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Bundesverwaltungsgericht

Bündnis gegen Rechts: AfD klagt gegen Stadt Nürnberg – Urteil könnte bundesweit Folgen haben

Die AfD will vor Gericht durchsetzen, dass Nürnberg ein Bündnis gegen Rechtsextremismus verlässt. Der Fall liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht – mit möglichen Folgen für zahlreiche Kommunen bundesweit.

Von

Nürnberg, Februar 2023: Rund 25.000 Menschen demonstrieren unter dem Motto „Nie wieder ist jetzt“ nach dem sogenannten Potsdamer Treffen. (IMAGO/Moritz Schlenk)

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Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Donnerstag ein Verfahren verhandelt, das bundesweit Folgen haben könnte. Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach verlangt, dass die Stadt Nürnberg aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ austritt. Nürnberg ist Gründungsmitglied des Bündnisses. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Partei bereits recht gegeben. Die Stadt wehrt sich dagegen mit einer Revision.

Ausgangspunkt ist ein Beschluss des Nürnberger Stadtrats. Am 18. November 2021 lehnte eine Mehrheit einen Antrag der AfD ab, die Mitgliedschaft in dem Bündnis zu beenden. Der Kreisverband zog daraufhin vor Gericht. Während das Verwaltungsgericht Ansbach die Klage im Juli 2022 noch abwies, entschied der Verwaltungsgerichtshof in München am 14. November 2024 anders und verpflichtete die Stadt zum Austritt. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das Gericht die Revision zu. Diese liegt nun beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 3.25.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs stützt sich maßgeblich auf konkrete Äußerungen der Allianz. In einer Pressemitteilung vom 11. Februar 2020 heißt es, die AfD werde für „Werbezwecke“ aktiv; zudem lasse sich ein Integrationsgremium für die Zwecke von „Rassisten“ und Gegnern einer „vielfältigen und bunten Gesellschaft“ instrumentalisieren. Weiter formuliert die Allianz: „Wer Demokratie wählt, spricht nicht mit Rassisten!“

Bereits in einer früheren Mitteilung vom 6. September 2017 hatte das Bündnis von „rassistischer Hetze“ und „menschenverachtenden Positionen“ der AfD gesprochen. Darüber hinaus verwies das Gericht auf weitere Veröffentlichungen, darunter einen Flyer zur Bundestagswahl 2021, Beiträge aus Mitgliederversammlungen sowie öffentliche Auftritte von Verantwortlichen der Allianz. Die Auseinandersetzung mit der AfD bilde „seit längerem einen Schwerpunkt der publizistischen Tätigkeit“.

Obwohl es sich bei der Allianz um einen eigenständigen Verein handelt, rechnet der Verwaltungsgerichtshof die Äußerungen der Stadt Nürnberg zu. Durch ihre Mitgliedschaft unterstütze die Stadt die Tätigkeit des Bündnisses und nehme damit mittelbar an dessen Öffentlichkeitsarbeit teil. Darin sieht das Gericht einen Verstoß gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot. Die Stadt greife in den politischen Wettbewerb ein und verletze das Recht der AfD auf gleichberechtigte Teilnahme. Als Konsequenz sei ein Austritt erforderlich; eine bloße Einflussnahme innerhalb des Bündnisses genüge nicht, da die Stadt dort keine beherrschende Stellung habe. Die AfD stützt ihre Klage auf eben dieses Neutralitätsgebot.

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Der Fall hat Bedeutung über Nürnberg hinaus. Nach Angaben der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ gehören dem Netzwerk 164 Kommunen und Landkreise sowie 358 Organisationen und Institutionen aus der Zivilgesellschaft an. Ein Urteil würde zunächst nur die Stadt Nürnberg betreffen, die zugrunde liegende Rechtsfrage stellt sich jedoch auch für andere Kommunen mit vergleichbaren Mitgliedschaften. Juristen sehen deshalb eine mögliche Signalwirkung. Sollte die AfD in Leipzig Erfolg haben, könnten staatliche Stellen dies als Hinweis verstehen, sich künftig zurückhaltender gegenüber der Partei zu äußern. Ungeklärt ist zudem, ob die Mitgliedschaft in einem solchen Bündnis überhaupt eine zulässige Aufgabe der Stadt ist.

Die Allianz ist dem Verfahren beigeladen. Ihr Vorsitzender Stephan Doll erklärte laut dpa, im Fall einer Niederlage werde auch eine Verfassungsbeschwerde geprüft. Die Entscheidung wird auch deshalb mit Aufmerksamkeit verfolgt, weil die AfD zuletzt in mehreren Verfahren juristische Erfolge erzielt hat. So untersagte das Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz vorläufig, die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen.

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58 Kommentare

  • Die Exekutive ist allen Bürgern gegenüber verpflichtet. Nicht nur den ihr genehmen. Basta.

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    • Genaugenommen ist die einseitige Parteinahme solcher Kommunen (da gibt es inzwischen ja viele, die so handeln) eine Riesen-Schweinerei, die ihresgleichen sucht.
      Mir ist nicht bekannt, dass es etwas vergleichbar ABARTIGES und FEINDSELIGES von staatlicher Seite den eigenen Bürgern gegenüber irgendwo im Ausland geben würde.

      114
      • Momentan kassiert „UnsereDemokratie“(TM) vor Gericht aber auch eine Klatsche nach der anderen … sollte sich etwa der Wind drehen?

        • Man kann es nur hoffen. Ich habe meine Zweifel.

          15
      • Im 3. reich gab es das und in der ddr. Logisch, dass es das auch in „UnsereDemokratie“ gibt.

    • Das gilt NICHT für links-globalistisch angehauchte reGIERungs-Darsteller…;-)
      Die MÜSSEN eine „vorbildlich demokratisch-mittige Haltung“ zeigen….um sich als UnsereDemokratie-Retter zu bewähren und zu empfehlen.

  • Eine Stadt in der Bürgermeister und Stadträte gewählt werden hat politisch neutral zu sein! In einer Demokratie steht es den Städten nicht zu sich politisch auf eine Seite zu schlagen und Hetze gegen die Opposition zu betreiben. Denn nichts anderes macht dieser Verein. Unter dem Deckmantel allgemein gegen Rechts zu sein. Viel Glück, liebe AFD!

    124
  • Früher nannte sich so eine sehr ähnliche Bewegung „Sturm Abteilung“.

    • 100% richtig

    • Komme aus dem Raum ER/FÜ/NBG
      Diese Bewegung (Vereine, Org.) ist kaum zu überblicken!!!

    • Die gibt es schon wieder, nennt sich (S)Antifa …

  • In München gibt es die Vereinigung „München ist bunt“. Sämtliche Gastwirte wurden gezwungen, diesem Bündnis beizutreten. Sie wurden erstaunlich direkt damit bedroht, dass es zu ihrem Nachteil wäre, wenn sie dem nicht beitreten würden. An diesen Aktionen hat sich sogar der ehemalige Oberbürgermeister Reiter beteiligt. Er ließ unter anderem von einem SPD-Bezirksausschußmitglied einem Wirt einen Brief überbringen. Während der Übergabe bedrohte das Bezirksausschußmitglied (dort Beauftragter für/gegen Rechtsextremismus) den Wirt ganz unverhohlen. Zudem wurde die lokale Antifa aktiviert und der Verpächter gegen den Wirt aufgebracht. In der Folge der Bedrohungen und der Einschüchterungen musste der Wirt schließlich sein Lokal schließen. Dieses Bündnis „München ist bunt“ ist eine der vielen linken NGOs, die tief in das linksextreme NGO-Netzwerk Münchens verstrickt ist (siehe die Aufdeckung der Verflechtungen durch Nius). Der neue Oberbürgermeister ist übrigens Mitglied bei „München ist bunt“.

    • Der Reiter hat sich ganz offen zur ANTIFA bekannt, gut, daß er weg ist

      • Glauben Sie, dass der schwule Bubi besser ist? Wirklich?

    • Um diesen schwarz-grün-rot-dunkelroten Spuk zu beenden, hilft nur eins: wählt die AfD und macht sie damit so stark, dass sie allein entscheiden kann, wie man wirkungsvoll gegen diese Deutschland-Zerstörer vorgeht!

  • Eigentlich muss es Ämtern doch verboten sein, mit steuerfinanzierten NGOs gemeinsame Sache zu machen.
    Denn steuerfinanzierte NGOs sind alleine schon zur politischen Neutralität verpflichtet.

    „358 Organisationen und Institutionen aus der Zivilgesellschaft „–die werden doch sicherlich von Steuergeldern finanziert.

    Diese übergriffige Politik von selbsternannten Demokraten auf Vereine muss aufhören.

    Eigentlich müsste es auch Konsequenzen für diejenigen Beamten oder Angestellten geben, die diese Allianzen mit NGOs einfädeln.

    Es ist dringend nötig, diese NGO-Förderungen einzustellen.
    Zumindest so lange Missbrauch auch juristisch aufgeklärt wäre.

    In Thüringen durften die „Omas gegen Rechts“ sogar den Plenarsaal des Landtags nutzen–zu Herrn Ramelows Zeiten–kurz vor Wahlen.

    • Ich habe eher den Eindruck, das NGOs die Politik steuern.

  • Gegner einer „vielfältigen und bunten Gesellschaft“ zu sein, ist vom Grundgesetz gedeckt, solange man keine strafbaren Handlungen begeht.

    • Hier in Berlin-Kreuzberg ist es auch bunt und vielfältig. Und einige Türken bei mir im Café nebenan sind sogar „bunte“ AfD-Wähler.

  • Tja, gerade Nürnberg zeigt auf andere mit dem Finger?

  • Zur Bildunterschrift: Gab es diese Demonstrationen nicht erst 2024? Denn die Berichte darüber gab es erst 2024.

    • Sehr gut – das „Potsdamer Treffen“ war ja erst im November 2024.

      • Sorry November 2023 – Berichterstattung Anfang 2024 – Wurstfingereffekt.

  • Nürnberg macht also was der Bundestag seit Jahren vormacht.
    Ich freue mich jedenfalls auf die noch ausstehenden Wahlen in diesem Jahr.
    Deutschland wird sich verändern und ich freue mich darauf 💙🇩🇪

    • Wie Ertrinkende am Strohalm halten sie sich an der surrealen Dämonisierung fest, während die AfD für immer mehr Bürger die einzig zukunftsträchtige Partei ist.
      Ein Sinnbild, wie Bürgerinteressen und Politik und Verwaltung immer weiter divergieren.

  • Extremistisch sind doch eher diejenigen, die vorsätzlich antidemokratisch handeln und dies dann auch noch mit Steuergeld finanzieren.
    Wie hier wohl die Stadt Nürnberg.

  • Aber auf die Steuern der AfDMitglieder und Sympathisanten wollen die nicht verzichten. Konsequent wäre, daß AfDMitglieder und Sympathisanten auf Nachweis keine Steuern zahlen müssen. Das kann durch einfache Willensäußerung geschehen, ich schwör. Jede Wette, Mitgliederzahl und Sympathisanten stiegen in ungeahnte Höhen.

  • „Bereits in einer früheren Mitteilung vom 6. September 2017 hatte das Bündnis von „rassistischer Hetze“ und „menschenverachtenden Positionen“ der AfD gesprochen.“

    Die üblichen linksgrün-versifften verleumderischen Zuschreibungen, Kampfbegriffe und FEINDMARKIERUNGEN zwecks psychologischer Kriegsführung. Leider springen immer noch sehr viele Menschen auf diese Masche an !

    Apropos: Das ist doch auch so etwas wie „virtuelle Gewalt“ im Sinne von FERNANDES….oder ?;-)))

    • Das ist ein Skandal, dass das jetzt erst richtig aufgearbeitet wird.

      Eindeutig verfassungswidrig von der Stadt Nürnberg und anderen Städten. Normalerweise müsste der entsprechende Bürgermeister dafür strafrechtlich bestraft werden (nach einem gerichtlichen Urteil).

  • Ich bin für 51 % für die AfD und ja … wir haben immer noch die Weisungsbefugnis gegenüber der StA !!
    Ich hoffe , dass die AfD diese Möglichkeiten vollumfänglich einsetzt … in dieser ach so freiheitlichen BRD !!

    • Wird vor der Amtsübergabe abgeschafft.

  • Wenn Merz sich nicht um SEINE 551 Fragen kümmert, dann eben so!
    Schau’n wir mal, ob es noch Reste von Rechtsstaat im deutschen Jutizwesen gibt.

  • Die identitätslosen Narren auf jenem Bilde zogen hinaus auf die Straßen, um wider sich selbst zu demonstrieren. Ein Schauspiel von beinahe tragikomischer Selbstverkennung. Nicht minder ärmlich gestaltet sich das Gebaren jener unbedarften Geister im digitalen Raum, die in kläglichem Pathos beklagen, man dürfe „nichts mehr sagen“, während sie zugleich, geschützt durch die Maske der Anonymität, mit gehässigen Tiraden um sich werfen. In ihrem vermeintlichen Kampf um freie Rede verteidigen sie in Wahrheit lediglich die Bedeutungslosigkeit ihres eigenen Tuns.

    So tritt die Absurdität unserer Gegenwart mit immer schärferer Kontur hervor. Ein Zeitalter, in dem Lautstärke mit Relevanz verwechselt wird und Empörung den Platz von Erkenntnis einnimmt.

    • Empörung nimmt nicht den Platz von Erkenntnis ein, Erkenntnis wird um jeden Preis durch Empörung und Lügen verhindert, z.B. durch absichtlich irreführende Kriminalstatistiken, weil sie die Bevölkerung verunsichern könnte, euphemistisch gesprochen.
      Die Absurdität der Gegenwart ist konkret, dass die negativen Folgen von Merkels Mainstream-Diktat aka Sarrazinsche Abschaffung, immer eklatanter sichtbar werden und das der Bevölkerung allen Ernstes als rechtes Narrativ verkauft wird und diese das -ihrer Wahl nach- glaubt, um nicht zugeben zu müssen, dass sie nicht nur in Bezug auf Migration, Energie, Klima, sondern ganz besonders bezüglich der angeblichen „Nazihaftigkeit“ der Blauen strukturell getäuscht wurden.
      Weiter so, denn die Rechten dürfen nicht recht gehabt haben, auch wenn diese Erkenntnis, es könne doch so sein sich bohrend und spaltend immer mehr in die Zwangsempörung schraubt. Ja, und in der Anonymität lässt sich easy kritisieren, bei Klarnamenpflicht eher verlustreich.

  • Rebelliert wird erst, wenn der Magen leer ist. Die DDR ist nicht zusammengebrochen, weil das Volk nicht reisen durfte oder ihre Meinung unterdrückt wurde, es waren die leeren Regale, wovon das Volk die Schnauze voll hatte. Genauso jetzt auch im Iran.

    Will sagen: Wenn in Deutschland alles unter Preis- und Steuererhöhungen ächzt, wieder ein paar mehr arbeitslos geworden sind und die Leute sich immer weniger bis gar nichts leisten können, … dann wird es für die Regierung gefährlich. Vorher nicht. Es interessiert keine Sau, dass die AfD ausgegrenzt wird oder demnächst der Klarname im Internet fällig wird. Völlig wurscht.

    Der leere Teller und das leere Regal werden die Leute auf die Straße bringen. Vorher wird nichts passieren.

    • Und keine Sportschau bzw Fußballweltmeisterschaft wäre dramatisch.

    • Wieder so ein Besserwessi hier der meint er kennt sich in der damaligen DDR aus, obwohl er niemals dort war! Das Land sei zusammengebrochen wegen der leeren Regale und weil der Magen leer war. So ein Schwachsinn! Eine Hungersnot, die 17 Millionen Bürger garnicht mitbekommen haben. Herr lass Hirn regnen!

      • Von Hungersnot war nie die Rede. Sie haben nicht verstanden, was ich geschrieben habe.

      • Kein Grund mich hier zu beschimpfen. Ich habe meine Großeltern und Tante im übrigen regelmäßig mit meinen Eltern seit 1972 – 2 mal im Jahr besucht. Bin Jahrgang 1960. Wen dort auch nicht gelebt, weiß ich worüber ich rede.

  • Die Klage der AfD wird natürlich abgewiesen! Da die Gerichte von linksextremen Genossen besetzt sind, ist da keine Unterstützung in Sicht.

    • Abwarten; das Wäre ein Coup d’état.

  • „Gegen Rassismus“? Da können sie gleich ein Bündnis gegen die Hamas-Freunde von der Vereinigten Linken und gegen Mullah-Freund Steinmeier bilden

  • Bei den Gelegenheiten erfährt man immer, welche Gerichte vor denen da oben die Hosen voll haben. Bei den „Wasserträgergerichten“ fast immer der Fall.

  • Das Verhalten der Stadt Nürnberg gegenüber der Opposition erinnert doch sehr an die damalige SA und deren Machenschaften wie, Hetze und Diffamierung und Ausgrenzung der Opposition, sowie Einschüchterung Andersdenkender.
    Damals zog dieses Verhalten Prozesse nach sich, die von importierter Demokratie geleitet wurden.
    Mit Prozessen dieser Art ist Nürnberg ja vertraut.

  • Diese Bande „gegen Rechtsextremismus“ ist natürlich ein Haufen linksextremer Verfassungs- und Menschenfeinde. Dass die Stadt der Reichsparteitage da in Führernder Position mitmachen möchte (mitmarschieren und mitmachen ist ja schließlich Kernkompetenz aller linken Mitläufer) versteht sich von selbst. Auch linksextreme Faschisten dürfen ihre Meinungen haben und vertreten, zweifellos. Das allerdings gilt so für Privatpersonen. Öffentliche Gemeinwesen und deren Vertreter hingegen, seien es nun Nürnberg oder Schleswig-Holstein, diese müssen neutral sein. Solange wir noch in einem Rechtsstaat leben.

  • „Weiter formuliert die Allianz: „Wer Demokratie wählt, spricht nicht mit Rassisten!““

    Hier spreche ich: Und wer eine „bunte und vielfältige Gesellschaft“ will, der feiert Verbrechen wie Gruppenvergewaltigungen an deutschen Frauen und generell Gewalt bis hin zu Mord an deutschen Ureinwohnern.

  • In einer echten Demokratie würde sowas nicht vorkommen. Da würden Probleme für die Bürger gelöst und nicht von der Politik selber gemacht.

  • Team-menschenrechte.de Montagsdemos in Nürnberg.

  • Linke Mischpoke allerorten. Nur die AFD kann in dieserm verkommenen Land etwas retten!

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