Kinderwunschbehandlung
Bundessozialgericht: Krankenkassen müssen Spermakonservierung von Transsexuellen bezahlen
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen künftig die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen bei transsexuellen Versicherten übernehmen müssen, die eine geschlechtsangleichende Behandlung durchlaufen.
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Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Mittwoch ein Urteil zu Kostenerstattungen in Bezug auf Transsexuelle gefällt, die sich einer geschlechtsangleichenden Behandlung unterziehen. Demnach können sich betroffene Versicherte künftig auf Kosten der Krankenkasse ihre Samenzellen für eine spätere Kinderwunschbehandlung einfrieren lassen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine entsprechende Richtlinie erstellt, in der die Voraussetzungen für die Kostenübernahme festgelegt werden.
Das Urteil basiert auf einem Fall aus Niedersachsen, bei dem eine 24-jährige transsexuelle Versicherte geklagt hatte. Sie hatte sich einer geschlechtsangleichenden Behandlung unterzogen, deren Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen wurden. Anschließend beantragte sie auch die Übernahme der Kosten für die Kryokonservierung ihrer Samenzellen, um sich die Möglichkeit eigener Kinder offenzuhalten. Die Krankenkasse lehnte diesen Antrag jedoch ab.
Das BSG entschied nun, dass bei einer geschlechtsangleichenden Behandlung die Kostenübernahme der Kryokonservierung von Samenzellen grundsätzlich infrage kommt. Die bisherige Richtlinie des G-BA sieht vor, dass solche Kosten vor einer keimzellschädigenden Behandlung, wie etwa einer Strahlentherapie, übernommen werden können. Das Gericht stellte fest, dass eine Geschlechtsangleichung ebenfalls als eine keimzellschädigende Behandlung zu betrachten sei und der Leidensdruck durch die Transsexualität mit einer Erkrankung vergleichbar ist.
Da es sich bei der Kryokonservierung in diesem Zusammenhang um eine neue Leistung handelt, fehlt bislang eine spezifische Regelung der Leistungspflicht durch den G-BA. Daher können Versicherte aktuell keine Kostenerstattung verlangen. Im Fall der Klägerin gilt jedoch eine besondere Situation: Da ihre Krankenkasse bereits die Kosten für die geschlechtsangleichende Behandlung übernommen hat, könnte sie sich auf Vertrauensschutz berufen. Dies würde bedeuten, dass bereits ohne eine entsprechende G-BA-Richtlinie die Kostenerstattung für die Spermakonservierung in Betracht käme.
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Ob die Klägerin diesen Vertrauensschutz in Anspruch nehmen und eine Kostenerstattung verlangen kann, muss nun das zuständige Landessozialgericht prüfen.
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Was sollen die gesetzlich Versicherten denn noch alles bezahlen? Unfassbar, wird Zeit dass dem Spuk ein Ende gesetzt wird! Ich hoffe auf den Anfang vom Ende am Sonntag!
Ich hatte Wangenknochenverschiebung und musste operiert werden, um symmetrisches Gesicht zu bekommen. Computertomograph kostete mich 1200 €, keine Kassenleistung, Schiefes Gesicht oder 1200 €?
Was die Kassen bezahlen und für wen, schreibe ich lieber nicht.
Das Eine wollen und das Andere nicht lassen können. Vielleicht auch noch mit Option auf Rückgängig-OP? Und alles gerne auf Kosten der Allgemeinheit. Das zeigt, wie pervers und krank dieses Thema behandelt wird. Wer fragt eigentlich nach meinem Leidensdruck, den die derzeitige Politik verursacht?
Krankenkassen muessen bezahlen? Nein WIR müssen für die die Reproduktionsoptionen zutiefst verwirrter Menschen bezahlen — Biopolitik a la woke-grün-rot
Dieses Urteil ist einfach nur schlimm. Justiz und Politik machen dieses woke Kasperletheater mit – und wir alle müssen es bezahlen.
Meine transsexuelle Friseurin ärgert sich immer, wenn sich berufene Politiker in ihr Leben einmischen wollen Das Gerichtsurteil hält sie für verwerflich und meint, daran Interessierte mögen das doch bitte selbst bezahlen!
Haha….Na super…Deswegen haben die Krankenkassen kein Geld mehr.
z.B.: Wurde ich nach 3 Jahren (statt 5 Jahre ) aus der Krebsnachsorge ( Mund Boden Krebs)raus geworfen.
Als Grund nannte man mir: Keine Chemo und keine Bestrahlung sondern nur OP reicht nicht mehr aus um die 4 Augen Begutachtung durchzuführen.
Ambulante Nachsorge in der Klinik wo ein Chefarzt drauf schaut ist gestrichen.Bezahlt wird nur noch der Niedergelassene HNO-Arzt.
Wirklicher Grund : Kein Geld mehr in der Krankenkasse. So viele die Kassieren und nie eingezahlt haben.
Unglaublich was unter dieser Regierung aus dem Land geworden ist .Einst in der Welt geschätzt !!!! und belächelt und Ausgelacht ( ausgenutzt ).
Es gibt immer noch zuviele die diesen Einheitsbreiwahnsinn weiter wählen!
2022 entschied das sog. „Bundessozialgericht“ übrigens dass „Alt“-Erwerbsminderungsrentner keinen Anspruch auf eine Nachberechnung ihrer zu niedrigen Erwerbsminderungsrente haben.
Man ist übrigens nicht zum Spaß erwerbsgemindert, sondern weil man krank oder behindert ist. Ich dachte eigentlich, gerade für solche Leute wären unsere Sozialsysteme überhaupt da.
Dieses Gericht ist mir schon öfters negativ aufgefallen. Man bekommt den Eindruck, die entscheiden konsequent gegen die normale Bevölkerung. Im Namen des Volkes passiert hier gar nichts.
Entweder ganz oder gar nicht, entschieden ist entschieden – das tragen sie doch so stolz vor sich her – also dann aber auch voll durchziehen, mit allen Konsequenzen! Schließlich wollen sie doch auch gerichtlich abgesichert angesprochen werden.
Aus allen Töpfen gleichzeitig fressen, geht eben nicht. Basta.
Und ich musste heute 100 Euro für ein Zahn-Antibiotika selber zahlen.
Huxleys „Schöne neue Welt“ lässt grüßen.
Weiß hier jemand, wie es mit den „notwendigen“ OPs aussieht?
Wer bezahlt die?
Sie wollen doch keine Männer sein?
Hier geht es um Menschen die eine geschlechtsangleichende OP machen wollen. Menschen, die die Biologie akzeptieren und sich darüber im klaren sind, welchen Schritt sie gehen werden.
Daher sollte man hier nachfragen, ob die Kosten des Einfrieren der Samen, auch bei Männer übernommen wird, die sich zu. B. einer Strahlebtherapie unterziehen müssen.
witzig – für die Kryokonservierung von Spermien oder Eizellen müssen m.W. die Krebspatienten selber löhnen…
Und das nachdem ich eben gehört habe, daß ich einen Termin beim Facharzt ab Januar nächsten Jahres bekomme. Ich möchte gerne heute jemand richtig verhauen!
Ich dachte wenn ein Mann eine Frau werden will bzw. geworden ist, produziert sie Eizellen für die Befruchtung. DEnn sie ist ja eine richtige Frau und muss auch bei Strafe als richtige Frau gesehen werden. Nun bin ich aber verwirrt.
Und etwas weitergedacht: Sollten die Spermien zum Einsatz kommen und es entsteht ein Kind:
Darf es die Transfrau – die biologisch der Erzeuger wäre – dann Mutter oder Vater nennen?
Kommt der Wahnsinn in diesem Lande eigentlich nie an ein Ende?
Eine Schande ☹️☹️🤮
Nun, schon seit längerer Zeit stellt sich ernsthaft die Frage, was die obersten Bundesrichter so rauchen, bevor sie zum Dienst erscheinen.
Das Problem dabei liegt indes auf der Hand: Die Krankenkasse ist eine VERSICHERUNG AUF GEGENSEITIGKEIT. Das heißt: Alle Versicherten zahlen in sie ein, um die individuellen KRANKHEITSKOSTEN gemeinsam zu tragen.
Soweit, so gut. Doch die Politik hat die sog. „versicherungsfremden Leistungen“ in den zurückliegenden Jahren immer ausgeweitet, was nicht ohne Folgen für die Beitragszahler geblieben ist:
# Ist Abtreibung eine Krankheit?
# Ist Geschlechtsangleichung eine Krankheit?
# Ist Kinderlosigkeit eine Krankheit?
# Ist die Brustgröße eine Krankheit?
# Ist individuelles Schönheitsempfinden eine Krankheit?
# Ist Zuwanderung eine Krankheit?
# Ist Spremaeinfrostung eine Krankheit?
Individuell sind das schon Belastungen, aber es gibt keinen vernünftigen Grund, die Versichertengemainschaft mit den Kosten dafür zu belasten.
Also geht es um Männer,
die Frausein mimen. Sich ggf.
zu Eunuchen operieren lassen.
Deutschland, Vielfalt-Land:
Steuermichel zahlt die Spleens
der Bürger.
Ich freue mich auf Sonntag!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!