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Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht lehnt Klage gegen Rundfunkbeitrag ab

Ein Mann wollte keine Rundfunkbeiträge zahlen, weil er dem MDR mangelnde Unabhängigkeit vorwarf. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Klage nun abgewiesen – aus formalen Gründen. Inhaltlich prüfte Karlsruhe den Fall nicht.

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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkbeitragspflicht als unzulässig abgewiesen. Der Kläger hatte die Zahlung seit 2014 verweigert und sich auf mangelnde Staatsferne des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) berufen.

Konkret kritisierte er die Arbeitsweise der MDR-Aufsichtsgremien vor der Reform 2021. Diese hätten nicht öffentlich getagt und keine Angaben zu Tagesordnungen, Themen oder Teilnehmern gemacht. Beschwerden über Programminhalte seien regelmäßig abgewiesen worden. Aus seiner Sicht verletzte dies die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen staatsfernen, unabhängigen Rundfunk. Daher, so der Kläger, müsse er keine Beiträge zahlen.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte bereits zuvor festgestellt, dass der MDR-Staatsvertrag vor 2021 tatsächlich nicht dem Gebot der Staatsferne entsprach. Für die Rundfunkbeitragspflicht sei dies jedoch nicht entscheidend gewesen. Auch weitere Verwaltungsgerichte wiesen seine Klagen ab.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Der Kläger habe in Karlsruhe neue Argumente vorgebracht, die er zuvor nicht in den Fachgerichten geltend gemacht hatte. Eine inhaltliche Prüfung lehnte das Gericht daher ab.

Der MDR-Staatsvertrag war 2021 geändert worden. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014, das mehr Staatsferne für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk forderte. Seit der Reform darf höchstens ein Drittel der Mitglieder in den MDR-Aufsichtsgremien aus staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen kommen.

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42 Kommentare

  • Wundert mich nicht, denn schliesslich sitzen in diesen Gremien – hier und da – genügend Mitglieder mit passendem Parteibuch und da haben wir WIEDER die Krähen!

  • Wie bitte? Der Kläger habe NEUE Argumente vorgebracht in Karlsruhe, die er nicht schon in den Fachgerichten geltend gemacht hat? Na der traut sich ja was, da konnten sich die armen Richter in Karlsruhe doch auch nicht vorbereiten… Ich lach mich schlapp 🙂

    • Ja diese Richter werden durch die Parteien vorher handverlesen. Eigenes Denken und Orientierung am Grundgesetz ist dort nicht mehr so in gefragt. Zusätzlich gibt es dann den Report beim Abendessen im Kanzleramt

    • Sie können sich gerne schlappbommeln und damit der Welt zeigen, dass Sie nichts verstehen. Wer vor das BVerfG geht, muss vorher den Rechtsweg ausschöpfen. Das hat der Kläger hier eben nicht getan. Wenn er vor dem Oberverwaltungsgericht scheitert, weil er nicht alle Argumente darlegt, dann kann man ihm nicht helfen.

      -19
      • Sie habens nicht verstanden. Er hat den Rechtsweg vorher ausgeschöpft. Das berührt die neuen Argumente nicht. Diese werden oft vom BVerG auch gefordert, nur eben jetzt nicht, weil eine Klage nicht gewollt wurde. Politische Justiz eben…

        10
        • „Politische Justiz eben…“
          Das ist einfach nur Stuss.

          -12
      • Ein „Daumen runter“ – Sammelbecken für Dummköpfe …
        Da kann man nur hoffen, dass diese die Rechts-vor-Links-Regel im Straßenverkehr verstanden haben.

        -15
  • Versuchts weiter, nächstes mal klappts. 🤣

    • Sie haben grad die ARD-Sondersendung „Hitze mitten im Sommer“ verpasst!

      • Bei mir hat es über 60 Grad! 30 Grad vor plus 30 Grad hinterm Haus.

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        • Wohl eher 120 ?
          30 vormittags und 30 nachmittags … 😉

          10
  • Wundert sich hierzulande eigentlich noch irgendjemand, was da vom BVG entschieden wird? Ich schon lange nicht mehr. Die Justiz wird uns nicht mehr helfen!

  • Also muss man vor dem BVerfG gar nicht mehr begründen. Bezug auf das vor den Fachgerichten Vorgetragene genügt. Sehr interessant.

  • Konkrete Beschwerden direkt an den Presse Rat- Ganz einfach. Massiv ansteigende Beschwerden(einfacher Formular-Antrag) bringt mit der Masse zulässigen Druck dort.
    Diese Anhäufung von berechtigten Beschwerden sind eher Ziel führend.

    • Im Presserat sitzen diverse Ministerpräsidenten.
      Das bringt also gar nichts.

    • Wie naiv sind sie eigentlich? Das interessiert diese Leute nicht die Bohne, ein Mausklick und fertig. Nächste Idee von Ihnen wäre wahrscheinlich eine Petition. *lach*

    • Noch besser: Jeder Deutsche sollte eine Beschwerde ans BVerfG schicken, dann werden die überflutet mit 81 Mio Stück Papier

      • Es gibt aber keine 81 Mio kluge Menschen in Dtl.

        7
  • Grauselig diese Argumente-Judo, bei dem sich das BVerfG um eine inhaltliche Aussage drückt. Man könnte es auch feige, arbeitsscheu oder entscheidungsavers nennen.
    Die Grundsätze „iura novit curia“ und „Da mihi factum, dabo tibi ius.“ bedeuten, dass dem Gericht nur der Sachverhalt vorzutragen ist, die Argumente findet das Gericht selber. Eigentlich.

    Warum hat das BVerfG nicht einfach die neuen Argumente ignoriert und auf Basis der vorgetragenen Fakten entschieden? Könnte es sein, dass man dann gegen die Zwangsabgabe hätte urteilen müssen und so dem ÖRR noch ein bisschen mehr Zeit geben will?

    • Kleiner Tip: Bundesverfassungsgerichtsgesetz lesen. Hilft ganz bestimmt. 👍

      -13
      • Auch hier gilt die Devise: Kaum macht man’s richtig, schon funktioniert’s !
        Zumindest hätte es eine Verhandlung gegeben …

        -2
        • @Francoise Demache
          Da Verweise auf Gesetze neuerdings freigeschaltet werden müssen, hier noch mal in Worten: Paragraph neunzig Absatz zwei des Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Stichwort: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde.

          „Es ist so, dass Gerichte durch Formalentscheidungen die Sachen schnell wegbekommen.“
          Mag sein, das ist aber auch gut so. Die Form ist einzuhalten. Ein Haus können Sie ja auch nicht per Handschlag am Stammtisch verkaufen.

          „Posten Sie doch mal die Stellen, auf die Sie verweisen…“
          Eher sollten diejenigen, die hier bloße Meinung hinausposaunen, sich erst einmal selbst informieren.

          -3
        • Es ist so, dass Gerichte durch Formalentscheidungen die Sachen schnell wegbekommen. Da wird die Linie, die sich aus der bisherigen Rechtssprechung ergibt, am wenigsten bedroht. An den Kommentator Umleitung: Posten Sie doch mal die Stellen, auf die Sie verweisen…

          2
  • Sonst lehnt das Verfassungsgericht explizit Klagen ab, die auf früher vorgebrachte Sachverhalte explizit und sinnvollerweise Bezug nehmen und fordert einen verbesserten und neuen Sachvortrag…

  • Eins kann das Bundesverfassungsgericht wirklich sehr gut: Ausreden finden, warum sie unangenehme Klagen erst gar nicht annimmt.

  • Nur mal eine theoretische Betrachtung: „Was wäre wenn…“ alle Bürger die Zahlung der GEZ einfach verweigern würden? Wollen sie dann 80 Mio ins Gefängnis schicken? Naja, wie gesagt, eine theoretische Betrachtung.

  • Ich sage nur: Abendessen.

    Niemand hat die Absicht, eine unabhängige Justiz aufrecht zu erhalten. Wirklich niemand.

  • Das Bundesverfassungsgericht macht sich immer weniger Mühe, seine politische Schlagseite zu verbergen.

    Warum wohl?

  • Es sprach das politische Gericht.

  • Das war doch zu erwarten. Der Staatsfunk wird von seinen Auftraggebern in der Politik geschützt und die Justiz gehört auch dazu.

  • Durch die Berichterstattung greift der ÖRR aktiv in die Meinungsbildung des Volkes (der Konsumenten) ein.
    Es dürfte derzeit selbst für Verfassungsrichter schwierig werden, das eine neutrale Berichterstattung durch den ÖRR nicht mehr stattfindet.
    Neutralität wurde durch Framing ersetzt, welcher sich zielorientiert um eine bestimmte politische Ideologie spannt (innerhalb dessen auch Verfassungsrichter residieren).
    Es wird Zeit, die politische Neutralität der Verfassungsrichter wiederherzustellen.

  • Wer hier an die Unabhängigkeit glaubt ,
    kann auch an den Weihnachtsmann glauben !

    Ein ganzes System komplett unterwandert !

  • Der ÖRR hat wohl vor Gericht schon Narrenfreiheit. Na ja, passt auch irgendwie.

  • Propaganda kostet eben. Das hilft aber nicht mehr wenn der ganze Laden komplett kollabiert.

  • Das unabhängige (Links-Grüne) Bundesverfassungsgericht! 🤪

  • Soviel zum „Unabhängigen VG“ ! Ich nenn es lieber Bananenrepublik-Hüter! Ich habe es aufgegeben, noch an Rechtsstaat + Demokratie zu glauben. Als Verbrecher hat man es in Banana-Land besser!

  • Kaum zu glauben.

  • Gleich melden sich die ganzen Hechte, die das sowieso nicht bezahlen. 🤣

    -41
    • Hättest Du lieber als „Sarkasmus/Ironie/Satire“ kennzeichnen sollen 🙂

      • Eher ragebait

        0
  • Blödheit und Rechthaberei wird halt bestraft.
    Bonität weg,dafür Zahlemann und Söhne rückwirkend bis 2014 zuzüglich Zinsen.

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