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Für 2025

CDU, SPD und FDP beschließen erneut Corona-Notlage in Sachsen-Anhalt

Die schwarz-rot-gelbe Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat am Dienstag eine Corona-Notlage für das Jahr 2025 durchgesetzt, um den Zugriff auf das fast zwei Milliarden Euro umfassende Corona-Sondervermögen zu sichern.

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Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, setzte sich für die Fortführung der Corona-Notlage ein

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Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Dienstag eine erneute Feststellung einer „außergewöhnlichen Notlage“ für das Jahr 2025 beschlossen, um weiterhin auf das Corona-Sondervermögen zugreifen zu können. Die Landesregierung argumentiert, dass die Folgen der Corona-Pandemie noch immer spürbar seien und weitere Maßnahmen zur Stärkung der Pandemieresilienz des Landes erforderlich seien.

Während die meisten Bundesbürger die Corona-Pandemie längst als überwunden betrachten, wittert Sachsen-Anhalt offenbar noch Gefahr – zumindest wenn es um die Staatsfinanzen geht. Mit dem Beschluss sichert sich das Land den Zugriff auf knapp zwei Milliarden Euro aus dem sogenannten Corona-Sondervermögen. Die Notlage ermöglicht der schwarz-rot-gelben Koalition unter Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) eine Umgehung der Schuldenbremse.

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Das Corona-Sondervermögen umfasst insgesamt knapp zwei Milliarden Euro und beinhaltet rund 60 Einzelmaßnahmen. Ziel ist es, die Folgen der Pandemie abzufedern und Vorsorge für die Zukunft zu treffen. Bis zum 30. September 2024 wurden bereits rund 706 Millionen Euro aus dem Sondervermögen ausgegeben. Besonders umstritten: Die Regierung will nun 183 Millionen Euro für die Digitalisierung der Verwaltung umschichten.

Die Opposition kritisiert diese Entscheidung scharf. Die Linke bezeichnete das Vorgehen als „Notlüge“. Die AfD und die Grünen sehen in der Feststellung der Notlage eine Umgehung der Schuldenbremse. Die Deutschlandkoalition aus CDU, SPD und FDP stimmte geschlossen für den Antrag, mit Ausnahme des FDP-Abgeordneten Konstantin Pott. Finanzminister Michael Richter (CDU) warb für den Entschluss im Landtag und argumentierte, dass begonnene Maßnahmen abgeschlossen werden müssen und die Krisenbewältigung noch andauert.

Um trotz Schuldenbremse investieren zu können, hatte der Landtag in Magdeburg bereits Ende 2021 unter Berufung auf die Pandemie die „wirtschaftliche Haushaltsnotlage“ erklärt. Das Corona-Sondervermögen sollte der Landesregierung bis 2027 Spielraum verschaffen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 setzte diesem Konstrukt jedoch ein Ende.

Die Reaktion der Landesregierung folgte prompt: Bereits im Dezember 2023 erklärte der Landtag mit der Regierungsmehrheit von CDU, SPD und FDP erneut eine „Notlage“, um auch 2024 Kredite aufnehmen zu können. Nun folgt die Fortsetzung für 2025 – mit der gleichen, mittlerweile etwas abgestandenen Begründung. Die Landesregierung plant, alle Maßnahmen aus dem Corona-Sondervermögen bis 2026 abzuschließen. Ab 2026 sollen dann alle weiteren Ausgaben wieder aus dem regulären Haushalt finanziert werden.

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