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Beschlussvorschlag

CDU-Ministerin will Autohersteller zur Mithilfe bei Abhörungen zwingen

Die Justizministerin von Baden-Württemberg will das Abhören von Autos einfacher machen. In Zukunft sollen Hersteller dazu gezwungen werden, zweite Autoschlüssel oder -Codes auf Anfrage an die Behörden weiterzugeben.

Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU)

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Marion Gentges (CDU), Justizministerin von Baden-Württemberg, will die Automobilhersteller zur Mithilfe bei der Strafverfolgung der Behörden verpflichten. Aufgrund voranschreitender Technik werde es für den Staat immer schwieriger, die Bürger in ihren Autos abzuhören, so die Ministerin. Während es für Ermittler in der Vergangenheit relativ unkompliziert war, verdeckt Zugang zu einem Fahrzeug zu erlangen und Abhörgeräte zu installieren, würden moderne, fortschrittliche Diebstahlschutzsysteme heutzutage ein nahezu unüberwindbares Hindernis für solche Maßnahmen darstellen.

Doch dieses Problem will Gentges jetzt aus der Welt schaffen. Wie das Onlinemagazin LTO berichtet, möchte die Landesjustizministerin bei einer Justizministerkonferenz (JuMiKo) in der kommenden Woche ihre Kollegen von einer Änderung der Rechtslage überzeugen. Die CDU-Politikerin will demnach Autohersteller zukünftig dazu zwingen, Ermittlern Zweitschlüssel oder Auto-Codes auszuhändigen. So wird das Abhören des Autoinnenraums für die Behörden deutlich einfacher. Ermittler könnten hierdurch unbemerkt in das Auto einer verdächtigen Person eindringen und die für das Abhören nötigen Gegenstände darin platzieren.

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LTO zitiert dabei den Beschlussvorschlag der Ministerin: „Die aktuellen Standards der Hersteller bei der technischen Diebstahlprävention stellen für das zwingend erforderliche Öffnen der Fahrzeuge durch die Ermittlungsbehörden vermehrt eine unüberwindbare Hürde dar.“ Deshalb sei die „Mitwirkung der Hersteller (…) durch Herausgabe der Schließcodes bzw. von Zweitschlüsseln“ unabdingbar. Bisher, so heißt es dort weiter, seien die Autohersteller nicht kooperationsbereit genug: Die Bereitschaft der Hersteller sei „nicht verlässlich einschätzbar (…) und – denselben Hersteller betreffend – auch von Bundesland zu Bundesland“ variierend.

Nicht zuletzt verweigern die Automobilhersteller entsprechende staatliche Aufforderungen mit dem Verweis auf Bürgerrechte. Um „schwere Kriminalität“ und „Terrorismus“ zu verhindern, müsse man von diesem Prinzip der Freiwilligkeit nun jedoch Abkehr nehmen, befindet Gentges. Um die rechtlichen Grundlagen hierfür zu schaffen, strebt sie die Änderung der Strafprozessordnung an. Diese normiert gegenwärtig keine gesetzliche Mitwirkungspflicht der Fahrzeughersteller bei der Strafverfolgung. Die Automobilkonzerne sollen nun jedoch auf staatliche Anforderung verpflichtet werden, Schlüsselcodes bzw. Zweitschlüssel herauszugeben und den Ermittlern das unbemerkte Eindringen in das jeweilige Fahrzeug zu ermöglichen.

Nach erfolgreicher Öffnung des Fahrzeugs können die Ermittler für die Überwachung des Fahrzeuginnenraums oder die Erfassung von Bewegungsdaten wiederum auf schon bestehende Rechtsgrundlagen der Strafprozessordnung (StPO) zurückgreifen. Dabei kommen in der Regel die Paragraphen zur Observation außerhalb von Wohnräumen (§§ 100f und 100h StPO) zur Anwendung. Erlaubt ist das Abhören bei einem Verdacht auf eine ganze Reihe von Straftaten, darunter Mord, Totschlag und Raub, aber unter gewissen Voraussetzungen auch Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Betrug.

Noch muss der Entwurf der baden-württembergischen Justizministerin aber von der JuMiKo am kommenden Donnerstag beschlossen werden. Falls eine Mehrheit der Landesjustizminister dem Vorschlag zustimmt, muss das von Volker Wissing geleitete Justizministerium einen Vorschlag für eine solche Regelung ausarbeiten. Falls die CDU nach der anstehenden Bundestagswahl eine Regierung anführt, wird ein solcher Gesetzentwurf, angesichts dessen, dass bereits jetzt die Initiative von einer CDU-Politikerin ausgeht, umso wahrscheinlicher.

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