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CDU/CSU-Antrag

Bundestag: Ampel-Parteien stimmen geschlossen gegen Konsequenzen aus Bluttat in Mannheim

Die CDU/CSU-Fraktion ließ in Reaktion auf den islamistischen Anschlag in Mannheim im Bundestag namentlich über einen Antrag abstimmen, der 14 konkrete Maßnahmen gegen Islamisten und zum Schutz der Bevölkerung vorsah. Der Antrag wurde abgelehnt – weil die Ampel-Parteien geschlossen gegen Konsequenzen aus dem Blutbad stimmten.

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Screenshot via Website des Bundestags

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„Jetzt muss gehandelt werden“ – das forderte die CDU/CSU-Fraktion mit einem Antrag, über den am Donnerstag namentlich im Bundestag abgestimmt wurde. Die Abgeordneten forderten darin konkrete Konsequenzen aus dem islamistischen Anschlag, der sich am 31. Mai in Mannheim ereignete – als der Afghane Sulaiman Ataee mit einem Messer auf den Islamkritiker Michael Stürzenberger losging, ihn und vier weitere Menschen schwer verletzte und den 29-jährigen Polizisten Rouven Laur ermordete. „Die Zeit des Warnens und des Verurteilens, des Abwiegelns und der Ankündigungen muss endlich vorbei sein“, hieß es in dem Antrag. Doch das sahen die Ampel-Parteien offenbar anders: Sie stimmten geschlossen gegen den vorgebrachten Antrag. 

Die CDU/CSU-Fraktion forderte die Durchsetzung von insgesamt 14 verschiedenen Maßnahmen zur Eindämmung islamistischer Gewalttaten (Drucksache 20/11758). Unter Punkt eins forderte man die Bundesregierung dazu auf, die Bundesländer zu unterstützen, „abgelehnte Asylbewerber konsequent in ihre Herkunftsländer“ zurückzuführen – „gegebenenfalls über deren Nachbarstaaten“. Das müsse besonders für „Gefährder und Straftäter aus Afghanistan, Syrien, Eritrea, Somalia und Libyen“ gelten. 

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Unter Punkt zwei fordert man für Gefährder und schwere Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, einen „Ausreisearrest zu schaffen“. Punkt drei thematisiert den mangelhaften Schutz an den EU-Außengrenzen. Bis er gewährleistet werden könne, müssten Grenzkontrollen aufrechterhalten werden und Personen, entsprechend der Dublin-Vereinbarung, zurückgewiesen werden. Punkt vier fordert, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts noch vor dessen Inkrafttreten am 27. Juni 2024 rückgängig zu machen und die Werbung für den deutschen Pass auf Arabisch beziehungsweise in arabischen Ländern sofort einzustellen. 

Punkt fünf fordert im Aufenthaltsgesetz festzulegen, dass die Verurteilung bei bestimmten Straftaten („insbesondere bei Straftaten gegen Leib und Leben“, „die sexuelle Selbstbestimmung sowie bei Widerstand und einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“) zu einer Regelausweisung führt. Punkt sechs fordert das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), das seit rund dreißig Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wird und laut der Behörde ein „weisungsgebundener Außenposten Teherans“ ist, zu schließen. 

Mit Punkt sieben fordert man die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Tasern bei der Bundespolizei, Punkt acht verlangt eine „bedarfsgerechte Finanzausstattung der Sicherheitsbehörden“ und Punkt neun den Verzicht darauf, Bundespolizisten mit „Kontrollquittungen“ und „Kennzeichnungspflicht“ unter „Generalverdacht“ zu stellen.

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Weiter soll in Punkt zehn „islamistische Propaganda und Terrorverherrlichung auf Social-Media-Plattformen“ unterbunden, mit Punkt elf der Expertenkreis „Politischer Islamismus“ wieder eingesetzt und mit Punkt zwölf verhindert werden, dass „verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen bei der Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität“ die Arbeit erschwert wird. 

In Punkt 13 fordert man „unverzüglich“ den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten „gesetzgeberischen Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung terroristischer und weiterer Straftaten“ mit einer Gesetzesform umzusetzen. Zuletzt will man einen Gesetzentwurf „zur Verschärfung der Strafbarkeit für hinterhältige Angriffe auf und das in den Hinterhalt Locken von Personen, die helfen und Leben retten wollen“. 

Doch die Ampel-Partner scheinen von all dem wenig zu halten. SPD, Grüne, FDP und Die Linke stimmten geschlossen gegen den Antrag – lediglich bei der Linken gab es eine Enthaltung. Im Gegensatz dazu stimmten neben der CDU/CSU sämtliche Abgeordnete der AfD für den Antrag. Von den fraktionslosen Abgeordneten stimmten drei für und einer gegen den Antrag – Joana Cotar und Uwe Witt stimmten nicht ab. Das Bündnis Sahra Wagenknecht enthielt sich bei der Abstimmung in Gänze. Am Ende wurde der Antrag mit 253 Ja- zu 399 Nein-Stimmen abgelehnt.

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