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Bundestag

Bundesverfassungsgericht weist Klage der AfD zu Ausschussvorsitzen zurück

Der AfD werden im Bundestag die Vorsitze der Ausschüsse verwehrt. Dagegen und gegen die Abwahl des AfD-Manns Stephan Brander als Vorsitzender des Rechtsausschusses hatte die Fraktion geklagt. Diese wies das Bundesverfassungsgericht als unzulässig zurück.

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Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Mittwoch in einer Entscheidung zwei Klagen der AfD-Fraktion im Bundestag abgewiesen. Diese hatte versucht, ein Recht auf die Ausschussvorsitze im Bundestag einzuklagen.

Eigentlich stünden der Partei bisher ganze drei Ausschussvorsitze zu. Doch die anderen Fraktionen im Bundestag verweigern ihr diese. Zuletzt wurde Stephan Brandner im Jahr 2019 als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Nachhinein abgewählt. Auch gegen diese nachträgliche Abwahl klagte die AfD nun. Die beiden Klagen sind laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts „teilweise (…) unbegründet“ und wurden „als unzulässig verworfen“. Ein direktes Recht der AfD auf die Ausschussvorsitze gebe es nicht, ihr Recht auf Teilhabe an den Positionen im Bundestag werde dabei lediglich durch die Geschäftsordnung des Parlaments eingeräumt. Deshalb verstoße das Vorgehen der anderen Fraktionen nicht gegen das Grundgesetz. Die Entscheidung wurde vom Gericht einstimmig gefällt. Bereits 2022 wurde in der Sache ein Eilantrag der Fraktion vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Infolge der viel diskutierten Brandmauer verweigern die anderen Fraktionen des Bundestages der AfD alle wichtigen Positionen im Bundestag. Ein Ausschussvorsitzender bereitet im Normalfall die Sitzungen des jeweiligen Ausschusses vor und leitet diese.

Die zweite Klage der AfD hatte sich gegen die Abwahl ihres Bundestagsabgeordneten Thomas Brandner gewehrt. Brandner wurde infolge von mehreren Kontroversen, zuletzt einem scheinbar antisemitischen Retweet über den Anschlag auf die Synagoge in Halle, nachträglich abgewählt. Damit stellt die AfD als einzige Partei im Bundestag bis heute keinen Vorsitzenden eines Ausschusses mehr.

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77 Kommentare

  • Richterposten, die durch die ReGIERung besetzt werden… Keine Chance auf Neutralität. Wir brauchen eine wirkliche Gewaltenteilung.

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    • Das Volk braucht keine Parteien aber Parteien brauchen das Volk.

      Grundkurs Demokratie
      Eine Legislative kann nur das Volk sein. Denn die müssen entscheiden welche Gesetze sie wollen und damit (über)leben können.

      Eine Executive kann nur geschultes/ausgebildetes Personal sein, da eine VERPFLICHTUNG entsteht Gesetze entsprechend anzuwenden und zu bewahren.

      Eine Judikative kann nur neutrales geschultes Personal sein um Recht zu sprechen und zu überprüfen und Unrecht entsprechend zu verurteilen. (Ernennung daher gem. Laufbahn und Bewerbung).

      Parteien können weiterhin als Interessenvereine beibehalten werden. Sollten Vertreter jener Ambitionen haben bei letzten 2 Säulen aktiv werden zu wollen, dann entsprechend Qualifikation und Neutralität zwingend notwendig oder Fehlanzeige.

    • wir brauchen eine von der Legislative unabhängige Exekutive. So wie wir heute agieren, lässt die Exekutive Gesetze ausarbeiten, die sie gerade braucht und von ihrem verlängerten Parteiarm in der Gesetzgebung durchwinken.

      Das Schweizer Modell hat da enorme Vorteile. Nach langjähriger „Zauber-Formel“ haben die stärksten Parteien durchgängig ein oder zwei Sitze im Bundesrat (Regierung). Tritt ein zur Partei X gehörendes Mitglied aus der Regierung aus (sei es durch Fehltritt, eigene Entscheidung, Tod oder was auch immer), wird ein neues Mitglied DERSELBEN Partei X von allen Mitgliedern der Nationalversammlung (im Übertragenen: Bundestag) in die Regierung gewählt. Lediglich, wenn über viele Jahre hinweg, die Zusammensetzung der Nationalversammlung aufgrund von Wahlen signifikant ändert, wird die Zusammensetzung des Bundesrates neu ausgehandelt.

      Da alle starken Parteien von links bis rechts in der Regierung sind, ist diese unabhängig von Fraktionswünschen aus der Nationalversammlung.

  • Was will man von nicht unabhängigen Richtern schon erwarten?

  • Das Recht der Herrschenden ist das herrschende Recht (Karl Marx)

    • So denken und handeln Sozialisten. Ich kenne sie. Falsche Fuffziger!

    • das stimmt nur, wenn keine Gewaltentrennung vorherrscht.

      • Das bin ich aber beruhigt. Ich dachte schon, ich müsste mir ernsthafte Sorgen um die Rechtssprechung in Deutschland machen.

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  • Da wurde „unsere Demokratie“ mal wieder bestens geschützt.

    • Anders formuliert ist es richtig: die Willkürherrschaft des Altparteiensumpfes wurde von den Richtern des BVerfG vor dem GG beschützt.
      Ein schlechter Tag für die Demokratie, beschert vom BVerfG himself.

  • Und für diese einstimmige Entscheidung haben die Richter fast 5 Jahre gebraucht?? Und dann wird das negative Ergebnis ausgerechnet vor einer Landtagswahl verkündet??
    Ein Schelm, der Böses dabei denkt..

    • Eigentlich ist die Entscheidung des BVerfG zu diesem Zeitpunkt doch gut, enthüllt es doch das Demokratie- und Rechtsverständnis der obersten Verfassungsrichter. Der Ball liegt jetzt im Spielfeld der Wähler in Brandenburg.

    • Stimmt nicht ganz; die Klagen sind aus 2020 und 2021, aber daß die Entscheidung nun ausgerechnet 4 Tage vor einer entscheidenden LTW kommt, das gibt einem doch zu denken.

  • „Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“, Artikel 3 GG … außer das BVerfG erlaubt es. Steht die Geschäftsordnung des Bundestages über dem GG? Ich frage für einen Freund.

    • Dummerweise steht auch im GG, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen (ich weiß, klingt höhnisch) verantwortlich sind.
      Man kann die Altparteienpolitierenden also nicht zwingen, außer durch Wahlen.

      • Theoretisch ja. Aber es gibt ja den Fraktionszwang …
        Urteile des Verfassungsgerichts zwingen immer.

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  • Unsere Demokratieverteidiger liefern beachtliche Präzedenzfalle für den Umgang mit dem politischen Gegner in der Zukunft !!
    Ich würde mir mal an deren Stelle Gedanken machen was wohl passiert wenn die AFD mal die Absolute Mehrheit erreicht .

  • „…teilweise unbegründet“ und wurde dann als unzulässig verworfen, m.a.W. ihr von der AfD könnte argumentieren soviel ihr wollt, ihr bekommt kein Recht.
    Sehr frustrierend.

    • Ich habe einmal folgend Reihenfolge gelernt: Wenn Klage unzulâssig, dann spielt Begründetheit keine Rolle mehr. Aber ich bin kein Verfassungsrichter.

      • Das stimmt auch so….. ist auch in anderen Verfahren ähnlich. Habe mir gerade auf der Seite des BVerfG die Pressemitteilung durchgelesen
        https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-079.html
        auffallend ist ja, daß die Abwahl eines Herrn Brandner als nicht zu beanstanden erklärt wurde, in gleichem Atemzuge wurde aber auch befürwortet, daß DIE LINKE nach Verlust der Fraktionsstärke weiterhin eine Vizepräsidentin stellen können……
        da kann man wirklich fast davon sprechen, daß hier „die Türen passend gemacht“ wurden.

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  • Das macht die AfD schon ganz clever. Wohlwissend, dass die Klage bei der derzeitigen Regierungsjustiz keine Chance haben wird, lässt man es sich per Urteil bestätigen. Irgendwann wird man sich dann darauf selbst berufen können. Aber soweit denken die roten Roben der Regierung eben nicht.

    • Ja. Sollte die AfD mal irgendwo 50%+ eine Stimme haben dann gibt es gar nichts. Kein Vizepräsidenten, keinen Ausschuss(Vorsitzenden).
      Es ist alles demokratisch und rechtens. Wir haben das höchstrichterlich Schwarz auf Weiß.

      Mal sehen was und wie „demokratisch“ die Richter entscheiden, wenn die AfD von ihrer 1/3 Sperrminorität gebrauch macht.
      Ich gehe davon aus, dass die Altparteien dann klagen werden.

      Ach und nochwas.
      Sollte jemals einen AfD Ministerpräsidenten geben, dann erwarte ich den nächsten Eklat im Bundesrat. Nämlich dann, wenn die turnusgemäße Wahl des Bundesratspräsidenten ansteht und dann das Bundesland mit dem AfD Ministerpräsidenten an der Reihe wäre.

      Das wird ein Spaß.

  • Das ist doch wahre Demokratie – so wie sie halt von wahren Demokraten verstanden wird.

    • Was soll man erwarten, bald 80 Jahre nach Ende des Faschismus und bald 35 Jahr nach Ende des Sozialismus? Sie üben sich bereits wieder am Totalitarismus und ermächtigen sich selbst über Demokratie und Verfassung nach Gutdünken zu verfügen. Wenn der erklärte Feind im Staat die nicht regierende, machtlose Opposition ist, ist etwas faul in diesem Land!

  • Das Urteil ist juristisch nicht zu beanstanden. Es zählt laut der Geschäftsordnung die freie Wahl der Vorsitzenden. Einfaches Mehrheitsprinzip.
    Die Folgen der klaren Feststellung des BVerfG sind aber noch gar nicht abzusehen. Gab es bisher ein Gentlemen-Agreement, sodass es Usus war, dass alle beteiligt wurden, so ist dieses jetzt offiziell in den Orkus der Geschichte befördert.
    Und das finde ich bedauerlich.
    Das Gebaren der Parteien jenseits der „Brandmauer“ zerstört die demokratische Kultur des gegenseitigen Respekts und stellt faktisch eine Arbeitsverweigerung bezüglich der Aufgabe, mit allen Vertretern des Volkes zu reden, dar.
    Not very gentlemanlike …

    • Juristisch nicht zu beanstanden? Aber es ist sowas von juristisch zu beanstanden! Oder steht bei Ihnen die Geschaeftsordnung ueber dem Grundgesetz?

      • „Aber es ist sowas von juristisch zu beanstanden! Oder steht bei Ihnen die Geschaeftsordnung ueber dem Grundgesetz?“

        => Freies Mandat der Abgeordneten, Artikel 38 GG

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    • Die „Brandmauer“ ist faktisch ein Parteiverbot, das verfassungsrechtlich nur das BVerfG aussprechen darf.

      • Negativ. Die AfD existiert ja und kann an allen Wahlen teilnehmen. Das dürfte sie dann nicht mehr, wenn sie durch das BVerfG verboten wäre.
        Aber weder die Bundesregierung, noch der Bundestag oder der Bundesrat haben bisher einen Antrag gestellt.
        Die AfD könnte, wenn Sie denn eine absolute Mehrheit gewinnt, in Zukunft dann auch einfach alle Ausschussvorsitze für sich vereinnahmen und die anderen Parteien ‚aussperren‘.
        Sollte es wirklich zu einer AfD-Mehrheit kommen, so hoffe ich, dass sie sich dann weiser verhalten wird als die derzeitigen Brandmauer-Parteien.

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  • Kein Wunder. Der Präsident wurde von der Merkel eingesetzt.

  • Ob hier alles mit rechten Dingen vor sich ging …?? ist leider zu Bezweifeln muss man ehrlich sagen .Wäre dieser Urteilsspruch bei den anderen Parteien ,genau so gewesen ???

  • Demokratie – die Alternativen sind demokratisch gewählt!

  • Merke:
    Die Geschäftsordnung des deutschen Bundestages ist offenbar nicht bindend. heiße Luft.
    Ähnlich wie der Amtseid, den Kanzler und Minister leisten .

    Willkommen im Demokratischsten Schland seit den Dinos..

  • Ein Rechtsstaat der kein Recht (zu)spricht, ist was?
    Richter die von Parteien aus Bundestag und Bundesrat gewählt werden, sind was?
    Urteile die gegen Regierungen keine Konsequenzen haben, sind was?
    Urteile die gegen Opposition Konsequenzen haben, sind was?

    Solange die Leute immer noch an Märchen wie Gewaltenteilung glauben, sind sie im Club Habeck willkommen.

    Stoppt die GewaltenEINteilung durch Parteien die alle Säulen besetzen und steuern.

    Ob Stiftungsgesetz, Ausschüsse, Ämter etc. nicht allen!!! zugesprochen werden, wie es JAHRZEHNTE Praxis war vor 2013, ist es und bleibt es weder demokratisch noch legitim.

  • Ich finde, man muss veröffentlichen, welche Bundesrichter solch Urteil einstimmig fällen – oder?

    • können Sie nachschauen.

      „Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Mittwoch in einer Entscheidung….“

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Zweiter-Senat/zweiter-senat_node.html

      • Das reicht nicht! Auch ihre ideologische Maske muß fallen!

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        • ist mir klar. Die fällt aber nur für diejenigen sichtbar, die schon mal von dem Haufen abgeurteilt bzw. ignoriert wurde.

          Ich als Vater, dessen Grundrechte mit Füßen getreten wurde, kann ein Lied davon singen. Da hat doch der Prof. Radtke des ersten Senats (zuständig für Familiensachen) noch im November rumgeheuchelt, dass Kindeswohl über alles geht.

          Hält ihn aber nicht davon ab, Väterdiskriminierung zu offensichtlichem Schaden der Kinder durchzuwinken. Die ganze Diskriminierung der Väter in Deutschland hat auch seine Ursache in der Politisierung und Heuchelei der Verfassungsrichter.

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  • Als AfD würde ich sobald sich der Wind in den Parlamenten so dermaßen dreht, das die AfD die Mehrheit bekommt die totale Retourkutsche fahren.

    • Mir als Waehler ist die AfD da nicht Rigeros genug. Gerade die dafuer stehen haben einen schweren Stand in der Partei.

  • Parteien sind nicht Träger von Grundrechten, sondern Bürger. Insofern ist es der falsche Weg, eine Gleichbehandlung erklagen zu wollen. Wir müssen sie an der Wahlurne erkämpfen!

    • Wie der Kampf an der Wahlurne läuft, erleben wir ja jetzt gerade, siehe Thüringen, Sachsen und in Brandenburg wird es auch nicht besser laufen.

      • In Thueringen haben Waehler bestimmt dass die AdF den thueringischen Verfassungsschutz mit ueberwacht!
        Die anderen Fraktionen verwehren das dem Waehler und brechen lieber die Verfassung und uberwachen den VS uberhaupt nicht!

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  • Mit wem waren sie diesmal beim Abendessen?

  • Wenn DER Schuh mal am anderen Fuße stecken sollte, freue ich mich auf das Gejaule & das Winden der Richter, die dann plätzlich erklären müssen, warum ihre Entscheidung bzgl. der AfD nun doch falsch war.

    • Ganz einfach: „Der Senat hâlt an seiner Rechtsprechung im Urteil vom … nicht mehr fest“. Fertig

  • Wen wundert’s? Das BVerfG als Filiale der Altparteien erweist sich doch schon seit langem als korrupt.

    • Das BVerfG ist befangen, um nicht zu sagen kor..
      Die Wahl der Richter ist vollkommen undemokratisch.
      Parteipolitik hat in der Justiz nichts verloren.

  • Kein Wunder angesichts dieser Antifa-Sympathisanten!

  • Was will man von einem Gericht erwarten, welches schon die Erpressung der Menschen im Gesundheitswesen, gefährliche Gen-Spritze oder Jobverlust, für verfassungsgemäß erklärt hat.
    Ein Gericht, wo die Richter von den Altparteien ernannt werden und nicht vom Volk. Ein Gericht, welches mit den Regierenden öfter mal ein Schwätzchen bei feinem Essen hält.
    Erwartet hier irgendjemand noch neutrale Rechtsprechung?

  • Und genau deshalb ist Deutschland auch keine Demokratie, sondern eine Republik

    • Sie verwechseln Staats- mit Regierungsform.

      Es gibt Republiken und Monarchien. Dann stellt man fest, wo die staatliche Gewalt fixiert ist.

    • Momentan ist mehr Diktatur als alles andere! Ob Demokratie oder Republik, dort haben Minderheiten eben durch Sperrminoritaeten und Beteiligung an allen Prozessen im Parlament ihre Einflussmoeglichkeit.
      Nur in einer Diktatur regiert der Mob der Mehrheit ohne Ruecksichtnahme auf Minderheiten.

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