang unbekanntes Dokument vor. Daraus geht hervor, dass nicht nur Arnsdorf, sondern insgesamt vier Krankenhäuser mit zusammen 22 Plätzen für Zwangsunterbringungen vorgesehen waren. Damit war in Wirklichkeit also knapp das Vierfache geplant.

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Der 14-Jährige soll nicht der einzige Fall gewesen sein: An dem Ort wurden neben dem 14-Jährigen anschließend noch weitere Personen festgehalten: ein 21-Jähriger für vier Tage im Mai 2021, ein 26-Jähriger für 14 Tage im Januar 2022 und ein 62-Jähriger für neun Tage im März 2022. Woher diese Personen kamen, ist ungeklärt. Das Innenministerium verweist auf das Infektionsschutzgesetz, das die Unterbringung von „Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern“ ausdrücklich regele.

jw

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33 Kommentare

  • Wie bitte? Da wurde ein 14 jähriger über Tage weggesperrt und in diesem wunderbaren Land viel dafür niemand zuständig bzw. verantwortlich gewesen sein?

    Gerade wegen solcher Verfehlungen wäre ein Untersuchungsausschuss längst überfällig und besser als diese lächerliche Enquete Kommission!

    • @Auf Lade Das mit dem 14Jährigen ist die reinste Corona Diktatur.

      der geniale Corona Anwalt Füllmich sitzt immer noch im Knast

      • Der geniale Herr Füllmich soll die gesamte Kasse einer Anti-Corona-Bewegung aus Norddeutschland, deren Name mir entfallen ist, unter dem Vorwand, in den USA(!) gegen die Corona-Maßnahmen zu prozessieren, veruntreut haben und sitzt deshalb in Haft.

    • Deshalb nenne ich diese Kommission auch (Spiel)“Knetekommission“.

  • Was hier aus Sachsen ans Licht kommt, verlangt Konsequenzen: Ein 14-Jähriger wurde elf Tage zwangsweise isoliert – und heute will offenbar niemand verantwortlich gewesen sein. Ministerium? Nicht zuständig. Landkreis? Weiß von nichts. Ein Minderjähriger verschwindet aber nicht elf Tage in staatlicher Zwangsunterbringung, ohne dass Menschen Entscheidungen treffen, Anordnungen erlassen und sie vollstrecken.

    Jetzt müssen Namen, Entscheidungswege und sämtliche Akten auf den Tisch. Wer hat angeordnet? Wer genehmigt? Wer kontrolliert? War die Maßnahme rechtmäßig und verhältnismäßig?

    Sollten Amtsträger rechtswidrig gehandelt, ihre Befugnisse überschritten oder Kontrollpflichten verletzt haben, müssen dienstrechtliche und – wo einschlägig – strafrechtliche Konsequenzen folgen.

    Keine Bauernopfer. Kein „nicht zuständig“. Keine Amnesie.

    Wer staatlichen Zwang ausübt, trägt Verantwortung. Auch Jahre später.

    • Verantwortlich in Sachsen war in erster Linie Ministerin Petra Köpping (früher SED, dann SPD). Die hatte noch viel mehr geplant, was selbst die DDR sich nicht gewagt hätte. Und die sitzt immer noch in der Regierung.

    • „staatlicher Zwang“ ist eine niedliche Umschreibung für Kindesentführung und übergriffige Kindesmisshandlung!

  • Und wieviele Eltern gab es, die ihre eigenen Kinder in „Quarantäne“ gesteckt, ihnen das Essen durch den Türschlitz geschoben haben, weil sie eventuell, möglicherweise, vielleicht infiziert sein KÖNNTEN, weil diese Panikmache betrieben wurde? Wieviele junge Mütter (und Väter) haben sich aus Angst maskiert(!) über das Babybettchen gebeugt?

    • Und wie viele „besorgte Bürger“ haben die Schuhe vor ihres Nachbarn Wohnungstür gezählt, um dann die Polizei bzw. das Ordnungsamt anzurufen?
      Der Karolaterror hat den ultimativer Beweis erbracht, dass die bösartigste Spezies auf diesem Planeten der sog. Mitmensch ist.

  • „Notstandsübung“ – diese Losung schleuderten die 68er der Polizei entgegen, wenn sie repressiv vorging. Aber was sind diese Fälle von Corona-Haft? Ebenfalls Notstandsübungen! Planspiele! Die proben schon mal und testen aus, wie weit sie gehen können!

  • In Schweden gab es die Anweisung 1.5 Meter Abstand zu halten. In den Lebensmittelmärkten gab es Markierungen und Plastikscheiben. Ansonsten saßen die Leute in Cafes, liefen in Einkaufszentren herum und abgesehen von Touristen hat niemand eine Maske getragen. Manchmal gab es auch die Beschränkung in Geschäften nur eine maximale Anzahl Personen hereinzulassen. Homeoffice wurde wahlweise recht oft genutzt. Die staatliche Testung von Personen gab es nicht. Aber es wurden Corona-Testkits und Alkoholgel in Lebensmittelmärkten verkauft.

  • Was haben den die Eltern von dem Kind dazu gesagt?

  • Wahnsinn, einfach Wahnsinn.
    Und niemand wird dafür haften müssen.

    Während dieser Zeit habe ich, wie viele, endgültig mein Vertrauen in Politik und Justiz verloren.
    Zurecht, wie sich hier wieder bestätigt

  • Während meiner Hochschulausbildung zeigte man uns sogar noch den Karzer, wo aufmüpfige Studenten einst untergebracht wurden.

    • „In den Karzer muss er nun. Ei, da kann er Buße tun.“

  • Diese Berichte sind gruselig, nun sollte eigentlich die Staatanwaltschaft ermitteln ! Es gibt offensichtlich ein massives institutionelles Problem mit Grundgesetzbezug. Das setze ich zumindest in einem Rechtsstaat voraus.

  • Wird nun gegen die Verantwortlichen vorgegangen?
    Nicht?

  • Hoffentlich melden sich die anderen zwangsweise Weggesperrten.

    • Diese Massenmörder

  • Wegen Verschleppung verklagen !!!
    😦

  • Man wollte dem Jungen nur die Angst vorm KZ nehmen. Sprachlich solche Sachen umdeuten ist die Spezialität der SPD.

  • Kann man dieses Regime abschaffen?
    Ich meine sie haben sich selbst ermächtigt deutsche Bürger, auch Kinder zu verschleppen und an einem unbekannten Ort festzuhalten.
    Erstaunlich das das deutsche Volk in der Zeit friedlich geblieben ist. Was ein enormer Fehler war, jedoch auch unweigerlich die richtige Entscheidung.

  • „Können wir nicht beantworten. Wir sind schlicht nicht zuständig“.

    Klar, HINTERHER war man es nicht, hat nichts davon gewußt oder „nur Befehle ausgeführt „.

    Hatten wir schon 2x…

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht.

  • Zwangsunterbringungen ,
    Alleine das Wort zeigt auf welchem Weg dieses Regime war !
    Höchste Zeit für einen Untersuchungsausschuss !
    Höchste Zeit für Handschellen !

    • War? Bis heute wehren sich „unsereDemokratie“Parteien, dass es eine Aufarbeitung gibt. So ne komische, nichtssagende Kommission, wo DIE saßen, die diese Menschenrechtsverletzungen und diese GG-widrigen Maßnahmen durchgepeitscht haben. Allein das Spahn-Geschwurbel „wir werden uns viel zu verzeihen haben“ löst bei mir Dauerbrechreiz aus. Nein, Herr Spahn. Ich vergesse nicht. Und ich verzeihe nicht! Der, der den Steuerzahler um mindestens 3,5 Mrd. € geprellt hat und sich bis heute weigert, zu erklären, was er für eine Rolle spielte und wo das Geld denn so versickerte bzw welche Amigos gut profitiert haben. Für Spahn hat sich das offensichtlich auch „gerechnet“.

  • Die Verantwortlichen für das Corona-Regime gehören eingesperrt, aber deutlich länger, als für 11 Tage.

    • 11 Jahre!

  • Vorsorglich wurden die Akten gelöscht, geschreddert, verbrannt oder in Säure aufgelöst? Solche Methoden werden sehr gerne von totalitären Systemen angewandt: stand Genossin Behrens aus dem NS Bundesland damals auch schon Pate? Schon klar, dass „unsereDemokratie“ mit allen- auch mit GG- und FDGO widrigen – Mitteln verhindert, dass die pol. Opposition AfD an der gesellschaftlichen und politischen Mitgestaltung beteiligt wird. Da hat Maskendeal Spahn schon recht: er wäre einer der ersten, dem ein strafrechtliches Nachspiel droht, aber nicht wegen seiner Homodexualität, wie er anfämglich behauptete, sondern weil der den Steuerzahler um mindestens 3,5 Mrd. € betrogen hat! Während der C-Zeit wurden schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, ganz besondern an den Schwächsten: an unseren Kindern. Vom Säuglingsalter – Teenager. Nicht selten Stundenlanges FFP2-Masken tragen. Masken, die nicht einmal Erwachsene ohne Schulung tragen dürfen, lt. Arbeitsschutz. Es ging um Macht, nie um Schutz!

  • 1. Es ist jemand verantwortlich und hat die Einweisung zu 99% angeordnet!
    Alles Andere halte ich für eine Lüge!
    2. Leider darf ich nicht schreiben, wie mit dieser Person zu verfahren wäre!
    Eines ist Fakt: Stimmt der Vorgang, so handelt es sich um einen Schwerstverbrecher! Denn wie sich an Fauci zeigt, gab es KEINE Pandemie!

  • Dürfte wohl ne Bio-Kartoffel gewesen sein. Beim mohammedanischen Nachwuchs hätten sich die Verantwortlichen wohl vorm Pascha und seinen Bruders in die Hose geschissen.

    • Genau,die wurden verschont.

  • Somit für mich der klare Beweis:

    Die Corona-Hysterie war ein Versuch um zu testen wie weit das BRD-Regime seine rechtlosen Untertanen (Bürger) schikanieren+bevormunden kann

    Die Isolationshaft des damals 14-jährigen ist vergleichbar mit zB „Schutzhaft“ in gewissen Lagern 33-45 und DDR-Jugendhöfen wo politisch Widerspenstige untergebracht wurden

    Kommt nicht bald ein DURCHGREIFENDER Regierungswechsel mit ungeliebten Parteien verkommt dieses Land immer mehr zur Diktatur

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