Werbung

...
...

Gesundheitsversorgung

Bundesbehörde plant Bestrafung von Regionen mit hohem Nichtwähler-Anteil

Das Bundesamt für Soziale Sicherungen plant bei der Verteilung von Patientengeldern an die verschiedenen Krankenversicherungen künftig zu berücksichtigen, wie hoch die Wahlbeteiligung in der entsprechenden Region war. Dadurch drohen Millionendefizite bei einigen Kassen - es könnten Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen folgen.

Von

Werbung

Bestrafung von Regionen mit hohem Nichtwähler-Anteil – das plant offenbar das Bundesamt für Soziale Sicherungen. Laut einem 150-seitigen Entwurf der Behörde, der Bild und Volksstimme vorliegt, soll bei der Berechnung der Verteilung von Krankenkassenbeiträgen und Steuergeldern künftig die Beteiligung bei der Bundestagswahl 2021 mit einberechnet werden.

Das Bundesamt für Soziale Sicherungen (BAS) ist dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesarbeitsministerium unterstellt und verwaltet den sogenannten „Gesundheitsfonds“. In diesen Fonds fließen die Krankenkassenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Bundesmittel, die dann wiederum den Krankenkassen zugewiesen werden.

Dabei wird ein sogenannter Risikostrukturausgleich (RSA)angewendet, damit Krankenversicherungen, die zum Beispiel viele ältere oder vor-erkrankte Versicherte haben, nicht finanziell benachteiligt werden. Wie die Volksstimme berichtet, wurde dieser RSA schon 2021 reformiert. Seitdem werden auch Merkmale für die Verteilung herangezogen, die keinen zwingenden Gesundheitsbezug haben.

Bisher waren das zum Beispiel die Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen in einer Region. Künftig soll laut dem Papier mit dem Titel „Erläuterungen zum Entwurf der Festlegung von Risikogruppen, Zuordnungsalgorithmus, Regressionsverfahren und Berechnungsverfahren für das Ausgleichsjahr 2025“ auch die Wahlbeteiligung in die Berechnung miteinfließen.

Dadurch würden regional organisierte Krankenkassen möglicherweise Millionenbeträge einbüßen – etwa in Regionen in Sachsen-Anhalt. Das Bundesland hatte die niedrigste Wahlbeteiligung bei der letzten Bundestagswahl (67,9 Prozent). Wie die Volksstimme berichtet, würden die Krankenkassen in Sachsen-Anhalt mit der neuen Regelung rund 50 Millionen Euro weniger vom Bund erhalten. Davon entfielen 24 Millionen auf die AOK Sachsen-Anhalt.

Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Krull gegenüber Bild ausführt, haben die betroffenen Kassen, wenn der Plan umgesetzt werden sollte, nur zwei Möglichkeiten: Sie „erhöhen ihre Beiträge oder sie sparen bei freiwilligen Leistungen wie Zahnreinigung oder Rückenschule.“

Das BAS hat der Volksstimme am Dienstag bestätigt, dass der Faktor der Wahlbeteiligung künftig bei der Berechnung der Patientengelder berücksichtigt werden soll. Warum erklärt die Behörde gegenüber der Zeitung so: „Wie sich gezeigt hat, steht die Höhe der Wahlbeteiligung in einem statistisch signifikanten Zusammenhang zu der Höhe der sich auf Ebene der Kreise ergebenden Über- und Unterdeckung.“

Der Entwurf soll am 30. September beschlossen werden. Dann wird sich zeigen, ob das Kriterium bei der Gelderverteilung wirklich eine Rolle spielen wird – und welche Konsequenzen das für die Versicherten hat.

Werbung