Bundestag
Bundesverfassungsgericht weist Klage der AfD zu Ausschussvorsitzen zurück
Der AfD werden im Bundestag die Vorsitze der Ausschüsse verwehrt. Dagegen und gegen die Abwahl des AfD-Manns Stephan Brander als Vorsitzender des Rechtsausschusses hatte die Fraktion geklagt. Diese wies das Bundesverfassungsgericht als unzulässig zurück.

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Mittwoch in einer Entscheidung zwei Klagen der AfD-Fraktion im Bundestag abgewiesen. Diese hatte versucht, ein Recht auf die Ausschussvorsitze im Bundestag einzuklagen.
Eigentlich stünden der Partei bisher ganze drei Ausschussvorsitze zu. Doch die anderen Fraktionen im Bundestag verweigern ihr diese. Zuletzt wurde Stephan Brandner im Jahr 2019 als Vorsitzender des Rechtsausschusses im Nachhinein abgewählt. Auch gegen diese nachträgliche Abwahl klagte die AfD nun. Die beiden Klagen sind laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts „teilweise (…) unbegründet“ und wurden „als unzulässig verworfen“. Ein direktes Recht der AfD auf die Ausschussvorsitze gebe es nicht, ihr Recht auf Teilhabe an den Positionen im Bundestag werde dabei lediglich durch die Geschäftsordnung des Parlaments eingeräumt. Deshalb verstoße das Vorgehen der anderen Fraktionen nicht gegen das Grundgesetz. Die Entscheidung wurde vom Gericht einstimmig gefällt. Bereits 2022 wurde in der Sache ein Eilantrag der Fraktion vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
Infolge der viel diskutierten Brandmauer verweigern die anderen Fraktionen des Bundestages der AfD alle wichtigen Positionen im Bundestag. Ein Ausschussvorsitzender bereitet im Normalfall die Sitzungen des jeweiligen Ausschusses vor und leitet diese.
Die zweite Klage der AfD hatte sich gegen die Abwahl ihres Bundestagsabgeordneten Thomas Brandner gewehrt. Brandner wurde infolge von mehreren Kontroversen, zuletzt einem scheinbar antisemitischen Retweet über den Anschlag auf die Synagoge in Halle, nachträglich abgewählt. Damit stellt die AfD als einzige Partei im Bundestag bis heute keinen Vorsitzenden eines Ausschusses mehr.
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Richterposten, die durch die ReGIERung besetzt werden… Keine Chance auf Neutralität. Wir brauchen eine wirkliche Gewaltenteilung.
Was will man von nicht unabhängigen Richtern schon erwarten?
Das Recht der Herrschenden ist das herrschende Recht (Karl Marx)
Da wurde „unsere Demokratie“ mal wieder bestens geschützt.
Und für diese einstimmige Entscheidung haben die Richter fast 5 Jahre gebraucht?? Und dann wird das negative Ergebnis ausgerechnet vor einer Landtagswahl verkündet??
Ein Schelm, der Böses dabei denkt..
„Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“, Artikel 3 GG … außer das BVerfG erlaubt es. Steht die Geschäftsordnung des Bundestages über dem GG? Ich frage für einen Freund.
Unsere Demokratieverteidiger liefern beachtliche Präzedenzfalle für den Umgang mit dem politischen Gegner in der Zukunft !!
Ich würde mir mal an deren Stelle Gedanken machen was wohl passiert wenn die AFD mal die Absolute Mehrheit erreicht .
„…teilweise unbegründet“ und wurde dann als unzulässig verworfen, m.a.W. ihr von der AfD könnte argumentieren soviel ihr wollt, ihr bekommt kein Recht.
Sehr frustrierend.
Das macht die AfD schon ganz clever. Wohlwissend, dass die Klage bei der derzeitigen Regierungsjustiz keine Chance haben wird, lässt man es sich per Urteil bestätigen. Irgendwann wird man sich dann darauf selbst berufen können. Aber soweit denken die roten Roben der Regierung eben nicht.
Das ist doch wahre Demokratie – so wie sie halt von wahren Demokraten verstanden wird.
Das Urteil ist juristisch nicht zu beanstanden. Es zählt laut der Geschäftsordnung die freie Wahl der Vorsitzenden. Einfaches Mehrheitsprinzip.
Die Folgen der klaren Feststellung des BVerfG sind aber noch gar nicht abzusehen. Gab es bisher ein Gentlemen-Agreement, sodass es Usus war, dass alle beteiligt wurden, so ist dieses jetzt offiziell in den Orkus der Geschichte befördert.
Und das finde ich bedauerlich.
Das Gebaren der Parteien jenseits der „Brandmauer“ zerstört die demokratische Kultur des gegenseitigen Respekts und stellt faktisch eine Arbeitsverweigerung bezüglich der Aufgabe, mit allen Vertretern des Volkes zu reden, dar.
Not very gentlemanlike …
Kein Wunder. Der Präsident wurde von der Merkel eingesetzt.
Ob hier alles mit rechten Dingen vor sich ging …?? ist leider zu Bezweifeln muss man ehrlich sagen .Wäre dieser Urteilsspruch bei den anderen Parteien ,genau so gewesen ???
Demokratie – die Alternativen sind demokratisch gewählt!
Merke:
Die Geschäftsordnung des deutschen Bundestages ist offenbar nicht bindend. heiße Luft.
Ähnlich wie der Amtseid, den Kanzler und Minister leisten .
Willkommen im Demokratischsten Schland seit den Dinos..
Ein Rechtsstaat der kein Recht (zu)spricht, ist was?
Richter die von Parteien aus Bundestag und Bundesrat gewählt werden, sind was?
Urteile die gegen Regierungen keine Konsequenzen haben, sind was?
Urteile die gegen Opposition Konsequenzen haben, sind was?
Solange die Leute immer noch an Märchen wie Gewaltenteilung glauben, sind sie im Club Habeck willkommen.
Stoppt die GewaltenEINteilung durch Parteien die alle Säulen besetzen und steuern.
Ob Stiftungsgesetz, Ausschüsse, Ämter etc. nicht allen!!! zugesprochen werden, wie es JAHRZEHNTE Praxis war vor 2013, ist es und bleibt es weder demokratisch noch legitim.
Ich finde, man muss veröffentlichen, welche Bundesrichter solch Urteil einstimmig fällen – oder?
Als AfD würde ich sobald sich der Wind in den Parlamenten so dermaßen dreht, das die AfD die Mehrheit bekommt die totale Retourkutsche fahren.
Parteien sind nicht Träger von Grundrechten, sondern Bürger. Insofern ist es der falsche Weg, eine Gleichbehandlung erklagen zu wollen. Wir müssen sie an der Wahlurne erkämpfen!
Mit wem waren sie diesmal beim Abendessen?
Wenn DER Schuh mal am anderen Fuße stecken sollte, freue ich mich auf das Gejaule & das Winden der Richter, die dann plätzlich erklären müssen, warum ihre Entscheidung bzgl. der AfD nun doch falsch war.
Wen wundert’s? Das BVerfG als Filiale der Altparteien erweist sich doch schon seit langem als korrupt.
Kein Wunder angesichts dieser Antifa-Sympathisanten!
Was will man von einem Gericht erwarten, welches schon die Erpressung der Menschen im Gesundheitswesen, gefährliche Gen-Spritze oder Jobverlust, für verfassungsgemäß erklärt hat.
Ein Gericht, wo die Richter von den Altparteien ernannt werden und nicht vom Volk. Ein Gericht, welches mit den Regierenden öfter mal ein Schwätzchen bei feinem Essen hält.
Erwartet hier irgendjemand noch neutrale Rechtsprechung?
Und genau deshalb ist Deutschland auch keine Demokratie, sondern eine Republik