Kinderwunschbehandlung
Bundessozialgericht: Krankenkassen müssen Spermakonservierung von Transsexuellen bezahlen
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen künftig die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen bei transsexuellen Versicherten übernehmen müssen, die eine geschlechtsangleichende Behandlung durchlaufen.
Von
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Mittwoch ein Urteil zu Kostenerstattungen in Bezug auf Transsexuelle gefällt, die sich einer geschlechtsangleichenden Behandlung unterziehen. Demnach können sich betroffene Versicherte künftig auf Kosten der Krankenkasse ihre Samenzellen für eine spätere Kinderwunschbehandlung einfrieren lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine entsprechende Richtlinie erstellt, in der die Voraussetzungen für die Kostenübernahme festgelegt werden.
Das Urteil basiert auf einem Fall aus Niedersachsen, bei dem eine 24-jährige transsexuelle Versicherte geklagt hatte. Sie hatte sich einer geschlechtsangleichenden Behandlung unterzogen, deren Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen wurden. Anschließend beantragte sie auch die Übernahme der Kosten für die Kryokonservierung ihrer Samenzellen, um sich die Möglichkeit eigener Kinder offenzuhalten. Die Krankenkasse lehnte diesen Antrag jedoch ab.
Werbung
Das BSG entschied nun, dass bei einer geschlechtsangleichenden Behandlung die Kostenübernahme der Kryokonservierung von Samenzellen grundsätzlich infrage kommt. Die bisherige Richtlinie des G-BA sieht vor, dass solche Kosten vor einer keimzellschädigenden Behandlung, wie etwa einer Strahlentherapie, übernommen werden können. Das Gericht stellte fest, dass eine Geschlechtsangleichung ebenfalls als eine keimzellschädigende Behandlung zu betrachten sei und der Leidensdruck durch die Transsexualität mit einer Erkrankung vergleichbar ist.
Da es sich bei der Kryokonservierung in diesem Zusammenhang um eine neue Leistung handelt, fehlt bislang eine spezifische Regelung der Leistungspflicht durch den G-BA. Daher können Versicherte aktuell keine Kostenerstattung verlangen. Im Fall der Klägerin gilt jedoch eine besondere Situation: Da ihre Krankenkasse bereits die Kosten für die geschlechtsangleichende Behandlung übernommen hat, könnte sie sich auf Vertrauensschutz berufen. Dies würde bedeuten, dass bereits ohne eine entsprechende G-BA-Richtlinie die Kostenerstattung für die Spermakonservierung in Betracht käme.
Ob die Klägerin diesen Vertrauensschutz in Anspruch nehmen und eine Kostenerstattung verlangen kann, muss nun das zuständige Landessozialgericht prüfen.
Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.
Was sollen die gesetzlich Versicherten denn noch alles bezahlen? Unfassbar, wird Zeit dass dem Spuk ein Ende gesetzt wird! Ich hoffe auf den Anfang vom Ende am Sonntag!
Ich hatte Wangenknochenverschiebung und musste operiert werden, um symmetrisches Gesicht zu bekommen. Computertomograph kostete mich 1200 €, keine Kassenleistung, Schiefes Gesicht oder 1200 €?
Was die Kassen bezahlen und für wen, schreibe ich lieber nicht.
Das Eine wollen und das Andere nicht lassen können. Vielleicht auch noch mit Option auf Rückgängig-OP? Und alles gerne auf Kosten der Allgemeinheit. Das zeigt, wie pervers und krank dieses Thema behandelt wird. Wer fragt eigentlich nach meinem Leidensdruck, den die derzeitige Politik verursacht?
Krankenkassen muessen bezahlen? Nein WIR müssen für die die Reproduktionsoptionen zutiefst verwirrter Menschen bezahlen — Biopolitik a la woke-grün-rot
Dieses Urteil ist einfach nur schlimm. Justiz und Politik machen dieses woke Kasperletheater mit – und wir alle müssen es bezahlen.
Meine transsexuelle Friseurin ärgert sich immer, wenn sich berufene Politiker in ihr Leben einmischen wollen Das Gerichtsurteil hält sie für verwerflich und meint, daran Interessierte mögen das doch bitte selbst bezahlen!
Haha….Na super…Deswegen haben die Krankenkassen kein Geld mehr.
z.B.: Wurde ich nach 3 Jahren (statt 5 Jahre ) aus der Krebsnachsorge ( Mund Boden Krebs)raus geworfen.
Als Grund nannte man mir: Keine Chemo und keine Bestrahlung sondern nur OP reicht nicht mehr aus um die 4 Augen Begutachtung durchzuführen.
Ambulante Nachsorge in der Klinik wo ein Chefarzt drauf schaut ist gestrichen.Bezahlt wird nur noch der Niedergelassene HNO-Arzt.
Wirklicher Grund : Kein Geld mehr in der Krankenkasse. So viele die Kassieren und nie eingezahlt haben.